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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: JULE am 14. Oktober 2005, 17:36:00

Titel: Gartenhexe
Beitrag von: JULE am 14. Oktober 2005, 17:36:00
Hallo,
nun habe ich mich durch die letzten 1 1/2 Jahre gekämpft, um nicht unbedingt eine Frage doppelt zu stellen, nun ist´s aber gut *g*, hab eh nichts gefunden.
Hier meíne Frage:
Während der letzten Mitgliederversammlung wurden wir darauf hingewiesen, das der Garten aus 1/3 Obst, 1/3 Gemüse und 1/3 Erholung bestehen sollte. So weit, so gut. Auf meine Frage, wozu Blumen gehören, war die Antwort zur Erholung. (Kann ich leider nicht so recht nachvollziehen, hatte gleich ein Bild vor Augen, wie ich im Liegestuhl im Blumenbeet liege und Klein-Pascal sein Sand übers Blumenbeet ausbreitet)
Wer weiß wo man das nachlesen kann oder ist das wieder von Verein zu Verein verschieden? Das BKleinG gibt dazu auch nichts her.
Danke schon mal
JULE
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: Uwe am 15. Oktober 2005, 00:53:00
Hallo Jule
Die 1/3 Regelung ist der Grundsatz der kleingärtnerischen Nutzung und ist im BkleinG §1 zufinden. Sie lautet aber eigendlich so 1/3 Obst und Gemüse 1/3 Erholung und 1/3 Blumen. Diese Regelung sollte so eigendlich auch in der Gartenordnung stehen.

Gruß Uwe
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: Fritzchen am 15. Oktober 2005, 15:31:00
Hallo Uwe,
erklär doch mal, wie die Fläche bei Obst berechnet wird. Zählt etwa der Umfang der Baumkrone ?
Fritzchen
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: Uwe am 16. Oktober 2005, 07:58:00
Hallo Fritz
Weiß ich doch nicht, ich habe diese Regelung nicht erfunden. und ausserdem heißt es ja Obst und Gemüse.
Titel: Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Horst am 20. Oktober 2005, 06:42:00
Liebe Freunde.
Der Bundesverband und die Landesverbände propagieren ein Drittel Obst und Gemüse, ein Drittel Baulichkeiten (Laube, Terrasse, Wege) und ein Drittel Erholung, meist ohne Toleranzangaben. Diese unklaren Aussagen führen seit vielen Jahren zu Streitigkeiten und zu unnötigen Gerichtsurteilen. Oft sind es auch Fehlurteile. Mindestens ein Dittel Obst und Gemüse? Höchstens ein Drittel Bauten? Was ist Erholung? Was zählt dazu? Ist die Erzeugung von Obst und Gemüse, die gärtnerische Betätigung, keine Erholung? Dieser Eindruck wird nämlich so erweckt! Die Drittelung ist nicht gesetzeskonform.
Im BKleingG steht davon wirklich nichts! Dort steht in § 1 (1) 1. : Nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und Erholung. Folglich teile ich die kleingärtnerische Nutzung ein in gärtnerische Nutzung und Erholungsnutzung;
und gärtnerisch in Eigenbedarf und nicht Eigenbedarf. Baulichkeiten ordne ich entsprechend zu, je nachdem ob sie der gärtnerischen Nutzung, wie Frühbeetkästen und Kleingewächshaus, oder nur der reinen Erholungsnutzung dienen, wie die Terrasse und Sandkasten.
Irgendeine Drittel-Bestimmung ist nur zu befolgen, falls sie im Kleingartenpachtvertagoder in der Gartenordnung enthalten ist; die Gartenordnung nur falls sie Bestandteil des unterschriebenen Pachtvertrages ist.
Ich schicke euch per E-Mail diesbezügliche Ausarbeitungen von mir.
Für die Ermittlung der Flächen der Obstbäume werden mittlere Kronendurchmesser verwendet.

Ich suche Mitstreiter gegen die so genannte Drittelung.

Euer Horst
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Uwe am 20. Oktober 2005, 17:43:00
Hallo Horst
Ich bin auch gegen die Drittelregelung bei mir im Verein wird auch von mir nicht drauf geachtet, weil mir sonst die Intressenten (insbesondere die jungen) ausbleiben.Ich selber habe auch nur Rasen und eun paar Blumen, Gemüse und Obst kaufe ich lieber. Du suchst Mitstreiter? was sollen die tun? erzähl mal ein bischen was davon. Vielleicht hast du ein gefunden. Gruß Uwe
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: ilex am 21. Oktober 2005, 20:17:00
Hallo Uwe,
hallo Horst,

mit großem Interesse lese ich eure Ausführungen zu dem 1/3 - Thema!
Ich glaube, in den meisten KGV wird dieses Thema relativ locker gesehen. Vorstände, die strikt eine derartige Regelung in ihren Vereinen durchsetzen wollen, werden weniger. Das ist auch gut so.
Allerdings: es darf nicht dazu führen, dass die "kleingärtnerische Nutzung" komplett auf der Strecke bleibt(nur Rasen o.ä.).
 Dann werden wir kurz über lang den Schutz des BKlG verlieren - Leidtragende werden dann wie immer die Schwächeren unserer Gesellschaft sein. Wollen wir das wirklich?

Gruß

Ilex
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. Oktober 2005, 20:19:00
Hallo Horst,
natürlich wäre ich auch sofort dabei. Aber... kennst du das Urteil des BGH zur kleingärtnerischen Nutzung (BGH III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004), welches ausdrücklich die Drittelregelung bestätigt hat ?
Re(e)Bell
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Uwe am 22. Oktober 2005, 19:34:00
Hallo ilex
Du hast vollkommen Recht, ganz dürfen wir die Drittelregelung und die Gartenordnung nicht ausseracht lassen, sonst verwildert uns die ganze Geschichte. Ich ja auch noch drei Obstbäume, die sind pflegeleicht, vielleicht später im Rentenalter, werde oder muß, ich Gemüse selber ziehen. Re(e)Bell, du hast da auch nicht unrecht, wir können keine Gesetze ändern, weil wir können die Konsequenzen dafür nicht tragen. ich drücke in unseren Verein immer ein Auge zu. Darüber hat sich noch niemand beschwert.
Gruß Uwe
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: dora am 27. Oktober 2005, 08:51:00
hab das mit der 1/3 regelung auch gelesen. aber wer hält sich schon dran. in unserem verein die wenigsten
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Eckhard am 31. Oktober 2005, 19:01:00
Liebe Gärtner!
Die Drittelregeln sind ungenau und unzureichend
Unter
www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen

können Sie unter Angabe  III ZR 281/03  Jahrgang 2004  die Urteilstext nachlesen.

Dort ging es im wesentlichen darum, dass für die Bewertung Kleingärtnerische Nutzung der Gesamteindruck der Anlage  herangezogen wird.
Gleichwohl gilt für jeden Garten: Die Fläche für Nutzung (Obst, Gemüse, Stauden, Kleingehölze (Zweige und Blüten nutzen) Duftgehölze muß überwiegen. Die Erholungsfläche (Rasen ect ) muß kleiner sein ( 1 % weniger reicht )
Alles nachzulesen in  ,,Bundeskleingartengesetz- Praktikerkommentare ,, von Mainczyk, Jehle Rehm Verlag.
Dort steht auch, dass Natur- und Landschaftsschutzrichtlinien  befolgt werden MÜSSEN.
Alle anderen Vertragselemente wie Gartenordnung usw sind  zweitrangig.
Also, genau nachlesen, dann kann man auch selbstbewusst dem Geschwafel der vielen Vorstände entgegentreten

Gruß  Eckhard
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Re(e)Bell am 01. November 2005, 20:49:00
Hallo Eckard,
in dem zitierten Kommentar steht aber auch: Der Flächenanteil, der der Erzeugung von Gemüse, Obst und anderen pflanzlichen Kulturen dient, ist gesetzlich nicht festgelegt. Dies bleibt den einzelnen Kleingärtnern bzw. Kleingärtnervereinen überlassen.

Sowie: Rasen und Zierbepflanzung dürfen aber nicht überwiegen.
Der letzte Satz ist aber nicht begründet und damit die persönliche Meinung des Kommentators der man sich nicht unbedingt anschließen muß.
Re(e)Bell
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Eckhard am 03. November 2005, 10:34:00
Lieber Rebell,Liebe Gärtner!

Im Prinzip sind wir einer Meinung.
Lesen Sie doch bitte o a Buch, dann würde Ihnen einiges klarer.
Es ist den Pächtern die Gestaltung überlassen, wenn er ,,überwiegend" Obst, Gemüse (alle Pflanzen, deren Teile man irgendwie nutzen kann  gehören dazu)
 Von der Mitbestimmung der Vereine ist nicht die Rede, nennen Sie mir die Stelle, wo das stehen soll.
Gerade die gesetzliche Regelung mit wenigen Eckwerten lässt dem Pächter die höchstmögliche Gestaltungsfreiheit.
Die 1/3 Regelung ist eine unnötige Einschränkung.
Alle Vorstände, Fachberater und Verbände können dem Pächter nur raten und auch dann nur, wenn sie gefragt werden.
Die Anmaßung einiger Vorstände, mir in meine Gartengestaltung dreinzureden habe ich zur Genüge genossen.
Lesen Sie doch mal die Vereinsnachrichten in der Gartenzeitung. Wie dort häufig mit Respektlosigkeit über einzelne Mitglieder öffentlich hergezogen wird.
Grundsätzlich fehlt Vielen ein echtes Demokratieverständnis. Manche glauben immer noch, Demokratie ist, wenn die Mehrheit entscheidet  Unsere Gesetzgebung ist aber Minderheitenschutz. Das  muss doch auch ohne Richter möglich sein.
Wenn wir dann noch im Umgang etwas mehr Respekt dem Andersdenkendem entgegenbringen und mehr die dienende als die bestimmende Funktion der Vereinsorgane betonen, sind wir schon ein Stück weiter, den Ruf der Kleingartenvereine in der Bevölkerung zum positiven zu verändern

Mit freundlichen Grüßen Eckhard
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Eckhard am 03. November 2005, 10:37:00
Lieber Rebell,Liebe Gärtner!

Im Prinzip sind wir einer Meinung.
Lesen Sie doch bitte o a Buch, dann würde Ihnen einiges klarer.
Es ist den Pächtern die Gestaltung überlassen, wenn er ,,überwiegend" Obst, Gemüse (alle Pflanzen, deren Teile man irgendwie nutzen kann  gehören dazu)
 Von der Mitbestimmung der Vereine ist nicht die Rede, nennen Sie mir die Stelle, wo das stehen soll.
Gerade die gesetzliche Regelung mit wenigen Eckwerten lässt dem Pächter die höchstmögliche Gestaltungsfreiheit.
Die 1/3 Regelung ist eine unnötige Einschränkung.
Alle Vorstände, Fachberater und Verbände können dem Pächter nur raten und auch dann nur, wenn sie gefragt werden.
Die Anmaßung einiger Vorstände, mir in meine Gartengestaltung dreinzureden habe ich zur Genüge genossen.
Lesen Sie doch mal die Vereinsnachrichten in der Gartenzeitung. Wie dort häufig mit Respektlosigkeit über einzelne Mitglieder öffentlich hergezogen wird.
Grundsätzlich fehlt Vielen ein echtes Demokratieverständnis. Manche glauben immer noch, Demokratie ist, wenn die Mehrheit entscheidet  Unsere Gesetzgebung ist aber Minderheitenschutz. Das  muss doch auch ohne Richter möglich sein.
Wenn wir dann noch im Umgang etwas mehr Respekt dem Andersdenkendem entgegenbringen und mehr die dienende als die bestimmende Funktion der Vereinsorgane betonen, sind wir schon ein Stück weiter, den Ruf der Kleingartenvereine in der Bevölkerung zum positiven zu verändern

Mit freundlichen Grüßen Eckhard
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Uwe am 04. November 2005, 01:33:00
Hallo Gartenfreunde
Um mal die Demokratie anzusprechen, kann ich folgenes sagen, bei uns wurde die Drittelregelung auf eine Deligiertenversammlung beschlossen. Der Verband hat an Anfang eine Musterordnung den einzelnen IGs zugesandt. Auf die IG Sitzung wurde diese Ordnung ausführlich besprochen. Ich war gegen die Drittelregelung, die meisten aber dafür. Ich kann also nicht sagen das diese Sache undemokratischer Unsinn ist. Die meisten Mitglieder sind auch zufrieden damit. Da kann ich nur sagen " Sind die Mitglieder glücklich, freud sich der Vorstand" Ich finde, nur das zählt. Allerdings weiß ich nicht, wie bei euch die Mitglieder bei euch darüber denken.

Gruß Uwe
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Eckhard am 04. November 2005, 09:33:00
Lieber Uwe!

Gartenfreund Horst aus Bayern hat sich  viel Mühe gemacht und versucht, die Vielzahl der Möglichkeiten der Gartengestaltung im Rahmen des  BKleinGaG  tabellarisch zusammen zu fassen. Dort kann man dann seinen eigenen Garten gut prüfen.
Ein Beispiel, warum die 1/3 Regel zu starr ist: Ein Pächter hat seine Laube nur zum Unterstellen bei Regen und zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Erntegut  genutzt..
Die Fläche der Laube würde dann ausschließlich dem Nutzanteil des Gartens zuzurechnen sein.
Das BGH Urteil von 06/2004  beurteilt nur den Gesamteindruck der Anlage. Also, kann ich in der Zeit, in der meine Kinder klein sind und die Fläche für Rasen ein paar Jahre lang größer werden lassen. Anschließend pflanze ich ein paar Obstbäume in den Rasen und die Nutzfläche  wird von Jahr zu Jahr wieder größer.
Ich habe deshalb etwas gegen starre Regeln, weil es immer noch zu viele ,,Blockwartmentalitäten" unter den Organen der Vereine gibt, die sich wie Gesetzgeber und Richter in einer Person  aufführen.
Deshalb bitte keine Regeln dazu, sondern Handreichungen (siehe die Tabellen von Horst aus Bayern)
Stell Dir vor, da ist eine Anlage mit 100 Gärten. 99 davon sind  genau ,,gedrittelt" (überall der gleich große Rasen, der mind einmal die Woche gemäht wird ) und ein Garten ohne Rasen, dafür mehr Obst, Ziergehölze, Duftsträucher, Blumenwiese, verschlungene Wege und Hügel, Terrassen, zwischen dem Gemüse auch Blumen, ein Teich, Totholzhaufen. Da kommen Pächter aus einer Versammlung, die gerade wieder mal ein paar Regeln beschlossen haben, stehen vor diesem einen Garten und fragen einander: ,,Ist denn das erlaubt?" Ein paar Tage später turnt ein" Fachberater" ohne Anmeldung mit dem Zollstock und seiner Kamera durch meinen Garten.................

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Uwe am 04. November 2005, 13:16:00
Hallo Eckhard
Ich habe auch das Material von Horst bekommen. Bei mir in Verein wird nicht, wie schon gesagt, auf die Drittelregelung geachtet. Aber es sind noch drei weitere Vereine in der Nachbarschaft bzw. 112 Vereine insgesammt. Die Deligierten der 112 Vereine haben es, mit ein paar Gegenstimmen, beschlossen. Ich habe in den Nachbarvereinen ein paar Mitglieder darauf angesprochen und die finden es in Ordnung. Ich werde auf jedenfall diese Regelung in unseren Verein, flexiebel, behandeln und im Zweifelsfall das Material von Horst verwenden.

MfG Uwe
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: heinis kasse am 04. November 2005, 13:51:00
hallo alle
die 1/3 regelung ist so überflüssig wie ein kropf.pate bei der abfassung der regelung waren sicherlich schwachsinn,blödsinn und unsinn, dazu noch ein schuss bürokratie.
gärten werden so unterschiedlich gestaltet wie die pächter ihre schwerpunkte setzen.
der eine möchte mehr beete, der andere mehr rasen der nächste mehr sträucher und bäume anlegen.letztlich spiegelt sich doch die interessenlage des pächters in seinem garten wieder.
wenn ich dann so die gartenbegehung mache (ein mal im jahr )und sehe mir das alles an, dann landet man so ziemlich bei einer drittelteilung,und das alles ohne vorschrift!wichtig ist ,dass der vorstand mit augenmass die kolonie führt,und nicht so unsinnige vorgaben durchsetzt die weltfremd sind.zwei dinge kann ich aber nicht dulden,verlotterte gärten und bäume die dem nachbarn die sonne
wegnehmen.
gruss
heinis kasse
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Eckhard am 04. November 2005, 19:24:00
Lieber Uwe!

Es liegt mir fern einem Pächter nahe zu legen, sich nicht an die 1/3 Regel zu halten.
Ich habe nur den Eindruck, dass es Vereinsorgane gibt, die diese vorschreiben wollen.
Das hätte juristisch keine Wirkung und braucht von keinem Pächter befolgt werden, weil eben NUR das Gesetz für diese Regeln zuständig ist.
Das wäre so, als wenn ein Vermieter im Mietvertrag etwas vorschreibt, was im Mietrecht anders geregelt ist. Dann wäre dieser Passus nichtig.
Wozu macht man sich denn die Mühe, etwas zu beschließen, was nicht anwendbar ist.
Gleichwohl denke ich,  dass durch  Diskussionen unter Gärtners darüber zur Rubrik ,,vertrauensbildende Maßnahmen" gehören und deshalb gut sind.

Alles Gute und viele Gartenjahre wünscht

Eckhard
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Uwe am 05. November 2005, 00:46:00
hallo Eckhard

Das wünsche ich dir auch und bleib gesund.

Gruß Uwe
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: ilex am 07. November 2005, 12:54:00
Hallo "Heinis Kasse",

sowohl Dir als auch den vorherigen Teilnehmern kann ich im Ergebnis grundsätzlich zustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass die meisten Vorstände "ihren Verein" schon vernünftig führen - "Ausreißer", d.h. solche, die ständig mit dem Gesetz unterm Arm durch die Gartenanlagen laufen, werden sich langfristig mit einer sturen Einstellung sowieso nicht durchsetzen. Interssant ist in diesem Fall auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu dem Thema "1/3 - Regelung". Einfach nur mal durchlesen - damit erübrigen sich viele unnötige Diskussionen.

Kommt gut über den Winter wünscht euch

Ilex
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: Hans am 22. November 2005, 21:05:00
Hallo Horst,
ich wäre an deiner Ausarbeitung sehr intereesiert. Zu dem ist die 1/3 Lösung nie
machbar, auch wenn der Vorstand es will.
Zudem welcher Vorstand
gar Fachberater ist so dumm und betritt die Gartenparzelle ohne vorherige An-meldung !! Wenn er es tut, Leute dies ist Hausfriedensbruch.

Gruß Hans
Titel: Re : Kleing. Nutzung: Unsinn der Verbände
Beitrag von: ilex am 23. November 2005, 10:46:00
Hallo Hans,

hinsichtlich der 1/3 Regelung stimme ich Dir zu - nicht aber "Betreten des Pachtgartens ohne Beisein des Pächters". In der Regel ist dieses sogar in der jeweiligen Gartenordnung pp. entsprechend geregelt, d.h. erlaubt. Und das ist -im Interesse des Vereines- auch gut so.
Von "Hausfriedensbruch" kann da nicht im entferntesten die Rede sein.
In diesem Zusammenhang ist eine andere Frage interessant: wählen wir Mitglieder unsere Vorstände nur deshalb, um sie unmittelbar danach ständig mit Vorwürfen zu überhäufen? Mit ihrer Wahl übernehmen Gartenfreunde für ihre Mitpächter Verantwortung. Sie achten - im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf- dass die Bestimmungen der von den Mitgliedern (!!!) beschlossenen Gartenordnung etc. weitestgehend eingehalten werden, sie leisten viel Arbeit im "Verborgenen" (Verwaltungskram etc.).
Ich kenne keinen Vorstand der "geil" darauf ist, in Abwesenheit de Pächter Gärten zu betreten.  

Gruß

Ilex
 
Titel: Kleing. Nutzung und Zutrittsrecht
Beitrag von: Horst am 24. November 2005, 06:10:00
Liebe Freunde, lieber Hans;
ich habe Dir die Unterlagen gerade gesendet. Dem Beitrag von ilex soeben stimme ich voll und ganz zu: Wir machen uns sogar Gedanken, um das BKleingG für uns praktikabler auszulegen - und wir  legen uns dabei sogar mit unseren Verbänden und mit Juristen an, die oft keinen Bezug zur Praxis vor Ort haben.
Das ersieht man aus meinen Blättern und meinem Beitrag vom 20.10.

Nun zum Zutritt:
Der Kleingartenpachtvertrag ist vergleichbar mit dem Mietverttrag einer Mietwohnung und die Gartenordnung ist vergleichbar mit der Hausordnung. In jeder (?) Gartenordnung steht in etwa, dass " ...Vorstandsmitglieder berechtigt sind, den Kleingarten und die baulichen Anlagen im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anhaltspunkte vorhanden sind, dass die Gartenordnung verletzt wurde..."

In jedem guten Verein wird das jedem neuen Kleingärtner erklärt.


Im dem Sinne
euer
Horst
aus Bayern
Titel: Re : Gartenhexe
Beitrag von: kaffi am 03. Mai 2007, 15:40:00
Bei uns in der Satzung steht daß der Vorstand oder dessen Beauftragter jeder Zeit den Garten betreten kann. Für mich ist das untragbar.Da laufen irgendwelche Leute durch den Garten und behaupten sie kämen vom Vorstand. Unser Vorstand macht bei der
Gartenbegehung auch in abwesentheit des Pächters gebrauch von dieser " Regelung ".Das mit dem Hausfriedensbruch find ich gut.
Schließlich bin ich der Pächter und muß die Pacht bezahlen.
In meine Wohnung kann der Vermieter ohne meine Genehmigung auch nicht so einfach spazieren gehen.