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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Brenner am 14. Februar 2006, 10:54:00

Titel: Arbeitstunden
Beitrag von: Brenner am 14. Februar 2006, 10:54:00
Für nicht geleistete Arbeitsstunden muß man ja einen gewissen Satz zahlen, soweit ok, kann dieser reduziert werden, wenn wie in meinem Fall, der Gartenzaun komplett erneuert wurde? Mein Zaun befindet sich innerhalb der Gartenanlage an einem Hauptweg!
Würde mich über viele Antworten freuen!
Titel: Re : Arbeitstunden
Beitrag von: Eckhard am 14. Februar 2006, 11:02:00
Kommt darauf an, wem der Zaun gehört.
Wenn Vereinseigentum ist es Gemeinschaftsarbeit, wenn Pächtereigentum ist es keine Gemeinschaftsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard
Titel: Re : Arbeitstunden
Beitrag von: Uwe am 14. Februar 2006, 12:59:00
Es ist eigentlich eher unwarscheinlich, das es Gemeinschafsarbeit ist, wenn man seinen Zaun instandsetzt. Egal ob Hauptweg oder nicht.Es kann auch nicht angerechnet werde, wenn du den Grenzstreifen vor dein Garten, sauber hälst. Das müßte bei dir eigentlich im Pachtvertrag stehen.
Titel: Re : Arbeitstunden
Beitrag von: Steffen am 04. April 2006, 19:46:00
Also so einfach kann dieser Fall nicht abgetan werden.
Es muss klar sein ob der  Zaun Gemeinschaftseigentum oder Bestandteil der Parzelle ist. Danach entscheidet sich ob es Gemeinschaftsarbeit ist oder nicht.