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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Walter kork am 08. April 2006, 18:59:00

Titel: Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Walter kork am 08. April 2006, 18:59:00

Hallo,
ist es juristich möglich einen Kleingarten zu nutzen, mit allen Rechten und Pflichten eines Pächters im Kleingartenverband,ohne Pächter zu sein. Sprich eine Art Untervermietung in der Familie .
Pächter (meine Schwiegermutter) hat keine Zeit mehr für den Garten und ich will nicht ein zweites mal eine Einlage von 1000 Euro an den Vorstand zahlen.
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Uwe am 08. April 2006, 20:19:00
Hallo Walter
Der einfachste Weg wäre, wenn der Garten auf den Namen deiner Schwiegermutter weiter läuft und den Garten nutz. Das kann, normalerweise, keiner verbieten. Aber warum will der Vorstand den 1000 Euro Einlage haben, ist das überhaupt rechtens?

Gruß Uwe
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Uwe am 08. April 2006, 20:20:00
nachtrag
Und du den Garten nutz.
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Eckhard am 08. April 2006, 22:04:00
Hallo Walther!

Eine Weiterverpachtung ist grundsätzlich nicht möglich.( BKleinGG)
Die meisten Satzungen oder Gartenordnungen lassen aber eine Hilfe bei der Gartenarbeit durch Tischgemeinschaften und Familienangehörige zu, wie Uwe das beschreibt. Da musst Du mal genau nachlesen.
Wie diese Hilfe im Einzelnen abgesprochen wird, bleibt Euch frei.
 Pächter bleibt weiterhin die Schwiegermutter .

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: dora am 09. April 2006, 19:38:00
du hast noch nicht gesagt wofür die Einlage sein soll-
bei uns ist eine einlage auch kaution genannt an den verkäufer von dem neuen käufer zurückzuzahlen. das bedeutet du zahlst deiner schwiegermutter 1000 € und die einlage deiner schwiegermutter bleibt im verein.der verein wird dich dann als eigentümer eintragen und du hast die gleichen rechte wie alle anderen.
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Walter Kork am 10. April 2006, 20:38:00
Hallo,
es handelt sich um eine einmalige Aufnahmegebühr.Die jeder neue!! Pächter(Besitzer des Gartens)zahlen muss .
Die scheint rechtmäßig zu sein .
Walter
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Uwe am 11. April 2006, 12:36:00
Hallo Walter

Entschuldige mal die Frage, aber wer bezahlt den so eine Aufnahmegebühr? Meines wissens ist eine solche Gebühr dafür da, um die Kosten für Anmeldung beim Verband und den anderen Schriftkram ect. zu bezahlen und eine Kleine Aufwandtentschädigung für die aufgbrachte Zeit kann auch damit beglichen werden. Aber 1000 Euro grenz schon an Frechheit. Ich kann mir auch nicht vorstellen das eine so hohe Gebühr rechtens ist. Wie macht euer Vorstand das denn mit den Finanzamt klar?

MfG Uwe
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: dora am 11. April 2006, 13:01:00
bei unserem Verein mussten die Mitglieder kurz nach Gründung ca 600 DM bezahlen. Davon wurden Zäune und andere gemeinsame dinge errichtet ( Wasser Strom ). wenn nud ein Gärtner verkauft, muss der neue käufer dem Verkäufer diesen betrag erstatten.  demnach bleibt die einlage immer im verein
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Walter am 11. April 2006, 19:23:00
Hallo Uwe,

jaja Aufwandsentschädigung für div. Anmeldungen etc. Essenversorgung bei der jährl. Mitgl.-Versamml. und eine Sommerfest.
Alle neuen Pächter haben meines Wissens ohne zu murren gezahlt.

Deswegen meine Suche nach jurst. festen Auswegen .
Mfg. Walter
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Eckhard am 12. April 2006, 09:43:00
Liebe Gartenfreunde!

Jede Art von Umlage oder Einlage ist möglich.
 Sie muß aber  genau  in Art und Umfang in der Satzung aufgeführt sein. Ein Beschluss der Versammlung reicht nicht.
Und dann müssen Ein- und Ausgabe penibel abgerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Uwe am 14. April 2006, 00:16:00
Hallo Walter

Frag doch einfach mal ein Steuerberater, wenn ein Verein soviel Aufnahmegebühr verlangt. Irgendwie muß der Kassierer eine solche große Summe den Finanzamt doch erklären können, wenn er die Gemeinnützigkeit nachweisen muß. Oder taucht die Gebühr in den Büchern garnicht auf? Ich würde dann mal auf der nächsten Hauptversammlung die Revisoren fragen, wenn es um Entlastung des Vorstandes geht. und ließ mal in der Satzung nach, wie Eckhard es empfohlen hat.

Gruß Uwe
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Werner am 26. April 2006, 23:08:00
1000 € Aufnahmegebühr? Und wie hoch ist der Mitgiederbeitrag? 200 € monatl.?
Es ist nicht zu fassen!
Aber dir ist schon klar, dass du hier bei den Kleingärtnern bist und nicht beim königlichen Golfclub?

Wenn es sich dabei tatsächlich um eine Aufnahmegebühr handelt und nicht um eine rückzahlbare Kaution,(ich glaube es immer noch nicht) würde ich in deiner Stelle Schritte dagegen unternehmen.

Grüße, Werner
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Walter am 28. April 2006, 17:37:00
Hallo,
erstmal vielen Dank für die vielen Anregungen von Euch. Ja es handelt sich um eine einmalige Aufnahmegebühr . Pacht und Umlage  kostet 44,00 / 90,- jährlich.
Dies ist kein Golfclub....
Suche immer noch nach einem juristischen Rat oder Tipp der evtl. auch vor Gericht Stand hält.
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Werner am 28. April 2006, 18:22:00
Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber an manchen Orten  (z.B. Hamburg) gibt es eine "ÖRA" Öffentliche Rechtsauskunft.
Aber was nützt dir das Recht? Das Problem wird dann nämlich sein, dass der Verein, sowohl bei der Aufnahme als Mitglied als auch bei der Vergabe eines Gartens in der Entscheidung frei ist, d.h. er kann ohne Angabe von Gründen einen Bewerber ablehnen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Gruß
Werner
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: ich am 02. Mai 2006, 18:24:00
hallo erst einmal.
das thema kleingarten nutzen und nicht pächter sein ist verhältnissmässig einfach zu realisieren. du schliesst mit dem pächter einen sogenannten PFLEGE / NUTZUNGSVERTRAG ab. Hierbei wird penibel niedergeschrieben, welche Pflichten Du übernimmst und welche Rechte Du hast- ebenso werden Rechte und Pflichten des Pächters deklariert - Da dies ein vertrag im " Innenverhältniss" ist, musst Du nicht Pächter und Mitglied des Kleingartenvereines werden! Diesen Vertrag legst Du dem Vorstand zur "ratefizierung" vor - daraufhin wird sicherlich eine ausserordentliche Vorstndssitzung einberufen, in welcher Du "pro Forma" als Mitglied (ausserodentliches Mitgligd) aufgenommen wirst und evtl. auch einen kleinen Mitgliedsbeitrag leisten musst ( nur bei dem Wucherverein kann ich mir keinen "kleinen" Obulus" vorstellen!!) Und dann kannst Du als "aussergewöhnliches Mitglied des Vereins den Garten mit allen Rechten und Pflichten nutzten.
Diese Art des Pflege-Nutzungsvertrages zwieschen Angehöhrigen ist im Sinne des Bundeskleingartengesetzes fast gängige praxis.

mfg.
 ICH
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Werner am 02. Mai 2006, 19:38:00
Hallo,
was es alles gibt.
Na ja, bei uns sieht die Satzung keine
"außergewöhnlichen Mitglieder" vor und der
Pachtvertrag lässt auch keine Unterverträge
zu.
Was bei uns allenfalls zulässig wäre, ist
eine Hilfe beider Bewirtschaftung wegen Urlaub,
Krankheit etc. für einen mit dem Vorstand
abgestimmten überschaubaren Zeitraum.

Grüße
Werner
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: ich am 03. Mai 2006, 10:02:00
hallo werner
setze dich bitte einmal direckt unter wachsblume@t-online.de mit mir in verbindung -
danke

ICH
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Knuffi25 am 05. Mai 2006, 23:14:00
Warum soll der Vorstand den Pflegevertrag ratefizieren? Wer verpachtet überhaupt den Garten? In Berlin machen das die Bezirksverbände (nicht der Kolonieverein).
MfG
Knuffi25
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Eckhard am 07. Mai 2006, 11:26:00
Hallo,

BkleinGG § 9 , 1  sagt, daß ein Kleingärtner, der seinen Garten einem unbefugten Dritten überläßt gekündigt werden kann.
Also muß der Vorstand die Befugniss erteilen.
Über diese Hürde kommt Niemand, weil ein Bundesgesetz über allen Landesverordnungen und zivilrechtlichen Absprachen (Pachtverträge) steht.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Burchard am 08. Mai 2006, 14:49:00
Hallo Eckhard,

im BklgG steht nur wer dritten seine Garten überlääst.

Meiner Ansicht nach, kann der Vorstand hier gar keine "Genehmigung" erteilen.

Gruß
Burchard
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Eckhard am 09. Mai 2006, 09:30:00
Hallo!
Dritte meint, das einen Vertrag zwei machen. Kommt ein zusätzlicher Nutzer dazu, ist von einem Dritten die Rede.Ein Mieter darf auch nur untervermieten, wenn es der Vermieter erlaubt.
 Ein Vorstand hat aber Probleme, wenn er Einem die zusätzliche Nutzung erlaubt und Anderen nicht.
Aber- er kann dem trotzdem zustimmen – mit Auflagen – zB Vereinsmitglied zu werden. Da ist Fantasie gefragt.

Übrigend gilt seit  1949: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: regine am 20. Mai 2006, 19:31:00
ich bin pächterin und habe meine schwester als ehrenamtliches mitglied eintragen lassen .somit darf sie den garten nutzen auch ohne meine anwesendheit.sie muß ein jahresbeitrag von 38,-euro zahlen .
Titel: Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
Beitrag von: Eckhard am 28. Mai 2006, 14:18:00
Liebe Regine!

In den meisten Satzungen ist es Famlienmitgliedern erlaubt, bei der Gartenarbeit zu helfen. Auch ohne Mitglied zu sein.
Gruß Eckhard