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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sven Dr. am 20. August 2006, 13:30:00

Titel: Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Sven Dr. am 20. August 2006, 13:30:00
Hier eine Frage, die bisher niemand so richtig beantworten konnte. Der Sachverhalt ist folgender: Der Vater ist Hauptpächter eines Gartens und sein Sohn ist Mitpächter. Nun ist der Vater gestorben. Ist der Sohn nun automatisch der neue Hauptpächter oder muß er den Garten kündigen und eine neue Pacht beantragen?! Gibt es da Texte, in denen diese Situation eindeutig beschrieben ist?

Wir freuen uns auf eure Antworten.

Sven
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. August 2006, 22:47:00
Hallo,
zunächst müßte wohl mal geklärt werden, was denn unter Hauptpächter und was unter Mitpächter verstanden werden soll.
Wenn beide gepachtet haben, sind sie beide auch Pächter mit gleihen Rechten und Pflichten.
Wenn der Sohn nur den Vertrag als Bürge mitunterschrieben hat, ist er nicht Vertragspartner (Mitpächter) sondern nur Bürge.
Also woraus ergibt sich, dass der Vater Hauptpächter ist und der Sohn Mitpächter ?
Außerdem, sateht in dem Pachtvertrag, was beim Eintritt des Todes eines Vertragspartners mit dem Vertrag passiert ?
Re(e)Bell
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 21. August 2006, 07:21:00
Moin,

ich gehe mal davon aus, dass der Sohn Mitpächter ist - auf jeden Fall greift u.a. der § 12 des BKlG.
Danach wird das Pachtverhältnis mit dem "Überlebenden" fortgesetzt, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats nach dem Tod des (Haupt-)Pächters etwas anderes erklärt.

Gruß


ilex

Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Eckhard am 21. August 2006, 08:03:00
....na,na, ein Sohn ist nicht "Lebenspartner" wie eine Ehefrau § 12 BklGG.
Richtig ist, was im Pachtvertrag steht gilt. Der Sohn muß also Mitpächter sein, sonst muß neu verpachtet werden.
gruß eckhard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2006, 10:04:00
Hallo ilex und Eckhard,

könnt ihr mir mal den Unterschied zwischen Pächter und Mitpächter oder Hauptpächter und Mitpächter erklären ?

Re(e)Bell
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 21. August 2006, 10:33:00
Hallo Gartenfreunde,

ich habe es geahnt: jetzt geht´s richtig los und wer weiß, in welcher "Ecke" des BKlG und anderer Gesetze wir noch landen werden.
Zunächst ein Versuch, den Unterschied zwischen Haupt- und Mitpächter zu erklären: unter Mitpächter definieren wir Gartenfreunde, die lediglich die MITGLIEDSCHAFT im Verein/Verband erklären und dadurch u.a. in Vorstandsfunktionen gewählt werden können und bei Versammlungen Stimmrecht haben.
Pacht und ggf. Umlage zahlt der Hauptpächter.
Unterzeichnen beide Partner den Pachtvertrag, so nehmen wir auch beide in die Pflicht! Um Missverständnissen vorzubeugen: nur einmal Pacht und ggf. Umlagen pro Garten - aber beide Mitgliedsbeitrag!

Dieser Fall ist natürlich auch noch aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten - ich gehe mal davon aus, dass der Sohn Erbe ist(oder einer davon und die Hinterbliebenen untereinander keinen "Stress" wg. des Gartens haben...). In einem solchen Fall behandeln wir ihn wie einen "Partner" nach § 12 Abs. 2 des BKlG.

Gruß

ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Eckhard am 21. August 2006, 13:16:00
Schön wäre, wenn alle Vereine so planen wie der von ilex.
Ich kann als Sohn zwar erben, der Verein ist aber grunsdätzlich nicht verpflichtet ihn als  neuen Pächter ohne Neuvertrag zu übernehmen.
Ist er als "Mit"Pächter im Vertrag, geht das.

gruß eckhard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 21. August 2006, 14:34:00
Hi Eckhard,

...wir planen so einen Fall nicht - sondern wir behandeln ihn entsprechend § 12 Abs. 2. Das ist der feine Unterschied...!

Ich bin aber auch gespannt, wie es in anderen Vereinen gehandhabt wird.


Gruß

ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2006, 19:12:00
Hallo ilex,

du schreibst:
"Zunächst ein Versuch, den Unterschied zwischen Haupt- und Mitpächter zu erklären: unter Mitpächter definieren wir Gartenfreunde, die lediglich die MITGLIEDSCHAFT im Verein/Verband erklären und dadurch u.a. in Vorstandsfunktionen gewählt werden können und bei Versammlungen Stimmrecht haben.
Pacht und ggf. Umlage zahlt der Hauptpächter."

Also steht der "Mitpächter" nicht im Pachtvertrag.

Dann ist der Name "Mitpächter" aber völlig verunglückt und total irreführend. Ein solcher "Mitpächter" hat doch keinerlei Rechte an dem Garten !!

Kann man bei euch nicht in den Verein eintreten ohne einen Kleingarten zu haben ?

Ich kenne das eher so, dass man Mitglied sein muß um einen Garten pachten zu können.

Re(e)Bell
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 22. August 2006, 07:18:00
Hallo (Re(e)Bell,

es ist in der Tat so, dass man bei uns auch nur die Mitgliedschaft erwerben kann, ohne gleichzeitig einen Garten zu pachten. Solche Fälle sind zwar nicht die Regel, aber sie kommen vor.

Häufiger passiert es, dass gerade ältere Gartenpächter nach Aufgabe ihres Gartens und damit mit Auflösung des Pachtvertrages nicht automatisch ihre Mitgliedschaft kündigen.

Wie bei den meisten Vereinen auch, ist bei uns die Mitgliedschaft Voraussetzung für das Pachten eines Gartens.

Gruß

ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Eckhard am 22. August 2006, 08:26:00
-
korekt wäre es, darauf hinzuweisen, dass Mitgliedschaft und Pachtvertrag zwei ganz verschiedene Verträge sind. Sehr oft entsteht durch die Verkopplung der falsche Eindruck, es handelt sich dabei um einen statt um zwei Verträge.
gruß eckhard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 22. August 2006, 10:34:00
Hallo Eckhard,

genau so ist es - das wird auch bei uns in "regelmäßigen" Abständen von Gartenpächtern verwechselt: sie kündigen die Mitgliedschaft (um Geld zu sparen) und wundern sich dann, dass sie eine Kündigungsbestätigung auch für den Garten erhalten...! So etwas spricht sich schnell herum und dann ist dieses Thema erstmal vom Tisch!


Schöne Grüße noch


ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Uwe am 22. August 2006, 13:29:00
Hallo ilex

Vielleicht hast du ja noch den Fachberater Mai 2002. Da drin befindtet sich unter der Rubrik Recht ein Artikel der besagt, das man mit der Auflösung der Mitgliedschaft nochlange nicht den Pachtvertrag gekündigt hat. Ferner steht dadrin das ein Vereinsmitglied der Kleingärtnersatzung und den Vereinsrecht unterliegt, wobei für den Pächter der Pachtvertrag und das Kleingartenrecht verbindlich ist. Er könne somit alle Rechte weiternutzen, wie z.B das Gartennutzungsrecht, ist aber auch an die Pflichten,wie Gemeinschaftsarbeit usw. gebunden. Also wenn einer seine Mitgliedschaft kündigt, hat er noch lange nicht sein Garten gekündigt. Diese Geschichten kann man aber unterbinden, indem man den Pächter statt den Beitrag mit einer Verwaltungs und Bearbeitungsgebühr belastet. Diese kann dreimal sohoch sein wie der eigentliche Beitrag.

Gruß Uwe
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Uwe am 22. August 2006, 13:38:00
Um aber bei der Mitpächterfrage zu bleiben. Bei uns sind grundsätzlich der Ehepartner Mitpächter. Diese können auch nach den Tod des Hauptpächter den Garten weiterpachten. Weil es wäre ja Blödsinn wenn ein Vorstand, der mit beiden Pächtern zufrieden ist, sich anstelle des Mitpächters ein unbekannten Pächter auf den Garten holt.

MfG Uwe
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Re(e)Bell am 22. August 2006, 20:10:00
Hallo,
ich poste hier mal eine Frage aus einem anderem Forum und deutlich zu machen, was für Satzungsregelungen sich manche Verein einfallen lassen.
" Wer kann Auskunft geben. In unserem Gartenverein haben wir ein Mitglied das aus Altersgründen seinen Garten nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaften kann, ist aber auch gleichzeitig im Vorstand tätig und möchte aber weiter im Vorstand mitarbeiten. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit bei Kündigung des Pachtvertrages weiterhin als Mitglied im Gartenverein zuverbleiben und im Vorstand weider mit zu arbeiten, da ja die Satzung unseres Verein aussagt das die Mitglidschaft mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages beginnt und bei Kündigung endet."

Re(E)Bell
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 23. August 2006, 07:32:00
Hallo (Re(e)bell,

genau so einen Fall haben wir zzt. in unserem Kreisverband.
Aber es gibt bei uns einen satzungsmäßig geregelten Unterschied: ist ein Gartenpächter Mitglied im Vorstand einer der im KV 11 zusammengeschlossenen Gartengemeinschaft,  so darf er im Falle der Kündigung seines Gartens weiterhin im Vorstand "seiner GG" mitwirken - allerdings nicht im Gesamtvorstand des KV.
Um hier mitzuwirken, muss man zugleich Pächter eines Gartens in einer den KV bildenden GG sein.

Zu meinem konkreten Verein: der Rechnungsführer musste seinen Garten aufgeben - geniesst aber weiterhin das Vertrauen der Gartenfreunde seiner Gemeinschaft und führt die Kassengeschäfte weiter (und gehört somit auch dem geschäftsführenden Vorstand) seiner GG an. Voraussetzung war lediglich das Beibehalten der Mitgliedschaft...! Aber darüber haben wir ja bereits in diesem Forum reichlich gelesen!


Gruß

ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: ilex am 23. August 2006, 08:04:00
...ein "Nachschlag" noch: wenn, lieber (Re(e)bell, allerdings in der Satzung steht, dass bei Kündigung des Gartens auch gleichzeitig die Mitgliedschaft erlischt, dann ist ein weiteres Mitwirken im Vorstand nicht mehr möglich!


Gruß


ilex
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Horst am 23. August 2006, 09:15:00
Lieber Sven,
habt ihr wirklich in eureren Dokumenten (Pachtvertrag, Satzung, Gartenordnung)Hauptpächter und Mitpächter, so wie Mieter und Untermieter?
So eine Kontruktion gibt es normalereweise bei der Pacht von Kleingärten nicht.
Üblich ist nur ein Pächter = Vater. Der Sohn läuft als Angehöriger so mit.
Oder beide sind zwei gleichberechtigte Pächter = Pächter (nicht HauptPächter!) und Mitpächter.
Ist es denn so schwierig mit dem Sohn einen Vertrag zu machen? Stehen Gründe dagegen? Neuer Vertrag ist doch nur Formsache.

Die übliche Pacht von Kleingärten spiegelt sich in BKleingG § 12 wieder:
(1) 1 Person. Kann Alleinstehender oder nur ein Ehepartner sein. Vorteil: Einem geeigneten Überlebenden wird man gerne den Garten geben.
(2) 2 Personen = Eheleute.
Nachteil: Überlebender bekommt den Garten - wenn er will - obwohl er zwei linke Hände hat, nur "Erholung" will!

Reicht das nicht?
Müssen wir es noch schwieriger machen?

Euer
Horst
(20 Jahre praktizierender Kleingärtner)
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Burchard am 23. August 2006, 10:27:00
Hallo,

es kommt immer auf die Pachtverträge an.

Bei uns muß man Pächter sein um Vereinsmitglied zu werden - also erlischt der Pachtvertrag nicht mit dem Vereinsaustritt. Allerdings ist man automatisch aus dem Verein raus, wenn der Pachtvertrag beendet ist.

Aber zum Thema;
Ein Gartenfreund hat ein ähnliches Problem. Seine Mutter (80) ist Pächter(in) er macht seit Jahren die Gartenarbeit - zumindest alle schweren Arbeiten. Jetzt wollen Sie den Garten "umschreiben" lassen.  Originaltext Stadtverand Aachen:

Der Garten muß gekündigt werden. Dann kommt ein Schätzer und alle Auflagen: Rückbau, entfernen von "Waldbäumen" etc. müssen erfüllt werden und er Garetn kann dann neu verpachtet werden.

Nur Ehepartner könne eine Garten erben - bei Kindern (oder anderen Erben) muß der Garten geschätzt und "bereinigt" werden.

Es ist halt überall anders.

Gruß
Burchard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Eckhard am 23. August 2006, 11:25:00
.... Und es ist auch immer wieder falsch, wie bei Pächterwechsel verfahren wird.
iBkleinGG steht:

§ 10 Kündigung von Zwischenpachtverträgen
(1) Der Verpächter kann einen Zwischenpachtvertrag auch kündigen, wenn
1. der Zwischenpächter Pflichtverletzungen im Sinne des § 8 Nr. 2 oder des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters duldet oder 2. dem Zwischenpächter die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit aberkannt ist.

Der Zwischenpächter ist der Verein. Während der Nutzung des Gartens muß der Verein auf Einhaltung der KleinGärtn Nutzung achten, nicht nur bei pächterwechsel.
Der Garten muß immer korrekt genutzt werden. Dann gibt es auch kein ,,Handlungsstau" beim Wechsel.
Vorstände, die das nicht tun, handeln gegen das Interesse des Kleingärtners. Er gefährdet durch Unterlassen den Kleingartenstatus. (siehe oben)
Auch die immer wieder auftretenden Rückbauforderungen bei zu großen Lauben, die vor 1983  genehmigt errichtet wurden, sind ärgerlich und unnötig.

Und noch was: Grundsätzlich kann auch ein Nichtmitglied ohne Garten im Vorstand arbeiten, wenn die Satzung nicht ausdrücklich was anderes sagt.
Gruß eckhard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Uwe am 23. August 2006, 11:26:00
Hallo Horst

Ich verstehe deine Variante mit den zwei Personen nicht (2Personen=Eheleute). Dort heißt es, Nachteil: Zwei linke Hände und den Garten nur zur Erhohlung nutzen. Es ist noch garnicht solange her, da warst du gegen die Drittelregelung und hast mir auch noch Material geschickt, wo die Regelung widerlegt werden kann. Auch wenn man nur Erhohlung im Garten haben will, muß schon seine zwei linken Hände nehmen und ihn in Ordnung halten. Sonst wird nix mit Erhohlung. ilex, wenn bei euch mit den Garten auch gleich die Mitgliedschaft gekündigt wird dann habt ihr ja auch nicht die Möglichkeit passive Mitglieder (Fördermitglieder) aufzunehmen und wenn einer, bei mir, sein Garten aus Altersgründen kündigen will aber noch gerne in Vorstand mitwirken will, dann ist das doch nur positiv. Denn bei uns stehen die Vorstandsintressenten nicht gerade Schlange vorm Verein.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Uwe am 23. August 2006, 11:39:00
Tschuldigung ilex ich meine Burchard
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Horst am 23. August 2006, 15:11:00
Liebe Freunde,
Sven stellt seltsame Fragen - von Rebell angedeutet -, trägt aber für weitere Ratschläge nichts mehr bei. Er schweigt.
Ich habe trotzdem versucht auf seine Fragen einzugehen.
Uwe:
Ich habe angedeutet, daß wir durch entsprechende - schon in BKleigG § 12 vorhandene und ausreichende - Regelungen vermeiden können, Gärten an "Gartenfreunde" vergeben zu müssen, die wir dann erst nach zwei oder mehr Jahren wegen erheblicher Bewirtschaftungsmängel (§ 9 (1.) 1) los werden können.
Die zwei linken Hände betreffen jegliches Unvermögen sich gärtnerisch zu betätigen oder  betätigen zu wollen, ob bei Obst oder Gemüse oder bei Rasen. Das hat nichts damit zu tun wie viel Rasen oder oder Obst und Gemüse usw. man hat.

Euer
Horst
Einige mögen wohl meine kurzen, drastischen Ausdrücke aus Bayern nicht.
Trotzdem werde ich euch weiter nerven.
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Uwe am 24. August 2006, 10:33:00
Doch Horst, ich mag Bayern. Ich fahre öfters zum Urlaub dahin, um das mal kurz sagen zu dürfen.

Uwe
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Sven Droop am 08. September 2006, 13:04:00
Hallo Horst,

ich stelle keineswegs seltsame Fragen, dass ist die verdrehte Realität, so wie sie sich zur Zeit bei uns abspielt. Außerdem war ich mit meiner Familie im wohlverdienten Urlaub, so dass es mir vorher nicht möglich war zu antworten. Dennoch bin ich für Eure Beiträge dankbar und werde zunächst nochmals einen prüfenderen Blick in den Pachtvertrag werfen.
Vielen Dank

Sven
Titel: Re : Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!
Beitrag von: Horst am 13. September 2006, 11:52:00
Lieber Sven,
danke dass Du dich gerührt hast. Ich dachte mir schon, dass Du vielleicht im Urlaub bist, schrieb aber trotzdem eine kritische Bemerkung.
Leider antworten einige nicht, wenn es um Klärung geht. Beispiel: Weiter unten die komische Sache mit der ZDF-Reportage aus Berlin, wo niemanden der Bestandschutz nach § 18 und 20 BKleingG zu ineressieren scheint; aber es wird lamentiert.

Horst