gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Volker am 04. September 2006, 20:19:00

Titel: Wieviel Dachüberstand ist erlaubt
Beitrag von: Volker am 04. September 2006, 20:19:00
Hallo,
wie kann ich herausfinden wieviel Dachüberstand beim Parzellenhäuschen im Lande Bremen gestattet ist.
Beim googeln bin auf auf Werte von 30 - 80cm gestoßen. Ich brauche aber, damit es bei der Abnahme keinen Ärger gibt, verläßliche Werte.

Dank & Gruß
Volker
Titel: Re : Wieviel Dachüberstand ist erlaubt
Beitrag von: Uwe am 04. September 2006, 20:43:00
Hallo Volker

Ich glaube ich kann dir dabei ein bißchen helfen, den ich komme auch aus Bremen. Für diverse Lauben könnte man beim Landesverband der Gartenfreunde Baupläne bekommen. Die Dachüberstände sind darauf mit 30cm an hinter und Vorderwand und an den Seiten betragen sie 20cm. Aber wieso Bauabnahme? Im Lande Bremen benötigt man seit Mai 2004 nicht mal mehr ne Baugenehmigung, gschweige dann wird eine Bauabnahme duchgeführt. Wichtig ist nur das die 24qm, der Grenz und Gebäudeabstand von 2,50m und 5m sowie die Firsthöhe von 3,50m eigehalten werden.
Viel Spaß mit dein Garten und Laube.
Gruß Uwe
Titel: Re : Wieviel Dachüberstand ist erlaubt
Beitrag von: volker am 18. September 2006, 14:47:00
Hallo Uwe,Dank für Antwort,
geht nicht um Neubau, sondern sozusagen um Rückbau. Habe Garten übernommen u. muß wegen qm-Überschreitung das Dach über der Terrasse abreißen.
Gruß Volker
Titel: Re : Wieviel Dachüberstand ist erlaubt
Beitrag von: Uwe am 18. September 2006, 15:52:00
Hallo Volker

Na wenn es sich um ein Rückbau handelt, dann hast du doch bestimmt Auflagen bekommen. Diese brauchst du nur erfüllen und schon gibst keine Probleme mehr mit den Bauordnungsamt.

Gruß Uwe