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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: volker am 18. September 2006, 15:00:00

Titel: was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: volker am 18. September 2006, 15:00:00
Hallo,
nach Auskunft meiner Nachbarin ist offenes Feuer im Garten nicht erlaubt. Aber wie definiert sich das? Wie ist es z.B. mit einem Feuerkorb? Und was ist mit diesen Außenkaminen, die´s im Baumarkt gibt?
Also auch hier wieder die Frage: was ist erlaubt, was nicht (in Bremen).
Gruß + Dank
Volker
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 18. September 2006, 15:55:00
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 18. September 2006, 16:03:00
Ja Volker, erstmal offenes Feuer ist genehmigungspflichtig und muß beim Stadtamt angemeldet werden. Natürlich ist eine solche Genehmigung mit Auflagen verbunden, die unbedingt eingehaltebn werden müssen. Ich habe mal im Radio gehört das die Feuerkörbe ebenfalls eine Genehmigung brauchen, dies kann man beim Stadtamt erfragen. Die Aussenkamine kenne ich eigendtlich nur als Grill und darf als solchen verwendet werden. Übrigens, Unrat verbrennen ist grundsätzlich verboten.

Gruß Uwe
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: lore am 19. September 2006, 22:44:00
Vorsicht

Bei Nichtanmeldung kann ganz schnell und teuer die Feuerwehr vor der Tür stehen.

Gruß lore
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: ilex am 20. September 2006, 08:38:00
Liebe Gartenfeunde,

bei uns ist das Verbrennen in der Gartenordnung geregelt. Danach kann der Vorstand im Zeitraum vom 15.10. bis 15.03. maximal einen Brenntag im Monat festlegen.
Einzelne Pächter haben nicht das Recht, "Feuer" bei der zuständigen Behörde anzumelden - diese Regelung hat sich in unserem KV bewährt!
Zur Frage, was ist ein offenens Feuer: sehr einfach ausgedrückt - offen ist ein Feuer dann, wenn es nicht in einem geschlossenen Kamin/Ofen entzündet wird.
Bei Lagerfeuer/Feuerkorb/Kamin handelt es sich um offene Feuer.
Die von Volker angesprochene Problematik gibt es aber auch bei uns: vor etlichen Jahren mussten die Pächter Öfen/Kamine aus den Lauben entfernen.
Nun werden seit einigen Jahren sog. Außenkamine relativ preiswert in den Baumärkten angeboten und diese finden sich reichlich in unseren Gartenanlagen wieder. Hinzu kommmt: sie werden vom KV geduldet. Gegen Feuerkörbe hat man auch nichts - allerdings gegen Lagerfeuer. Diese Regelung führt ständig zu Streiteien (unnötigerweise) und es wird Zeit, dass insbesondere für die Pächter klare Rgeln erstellt werden.
Insofern interessiert es mich, wie es in euren Anlagen geregelt ist.

Gruß

ilex
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Eckhard am 20. September 2006, 13:39:00
...bitte die Reihenfolge beachten: 1. Eu-Recht, 2. Bundesrecht 3. Landesrecht 4. Komunalvorschriften 5. Kleingartenordnung.
Nach geltendem Recht darf kein Abfallholz oder Baumschnitt verbrannt werden (Ausnahme Pilzbefall usw)
normale Gartenabfälle dürfen lt Bundesgesetz nie verbrannt werden. In so fern sind Regelungen der Gartenverbände, die das zu bestimmten Zeiten zulassen unwirksam.
gruß eckhard
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: ilex am 20. September 2006, 15:01:00
Hallo Eckhard,

da hast Du natürlich recht - unsere "Brenngenehmigung" bezieht sich in der Tat auch nur auf Gehölze, die nicht kompostierbar oder von Krankheitserregern befallen sind. Unser Umweltamt hat uns dabei mit einer Broschüre unterstützt. Vorrangig ist und soll natürlich das kompostieren sein.

Gruß

ilex

 
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Rainer am 23. September 2006, 08:38:00
Aber was soll man tun wen der Gartennachbar seinen Außenkamin als Verbrennungsofen für den Grünabfall mißbraucht. Die enorme Geruchsbelästigung haben wir seiner Meinung nach 2- mal im Jahr zu dulden.
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 23. September 2006, 13:25:00
Hallo Rainer

Sofort, ohne Rücksprache mit den Vorstand, die Polizei rufen. Damit er auf frischer Tat erwischt wird.

Gruß Uwe
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 01. Oktober 2006, 18:42:00
Ein bundesweit einheitliches Gesetz gibt es nicht. Die Verordnung über das Verbrennen von Gartenabfällen regelt jedes Bundesland und darüberhinaus jeder Landkreis anders. Bei uns in Sachsen ist es z.B. 2 mal im Jahr erlaubt Gartenabfälle zu verbrennen und zwar in der Zeit vom 1.Oktober bis zum 30.Oktober, sowie vom 1.April bis zum 30.April, vorrausgesetz ist befinden sich im Umkreis von 100m keine Bundesstrasse und kein Öl- bzw. Gastank. In unserem Landkreis dagegen ist das Verbrennen das ganze Jahr über nicht erlaubt. Hier gibt es eine Deponie und man geht davon aus, daß die gartenabfälle dorthin verbracht werden können. Der Gartenmüll, den man so im Wald findet spricht allerdings eine ganz andere Sprache.
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Eckhard am 02. Oktober 2006, 16:34:00
-ist nicht ghanz korrekt: Es gibt eine Bundesgesetz, die Länder und Kreise können bestimmte Ausnahmen erteilen, wie bei Dir, Uwe. Dennoch:
Auch wenn Pflanzenabfällen in einigen Bundesländern (unter Beachtung der vorgegebenen Bedingungen) verbrannt werden dürfen, kann sich unter Umständen Dein Nachbar wehren, wenn er durch das Verbrennen wesentlich und ortsunüblich beeinträchtigt wird. Rauch ist eine Immission die unter Umständen mit einem auf die §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestützten zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch abgewehrt werden kann. Es sollte daher immer darauf Rücksicht genommen werden, dass Nachbarn nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, um rechtlichen Ärger zu vermeiden.

gruß eckhard
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: uwe am 02. Oktober 2006, 17:50:00
Versteh mich nicht falsch, ich will nichts verbrennen und hätte, wäre es bei uns erlaubt wohl eher unter meinen Nachbarn zu leiden. Grad deshalb wird es in unserer Gartenanlage wohl auch nicht erlaubt sein (zusätzlich zum Landkreisrecht), weil man es auf so engem Raum wohl kaum vermeiden kann seine Nachbarn zu beeinträchtigen. Mich wundert allerdings, daß, obwohl es im Landkreis generell verboten ist, im Oktober und April überall Gartenabfälle verbrannt werden.
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: uwe am 02. Oktober 2006, 18:03:00
Mit "Überall" meine ich in den Gärten der Privathäuser.
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 02. Oktober 2006, 21:50:00
Hallo uwe und Eckhard

Bei uns in Bremen ist, Gottseidank, das verbrennen von kompostierbaren Gartenabfällen ganzjährig verboten. Und das mit guten Grund, denn wenn soetwas verbrannt wird sieht und riecht, man doch nicht anderes als beissenden Rauch und zählt deshalb als belästigung. Darüber sollte sich das schöne Sachsen mal gedanken machen.

Gruß Uwe
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: uwe am 03. Oktober 2006, 11:15:00
Auch wenn es hier in Sachsen "erlaubt" ist, Pflanzenabfälle zu verbrennen,ist es doch streng geregelt und eigentlich unmöglich.

Es dürfen nur Gartenabfälle verbrannt werden, die nicht durch kompostieren, verrotten, liegenlassen, unterpflügen usw. entsorgt werden können und nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So ist es z.B. nicht erlaubt im Abstand von 100m zu Kreisstraßen (Ich habe bisher nur von Bundesstraßen gewußt)Gartenabfälle zu verbrennen. Schon diese Vorraussetzung einzuhalten ist kaum möglich. Wie ich schon geschrieben habe, in meinem Landkreis ist  es gänzlich verboten Gartenabfälle zu verbrennen, weil sie zur Deponie verbracht werden können. Trotzdem sieht man in der betreffenden Zeit immer wieder Feuer lodern. Problem, hierbei, daß kaum Einer diese Verordnungen wirklich kennt. Selbst die Polizei fährt auf der B 95 an Gartenfeuern vorbei, ohne die Leute draufhinzuweisen, daß sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die landläufige Meinung ist, man darf das im Oktober und im April.
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Rainer am 08. Oktober 2006, 20:19:00
2006 Die offizielle Zeitung des sächsische Landesverband Oktober 2006.
Als Ausnahme wird in einen Bild das halbjährliche Verbrennen von nicht zumutbaren und/oder verwertbaren präsentiert. So soll Baum- und Strauchschnitt mindestens ein Jahr zwischengelagert werden. Anzustreben sei ein gemeinschaftlich organisiertes Verbrennen.
Bei Baum- und Strauchschnitt usw. wird die Verwertung einfach als nicht zumutbar erklärt.
So einfach wird die sächsische Pflanzenabfallverordnung umgesetzt.
Nicht nur der ,,kleine" Polizist ist untätig. Volle Unterstützung erhalten die Verbrenner z.B. vom Umweltamt.
Auf Nachfrage von mir, sie können leider kein Feuer feststellen usw.

Interessant wird es 2010 wenn europaweit z.B. die Feinstaubwerte nur an 7 Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.
Vielleicht wird dann, damit die Kleingärtner ihr nicht verwertbares verbrennen, können die Autobahn gesperrt.

Rainer
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: Uwe am 09. Oktober 2006, 12:40:00
Hallo Rainer

Sehr schöner Beitrag von dir.
Ich möchte auch noch was dazu sagen. Der Sächsische Landesverband sollte mal ein gites Beispiel an unseren Verband nehmen, dieser stellt ein Großhäcksler zur verfügung wobei  wertvolles Schreddergut ensteht, das anschließend in die Beete verteilt werden kann. Dieses Zeug stellt im Winter ein Frostschutz da und im Sommer verhindert es schnelles Austrocknen des Bodens. Wer jetzt noch sagt, das Baum und Strauchabschnitte nicht kompostierbar sind, der lebt in der Steinzeit. Es ist nicht mehr Zeitgemäß derartige Wertstoffe zu verbrennen.

Gruß Uwe
Titel: Re : was ist ein offenes Feuer?
Beitrag von: hans am 22. November 2006, 17:55:00
man kann sich nur wundern über manche Zeitgenossen auch über einige "Kleingärtner".
Wir haben die Kokelei schon lange abgeschafft. Der Verein verfügt über 3 Schredder zur Ausleihe, und bisher hatten wir immer noch (aber immer weniger) Brennholzabnehmer. Das ist nun vorbei, und wir denken über die Errichtung eines Totholzhaufens und einer Benjes-Hecke auf einem nicht mehr verpachteten Landstück nach, d.h. der Plan ist fertig und wird im Frühjahr
mit dem ersten Arbeitseinsatz realisiert.