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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Annie am 28. November 2006, 15:37:00

Titel: Richtlinien + Auflagen bei Gartenaufgabe
Beitrag von: Annie am 28. November 2006, 15:37:00
Hallo zusammen,

habe bislang vergeblich versucht die Richtlinien in Bayern für die Wertermittlung zu finden. Wäre toll, wenn mir hier Jemand weiterhelfen könnte.

Zudem würde mich interessieren, ob bereits Jemand die Erfahrung gemacht hat, dass er Pflanzen, Bäume etc. mängelfrei übernommen u. bezahlt hat, diese aber bei der eigenen Gartenaufgabe bemängelt u. mit (m.E. zu hohen) Beträgen gemindert wurden.

Herzlichen Dank!
Annie  
Titel: Re : Richtlinien + Auflagen bei Gartenaufgabe
Beitrag von: Eckhard am 28. November 2006, 18:01:00
Liebe Annie,
Nur wenn, die Ergebnisse der Schätzung für die Wertermittlung als Teil Deines Pachtvertrages konkret  als bindend benannt  wurden, musste Du Dich danach richten. Andernfalls sind das nur Hilfen zum Verkauf des Inventars bei Pächterwechsel.
Bitte, ließ mal nach.
Irgendwelche Beschlüsse in Verbänden oder Vereinsorganen nach Abschluss Deines Pachtvertrages sind nicht für Dich bindend .
Gruß eckhard
Titel: Re : Richtlinien + Auflagen bei Gartenaufgabe
Beitrag von: Annie am 30. November 2006, 12:21:00
Hallo Eckhard,

vielen Dank für Deine Antwort.
Allein bei der Kündigung haben wir schon nicht durchgeblickt.
Da gab es 3 oder 4 verschiedene Versionen, die zu berücksichtigen gewesen wären, aber das ist ja zum Glück schon gelaufen.

Hauptsächlich ging es mir um die Abzüge.
Hannover hat sehr schön seine kompletten Richtlinien in PDF-Format ins Netz gestellt. Hier kann man genau ablesen, was wofür.

Diese habe ich mal hergenommen und mit unseren Preisen verglichen. Dabei bin ich darauf gestossen, dass bei uns sowohl die Auflagen als auch die Schätzergebühr um ca. 100% höher liegen. Und das kam mir schon sehr viel Unterschied vor.

Also, wenn doch noch Jemand die Bay. Richtlinien (diese wurden uns übrigens bei einem Bespr.-Termin verwehrt) haben sollte, wäre ich sehr dankbar.

Herzlichen Dank!
Annie
Titel: Bayerische "Richtlinien für die Wertermittlung ...
Beitrag von: Horst am 02. Dezember 2006, 16:52:00
... kannst Du, liebe Annie, bestimmt vom Landesverband Bayerischer Kleingärtner aus München haben. Versuche es bei l-b-k.de. Von dort wird man Dir die "Richtlinien für die Wertermittlung von Anpflanzungen und Anlagen" bestimmt für ca. 2 bis 3 Euro schicken.

Viel Glück
Horst
aus Niederbayern