gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hans am 16. März 2007, 19:24:00

Titel: Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 16. März 2007, 19:24:00
Hallo Gartenfreunde,

wir haben in unserer Anlage in diesem Jahr schon 2 Arbeitseinsätze organisiert und erfolgreich durchgeführt (Errichtung eines Totholzhaufens und einer Kompoststelle für kompostierbare Abfälle aus Gemeinschaftsarbeiten).

Was mich interessiert ist:
Wie organisiert Ihr in Eurem Verein diese Arbeiten?
Plant Ihr für das ganze Jahr - und wer macht das?
Wer beschließt wann, was zu tun ist?
Wer leitet die Einsätze?
Wie ist die Beteiligung der Mitglieder?
Gibt es Befreiungen von den Gemeinschaftsarbeiten?
Wer zahlt wieviel für nicht geleistete Stunden, und wie wird das Geld "eingetrieben"?

Ich beschäftige mich seit Jahren intensiv damit und kann sicher aus den Erfahrungen anderer lernen.

In der Hoffnung, daß wir viel übereinander erfahren und voneinander lernen können und mit besten Grüßen

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Uwe am 16. März 2007, 20:59:00
Hallo Hans

Unsere Gemeinschaftsarbeit wird sehr früh, von Vorstand, geplant (Termin), dann machen wir eine Geländebegehung und entscheiden dabei über die Notwendigkeit was zuerst gemacht werden muß. Dieses wird dann auf der erweiterten Vorstandsitzung besprochen und beschlossen. Die GA leitet der Vorstand mit den Wegeobmännern. Unsere Beteiligung ist dabei sehr groß weil ein lockeres Arbeitsklima stattfindet, den ohne Druck auf die Mitglieder auszuüben schaffen sie die zu erledigende Arbeit. Wer bei uns körperliche Behinderungen hat ist selbstverständlich befreit, aber einige kommen trotzdem um leichte Tätigkeiten zumachen. Wer keine GA macht muß eine, von der Versammlung beschlossene, Summe bezahlen die von den meisten anstandslos bezahlt wird.
Lieber Hans die Organisation der Gemeinschaftsarbeit ist eigendlich nicht das Problem, sondern die Durchführung. Wer bei den zuleistenden Stunden auf jede Minute achtet und die Mitglieder wärend der Arbeit auch noch ein kleines Päuschen verbietet, der hat schon verloren. Ich weiß es hört sich unglaublich am aber es ist schon, in anderen Vereinen, öfters vorgekommen. Also seit bitte nicht so streng mit euren Mitgliedern, die werden es euch mit ihrer häufigen Teilnahme danken.

Gruß Uwe
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 17. März 2007, 09:25:00
Liebe Gärtner,
Das Thema ist sicher für Viele interessant.
Die Zuständigkeit ist im allgemeinen lt Satzung  und Vereinsrecht so geregelt:
Für Einrichtungen des Vereins insgesamt und für den Bereich der Verkehrssicherheit  plant der Vorstand, für den übrigen Bereich der Anlagen plant die Anlagenversammlung.
Die im jeweiligen Protokoll niedergeschriebenen Pläne werden von Obmann und Vorstand  in der Ausführung überwacht. (wer hat wann seine Arbeit gemacht)
Die Ersatzzahlungen sind lt Vereinsrecht ausschließlich für Ersatzarbeiter  auszugeben.
Für Materialaufwand muß vorher ein Beschluß von Mitgliederversammlung oder AnlVersamlg vorliegen
Abgerechnet auf Heller und Pfennig  -  Überschüsse sind nicht erlaubt  und müssen zurückgezahlt werden (Vereinsrecht – Umlagen)  -  wird in der Mitgliederversammlung und auf der Anlagenversammlung.

Ich weiß, dass das meist anders gehandhabt wird, obwohl es so sein sollte.
Das sind dann oft die Gleichen, die dann den Kindern ihr  kleines Baumhaus in Frage stellen wollen.

eckhard

Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 04. April 2007, 19:09:00
Hallo Uwe und Eckhardt,

sorry - läuft nicht, das Thema. Hätte gerne noch mehr darüber erfahren.
Danke für Eure Zuschriften.

frohe Ostern und Grüße aus Dresden

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Uwe am 05. April 2007, 19:46:00
Hallo Hans

Geb nach der abgeschlosenen Gemeinschaft noch ein Bier oder ein anderes Getränk aus und bedank dich für die gute Zusammarbeit. Bei uns ist das Traditsion. Und Danke gleichfalls. Ein schönes Osterfest an euch.

Wünscht Uwe
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Schreibliesel am 09. April 2007, 23:30:00
Es gibt einen sogenannten Beisitzer im Vorstand bei uns, der für die Pflichtstunden verantwortlich ist. Er hat sich Einsatzleiter aus den Reihen der Gartenfreunde organisiert. Mit ihnen bespricht er die zu erledigenden Aufgaben für das kommende Jahr, stellt einen Plan dazu auf. In ihm sind enthalten welche Arbeiten notwendig sind u. Priorität haben u. ob evtl. dabei Kosten entstehen (Material) sowie die Termine für die Einsätze. Dieser Plan wird dem Vorstand in der Dezemberversammlung vorgelegt u. dort bestätigt oder korrigiert.

Selbiger wird dann der Mitgliederversammlung vorgetragen u. von ihr beschlossen. Die Anzahl der Pflichtstunden wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Es kommt hin u. wieder mal vor, dass ein Mitglied nicht beim Vorstand um eine Freistellung bat (Gesundheit oder anderer wichtiger Grund) u. am Jahresende Fehlstunden zu verzeichnen sind. Dazu hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass in solchen Ausnahmefällen die Stunden finanziell beglichen werden. Auch die Summe wurde dafür beschlossen.

Pächter, die ihre Stunden nicht selbst ableisten können, haben die Möglichkeit, ein Familienmitglied diese Arbeiten übernehmen zu lassen.

Noch Ostergrüße aus Dresden ...

Schreibliesel
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 10. April 2007, 18:36:00
Hallo Gartenfreunde,

danke für Eure Antworten.
Ich habe die Absicht, Eure Erfahrungen auf unserer nächsten Versammlung auszuwerten.
Wie das bei uns läuft, schreibe ich zu einem späteren Zeitpunkt.
Das dürfte vor allem für die Vereine interessant sein, die jedes Jahr dem Geld für nicht erbrachte Pflichtstunden nachlaufen müssen.

bis bald

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 10. April 2007, 18:39:00
----das ist ja schon mal ein Anfang,
aber ganz korrekt ist das immer noch nicht.

gruß eckhard

man kann gerne mal was falsch machen, doch das letzte mal muß es richtig sein.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 11. April 2007, 18:57:00
Hallo Eckhard,

dann laß mal die Katze aus dem Sack!
Was ist denn nun nicht ganz richtig und warum?

Grüße von

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Uwe am 12. April 2007, 12:33:00
Ja Eckhard nun bin ich aber auch neugierig
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 12. April 2007, 15:45:00
Also,
 Schreibliesel beschreibt ja  eine beinahe schon mustergültige Procedur, aber...

Ich gehe davon aus, das Alle den Ehrgeiz haben, es auch ganz richtig machen zu wollen, dem ist aber leider oft nicht so.
Richtig bezieht sich hier auf die Vorgaben des Vereinsrechts. Die Normalsatzung erlaubt es der Mitgliederversammlung nur die Höhe der Beiträge oder Umlagen zu beschließen.
Wie Umlagen zu handhaben sind, ist auch beschrieben, nämlich, sie müssen projektbezogen und am Ende +/- Null  abgerechnet werden.
Wenn einzelne Gärtner Gemeinschaftsarbeiten  nicht ausführen können, so muß doch die Arbeit von jemand Anderem erledigt werden. Die Zahlung, die er dann leistet ist ausschließlich für die Ersatzkraft bestimmt.
Der Obmann teilt dann eben nur die Ersatzkräfte dort ein, wo nicht gearbeitet wurde, wie vorher beschlossen und mitgeteilt.
Die Abrechnung für Gemeinschaftsarbeit in Euro und Std muß am Ende d J ausgeglichen sein. Sonst sind die Std falsch angesetzt.
Viele Vereine haben aber am Jahresende die Einnahmen aus den nichtgeleisteten Std über. Man bezeichnet die Ersatzzahlungen sogar als ,,Strafgelder"!
Das ist dann eine ständige Einnahmequelle, die einer richterlichen Prüfung im Zweifelsfall ggf nicht standhält (einem Pächter dürfen nicht Leistungen abverlangt werden, die nicht ausdrücklich im Pachtvertrag angekündigt wurden)
Resümee: Gemeinschaftsarbeiten sind keine Geldquellen. Wenn der Verein Geld braucht, soll er die Beiträge erhöhen.
Diese Überlegungen dienen  nur der  rechtlichen Absicherung . Ist das nicht erstrebenswert?

gruß eckhard
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 12. April 2007, 20:45:00
Hallo alle,

erst mal: Ich freue mich, daß die Diskussion nun in Gang gekommen ist.
Nun dazu, wie wir es in unserem Verein handhaben (übrigens schon seit den 70-er Jahren).
Das muß nicht alles goldrichtig und richterlich akzeptabel sein -das Finanzamt hat es aber so akzeptiert (Überprüfung bereits 3 mal erfolgt), und in unserer Arbeit hat es sich bewährt.

1. Der 2. Vorsitzende  als der Verantwortliche für Bau unnd Werterhaltung schlägt dem Vorstand die aus seiner Sicht und Erfahrung notwendigen Arbeiten für das Folgejahr vor - getrennt nach den Kategorien : Außenzaun, Tor, Wege und Plätze, Geräteschuppen und Geräteplatz, Gerätereparaturen, Elektroanlage, Wassernetz, Grünanlagen, Winterdienst, Materialbeschaffung und -transport.
Hierzu wird auch detailliert der Arbeitsaufwand eingeschätzt.
Das Ganze addiert und durch die Anzahl der Parzellen (bei uns 41)
dividiert ergibt die zu beschließende Zahl der zu leistenden Pflichtstunden. Die Arbeitsstunde wird bei uns bewertet
mit 7,50 € - unabhängig von der Art der Tätigkeit.

2. Nachdem der Vorschlag mit oder ohne Änderungen beschlossen wurde, wird er als Beschlußvorschlag mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ( 3 Wochen durch Aushang) bekanntgemacht.

3. Die Mitgliederversammlung stimmt nun nach Diskussion über den Vorschlag ab (Dazu ist sie lt. Satzung berechtigt!)

Der Beschluß lautet dann sinngemäß:

"Für das Jahr .... sind pro Garten ...Stunden Gemeinschaftsarbeit
zu erbringen. Die Stunde wird mit 7,50 € bewertet. Der Betrag von ....€ (Anzahl Stunden X 7,50 €) ist vorab zu entrichten und ist bei der Jahreskassierung fällig. Pro erbrachte Pflichtleistungsstunde wird dann der Betrag von 7,50 € vergütet."

Zur nächsten Jahresversammlung wird dann die Abrechnung präsentiert - nach den oben angegebenen Kategorien. Dabei stellt sich dann heraus, ob die vorherige Einschätzung des Aufwandes dem tatsächlichen entspricht (Das ist oft nicht der Fall). In der Summe muß das Ganze aber dann stimmen!
Bleibt etwas übrig, entscheidet die MV über Rückzahlung oder Anrechnung auf die Stunden des Folgejahres.
Anschließend wird dann gleich der Vorschlag für das neue Jahr präsentiert und beschlossen. Weiter sie oben.

Bemerken muß ich, daß es zu dieser Verfahrensweise noch nie eine Gegenstimme oder eine Zahlungsverweigerung gegeben hat.

Und das Wichtigste (wenigstens für den Vorstand):

Fast alle machen mit und erhalten auch die Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Qualifikation mitzutun.
Auch die finanziell Schwächeren haben damit kein Problem, denn sie bekommen ihr Geld ja zurück und haben sogar die Möglichkeit, etwas mehr zu tun als sie lt. Beschluß leisten müßten, was sich dann auch im wahren Sinne des Wortes für sie auszahlt.
Und die wenigen, die aus irgendwelchen Gründen in diesem Jahr nicht "dabei" waren, haben ihr Scherflein finanziell dazu beigetragen.

Rechtzeitiges Bekanntmachen der Termine für die Arbeitseinsätze mit Aufgabenstellung trägt auch dazu bei, daß man Arbeiten übernehmen kann, die einem auch liegen.

Nun mag man auch in dieser Suppe noch ein Haar finden wenn man will - wir kommen gut klar so.

viele Grüße aus Dresden

Hans



           
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 12. April 2007, 20:53:00
Lieber Hans,
da seit Ihr aber vielen anderen Vereinen in der Entwicklung weit voraus.
Besser geht's wohl nicht.
Alles Gute
eckhard
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Schreibliesel am 14. April 2007, 09:58:00
@Hans: Unser Verein besteht aus 95 Gärten und 120 Mitgliedern. Die Gartenfreunde, die ihre Gemeinschaftsstunden unbegründet nicht erbringen, sind max. 2 bis 3 im Jahr. Wenn wir noch die Gelder für Gemeinschaftsstunden kassieren und später wieder ausgeben würden, wäre das ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand in unserer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Wir stellen den Mitgliedern 2 x jährlich Rechnungen. Einmal für den Elektro- und Wasserverbrauch (2. Januar für das vergangene Jahr) und einmal für die Pacht (nach der Mitgliederversammlung im März) und sonstigen Zahlungen (Mitgliedsbeitrag, Umlagen usw.). Dies haben wir nicht zuletzt deshalb eingeführt, um die Mitglieder finanziell nicht zu überfordern mit einer großen Gesamtsumme.

Die Rechnungen sind im Laufe der Jahre nicht unkomplizierter geworden, da jeder Garten ganz individuelle Bedingungen hat (Grundsteuer B, Garten ohne Eltanschluß, Ehepartner, Anschriftenwechsel usw.).

Die Rechnungsbeträge überweisen die Mitglieder auf das Vereinskonto. Was das alles für den Schatzmeister an Arbeit bedeutet, ist sicher jedem klar. Dann kommt noch hinzu, dass jeweils im Januar eines Jahres die Revisionskommission sämtliche Rechnungen und Unterlagen des Schatzmeisters prüft. Wenn wir nun auch noch die Gemeinschaftsstunden so wie Ihr behandeln würden, wäre das ein weiterer Aufwand, wie bereits oben erwähnt. Wenn Ihr aber gute Erfahrungen damit gemacht habt, so finde ich das auch in Ordnung.

Du schreibst: "Wenn einzelne Gärtner Gemeinschaftsarbeiten nicht ausführen können, so muß doch die Arbeit von jemand Anderem erledigt werden. Die Zahlung, die er dann leistet ist ausschließlich für die Ersatzkraft bestimmt."

Das ist korrekt. Aber, ja hier wieder ein aber, unsere Mitglieder erbringen die Gesamtstundenanzahl, die notwendig ist, denn die geplante Arbeit bleibt ja nicht liegen, wenn jemand seine Stunden nicht leistete. Wir lehnen es jedoch seit jeher ab, dass Mitglieder gegen Bezahlung Stunden anderer Mitglieder erbringen. Damit wäre einem "Geldverdienen" Tür und Tor geöffnet. Sollte ein Mitglied sich einen anderen Gartenfreund persönlich zur Erledigung seiner Stunden "angeln" und ihn bezahlen, geht das den Verein nichts an und belastet ihn nicht.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Schreibliesel am 14. April 2007, 10:00:00
Sehe gerade, dass ich die Autoren verwechselte. Sorry. Statt Hans sollte da Eckhard stehen. :)
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 14. April 2007, 17:13:00
Hallo Schreibliesel, vielen Dank für Deine ausführlichen Beschreibungen.

Wir gehen offenbar mit unterschiedlicher Betrachtungsweise an die GA  heran.
Meine Anregung war, einmal zu versuchen die Abrechnung so zu handhaben, wie es das Vereinsrecht es haben will.  Da sind nicht die Spielräume, die ihr euch nehmt .

Warum tut ihr so, als gebe es keine Vorgaben und versucht ,,das Rad neu zu erfinden?"
Nicht alles, was einleuchtet ist richtig und oft an anderer Stelle viel ungerechter als die Vorgaben. und macht alles noch arbeitsaufwendiger
Die Einnahmen aus nicht geleisteter GA MÜSSEN dafür auch  wieder ausgegeben werden, da habt ihr keine Entscheidungsfreiheit.
Wenn ein Verein auf Dauer seine Spielräume überschreitet, ist der Gemeinnützigkeitsstatus in Gefahr. (Die Finanzämter überprüfen immer öfter die Vereine) Ist das nicht ein Grund darüber nach zu denken?

Zur Rechnungsführung: 2 Rechnungstermine/ Jahr machen unnötig Mehr- Arbeit.
Zu viel Zeit geht oft beim Mahnverfahren  drauf .
Mit freundlichen Grüßen
eckhard
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Schreibliesel am 14. April 2007, 19:56:00
Hallo Eckhard,

ich beginne mal mit deinem letzten Punkt.

Diese beiden Rechnungstermine haben sich bei uns aus verschiedenen Gründen bewährt. Da spielen einige Dinge ineinander. Es würde jetzt zu weit führen, das alles aufzuzählen.

Mit Mahnungen für Zahlungssäumige haben wir so gut wie kein Problem. Auch dies sind lediglich mal ein oder zwei, die es einfach vertrieft haben. Da genügt schon ein Anruf und am nächsten Tag ist der Betrag überwiesen.

Zur Gemeinschaftsarbeit. Ich habe nochmals im Internet gesucht, jedoch nichts Konkretes dazu gefunden. Vielleicht hast du ja einen Link dazu. In einigen Foren wurde dieses Thema (nicht nur bei Kleingärtnern) ebenfalls aufgeworfen und die Meinungen dazu waren ebenso unterschiedlich, wie gerade hier.

Ich bin der Meinung, dass das zu befolgen ist, was satzungsmäßig festgelegt wurde. Und da gibt es einen Punkt, der sagt Folgendes:

"Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins."

Die geleisteten Gemeinschaftsstunden kommen allen Mitgliedern zugute. Die bezahlten Pflichtstunden kommen ebenfalls allen Mitgliedern zugute, da sie ebenso für die Erfüllung der Gemeinschaftsstunden verwendet werden (Gartengeräteanschaffung, -wartung sowie Materialien).

Sämtliche Ausgaben und Einnahmen werden in der jährlichen Mitgliederversammlung den Mitgliedern detailiert mittels Overhead-Projektor vorgestellt und erläutert, ebenso die Planung für das neue Gartenjahr.

Zur Gemeinnützigkeit. Im Bundeskleingartengesetz steht dazu:

"§ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, daß ...

2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden ..."

Und genau das ist bei uns gegeben.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Hans am 14. April 2007, 20:04:00
Hallo Schreibliesel,

so wie Ihr es macht ist es auch okay. Vieles kann man unterschiedlich anpacken, und jeder Verein ist anders strukturiert. Am Ende kommt es darauf an, daß wir als Vorstand unsere Aufgaben machen, die nötigen Arbeiten erledigt werden und die Mitglieder zufrieden sind. Schließlich verbringen wir einen Großteil unserer Freizeit im Garten - und da sollte das Klima schon stimmen.
Eckhards Vorsicht ist auch nicht unbegründet. Schließlich sind wir vom Urteil des Finanzamtes abhängig was die steuerliche Gemeinnützigkeit angeht.
Also geben wir uns weiterhin Mühe, den Forderungen des Gesetzgebers so nahe wie möglich zu kommen.
Übrigens - Worauf wir besonders Wert legen: bei uns geht kein Euro für Fremdhandwerker hinaus. Es bleibt alles "in der Familie". Auch die Schnüffler der ARGE haben bei uns keine Chance!

Ich danke Euch für Eure Informationen.
Viele Grüße aus dem sommerlichen Dresden

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Eckhard am 14. April 2007, 20:53:00
Liebe Schreibliesel,
es geht  hier um die steuerliche Gemeinnützigkeit.
Das Problem besteht darin, dass der Verein sein ordnungsgemäßes Handeln in Sachen Einnahmen im Zweifelsfall nachweisen muß, dass die Mittel, die er z B für nichtgeleistete GA eingenommen hat, auch dafür verwendet hat und das auch noch zeitnah. D h, nicht das Finanzamt muß Euch ggf Fehlverhalten nachweisen, sondern der Verein muß nachweisen, dass die o a Gelder nicht für anderes verwendet wurde. Das ist der Fall, wenn das Geld in den  allgemeinen Haushalt geht.
Nur, um auf der sicheren Seite zu sein , ist das notwendig.
Es glauben bei uns zu Viele, das ehrenamtliche Vorstände sich hinter ihrer Unwissenheit verstecken können
Wenn Du wirklich  mehr wissen willst, mußt  Du  mit ,,Vereinsrecht" und ,,Gemeinnützigkeit bei Steuern" usw im net googeln. Da gibt es ne Menge zu lesen. Der BDG liefert da leider zu wenig
Man muß es nur wollen...

Trotzdem , viel Spass im Garten........


eckhard
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeiten im Verein
Beitrag von: Schreibliesel am 21. April 2007, 18:39:00
Ich werde das Problem in der nächsten Vorstandssitzung im Mai ansprechen.

Allerdings habe ich nach wie vor Bauchschmerzen, wenn es um Bezahlungen von Mitgliedern für erbrachte Leistungen geht. Ist das Thema einmal aufgeweicht, wird immer wieder irgendwer im Verein alles machen, wenn es dafür "Kohle" gibt bzw. versuchen welche dafür zu bekommen. Da dies in unserer Gesellschaft eh schon kaum noch anders gehandhabt wird u. der Gedanke des uneigennützigen Miteinanders sehr schnell hinüber sein kann, wehrten wir uns bisher bei jeglichem Ansatz dazu.