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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Cornelia Wärmeling am 22. April 2007, 19:38:00

Titel: Abflammen v. Grasflächen im Nachbargarten
Beitrag von: Cornelia Wärmeling am 22. April 2007, 19:38:00
Der Nachbargarten ist verlasssen. Eine dicke Grasnarbe hat sich ausgebreitet u. bedeckt fast das gesamte Grundstück. Ein Holzschuppen steht dicht am bebauten Nachbargrundstück, auf dem auch meine Holzlaube steht. Ein Gartenfreund will das verlassene Grundstück (nicht sein Pachtgarten) eigenmächtig im Herbst "Abflammen" wegen der Grasdecke. Ich bin strikt dagegen: Schnelles hohes Feuer, sehr trockene Grasfläche (250 m² ca.) und Holzbauten in unmittelbarer Nähe. Wir befürchten Eigenmächtigkeiten und um unser Hab und Gut bei Funkenflug oder nichtkontrollierter Ausbreitung. Die Gefahr einer unkontrollierten Feuerausbreitung erscheint sehr hoch. Der einsatz eines guten Balkenmähers ist u.E. angebrachter. Ich möchte mich zum Thema sachlich informieren. Was ist erlaubt, was verboten. M.E. ist das großflächige Abflammen/Abbrennen von trockenen Grasflächen in bebauten Parzellen verboten und dies ganzjährig!
Vielen Dank für Ihre Meinung.
Titel: Re : Abflammen v. Grasflächen im Nachbargarten
Beitrag von: Schreibliesel am 22. April 2007, 20:13:00
Aus kleingärtnerischer Sicht kann ich das Abbrennen nicht verstehen. Mit dem Abbrennen werden wertvolle Kleinorganismen im Boden vernichtet.

Zitat aus der Polizeiverordnung:

"Abschnitt V
Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 14
Abbrennen offener Feuer
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde
erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in
befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in
handelsüblichen Grillgeräten. Das Feuer ist so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung
Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn
Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände
können zum Beispiel extreme Trockenheit, starker und böiger Wind, die unmittelbare Nähe
des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein."