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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wachsmuth am 02. Juni 2007, 09:58:00

Titel: Asbestdach bei Gartenübernahme
Beitrag von: Wachsmuth am 02. Juni 2007, 09:58:00
Ist es vorgeschrieben, dass bei Übernahme eines Gartens das Asbestdach einer Laube vom neuen Pächter erneuert werden muss?
Hintergrund: Garten ist geschätzt mit Abzug des Asbestdaches.
Vom neuen Pächter soll der in Abzug gebrachte Geldbetrag als Sicherheitsleistung an den Kleingartenverein gezahlt werden um sicherzustellen, dass das Dach auch erneuert wird. Nach Erneuerung des Daches bekommt er sein Geld zurück.
Titel: Re : Asbestdach bei Gartenübernahme
Beitrag von: Eckhard am 02. Juni 2007, 17:54:00
Hallo,
 es gibt kein Gesetz oder Verordnung, das asbesthaltigen (um  so  etwas handelt es sich hier, wahrscheinlich )  Dachabdeckungen beseitigt werden müssen.
Wenn Jemand glaubt, das sei doch so, so soll das benennen
, z B der Vorstand.

Wenn der Pächter die Beseitigung im Pachtvertrag zugesichert hat, so ist das was anderes.

Auch irgendwelche Beschlüsse können kein Grund sein.

gruß eckhard
Titel: Re : Asbestdach bei Gartenübernahme
Beitrag von: Wachsmuh am 03. Juni 2007, 09:07:00
Danke für die schnelle Antwort!