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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Viola am 11. Juni 2007, 23:36:00

Titel: Gartenschätzung und Asbest
Beitrag von: Viola am 11. Juni 2007, 23:36:00
Hallo, Ihr Lieben,

Asbest scheint derzeit bei Gartenübergabe ein sehr aktuelles Thema zu sein.
Schön finde ich, dass es von den Schätzern überhaupt berücksichtigt wird.
Wie wird es denn bei Euch in den Vereinen gehandhabt ?

Wie Eckhard schon schreibt, es gibt keine rechtliche Grundlage zur ERNEUERUNG oder ENTFERNUNG asbesthaltiger Materialien im Kleingarten, es sei denn, der neue Pachtvertrag enthält eine entsprechende Klausel, und ob diese so wirksam ist, wage ich zu bezweifeln.

Abzug für Teerdachpappe ( Sondermüll )gibt es ja, aber was ist z.B. für Beetbegrenzungen aus Asbestplatten? Wird das überhaupt von den Schätzern bemerkt?

Viola
Titel: Re : Gartenschätzung und Asbest
Beitrag von: Uwe am 12. Juni 2007, 18:57:00
Hallo Viola

Also wenn bei uns ein Asbestdach noch gut versiegelt ist wird es zwar in der Schätzung vermerkt aber ein entfernen ist nicht erforderlich. Fehlt aber eine Versiegelung so wird die Laube dementsprechend negativ bewertet. Abzug für intakte Pappdächer gibt es nicht. Wenn bei Gartenaufgabe eine Beetunrandung aus Asbest vorhanden ist, muß sie von den abgehenden Pächter selbst entsorgt werden.

Gruß Uwe