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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Ingo am 18. August 2007, 13:30:00

Titel: Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 18. August 2007, 13:30:00
Hallo!
Wir haben vor 5 Jahren in einem Gartenverein einen Garten
gepachtet. Jetzt verlangt der Vorstand von uns, die ca. 4m vom
Zaun entfernte Wasseruhr bis auf 1m an den Zaun zu setzen. Die
Kosten sollen wir selbst übernehmen. Kann man uns dazu zwingen?
Wenn wir es nicht machen, will man uns das Wasser sperren.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Eckhard am 18. August 2007, 18:57:00
Wenn darüber bei Pachtbeginn nichts unterschtrieben wurde, kann der Verein das nur per MV Beschluß fordern, wenn dem Pächter dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, das betrifft alle Pächter gleichermassen und eine Umlage, die in der Satzung genau beschrieben steht, macht das möglich.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: ingo am 19. August 2007, 00:13:00
Danke für die Antwort. Bei Pachtbeginn wurde nichts unterschrieben. Angeblich soll es per MV (Mitgliederversammlung?) beschlossen wurden sein. Ich war nicht dabei. Angeblich soll es aber auch, lt. Vorstandsvorsitzenden, im Bundeskleingartengesetz stehen. Habe da aber nichts gefunden. Wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme, was kann dann passieren? Kann man mir das Wasser sperren? Kann man die Pacht kündigen? Ich habe die geforderte Stelle aufgebuddelt und bin auf 1,20m gekommen, da die Leitung schräg nach unten verläuft. Wer soll dann da im Winter die Wasseruhr aus- und im Sommer wieder einbauen?
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Re(e)Bell am 19. August 2007, 13:13:00
Hallo Ingo,
zunächst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitgliederversammlung einem Pächter vorschreiben kann, dass eine seit 5 Jahren installierte Wasseruhr  verlegt werden muß. Sie kann dem Vorstand möglicherweise für die Genehmigung von Neuinstallierungen Auflagen machen, aber nicht erzwingen, dass bestehende Verhältnisse nachträglich geändert werden müssen. Die durch Verhandlungen freiwillig zu erreichen, ist was anderes.
 
Im übrigen gibt es darüber im Kleingartengesetz keinerlei Regelungen. Wenn sowas behauptet wird, kann man immer davon ausgehen, dass die Rechtsgrundlage ganz schwach ist.

Frage. Wer liefert das Wasser ? Gibt es darüber sowas wie AGB`s ?  
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 19. August 2007, 14:37:00
Danke für die Antwort.
Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass man mich nicht dazu zwingen kann. Und sogar noch auf eigene Kosten.

Das Wasser wird von den Stadtwerken geliefert. Von AGB weiss ich nichts. Würde es da was geben, hätte man mir das sicherlich schon unter die Nase gehalten.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Eckhard am 19. August 2007, 16:40:00
bitte den Vorstand doch mal um genaue schriftliche Beschreibung der Rechtsgrundlage dieser Forderung. Eine MV Beschluß reicht nicht.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Re(e)Bell am 19. August 2007, 20:13:00
Hallo Ingo,

du schreibst: "Das Wasser wird von den Stadtwerken geliefert."
Direkt, d.h. du zahlst auch an die Stadtwerke und hast mit denen einen Vertrag ?
Oder liefern die Stadtwerke nur in die Anlage und der Klg.verein verteilt dann in die Gärten und rechnet mit den Kleingärtnern ab. Dann müßtest du über die Wasserlieferung auch ein Rechtsverhältnis mit dem Klg.verein haben.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Wolfram am 19. August 2007, 22:27:00
Wo befindet sich der Hauptabsperrhahn für deinen Garten? Ich nehme an, daß er sich unmittelbar vor dem Wasserzähler befindet( mir wiederstrebt, von einer Wasseruhr zu sprechen. Eine Uhr zeigt die Uhrzeit an, misst aber kein Volumen.) Der Hauptabsperrhanh ist die Leistungs -oder auch Eigentumsgrenze.Wenn das so ist liegt ja wohl die zu erbringende Leistung beim Netzbetreiber- also Gartenverein oder Wasserbetrieb, wenn er möchte, das das sein Netz zurückgebaut wird.
Liegt die Uhr 4m weg vom Hauptabsperrhahn kann ich das Ansinnen verstehen, und du mußt es meiner Meinung nach akzeptieren. Denn diese 4m wären dein Eigentum. Im Falle eines Rohrbruches in diesem Bereich würde Wasser ungemessen austreten, wofür der Netzbetreiber nichts kann und auch nicht die Verantwortung und Eigentumsrechte hat. Warum soll er dann diese möglichen Kosten bezahlen? Demzufolge erhebt er seine Forderung.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 19. August 2007, 23:05:00
Hallo!

Jeder Garten hat seinen eigenen Absperrhahn direkt vor dem Wasserzähler. Außerdem gibt es noch Hauptabsperrhähne, welche mehrere Parzellen vom Netz trennen. Müßte ich also an meiner Leitung im Garten Arbeiten durchführen, hätten mehrere Gärten so lange kein Wasser. Welches ist nun der Hauptabsperrhahn? Der vor meinem Zähler oder der, welcher mehrere Gärten gleichzeitig vom Wasser trennt?
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Wolfram am 20. August 2007, 13:12:00
Wenn das so ist, dann ist der Absperrhahn vor deinem Zähler der Entscheidende. Das Ventil, welches mehrere Gärtnen absperrt hat nur eine Funktion, bei Notwendigkeit Netzabschnitte abzusperren. damit kann man zum Beispiel bei Reparaturen die Menge des zu entleerenden Wassser reduzieren oder bei Wasserverlusten den Bereich einschränken  usw. Demzufolge ist es die Sache des Wasserwartes als Vertreter des Vereines die Arbeiten auszuführen bzw. das zu organisieren. Denn nur er hat das Recht, aus der Notwendigkeit heraus die Versorgung anderer Gärten, wenn auch zeitlich nur begrenzt , zu unterbrechen. Wenn er der Meinung ist, das aus irgend welchen Gründen die Verlegung des Standortes deines Absperrhahnes und des Wasserzählers erfoderlich ist, muß er das tun, aber nicht auf deine Kosten, abgesehen vielleicht von einer personellen Unterstützung. Diese Gründe muß er dir schon erläutern.  Meiner Meinung nach ist das etwas anrüchig....
Gib jemandem eine Posten.............
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Uwe am 20. August 2007, 16:30:00
Hallo Ingo

Ob man die Wasseruhr bzw. Zähler per MV Beschluß versetzen muß ist eher zweitrangig. Wichtiger ist der Grund warum sie versetzt werden soll. Ich habe davon bis jetzt noch nichts gelesen. Ich hoffe ich hab da nichts überlesen.

Gruß Uwe
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 21. August 2007, 00:45:00
Hallo!

Erst wurde als Grund "schnelleres herankommen im Notfall" genannt. Aber Nachts wäre ja auch niemand im Notfall da. Jetzt nannte man als Grund, der Weg zwischen Wasserzähler und Gartengrenze soll so klein wie möglich sein. Bis zu meiner Grenze sind es 3 Meter, also wäre der Aufwand lächerlich. Übrigens: Ich habe den Garten jetzt 5 Jahre. Der Zähler befindet sich schon seit ca. 20 Jahren an der jetzigen Stelle.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: ingo am 21. August 2007, 00:49:00
Hallo und danke für die Antwort.

Ich habe heute das tiefe Loch wieder zugebuddelt. Ich sehe nicht ein, den Zähler für ca. 3 Schritte in 1,20 Metern Tiefe und auf eigene Kosten einzubauen.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Uwe am 21. August 2007, 17:07:00
Na bei 3m würde ich das Loch auch wieder zubuddeln. Ich hätte es wahrscheinlich garnicht erst aufgemacht.

Gruß Uwe
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: heinis kasse am 21. August 2007, 19:16:00
hallo ingo und alle gartenfreunde und gartenfreundinnen,
den wasserzählerunsinn den du schilderst ist wohl die ausgeburt eines gelangweilten inkompetenten vorstandes.
die begründungen deines vorstandes für die verlegung des wasserzählers sind doch nun wirklich nicht ernst zu nehmen.
der abstand des wasserzähles von der parzellengrenze erinnert mich an die einhaltung einer bestimmten heckenhöhe.
aber was soll man machen, gegen dummheit kämpfen selbst die götter vergebens.deshalb grube zu und du hast deine ruh.
allen gartenfreunden gutes gärtnern wünscht

heinis kasse
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Viola am 22. August 2007, 15:09:00
Hallo Ingo,

Hat man Dir bei Gartenübergabe ein Zusatzblatt "Wasserlieferungsbedingungen" ausgehändigt? Dort steht schon einiges drin, das ist ja von Verein zu Verein ganz unterschiedlich geregelt.

Laß Dir vom Schriftführer das Protokoll der MV geben und sprich mit Eurem Wasserwart. Ist bei Euch viel Wasserschwund vor der jeweiligen Parzellenwasseruhr? (alle zahlen ihr Wassergeld lt. Uhr, trotzdem große Differenz laut Hauptzähler)?
Den Wasserschwund zahlen dann alle mit Umlage, daher kann ich verstehen, daß die Wege zur Wassergrube möglichst kurz gehalten werden sollen.
Daraus ergibt sich aber keinesfalls ein Rechtsanspruch des Vereins, bestehende Wassergruben zu verlegen. Du hast eine geeichte Wasseruhr und zahlst die anfallenden Gebühren.
Keinesfalls darf man Dich dann von der Wasserlieferung abklemmen.
Wer baut bei Euch bei Winterpause die Uhren aus,der Wasserwart?
Wenn ich hier irre, lasse ich mich gerne belehren, aber eine Rechtsgrundlage gibt es m.M. nach nicht.

-Wir haben einen Kleingarten gepachtet und das MITEINANDER sollte doch an 1. Stelle stehen, nicht das GEGENEINANDER-
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Markus am 26. August 2007, 17:43:00
Hallo Ihr,
habe mir das hier so durchgelesen und bin etwas verwundert über so manche Antworten. So Kommentare wie "ist wohl die ausgeburt eines gelangweilten inkompetenten vorstandes" sind ja mehr Propaganda als produktive Hilfen für Ingo.
Ich habe hier noch nichts richtiges über den Hintergrund der Verlegung gelesen und so lange sollten solche Kommentare für sich behalten werden.
Ich nehme an, der Gleiche würde ähnliches schreiben, wenn durch diese 4 "privaten" Meter bei einem Leck der Jahresverbrauch seines Vereins verdoppelt wird, weil der Vorstand solche Maßnahmen nicht durchgeführt hat.

Wir haben in unserem Verein im letzten Jahr Wasserverluste ohne Ende gehabt (habe ich hier irgendwo schonmal beschrieben). Die defekte Strecken (es waren 2 Abschnitte) wurden repariert und in diesem Zuge auch die Wasserzähler verlegt.
Unsere Anlage ist in 4 Bauabschnitte unterteilt und bis auf den "neuesten" Abschnitt (1. Spatenstich war 1975) wurden überall die Wasserleitungen erneuert (Leitungen liegen jetzt vorne in den Rabatten) und die Zähler neu gesetzt (direkt an der Rabatte im Garten). Vorher hatten einige Kleingärtner die Zähler und Absperrhähne in der Laube, so daß bei Notfällen (meist im Frühjahr beim Wasseraufdrehen) keiner an die Absperrhähne kam.

Lediglich der eine Bauabschnitt wurde noch nicht angepasst (Übrigends gehört meine Garten und der eines weiteren Vorstandmitgliedes bebenfalls zu diesem Bauabschnitt).
Die Wasserleitungen liegen dort zwar schön an der Grenze jeweils zwischen 2 Lauben, jedoch waren dort viele Zähler in der Laube ( Abstand von der Hauptleitung 2m bis ca 15m). Dies war auch genau das Problem mit den Verlusten. Eine lange Leitung dort war geplatzt bzw. gerissen.
Nun hat Anfang dieses Jahres unsere Mitgliederversammlung dem ein Ende bereitet und beschlossen,  alle Wasserzähler direkt an der eigenen Grundstücksgrenze (aus den Lauben heraus) neu zu setzen(wie halt bei den anderen Bauabschnitten schon geschehen). Die Verlegearbeiten musste jeder selbst machen (war bei den anderen Bauabschnitten ebenfalls so). Das Material für den Schacht wurde vom Verein gestellt.
Da kam es aber auch schonmal vor, daß einer seinen Zähler nur 2m weiter wieder neu installieren musste, da er sich vorher in der Laube befand (seit 1975).

Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß. Wenn jetzt das ein oder andere Mitglied nicht auf der Versammlung war (weil es vielleicht dort nie erscheint), muß es sich trotzdem an diese Beschlüsse halten und sich nicht später auch noch über den "inkompeteten Vorstand" beschweren.

Ich will damit nicht andeuten, das Ingo zu diesen Mitgliedern gehört. Auch kenne ich den (ausführlichen) Grund für den Beschluß von Ingos Verein nicht. Und solange kann ich mir kein Urteil darüber bilden wie inkompetet wohl dieser Vorstand ist. Vielleicht reden wir ja sogar über den gleichen Verein????? ;-))
Ich wollte nur einen anderen Standpunkt zu der Anfrage von Ingo bringen, der hier noch nicht berücksichtigt bzw. ignoriert wurde.

Übrigends, unser Verein ist Kunde bei den Stadtwerken und das Wasser wird an die Kleingärtner weiter Verkauft (ohne Gewinn). Es gibt bei uns keinen Vertrag über den einzelnen Wasser bzw. Stromanschluss. Er ist einfach vorhanden. Welche Verpflichtung des Vereins auf Belieferung des Einzelnen mit Wasser (oder Strom) daraus resultiert, kann ich nicht sagen. Würde mich aber auch mal interessieren.

Gruß aus NRW
Markus
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Re(e)Bell am 26. August 2007, 22:41:00
Hallo MArkus,
du schreibst:
Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß.

Kannst du diese Meinung auch mal rechtlich begründen ?

Wenn du allerdings falschen) Auffassung bist, die Mitgliederversammlung
als oberstes Vereinsorgan kann alles was dem Verein nützt und hilft Unkosten/Ausfälle  zu vermieden, beschließen, kannst du es natürlich lassen.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Re(e)Bell am 26. August 2007, 22:42:00
Hallo MArkus,
du schreibst:
Ich bin der Meinung, daß die Mitgliederversammlung dazu berechtigt ist, solche Beschlüsse zu fassen und das einzelne Mitglied sich an solche Beschlüsse halten muß.

Kannst du diese Meinung auch mal rechtlich begründen ?

Wenn du allerdings der (falschen) Auffassung bist, die Mitgliederversammlung
als oberstes Vereinsorgan kann alles was dem Verein nützt und hilft Unkosten/Ausfälle  zu vermieden, beschließen, kannst du es natürlich lassen.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Eckhard am 26. August 2007, 23:02:00
... es gibt dagegen klare Urteile, die besagen, dass dem Pächter eines Kleingartens nicht zugemutet werden kann, Kosten zu tragen, die bei Pachtabschluß nicht ausdrücklich beschrieben wurden, oder die genau beschrieben als Teil der Satzung hätten erkennbar sein müssen!
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 28. August 2007, 20:57:00
Hallo Viola und alle Anderen.

Da bin ich wieder. Wurde heute aus dem KH entlassen. Habe mir mal schnell (ohne Witz) die Gallenblase entfernen lassen.

Bei der Gartenübergabe gab es kein Zusatzblatt "Wasserlieferungsbedingungen". Über großen Wasserschwund ist mir auch nichts bekannt. Im Grossen und Ganzen kümmere ich mich eigentlich um nichts. Ich zahle pünktlich meine Pacht, Strom und Wasser und wünsche mir sonst nur meine Ruhe. Das irgendwann Wasserschwund umgelegt wurde, konnte ich bisher noch nicht feststellen.

In der Winterpause baut jeder Pächter seinen Zähler selber aus. Und im Frühjahr wieder ein. Wir geben die Zählerstände auf einem Vordruck beim Vorstand ab.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Wolfram am 02. September 2007, 18:45:00
Hallo alle miteinander,

ich hatte eigentlich gedacht, dass dieses Thema erledigt ist und bin doch etwas erstaunt, welche unterschiedlichen Auffassungen es doch gibt.
Das Grundproblem ist doch eigentlich die Eigentumsfrage. Keine Mitgliederversammlung kann oder darf über mein Eigentum entscheiden, solange ich mich an den Regeln halte. Sie darf nur über das Eigentum des Vereines entscheiden.
Wenn der Verein Kunde der Wasserbetriebe ist,so sind alle Angeschlossenen Miglieder einer Wassergemeinschaft( oder auch Stromgemeinschaft egeal welches Medium betrachtet wird). Der Verein verkauft das Wasser nicht weiter, sondern die Kosten werden umgelegt. Um es gerecht zu gestalten, werden Verbrauchszähler installiert. Sollte nicht alles von den Zählern erfasst worden sein( Rohrbruch, Messfehler usw.) ist auch das umzulegen. Interessant finde ich es, wenn dann die Messgeräte von den Pächtern im Winter selber aus und eingebaut werden.  Da gibt es tausend Tricks, um den Volumenzähler zu seinen gunsten zu manipulieren und ich weiß, dass Kleingärtner da erfinderisch sind
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Ingo am 03. September 2007, 12:09:00
Hallo!

Und ich war erstaunt, dass es hier plötzlich so "ruhig" wurde. Letzten Dienstag kam der VV an meinen Gartenzaun. Natürlich gab es wieder Streit. Ich solle die Kosten selber tragen, andere hätten es schließlich auch getan. So seine Meinung. Natürlich habe ich das abgelehnt. Wie er durchblicken ließ, will man mich zu einer MV vorladen. Dort solle ich dann meine Meinung darlegen. Können die mich "vorladen"?

Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass man mir das gleich bei der Gartenübernahme hätte sagen können, meinte er, ich wäre penetrantisch. Für mich ist die Angelegenheit erledigt. Das Loch ist zu und die Uhr bleibt wo sie ist.

Es Grüßt Ingo
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Re(e)Bell am 03. September 2007, 21:15:00
Hallo Ingo,
kein Vorstand oder Vorsitzender kann ein Mitglied zwingen zu einem Gespräch zu erscheinen. Weder zu einer Vorstandssitzung, noch zu einer Mitgliederversammlung.
Vielleicht solltest du mal mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes drohen. So wie die Sachlage hier liegt, muß der Verein den sogar bezahlen, weil die einschaltung der Abwehr einer unrechtmäßigen Forderung dient.
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: heinis kasse am 10. September 2007, 13:02:00
hallo RE_BELLER
lass mal die jurispudenz aus dem spiel das kostet!

mfg

heinis kasse
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: ingo am 12. September 2007, 21:29:00
Keine Angst. Ich weiß das man in diesem Rechtsstaat ohne Geld kein Recht bekommt ;-)
Titel: Re : Problem mit der Wasseruhr
Beitrag von: Johannes Gehlhoff am 06. Dezember 2007, 13:56:00
in Heft 10.2007 wurde eine Wasseruhr vorgestellt, die sich leicht aus- und einbauen läßt. Wo kann ich diese Wasseruhr in Berlin bekommen ?
Titel: Re : Problem mit der stromgemeinschaft
Beitrag von: bayer,roland am 02. Februar 2009, 11:01:00
ich bin seit vielen jahren mit meinem garten in einer stromgemeinschaft.installation ist i.o.
fi ist vorhanden und dennoch verlangt der vorsitzende eine pruefung der installation meiner anlage durch einen meisterbetrieb.ich lasse meine anlage immer von einem elektriker (freund)ueberpruefen.in der satzung der interressengemeinschaft steht da allerdings nichts drinn.muss ich das?