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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Marcella am 05. September 2007, 11:16:00

Titel: nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: Marcella am 05. September 2007, 11:16:00
hallo an alle,

wer ist zuständig für die "vorgeschriebene" fällung der nadelbäume (tanne) bei einem kleingartenverkauf, der verkäufer oder der käufer. ich dächte mal gehört zu haben das der verkäufer bei pachtwechsel die tannen zu entfernen hat. ist das prinzipiell so?

vielen dank und gruss!
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: Uwe am 05. September 2007, 13:23:00
Hallo Marcella

Bei uns ist das so, das der abgehende Pächter (also der Verkäufer) die Bäume entfernen muß, oder es wird negativ in der Schätzung vermerkt.Das sieht dann z.B. so aus: Für 1 Tanne entfernen, brauch man ca 5 Std. 1/Std wird mit 20€ angesetzt, d.h. also von der Schätzsumme wird 100€ abgezogen. Manche Vereine machen es auch in der Gemeinschaftsarbeit. Da wird dann genau wie in der Beispielrechnung verfahren.

Gruß Uwe  
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: ilex am 05. September 2007, 20:04:00
Hallo Marcella,

es ist gut, dass Du diese Frage auch in einem anderen Forum so gestellt hast - das gibt ein breiteres Meinungsbild.

Ich sehe es zunächst so wie von Uwe beschrieben - zunächst hat der Vorpächter die eine oder andere Maßnahme zu erbringen. Allerdings kann es auch sehr gut sein, dass dem Verein der Vorpächter schlichtweg "abhanden" gekommen ist - egal aus welchen Gründen. Dann kann es durchaus sein, dass ein Garten unter bestimmten Bedingungen neu verpachtet wird. Solche Fälle kommen immer wieder vor und es ist gut, dass hier die Phantasie der Vorstände gefragt ist und sie nach Möglichkeiten suchen, einen solchen Garten wieder zu verpachten ohne die eigene Gemeinschaft (so wie von Uwe richtig beschrieben) in Anspruch nehmen zu müssen.
Es liegt allein bei Dir zu entscheiden, ob du  d i e s e n  Garten unbedingt pachten möchstest - dann bleibt Dir auch nichts anderes übrig, als die Bedingungen zu erfüllen.
Aus Deinem Beitrag geht leider nicht hervor, ob Dir der Verein in Bezug auf die Abstandssumme entgegen kommt - in der Regel ist das so - zumindest bei uns.


Gruß

ilex

Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Viola am 05. September 2007, 22:53:00
Hallo Marcella,

der VORPÄCHTER ist generell in der Pflicht, nicht genehmigte Anpflanzungen zu entfernen. Das wird im Übergabeprotokoll festgehalten.

Er MUSS es aber nicht machen, dann gibt es jedoch Abzug bei Gartenübergabe.

Beispiel bei uns
Beseitigungskosten  850€,
da hat der Vorpächter sich schon bewegt,er wollte ja noch was raushaben für seinen Garten.

In den letzten Jahren geben viele "Altpächter" Ihre Parzelle auf, da sollte man auch hilfreich beiseite stehen.

MfG
Viola






















Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Eckhard am 06. September 2007, 11:59:00
der letzte Satz von Viola ist sehr gut.
Warum geben mancherorts Viele den Garten auf?
Weil die Vorstände ihre Schularbeiten nicht richtig machen.
 Deren ,,Hilfereichungen" erschöpfen sich oft in  ,,Regieren nach Gutsherren Art" anstatt diese Konflikte am Beispiel Tanne entfernen erst gar nicht entstehen zu lassen.
Nirgendwo steht in den Pachtverträgen, das man die Verpflichtungen, die man dort eingeht, erst bei Pachtende einlösen muß :
,,Rückbau bei Pächterwechsel usw".
 Diese Tanne ist doch seit mehreren Jahren gewachsen – unter den Augen des Vorstandes. Dieser hat sich per Gesetzt und durch seine Unterschrift beim Landbesitzer oder Oberpächter zur Aufsichtspflicht verpflichtet.
Konflikte entstehen gar nicht erst, wenn man rechtzeitig und in Ruhe Hinweise und auch Termine nennt.
Wenn, wie iles schreibt, der Altpächter ,,abhanden gekommen ist", so ist das in erster Linie ein Versäumnis des Vorstandes.
Die lassen das dann vom Neupächter ausbaden.
Der entscheidende Unterschied ist doch, dass die Vorstände einen wesentlichen Überblick über die Regeln hat – oder sollte es zumindest. Das verpflichtet!

gruß eckhard
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: heinis kasse am 06. September 2007, 12:46:00
hallo alle,
was eckhard schreibt trifft genau ins schwarze,denn dem vorstand
ist der vorwurf zu machen seine hausaufgaben nicht ordentlich
erledigt zu haben.
jährlich hat eine gartenbegehung stattzufinden an der der gesamte
vorstand sowie der fachberater des vereins teilnehmen.
dabei werden nicht kleingartengerechte gehölze registeriert und die jeweiligen gartenpächter , in denen diese gehölze stehen,
mit termin aufgefordert selbige zu beseitigen.
vorschlag von mir  : in gemeinschaftsarbeit tanne beseitigen
und für die teilnehmer bier und grillwurst auf vereinskosten.

gruss
heinis kasse
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 06. September 2007, 12:51:00
Hallo Eckhard

Das die Vorstände ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, ist vielleicht deine Meinung, meine aber nicht. Denn in vielen Vereinen gab es bestimmt ein Vorstandwechsel. Es ist schwierig die Sachen durchzusetzen, was der alte Vorstand verpennt hat. In übrigen tragen, insbesondere große Nadelbäume, zum Natur und Tierschutz bei, besonders wenn ein großer Eulenbestand sich in der Umgebung befindet. Da muß dann natürlich auf die Anzahl der Bäume geachtet werden. Wenn also ein jetziger Pächter sein Baum gerne für diesen Grund stehenlassen möchte, warum dann eigendlich nicht? Natürlich dann nur unter die Vorraussetzung das er sie am Ende seiner Pachtzeit entweder entfernt oder dies eben negativ geschätz wird. Was der Nachpächter dann damit macht, bleibt noch offen.
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: ilex am 06. September 2007, 13:25:00
...ich bin immer wieder erstaunt, wie Gartenfreund Eckhard aus solcher - aus mener Sicht banalen- Angelegenheit mal wieder auf die anscheinend "ständig versagenden Vorstände" wettert. Zu dem Beitrag von "heinis kase" äußere ich mich erst garnicht!

Wenn ich erwähnt habe, dass einige "Pächter" abhanden gekommen sind, dann befinden sich immer wieder auch solche darunter, denen gekündigt worden ist - und zwar, weil sie Aufforderungen des Vorstandes, die z.B. sich aufgrund einer Gartenbegehung ergeben haben (ungepflegter Garten, "falsche" Gehölze etc.), schlichtweg nicht nachkommen. Und dann steht ein Verein vor dem besagten Problem. Du siehst,lieber Eckhard, es könnte also Vorstände geben, die ihre Hausaufgaben machen. Überdenke bitte mal Deinen permaneten negativen pauschalen Vorurteile!!!

Im übrigen denke ich, das die Frage von Marcella ausreichend beantwortet worden ist!

Gruß


ilex
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Eckhard am 06. September 2007, 13:27:00
Hallo Uwe,
das geht nicht. Alle Mitglieder und Pächter müssen gleich behandelt werden. in den Gärten kann man im Rahmen KleinGaVorschriften  stattdessen z B Schlagflora  entstehen lassen und  damit gleichzeitig Naturschutz betreiben. Dein Vorschlag muß in die Anlagenplanung . Auf Gemeinschaftsflächen läßt sich Besseres machen als in den Gärten,
Wo wird  In welchem Vertrag oder Vorschrift ist das "Entfernen bei Pächterwechsel" verankert?


















p
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 06. September 2007, 13:28:00
Hallo Heinis Kasse

Wo ist den festgeschrieben, das der Vorstand eine jährliche Gartenbegehung machen muß? Und sollte der Vorstand tatsächlich dazu verpflichtet sein, sind wir wieder bei den "spießigen Vorstand" und dann laufen erst recht die Mitglieder, besonders die jungen, davon.

Gruß Uwe
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 06. September 2007, 13:43:00
Die Idee mit den Gemeinschaftsflächen ist nicht schlecht, vorrausgesetzt man hat ausreichend Fläche. Von der Verpflichtung bei Pächterwechsel habe ich nichts gesagt, Jedenfalls nicht wo sowas verankert ist. Mit der Gleichberechtigung bin ich deiner Meinung, ich sage ja nicht das der eine seine Tanne stehen lassen darf und der andere nicht. Aber das ist, glaub ich, Vereinssache.

Gruß Uwe
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Eckhard am 06. September 2007, 16:15:00
.... nein, nicht Vereinssache.
Die Grundsätze der Gesellschaft  wie Gleichbehandlung gelten immer auch für Vereine, mache Vorstände glauben das bloss nicht.
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: ilex am 06. September 2007, 21:35:00
...Eckhard - Eckhard..!!!

Fang Dich doch bitte mal selbst wieder ein....



Gruß

ilex
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Re(e)Bell am 06. September 2007, 23:30:00
Hallo,
ich frag mich mal wieder, wie manche Vereinsfunktionäre hier argumentieren und so manches unter der Tisch kehren.

Eckhard hat gar nicht so unrecht. Warum haut ihr auf in ein ?

Was ist/war hier die Sachlage ?
Ein Verein hat einen Garten zurückerhalten, der nicht in Ordnung war. (nicht zulässiger Nadelbaum vorhanden).
Wieso ist doch völlig unerheblich. Was der Verein tut ist der Punkt. Statt den Garten in einem ordentlichen Zustand zu  versetzen, schreibt er in der Regel alle Mängel schön auf und verpachtet den Garten in einem mangelhaften Zustand. Er verschweigt die Mängel nicht, sondern läßt die Mängel als Auflage von dem neunen Pächter beheben. Meint ihr wirklich, dass sei so in Ordnung ?
Pflicht zur Mängelbeseitigung neben der Pachtzinszahlung ? Gibt es nicht eine Pachtzinsbegrenzung nach § 5 BKleingG ? Ist die Verpflichtung einen mangelhaften Zustand zu beseitigen nicht eine indirekte Pachtzinserhöhung. Über so etwas gibt es für das Wohnungsmietrecht maßgebene Urteile. Der neue Pächter müßte  soviel als Entschädigung erhalten, dass er die fachgerechte Mängelbeseitigung davon bezahlen kann. Hier sehe ich den rechtlichen Ansatz. Ich glaube nämlich nicht, dass die vom Verein "ermittelte" Entschädigung diesem Betrag entspricht. Der Pächter zahlt nämlich drauf. Wer kann schon Bäume fällen, Wurzeln ausgraben. Eigentlich brauchte erdafür eine Fachfirma und die ist teuerer als die gezahlte oder von übrigen Wert abgezogenen Entschädigung.
Wie jeder Vermieter hat auch ein KGV als Verpächter gewisse Risiken, wenn er sein Pachtobjekt nicht im Auge behält und rechtzeitg einschreitet, damit er nicht später mal selbst für die Kosten aufkommen muß. Dieses Risiko einfach dem neuen Pächter aufzuerlegen, mag einfach sein. wenn sich aber einer mal wehrt, kann es für den Verein teuer werden.  
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 07. September 2007, 00:49:00
Eckhard mit Vereinssache meine ich das jeder Vorstand selbst entscheiden muß wie er mit den Grundsätzen der Gesellschaft wie Gleichbehandlung, wie du es so schön gesagt hast, in seinen Verein umzugehen hat.
Titel: "What shall we do with the drunken sailor .."
Beitrag von: Horst am 07. September 2007, 06:46:00
Grüßt euch.
Ich habe nichts anderes erwartet.
Deshalb beteilige ich mich ungern.

Marcella;
bitte schildere den Fall doch bitte genauer.
Sonst gibt es noch 15 Beiträge,
das meiste davon Streit mit Gartenfreund Eckhard.

Euer
Horst
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: Marcella am 07. September 2007, 08:54:00
Vielen Dank für die vielen Hinweise.
Zu meinem Problem, Verkäufer und Käufer (also wir) haben uns geeinigt die Tanne, wenn sie gefällt werden muss (dazu gleich mehr) gemeinsam zu fällen.
Wenn sie gefällt werden muss... im KG-Gesetz-wirr-warr steht doch so eigentlich nur geschrieben das die Tanne zu fällen sei damit der Kleingarten anbautechnisch nutzbar sei. Da unser Garten 840qm gross ist, denk ich wir haben genug Anbaufläche und ich hoffe die Tanne stehenlassen zu können. Immerhin ist ein Kleingarten auch zu Erholungszwecken da und ich find die Tanne vor meine laube sehr erholsam. Wir werden sehen was der Vereinsvorstand dazu meint.
Vielen Dank und Gruss
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Eckhard am 07. September 2007, 10:50:00
in einem Forum kann Jeder seine Meinung sagen.
Wenn Einigen meine nicht passt, sollten sie sachlich gegen argumentieren ,anstatt hier nur Polemik und sonst nichts abzulassen. Aber daran haperts wohl, mangels fehlender Vourteilsfreiheit.
Und dann das noch:
,,mit Vereinssache meine ich das jeder Vorstand selbst entscheiden muß wie er mit den Grundsätzen der Gesellschaft wie Gleichbehandlung, wie du es so schön gesagt hast, in seinen Verein umzugehen hat."-----------------

Eben Nicht! Der Vorstand hat sich dem unterzuordnen, wie alle Anderen auch.
Erst dann fängt man an, die Gartenfreunde wie Freunde zu behandeln!

gruß eckhard
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 07. September 2007, 12:45:00
Eckhard meinst du etwa ich solle meine Vorstandsarbeit so machen wie alle anderen Vorstände auch? Meinst du ich soll eimal im Jahr mit Zollstock und Gesetzbuch unterm Arm durch die Wege laufen und jeden abmahnen der was falsches im Gartengepflanzt hat, so wie es in Vielen Vereinen üblich ist? Nein das mach ich nicht mit, weil solch eine Regierung auf Dauer nicht zeitgemäß ist. Es gibt bei uns wirklich wunderschöne Gartenanlagen, die von den Mitglieder unter diese Maßnahmen errichtet wurden und das über Jahrzehnte lang. Die meisten Mitglieder sind heute 65-70 Jahre alt und die jungen Leute bleiben aus weil ihnen die Vorschriften zu streng sind. Die jungen wollen ja Obst und Gemüse anbauen, aber nicht grade auf eine Ackerfläche von ca 200m², sie möchten auch ein großen Baum (Tanne,Birke usw.)neben  der Laube als Schattenspender haben. Wenn der oder die Nachbarn nichts dagegen haben, warum soll sie dann weg? Wenn bei mir die Geschäfte ordendlich erledigt werden, wenn die Gärten ungefähr wie Kleingärten aussehen, wenn die Mitglieder mich mit Vornamen grüßen und nicht mit "guten Tag Herr Vorsitzender" und wenn sie zufrieden das Gartenleben genießen, dann kann ich sagen ich behandel meine Gartenfreunde wie Freunde. Deshalb spach ich von Vereinssache. Wohlgemerkt ich spreche hier nur von meinen Verein, was die anderen Vorstände machen ist mir eigendlich egal. Wenn du auf freie Meinungsäusserung bestehst, wobei ich deiner Meinung bin auch wenn sie manchmal wirklich ein bischen hart sind, dann haben auch die Vereine eine Charakterfreiheit.
Leute ich weiß mein Beitrag paßt hier nicht ganz rein. Marcellas Problem ist ja nur!!! eine Tanne. Bin ja gespannt wie ihr Problem ausgeht.

Gruß Uwe  
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: heinis kasse am 07. September 2007, 14:14:00
hallo alle und auch uwe,horst und ilex,
eckhard hat natürlich recht mit seiner meinung auch wenn es einigen zuwieder ist.
klar, das eine begehung jährlich stattfinden muss,damit nicht tannen und birken(sind das kleingarten gewächse?)dem nachbarn die
sonne wegnehmen.
wird bei der begehung festgestellt das ein kleingartenfremdes gewächs 3 meter erreicht hat bekommt der pächter die erlaubnis
zum fällen oder kappen.
kommt er der aufforderung nicht nach läuft das übliche procedere
ab.anhörung des gartenfreundes usw.aber alles ohne die paragraphenreiterei,sondern durch ein gespräch durch das dem gartenfreund verdeutlicht wird das er sich in einer gemeinschaft befindet,in der gewisse spielregeln beachtet werden müssen ,wie zum beispiel dem nachbarn durch seinen artfremden baum die sonne zu nehmen.
ich bin gewiss nicht mit eckhart immer einer meinung,doch wo er recht hat da hat er recht.
und vielleicht sollten ja einige gartenfreunde lernfähig sein
denn keiner hat das evangelium gepachtet.ich lasse mich gern eines besseren belehren.

viel spass beim gärtnern wünscht euch

heinis kasse

(p.s. erfahrener vorständler)
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: heinis kasse am 07. September 2007, 14:29:00
nachtrag zum beitrag,
ich denke ilex fehlt die praxis,scheint mir ein reiner theoretiker zu sein ohne jegliche kenntnis vor ort.

heinis kasse
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: ilex am 07. September 2007, 14:47:00
heinis kasse,

Du überrascht -so vermute ich mal - immer wieder die Teilnehmer in diesem Forum: mal verfluchst Du jeden "Paragraphenreiter" und willst diese "in die Tonne" treten (abwählen etc.), dann sprichst Du dich wiederum dafür aus, dass ein Jeder gewisse Spielregen einhalten muss. Und verweist dann auch noch auf Deine langjährige Erfahrung Vorstand.

Wo bitteschön stehen denn diese "Spielregeln" geschrieben: doch wohl nur in den Satzungen und Gartenordnungen (und natürlich auch im BKlG)!!! Jeder Gartenpächter -eigentlich doch erwachsene Menschen- sollten zumindest einmal während ihres "Kleingärtnerdaseins" diese zumindest einmal gelesen haben - den Pachtvertag natürlich auch.  Wenn denn nun ein Gartenpächter sich auch nicht durch noch so freundliche Gespräche mit dem Vorstand davon überzeugen lassen will, dass gewisse "Spielregeln" eingehalten werden müssen, bleibt doch nur in letzter (!!!) Konsequenz das von Dir beschriebene Verfahren der "bösen Paragraphenreiter" - bis hin zur Kündigung.

Marcella tut gut daran, den von ihr jetzt gewählten Weg zu gehen: ihrer Beschreibung nach wird sie die Angelegenheit "Tanne" wohl auch in ihrem Sinne mit ihrem Vorstand klären können.

Liebe Marcella,
berichte uns doch dann das Ergebnis!



Gruß

ilex
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
Beitrag von: Re(e)Bell am 07. September 2007, 16:01:00
Hallo,
ich muß mich schon wieder wundern wie es Funktionsträge von Kleingartenvereine schaffen, so schön um die gesetzlichen Vorschriften herumzuregieren und sich dann wundern, ja sogar empören wenn mal einer dagegen hält.
Warum haut ihr denn alle auf Eckhard rum. Der hat doch gar nicht so unrecht.
Worum geht es hier ?
Der Verein hat einen Garten mit einem Mangel zurückerhalten. Eigentlich wäre es im Geschäftsleben das normalste (vergleich mal das Leihgeschäft mit einem Auto) den Mangel erst zu beheben und den Garten dann in einem ordentlichen Zustand zu verpachten. Aber was machen die Kleingartenvereine, so wie ich dass aus den bisherigen Beiträgen sehe, ist das ja kein Einzelfall. Alle Mängel werden genau festgehalten und die Beseitigung dem neuen Pächter als Auflage übertragen. Der Kleingartenverein hat keine Arbeit und ist fein raus.
Der neue Pächter bekommt dafür ja eine "ermittelte" Entschädigung bzw. es wird ein Betrag in dieser Höhe dafür für das weitere überlassene Inventar abgesetzt. Jetzt hat der neue Pächter die Mühe und Arbeit. Es wäre ja alles in Ordnung, wenn denn der Preis stimmt. Da wird aber wohl der Hase im Pfeffer liegen. Wenn der Preis ausreichen würde um eine Fachfirma zu beauftragen könnte des Verein diese ja auch selbst beauftragen. Natürlich reicht der Preis nicht aus. Der Pächter hat den ja akzeptiert und den Garten in Kenntnis des Mangels gepachtet.
Ist die Vereinsbarung neben der Pachtzahlung eine Mängebeseitigung für eine nicht kostendeckende Entschädigung zu übernehmen wirksam ? Die Vereine tun so, wissen aber genau, dass der Pachtpreis durch § 5 BKleingG preisgebunden ist. Im Wohnungsmietrecht ist durch zig Urteile anerkannt, das die Mietpreisbindung auch solche indirekten Preiserhöhungen umfaßt.
Ich würde Marcella raten, diesen Beitrag auszudrucken und damit  mal zu einem fachkundigen Anwalt zu gehen. Mich würde sehr wundern, wenn der Verein dann nicht plötzlich andere Lösungen findet.
Wo ist nun der Verstoß

Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: ilex am 07. September 2007, 16:37:00
Gut´ster Re(e)bell,

Dein Beitrag in allen Ehren - juristisch hast Du es ja recht gut drauf. Bei genauem Studium von Marcellas Mitteilungen wäre Dir aber nicht entgangen, dass sie sich mit dem Vorpächter brgl. der Beseitigung der Tanne bereits geeinigt hat. Nun möchte sie die Tanne behalten und wird ein Gespräch mit den Leuten suchen, die letztendlich darüber die Entscheidung treffen: nämlich dem Vorstand ihrer Gartengemeinschaft. Sie tut gut daran, dort nicht gerade mit den Vorschlägen aus diesem Forum auftreten...! Warum können "wir sog. Experten" relativ einfache Fragen von Gartenfreunden nicht enfach mal einfach, der Realität entsprechend beantworten?

Gruß


ilex
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: heinis kasse am 07. September 2007, 18:54:00
hallo alle und lieber ilex,
wie ich schon vorgeschlagen habe,
in gemeinschaftsarbeit die tanne weg und alle haben ruhe.
das ist gängige praxis ohne paragraphenreiterei.

ich freue mich das man auch ganz andere ansichten hört, nehme sie gerne auf und lerne daraus.

gutes gärtnern wünscht dir

heinis kasse
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: ilex am 08. September 2007, 00:24:00
...heinis kasse...

echt tolles Schlusswort zu diesem Thema...

Zu guter Letzt noch´ne Frage: was steckt hinter Deinem Namen???

heinis kasse??????
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: gino am 09. September 2007, 07:47:00
Diese ganze Diskussion erinnert mich an Otto Waalkes: "Kleinhirn an Faust- BALLEN" bzw. "Kleinhirn an Blutdruck- STEIGEN".
Ich kenn ja keinen von euch, man könnte aber meinen, ein großer Teil der Schreiber wären frustrierte, alte Männer, die den ganzen Tag nichts anderes tun als zu warten, dass einer was falsch macht. KEEP COOL!!!
Und nun: "Kleinhirn an Zunge- 2 Bier bestellen"
gino
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 09. September 2007, 18:02:00
Hallo gino

Von die von dir genannten älteren Männer können jüngere verdammt viel lernen. Auch dann wenn wir uns ab und zu mal so "herrlich" streiten. Für mich ist, meines erachtens, Otto W. durch seine sich wiederholende Witze Megaout und kann man hier mit den Beitragsschreibern nicht vergleichen.

Gruß Uwe  
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Viola am 09. September 2007, 23:45:00
Hallo Marcella und andere Fragende,
sehr hilfreich wäre es, wenn gleich die ganze Geschichte hier geschildert würde. Du möchtest den Baum gerne behalten, Deine 1. Fragestellung war aber eine ganz andere!

Kleinhirn an Großhirn-2 Bier (Saft, Selters) bestellen und darüber reden ist immer noch die beste Lösung (beruhigt auch erstmal die Nerven).
Ein Blick in die dem Pachtvertrag beigeheftete Gartenordnung gibt Auskunft über nicht gestattete Anpflanzungen.Dazu gehören bei uns unter anderem Waldbäume, Nadelbäume....usw.

Viola
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: heinis kasse am 10. September 2007, 12:04:00
hallo alle,
gino ist noch ein bißchen jung und lebensunerfahren aber er bringt farbe ins spiel.
mach weiter so "mein sohn" das tut gut.

gruss
heinis kasse
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Eckhard am 11. September 2007, 19:50:00
... ist es nicht gediegen?
Vielfalt wird immer als positiv empfunden. Wenn dann logischerweise gestritten wird, haben einig Probleme.
Um die Sache streiten ist grundsätzlich positiv.
Sollte einer etwas anders empfinden, ist er reif fürs sofa.
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: gino am 11. September 2007, 20:24:00
Das ist super- mal ganz nebenbei: ich bin weibl. und 58 Jahre alt. Gehört nicht hierher, kann es mir aber nicht verkneifen!
gino
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 12. September 2007, 11:54:00
Ich finde Eckhard hat recht. Streiten gehört zum Leben dazu. In diesen Forum steiten wir uns relativ human, denn ich habe mal in ein anderen Forum herum geblättert und da standen mir die Haare zu Berge, gans besonders wenn sich ein Seezander zu wort gemeldet hat. Nicht wahr Eckhard? Denn auf diese art und weise sollten wir uns hier nicht streiten, sondern dabei immer schön sachlich bleiben.

Gruß Uwe
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Hans am 23. September 2007, 19:53:00
Hallo Ihr alle,

Ich sag mal (und praktiziere das in unserer Anlage auch so):

verantwortlich für die Durchsetzung ist der Vorstand, und die Kosten trägt in jedem Falle der abgebende Pächter. Schließlich ist er auch der Eigentümer des Baumes!

Hans
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Hoppelminister am 30. September 2007, 00:07:00
Hallo Leute,
ich weiß, hier steckt eine andere Frage drin. Aber was ist, wenn man einen Garten übergeben bekommt, der laut Vorstand in Ordnung ist. Also nichts negatives schriftlich hinterlegt wird. Und dann im Nachhinein kritik geäußert wird. So ca. nach etwas über einem Jahr?
Titel: Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
Beitrag von: Uwe am 30. September 2007, 14:05:00
Hallo Hoppelminster

Nach der Schätzung wird der Schätzungsbricht von den 1.Vorsitzenden unterschrieben. Hat er das Protokoll erst mal unterschrieben, kann er kritisieren wie er will, er kann dann aber nichts mehr ändern.

Gruß Uwe