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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Gartenfee am 13. Oktober 2007, 19:55:00

Titel: Hauptversammlung
Beitrag von: Gartenfee am 13. Oktober 2007, 19:55:00
Hallo ihr Gartenexperten,
unter unseren Vereinsmitgliedern ist eine Diskussion ausgebrochen darüber, ob die Jahreshauptversammlung öffentlich sein darf/muss.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema und wo kann ich Informationen hierüber erhalten?
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 14. Oktober 2007, 09:17:00
Ich meine, jede Mitgliederversammlung sollte in der Art ablaufen, dass Niemand persönlich diffamiert wird oder ähnliches abläuft. Öffentliche Versammlungen fördern die Disziplinierung sicherlich.
 Geheime Wahlen sind auch noch bei 100 Teilnehmern zügig   durchführbar.

Außerdem fehlt es den Kleingärtnern an Öffentlichkeitsarbeit. Was wäre da nicht nahe liegender, die Öffentlichkeit ein zu laden.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Burchard am 14. Oktober 2007, 10:31:00
Hallo Elke,

welche Zweck sollte es habe die Jahresversammlung öffentlich zu machen? Es kann durchaus Sinn mach - zu ganz speziellen Themen - einen Experten zur Versammlung einzuladen der dann umfassend Auskunft geben kann.

Eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit ist die öffentliche Versammlung nun wirklich nicht, auch wenn die eine oder andere eher an eine Karnvalssitzung erinnert. Was interessiert Lieschen Müller - wann im Verein die Hecke geschnitten wird und wieviel Gemeinschaftsstunden beantragt wurden? Ganz zu Schweigen vom  Kassenbericht etc.

Gruß
Burchard  
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Re(e)Bell am 14. Oktober 2007, 17:51:00
Eine Mitgleiderversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder und wenn die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes regelt, nicht öffentlich.
Die "Hohheit" (das Hausrecht) in der Mitgliederversammlung übt der/die Versammlungsleiter/in. Diese(r) kann evtl. Gäste zulassen, sollte dazu aber die Mitgliederversammlung mindestens unterrichten, besser befragen (darüber abstimmen lassen).
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: heinis kasse am 14. Oktober 2007, 20:39:00
hallo liebe gartenfreunde,

(Re(e)Bell trifft den Nagel auf den Kopf.
Hauptversammlungen werden so durchgeführt wie er sie dargestellt.

gutes gärtnern wünscht

heinis kasse
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 15. Oktober 2007, 13:31:00
na toll....
Resümee: faktisch bleibt es jeder MV selbst überlassen, wen  sie einlädt.
Ich bin für Öffentlichkeit, damit die Klein Gärtner endlich mal lernen sich gesittet zu benehmen (siehe oben)
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Re(e)Bell am 15. Oktober 2007, 13:51:00
@Eckhard,
überleg dochmal was passiert, wenn auszuschließende Mitglieder oder andere kritische Geister dann mit ihren Anwälten kommen.
So wie ich dass sehe, ist mancher Vorstand dann total überfordert.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: ilex am 15. Oktober 2007, 15:51:00
Hallo (Re(e)Bell,

Du hast am 14.10.07 aus meiner Sicht schon die korrekte Antwort gegeben und dabei sollte es m.E. auch bleiben.
Jetzt spezielle Einzelfälle aufzugreifen führt doch nur dazu, dass zu diesem Thema eine "endlose" Diskussion entbrennt, die niemandem - erst Recht nicht dem Fragesteller - etwas nützen.

Gruß


ilex

Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 15. Oktober 2007, 17:56:00
Es gibt keine "richtigen" und "falschen" Antworten .

Es gibt unterschiedliche Meinungen  Stellungnahmen

Und es gibt Vereine, die  hin und wieder ohne Probleme Gäste zu den Versammlungen einladen.

Wer keine Probleme hat, macht sich welche.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: ilex am 15. Oktober 2007, 20:23:00
...moin eckhard,

da sind wir uns ja einer meinung....


gruß

ilex
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Hans am 16. Oktober 2007, 17:37:00
Was Eckhard da am 15.10. geschrieben hat, kann man so nicht gutheißen. Wenn die lieben Gartenfreunde sich in einer Versammlung nicht benehmen ist es Sache des Versammlungsleiters Ruhe und Ordnung zu schaffen. Er muß sich durchsetzen können.
Was die Öffentlichkeit anbetrifft: fallweise ja - aber da muß schon ein triftiger und für die Allgemeinheit wichtiger Sachverhalt zu erörtern sein. Ansonsten ist die JHV eine vereinsinterne Veranstaltung.

Hans
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 16. Oktober 2007, 19:38:00
wo steht das, lieber Hans?
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Horst am 17. Oktober 2007, 06:09:00
Es reicht wieder
,lieber Eckhard, mit endlosen Diskussionen,
mit deinem immer wieder dagegen halten.
Die Frage von Gartenfee ist mehrmals - wie ich finde -
richtig beantwortet worden.
Wo steht, dass eine MV bei uns öffentlich sein muss?
Für die Öffentlichkeit können gerade wir eine Menge anderer Veranstaltungen machen können und machen es auch!

Gartenfee: Die MV darf teilweise oder ganz öffentlich sein,
sollte aber nicht. Unsere Kleingartenvereine sind keine Obst-
und Gartenbau-Vereine, die eine nur beratende Funktion haben.
Dort wird niemand in den Garten kommen um nach dem Rechten zu sehen. Unsere vereinsrechtliche Selbstverwaltung einer Kleingartenanlage hat eben Vor- und Nachteile.

Tschüss
Euer Horst
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 17. Oktober 2007, 09:36:00
lieber Horst,
Deine Vorstellungen sind mir entschieden zu bevormundend.  
Gerade das ist bei den Kleingartenvereinen überdurchschnittlich stark vertreten und gehört m E  stärker kritisiert.
Macht endlich die Türen auf, damit der alte Mief  raus kann und mit der Öffentlichkeit auch ein neuer Geist bei den Kleingärtnern einziehen kann.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: dora am 17. Oktober 2007, 12:39:00
hallo zusammen

eine Mitgliederversammlung ist m.E. für Mitglieder gedacht. Bei unserem Verein wird das auch  so gehandhabt. Vereinsinterne Angelegenheiten wie z.B. Kassenbericht geht doch außenstehende nichts an.  Ich bin in mehreren Vereinen Mitglied ( nicht gartenbezogen ) aber nirgends war bisher die MGV öffentlich.

Gruß dora
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. Oktober 2007, 15:57:00
@Eckhard, du möchtest wissen wo das steht ?
Bitte sehr:
Einen Anspruch auf Öffentlichkeit der MV oder auf Anwesenheit bestimmter Personen haben weder das einzelne Vereinsmitglied noch dritte Personen. Der Versammlungsleiter ist zuständig dafür, ob Gäste zur MV zugelassen werden (a.A.: Reichert, 8. Aufl., Rn. 974: Zuständigkeit der MV) - immer vorbehaltlich, dass die Satzung nichts anderes regelt. Wird man sich in der MV nicht formlos einig, kann ein Organbeschluss über die Zulassung herbeigeführt werden.
Der Versammlungsleiter hat darauf zu achten, dass zugelassene Gäste sich nicht an der sachlichen Diskussion beteiligen. Das Leitungsrecht des Versammlungsleiters geht nicht so weit, dass er hierüber befinden kann. Auch Zwischenrufe der Gäste sind nicht gestattet. Hierdurch soll verhindert werden, dass auf Diskussion und Abstimmung durch Aussenstehende Einfluss genommen wird.
Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rn. 196

Gruss Re(e)Bell
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: ilex am 17. Oktober 2007, 16:36:00
hallo (re(e)bell,

ich "trau" mich schon fast garnicht mehr zur antworten (wg. eckhard´s reaktion). exakt wie du es beschrieben hast handeln wir seit fast 100 jahren - auch ohne kommentar zum bklg o.ä.! wir sind sehr wohl daran interessiert, dass "öffentlichkeit" an unserer jhv teilnehmen kann - unsere satzung regelt unter welchen umständen die "öffentlichkeit" teilnehmen kann oder nicht. unsere jhv wird nicht nur von den repräsentanten befreundeter vereine besucht (die in der regel auch ein grußwort halten), sondern auch gerne von der örtlichen presse - der senden wir ebenfalls eine einladung zu. u.a. haben es unsere zu ehrenden gartenfreundinnen und gartenfreunde verdient, in einem würdigen rahmen geehrt zu werden und darüber darf auch die örtliche presse gerne berichten.

neben den "klassischen tagesordnungspunkten" (berichte etc.) werden sehr wohl auch "kritische" angelegenheiten besprochen - aber eben halt sehr sachlich und moderat.

einmal jährlich findet eine "interne" mv statt - ohne gäste, ohne ehrungen - hier darf und wird auh tacheles geredet. sollte sich hierbei feststellen. erfolgreich gestellte anträge werden jedoch auf der nachfolgenden (öffentlichen) mv behandelt.

ich kann mir vorstellen, dass wir nicht der einzige verein (370 parzellen) sind, der so verfährt.

zu eckhard´s anmerkung "wo steht das": m.e. bräuchte so etwas nirgendwo stehen. es genügt in den meisten fällen ein gesunder menschenverstand und die bereitschaft, zu gegebener zeit das richtige zu entscheiden...!

gruß

ilex
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Uwe am 17. Oktober 2007, 19:19:00
Hallo Gartenfee

Ob eine Versammlung öffendlichen darf/muss, ist hier ja schon ausreichend beantwortet. Aber was für ein Sinn soll so eine öffendliche Versammlung haben? Für die Presse ist das vieleicht sinnvoll, aber haben denn die Nichtkleingärtner Interesse an die Wünsche und Probleme von uns Kleingärtnern? Ich glaube eher Nein. Ich überlege mir jetzt, ob ich nicht mal eine öffendliche Versammlung mache, aber ob das Vereinsheim dadurch voller wird wage ich zu bezweifeln, es sei denn unter Punkt Verschiedenes steht "Freibier und Erbsensuppe gratis". Denn auf eine MV dürfen nur Mitglieder beschliessen oder ihr Beitrag aussprechen und eine Mitgliedschaft ist nicht auf andere Übertragbar.

Gruß Uwe  

Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 17. Oktober 2007, 20:39:00


fest steht, das es weit verbreitet ist, ohne formal vorzugehen, Gäste (meist aus den Kreisverband oder Gemeindeverwaltung ) bei den Mv s dabei zu haben. Alle die hier gegen Öffentlichkeit in der Vers. plädieren, dürfen auch diese Besucher nicht zulassen.

das , was endlich abgeschafft gehört ist, der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes". Weil dort nichts beschlossen werden kann.
Plaudern kann man besser außerhalb des offiziellen Teils der Vers.

Kleingärtner sollten mal MV's von Sportclubs oder Segelclubs besuchen. Dort könnten sie sicher noch was in Sachen Öffentlichkeitsarbeit lernen
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: ilex am 17. Oktober 2007, 22:39:00
..sorry eckhard,

aufgrund deines jetzigen beitrages kann ich nur die schlussfolgerung ziehen, dass aus deiner sicht alle kleingärtner offenbar ausserhalb unserer "gesellschaft stehen" - merkst du überhaupt die einschläge noch...?

endschuldige bitte meine etwas "miese antwort" : aber lieber sckhard, wäre es nicht besser für dich als zauberkünstler aufzutreten? nur du verstehtst es, aus jeder noch so kleinen" mücke" einen "elfanten" zu machen...!


vorerst dazu

euer

ilex
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 18. Oktober 2007, 09:12:00
würdest du so freundlich sein, und deine "Mücke" etwas zu erläutern?

meine Einlassung sollte darauf hin deuten, dass das Gleichheitsprinzip von "Kleingartenorganisationen" besonders gerne außer Acht gelassen wird.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Uwe am 18. Oktober 2007, 17:25:00
Eckhard! Ich glaube nicht das Kleingärtner bei Segel und Sportvereinen, in Sachen Öffendlichkeitsarbeit was lernen können. Wenn ein KleinGV keine öffendliche Versammlung macht heißt es noch lange nicht das sie keine Öffendlichkeitsarbeit leisten. In unseren Bundesland wird zum von Verband und den einzelnen Vereinen offene Abende, Informationstage und ein Tag der offenen Tür angeboten. Ich denke mal es ist in den anderen Ländern auch so. Denn das macht mehr Sinn als eine Versammlung öffendlich zumachen, auf der man sich schlecht vorbereiten kann.

Gruß uwe  
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Gartenfee am 18. Oktober 2007, 20:13:00
Hallo Gartenfreunde,
eigentlich wollte ich nur eine Auskunft von euch. Dass dieses Thema solche Reaktionen hervor ruft, hätte ich nicht gedacht. Ich wollte keine Abhandlungen über Öffentlichkeitsarbeit der Kleingärtner oder eine sonstwie geartete Darstellung über das Kleingartenwesen.

Mir ging es in der Hauptsache darum, aus der nächsten HV in paar nicht dem Verein angehörenden Ehefrauen von ständig nörglnden  Vereinsmiglieden fernzuhalten. Diese Frauen stören laufend durch unqualifizierte Zwischenrufe und gegen die Verwaltung gerichtete giftige Bemerkungen.

Durch meine Androhung, diese Ruhestörer aus der nächsten HV auszuschließen, entbrannte die Diskussion über die (nicht)öffentliche Hauptversammlung.

Ich werde auf der Einladung zur nächsten HV ausdrücklich vermerken, dass diese Versammlung nichtöffentlich ist und nur Vereinsmitglieder zugelassen sind. In der Vergangenheit wurden von meinen Vorgängern wegen solchen Vorfällen schon zwei Hauptversammlungen abgebrochen.

Ich möchte mich bei euch für eure Beiträge recht herzlich bedanken.

Gartenfee

 
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Horst am 19. Oktober 2007, 06:53:00
Liebe Freunde;
gottseidank, dass Gartenfee einiges zurecht gerückt hat.
Es sind also nicht wir vermieften, die Öffentlichkeit scheuenden, Kleingärtener bzw. Kleingärtnerfunktionäre.
Lest die anderen sachlichen und positiven Beiträge:
Wir machen unsere Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der internen
MV, zu der wir manschmal Gäste zulassen oder sogar einladen) - wenn sie wie bei Gartenfee nicht stören.

In der MV eines KG-Vereins sind Verpächter,
meist als Zwischenpächter, und Pächter vertreten.
In meinem  erst Beitrag habe ich das angedeutet.
Müssen wir auch noch darüber diskutieren?

Euer Horst
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 19. Oktober 2007, 22:56:00
natürlich ist es einfacher,  alle Gäste auzuschließen, als eine Versammlung straff zu leiten und ggf einzelne Störer nach erfolgloser Ermahnung des Saales zu verweisen. Oft liegt es daran, dass der Versammlungsleiter  auch an der Diskussion aktiv teilnehmen will. das können nur sehr wenige.
Endweder oder ist besser.
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: lore am 19. Oktober 2007, 23:31:00
@Gartenfee

in diesem Fall würd ich das auch so machen wie du.Wünsch dir viel erfolg

Gruß lore
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Uwe am 20. Oktober 2007, 16:44:00
Ehepartner auf der Versammlung ist okay, sie können sich auch zu Wort melden, aber dann schön sachlich bleiben.

Gruß Uwe
Titel: Re : Hauptversammlung
Beitrag von: Eckhard am 20. Oktober 2007, 19:18:00
Du mußt daran denken Alle gleich zu behandeln, oder liebt du Willkühr?
Wenn Ehepartner nicht Mitglieder sind, haben sich nicht mehr Recht als andere Nichtmitglieder.
Wie willst Du sonst neue Fördermitglieder kriegen?