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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Siem am 19. Oktober 2007, 09:43:00

Titel: Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Siem am 19. Oktober 2007, 09:43:00
Hallo,

ich weiß nicht, ob ich es hier jetzt richtig mache, aber habe die Seite durch Zufall gefunden.

Die 1. Vorsitzende und ich waren bis vor 2,5 Jahren befreundet und seit sie im Vorstand den Posten übernommen hat, ist sie wie umgewandelt. Nachdem ich nach der Wahl noch 2-3x bei ihr angerufen habe und mehrmals im Kleingarten gegrüßt habe, ohne eine Antwort zu erhalten, habe ich mich zurückgezogen und sehe durch sie durch. Das ärgert sie wohl ungemein.

Nachdem ich auch das Sommerfest nicht mehr besuche und Bekannte von mir einen Leserbrief in der hiesigen Zeitung veröffentlicht haben bezüglich der Stadtbewertung unserer Anlage, hat sie mich im Aushang öffentlich angeprangert, dies wäre meine Idee gewesen.

Nun hatten wir vergangene Woche ein Oktoberfest, zu dem wir (einige Mitglieder, die sich auch nicht gut mit ihr verstehen) dann aber trotzdem hingingen.

Da die Technik ein Zuhören der Ehrungen verhinderte (wir saßen am allerletzten Tisch in unserem großen Vereinshaus), haben wir uns am Tisch untereinander unterhalten. Dabei fiel von mir und meiner Tischnachbarin ein "Buhhh" bezüglich eines unserer Gespräche.

Das wurde ihr weitergetragen, sodass sie sich jetzt wieder einmal auf "angegriffen" beruft und hatte uns gestern Abend zu einem Gespräch ins Vereinshaus eingeladen (unseren gesamten Tisch) und Zeugen, die das "Buhhh" bestätigen sollten, obwohl wir das nicht abgestritten hatten.

Eine neutrale Person vom Kreisverband war ebenfalls anwesen, der aber immer wieder versuchte, die lauten Angriffe und persönlichen Beleidigungen ihrerseits, zu schlichten und die Lage zu beruhigen. Damit fühlte sie sich wieder angegriffen und meinte, dieses Mitglied des Kreisverbandes würde zu uns halten.

Sie hat sich dann auf das Bundeskleingartengesetz berufen und möchten §8, Absatz 2 zur Geltung kommen lassen und uns kündigen.

Geht das so einfach, oder gehören nicht mal Abmahnungen oder ähnliches dazu, obwohl wir uns keiner Schuld bewußt sind. Sie kann anscheinend Privat und Verein nicht auseinanderhalten.

Was kann ich machen? Weiß jemand einen Rat? Ich bin total verzweifelt!
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Eckhard am 19. Oktober 2007, 18:02:00
An deiner Stelle würde ich 1. etwas zurückrudern (nichts schlechtes und sei es auch privat über den Verein erzählen)
2. einen " Versöhnungsbrief" an die Frau schreiben ( betonen, in Zukunft alles zu tun, um den Gartenfrieden zu erhalten)
Die Kündigung ggf  als nicht hinreichend begründet zurückweisen
das kann doch nicht schwer sein.


und dann in Ruhe abwarten, denn Sie können ziemlich sicher sein, dass eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung  nicht Erfolge hat
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Viola am 19. Oktober 2007, 19:02:00
Hallo zusammen,

wie sollte diese angedrohte Kündigung denn objektiv (sachlich) gerechtfertigt werden ?

Subjektiv (persönlich, nicht von allgemeiner Gültigkeit)mag die Vorsitzende vielleicht Recht haben, aber ein bißchen Verfolgungswahn Ihrerseits steckt wohl auch dahinter.

Siem hat,wie geschildert, an verordneten Schlichtungsgesprächen teilgenommen, warum sollte Er jetzt weiter zu Kreuze kriechen, während die Vorsitzende weiter stur auf Ihrem Standpunkt beharrt ?

Gib jemandem ein Amt....

Ansonsten: 2 Bier, Wein, Saft bestellen und fertigmachen zur Versöhnung !!!!!!

Viola



Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Uwe am 19. Oktober 2007, 19:51:00
Hallo Siem

Auf jeden Fall muß du nach erhalt der Kündigung Einspruch, beim Vorstand, einlegen. Sollte der Vorstand den Einspruch ablehnen hast du die Möglichkeit dich auf der nächsten Versammlung dein Einspruch zu begründen. (So steht es in unsere Satzung, vielleicht auch in eure). Bei der Begründung, auf der Versammlung, darf dann natürlich nicht fehlen das deine Vorsitzende beim Schlichtungsgespräch laut und beleidigend geworden ist und dieses Gespräch dadurch erfolglos war. Solltest du dann Erfolg gegen deine Kündigung haben heiß es, wie Viola schon gesagt hat, zwei Bier,Cola, Saft bestellen und sich die Hand geben.
Ich persönlich bin bei Ausschluß und Kündigung im Verein sehr vorsichtig. Besonders wenn sie unter den §8 des BKleinGG fallen sollen. Man weiß nie ob ein einfaches "Buhh" eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine Störung des Vereinsfrieden ist.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: lore am 19. Oktober 2007, 20:47:00
hallo

was steht denn in euerer Satzung oder im Pachtvertrag bezüglich der Kündigung ?
Auch kann die 1. Vors. das nicht allein entscheiden. Hat den der gesammte Vorstand dafür gestimmt ?
Einspruch erheben und erst mal abwarten !

Gruß lore
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: daisy am 19. Oktober 2007, 22:11:00
Muss bei einer Kündigung nicht der Termin ( August zum Nov.)eingehalten werden? D.h. vom Oktoberfest per sofort geht wohl nur bei ganz besonderen Vorkommnissen,im BKG § 9 findest du konkrete Angaben zu Kündigungen. Und vor allen muss doch die Mitgliederversammlung über eine Kündigung entscheiden. Zuvor muss es jedoch die Abmahnung geben.
Das beste wäre wohl: Zurückhalten, sachlich auftreten, keinen Anlass zu  Streitigkeiten geben. Was nun nicht heißt, dass du kuschen solltest. Kritik sachlich und mit Zeugen ist eh besser als Streit oder gar Krieg.
daisy
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Eckhard am 19. Oktober 2007, 22:48:00
nu mal sachte...
die Geschäfte führt immer noch der Vorstand.
Da hat eine MV nichts zu melden.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Burchard am 20. Oktober 2007, 11:35:00

Eine Kündigung kann nur durch Verpächer erfolgen - das ist in den seltesten Fällen der Verein selber.

Ich kenne keine Satzung in den das "Kündigen von Pachtverträgen" zu den Obliegenheiten des Vorstands zählt. Der Verein kann lediglich über den Auschluß von Mitgliedern entscheiden und das die Mitgliedschaft im Verein und der Pachtvertrag zwei unabhängige Angelegenheiten  sind wurde schon früher hinreichend erläutert.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Eckhard am 20. Oktober 2007, 12:27:00
Die Geschäfte führt der Vorstand. Wer denn sonst?
Dazu gehören Verträge.
Sonst müßten z B beim Briefmarkenkauf alle Mitglieder gefragt werden.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Burchard am 20. Oktober 2007, 14:26:00
wenn dem Verein das Grundstück gehört dann ja. Bei uns ist der Stadtverband  der Verpächter und nur der kann auch kündigen!
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Uwe am 20. Oktober 2007, 15:32:00
Unsere Pachtgärten werden von den einzelnen Vereinen verwaltet. Soll das jetzt heißen das ich erst die Stadt (Eigentümer) fragen muß ob ich ein Pächter kündigen darf? Wir haben schon seit eh und je unseren negativen Pächter gekündigt. Sind die ganzen Kündigungen unwirksam? Würde mich jetzt mal intressieren.

Gruß Uwe
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. Oktober 2007, 19:13:00
Wenn da geschrieben wird:
Unsere Pachtgärten werden von den einzelnen Vereinen verwaltet.
Muß man natürlich fragen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Verwaltungsvertrag ergeben.
Wenn der Verein selbst Verträge abschließen darf, wird er auch selbst kündigen dürfen.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Eckhard am 20. Oktober 2007, 19:15:00
das ist doch ganz einfach:
Jeder Gärtner hat einen Pachtvertrag. Dort steht, wer Verpächter ist. Nur das gilt.
Grundsätzlich werden Grundstücke von Privat , Kirche oder Gemeinde gepachtet. Das macht der Verein, vertreten durch den Vorstand. Der macht dann Unterpachtverträge mit den Gärtnern. Auch Verbände treten als Erstpächter auf und verpachten es weiter an die Vereine, die wieder an Gärtner weiterverpachten.

Nun fangt bloß nicht an zu versuchen das Rad neu zu erfinden.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: daisy am 20. Oktober 2007, 19:18:00
Uwe, aus eigenem Erleben: im Frühsommer nach unserer Meinung gerechtfertigt ausgesprochene Kündigung zum 30. Nov. 2007, die Pächterin hat sich gewehrt, geklagt und gewonnen. Gründe: Die Abmahnungen waren zu "lasch" formuliert und wir hatten keine Mitgliederversammlung einberufen um deren Veto einzuholen. Sicher hattet ihr Glück, wenn eure negativen Pächter es vielleicht hinnehmen, gekündigt zu werden.
Da hätten wir gerne den einen oder anderen schwierigen Gartenfreund aus der Anlage raus. Wir haben große Probleme mit den neuen, oft jüngeren Pächtern. d.
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Uwe am 20. Oktober 2007, 19:33:00
Eckhard! Kann man hier nicht mehr eine einfache Frage stellen ohne angemacht zu werden?
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Eckhard am 21. Oktober 2007, 12:15:00
was konkret passt dir denn nicht? Uwe
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: lore am 21. Oktober 2007, 13:42:00
hallo daisy

Wie der Pachtvertrag zu kündigen ist, ergibt sich aus dem Selbigen. In unserem Pachtvertrag ist klar geregelnt unter welchen Umständen der Pachtvertrag von wem zu kündigen ist. Das bedeutet bei und z.B. vom Verein. Somit kann der Vorstand die Kündigung des Pachtvertrages aussprechen. Das hat überhaupt nix mit der MV zu tun. Die MV hat nur Mitspracherecht bei Kündigung der Mitgliedschaft.
So ists z.B. bei uns geregelt.

Gruß lore
Titel: Re : Kündigung wegen Privatkrieg
Beitrag von: Hans am 21. Oktober 2007, 17:46:00
Hallo Gartenfreunde,

Frage an Siem:

 Seid Ihr ein Kleingartenverein oder ein Kindergarten?
 Das Ganze ist doch "Gnatsch"!
 Setzt Euch zusammen und redet miteinander!
 
 Als ob wir keine anderen Probleme hätten!

trotzdem freundliche Grüße

Hans
Titel: Privatkrieg und § 8 BKleingG
Beitrag von: Horst am 22. Oktober 2007, 09:07:00
Liebe Freunde,
einiges zum Thema:
Siem lächeln und grüssen, auch wenns schwer fällt.
Bitte mehr Fakten für uns Aussenstehende:
Warum hat die Stadt eure Anlage wie bewertet?
Zu kritisch? Zu negativ?
Wie bist du per Aushang "angeprangert" worden?
Öffentliche Verdächtigungen sind nicht hinnehmbar,
erst recht nicht schriftlich durch Aushang!
An eurem Tisch bezog sich das "Buh" nur auf euch am Tisch?
Da hätte ihrerseits ein Ordnungsruf und eine Entschuldigung eurerseits genügt.
Leute, die in einem Kleingartenverein ein Amt übernnehmen,
müssten schon vorher wissen, dass sie manchmal "angegriffen" werden. Es gibt eben Vor- und Nachteile unserer vereinsrechtlichen Selbstverwaltung. Da kommt es manchmal vor, daß der nette Gartennachbar dann nicht mehr so nett ist, z. B. aus Überforderung, Überheblichkeit, wegen Mist der Vorgänger usw. usw. Es kann auch sein, dass gelästert wird: Ätsch, da hast du es jetzt!

BKleingG § 8: Fristlose Kündigung des Kleingartenpachtvertrages.
Abs. 1.: Nach Mahnung.
Abs, 2.: Mahnung nicht nötig, weil " ... so schwerwiegende ...
... insbesondere ... -gemeinschaft ... so nachhaltig ... nicht zugemutet werden kann."
Da braucht man schon stichhaltige Begründung!
Wie kommt ihr bei diesem "Fall" auf § 9?
Bei uns kann der 1. Vorsitzende erst nach einstimmingem Beschluss der Vorstandsmitglieder kündigen, fristlos oder normal.
Privatkrieg ist fast ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft ohne Garten ist nicht im BKleingG.
Das muss man in der Satzung regeln.
Man kann dort ähnlich § 8 formulieren.

Euer Horst
Titel: Re : Privatkrieg und § 8 BKleingG
Beitrag von: Kaffi am 23. Oktober 2007, 13:52:00
Folgendes:
Immer erst Einspruch einlegen.
Bei uns in der Satzung steht folgendes:
Dem bisherigen Mitglied steht das Recht des Einspruches innerhalb
einer Frist von 10 Tagen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.Über den Einspruch entscheidet ein Ausschuss,der sich aus je einem Mitglied zusammensetzt,das von jeder Anlage auf der jährlichen Anlagenversammlung zu diesem Zwecke gewählt wird.
Dieses Mitglied darf weder dem Vorstand noch dem erweiterten Vorstand angehören.Über den Einspruch ist innerhalb vier Wochen
zu entscheiden;der Entscheid ist endgültig und ist dem Vorstand
und dem betreffenden Mitglied schriftlich zuzustellen.
Jetzt erhebt sich die Frage ob Ihr so ein Ausschuss habt der darüber entscheidet. Da wir in unserem Verein 9 Anlagen haben
entscheiden hier auch neun unabhängige Mitglieder.
MfG Kaffi