gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Karlchen aus Bocholt am 29. November 2007, 05:59:00

Titel: Landesfachberater
Beitrag von: Karlchen aus Bocholt am 29. November 2007, 05:59:00
wer guggt mal in meinen Garten 'rein ?

guggst du hier..... www.garten31.de
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 29. November 2007, 09:46:00
Liebes Karlchen,
warum das Thema  ..Fachberater?

Deine Bilder zeigen sehr schöne Gärten.
Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?

Gruß eckhard
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: >FL am 29. November 2007, 10:28:00
Die Laube macht einen sehr "wohnlichen" Eindruck, ist wohl nix mit dem BkleingG

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Viola am 29. November 2007, 18:19:00
Eckhard und FL,

zu Leerstand im Kleingarten habt Ihr nichts beizutragen ????

Vielleicht ist die Überschrift Landesfachberater unglücklich gewählt, aber wir sind im Jahr 2007 angekommen!

Wacht doch endlich mal auf und seht der Realität ins Auge. Ein "Unterstand" ohne Klo ist heute nicht mehr vermietbar.

Zum dauerhaften Wohnen geeignet:
dauerhaft setzt doch voraus, das ich keine andere Bleibe habe, da ist es doch eigentlich egal, ob Wasser IN der Laube, es ist ja jetzt sowieso abgestellt.
Ich war heute 2 Stunden draußen, der Gasofen lief volle Pulle, es war trotzdem schweinekalt.

Aus welchem Jahr ist das Bundeskleingartengesetz? Es gehört dringend reformiert, besonders der Kommentar von M.

Ich hoffe auf eine lebhafte Diskussion, so schläft dieses Forum vielleicht nicht ganz ein.

Viola

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 29. November 2007, 19:16:00
Liebe Viola,

der BDG rät, die Vereine sollten den Status Ihrer Kleingärten von Anfang an gesetzeskonform halten und dokumentieren, da sonst eine Begehrlichkeit durch Stadt oder Besitzer geweckt werden kann. Der Verein ist beweispflichtig, nicht umgekehrt. Ein Recht auf Ersatz fällt im Zweifel auch weg.
An anderer Stelle ist der Begriff "für Wohnzwecke" allgemein dadurch definiert, das Wasser oder Strom anschluß IN der Laube sind.
Der optische Zustand ist rechtlich  nicht relevant.

Anstatt nun seinen Pächtern zu helfen und die wenigen Änderungen zur "richtigen" Bewirtschaftung aufzuzeigen  -

z B Wasser und Strom müssten nur nach außen verlegt werden

- leistest du und andere den Gärtnern einen Bärendienst, indem ihr ihnen Gesetzesuntreue empfehlt

(Auch einige Beiträge in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung tragen dazu bei)

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Viola am 29. November 2007, 20:38:00
Eckhard,

mir reicht es jetzt wirklich.

Bevor Du Beiträge kommentierst, solltest Du sie auch aufmerksam lesen.
Ich vordere hier niemanden auf, das Bundeskleingartengesetz zu boykottieren, man sollte über die Gesetzgebung aber mal nachdenken.
Zu garten31: kauft Ihr Euer Gemüse eigentlich bei ALDI? Das finde ich schon sehr unverschämt, lass sie doch einfach mal machen, auch ich und andere in diesem Forum kaufen im Winterhalbjahr gerne(oder weil das Geld knapp ist)bei Aldi. Lidl...

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Burchard am 29. November 2007, 21:59:00
Diese Argumente kommen immer mal wieder auf.

Ist doch kein Problem - gehe zu deinem Verpächter und biete ihm an auf die Anwendung des BkleigG zu verzichten. Du darfst Strom und Wasser (und Bett / Küche Bad etc.) in deiner "LÖube" haben und er kann an Pacht berechnen was er möchte.
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Viola am 29. November 2007, 22:42:00
Wollt Ihr mich eigentlich nicht verstehen ?
Verschließt Ihr wissentlich die Augen, was in Eurem Verein wirklich abgeht?

Wieviel Lauben sind bei Euch wirklich konform mit dem Bundeskleingartengesetz? Wo das illegale Abwasser hingeht, ich möchte es gar nicht erst wissen.

Jetzt findet ein Generationswechsel statt, nutzt doch mal die Chance, was neues anzufangen, bestehende Gesetze etwas aufzuweichen bzw anders zu gestalten.Oder sind wir auf ewig gefangen in dieser "alten Männerriege".Besteht heutzutage noch Aussicht auf das "Kranzgeld"? Dann wären wir genausoweit wie bei der Reform des Bundeskleingartengesetzes?

Wir denken zum 1.Advent mal über einiges nach
Viola










aetionswech
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Brigitte am 30. November 2007, 08:14:00
Hallo Viola,

ich weis genau wast Du meinst!

Im Gebiet Rheinlad ist das bereits so umgesetzt.

In Aachen gibt es mindestens eine Gartenkolonie mit zeitgemäßer Ausstattung:

   -  Wasser und Strom in den Lauben
   -  Kanalanschluß der Lauben
   -  die kleingärtnerische Nutzung ist nicht regelementiert       (es gibt auch reine Ziergärten)

   -  ca 70% der Pächter "wohnen" mindestns im Sommer im Garten
   
Das geschied alles mit Wissen und Duldung des Stadtverbands, da der Vorsitzende vom Stadtverband Beisitzer im Landesverband ist - also auch mit Wissen und Duldung des Landesverbands.

An Eckhard, Burchard und FL:

  wenn es den Verbänden nicht stört - wozu  regt ihr euch auf?

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 30. November 2007, 09:55:00
...wie gesagt: Jeder soll nach seiner Facon selig werden und jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung.
Ich meine aber, dass  es der falsche Weg ist, intern das Nichteinhalten des BKlGaG zum Normalzustand zu erklären. Noch etwas mehr Öffentlichkeit  auf diese Weise und diejenigen, die  die Pachtprevilegien der Kleingärtner weghaben wollen (zB Politik  Bremen) haben ein leichtes Spiel.
Man kann nichts verändern, wenn diese Forderungen nach Veränderung nicht ständig dort vorgetragen werden, wo Gesetze diskutiert werden –in den Parteinen und vor allem im Parlament.
Es findet z Z  keine erkennbare wirkungsvolle  koordinierte Lobbyarbeit dieses riesigen Verbandes BDG beim Gesetzgeber statt.
Oder hat einer so etwas auf der verschlafenen hompage des Bundesverbandes entdeckt.Das ist ein zahnloser Tiger.
Dann macht doch Nägel mit Köpfen und tretet nach und nach aus allen Verbänden aus. Das spart viel Beitragsgeld, die wir ansparen können, um die dann nach und nach   gestiegenen Pachten für unsere Freizeitgärten zu bedienen.
Dann weiss jedenfalls jeder, woran er ist.


Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Hans am 30. November 2007, 16:18:00
Hallo,
 und schon geht der Streit wieder los! Was wir auf der Seite gesehen haben, ist zweifellos ein schöner Garten - aber eben kein Kleingarten. Und wenn es in der Anlage noch mehr solcher Gärten gibt und niemand was dazu sagt, dann ist es auch gut. Wenn aber der Stadt-(Landes-) verband die Augen davor verschließt, obwohl Bundeskleingartengesetz und diverse Gartenordnungen eine andere Gartengestaltung und Ausrüstung der Laube verlangen, dann kann das doch nur daran liegen, daß mit Austritt (oder Rausschmiß) eines Vereins aus dem Verband Beitragszahler verloren gehen. Das ist in unserer Stadt auch so.
Deswegen müssen wir aber nicht gleich die Gesetze ändern. Kleingärten sollen Kleingärten bleiben - und sei es nur deswegen, damit sie bezahlbar auch für den kleinen Mann bleiben.
Und Eckhards Bemerkung über Gemüsekauf bei Lidl ist doch kein Drama. Er hat eben auf den vielen schönen Bildern nur ein ebenso schönes Gemüsebeet vermißt - ich übrigens auch.
Bleibt für mich nur noch das Rätsel mit dem Fachberater. Aber vielleicht erfahren wir das noch.

viele Grüße

Hans
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: Horst am 30. November 2007, 17:21:00
Liebe Freunde;
"nicht zum dauernden Wohnen geeignet" ist reine Auslegungssache.
Man kann durchaus mit dem Grundstückseigentümer - meist ist es die Kommune - eine etwas gehobenere "Ausstattung und Einrichtung"
vereinbaren, wenns geht vertraglich. Optimal wäre dabei eine Vereinbarung, dass dadurch die Pacht nicht steigt. Hauptargument unsererseits wäre Leerstand. Doch Vorsicht: Manche Großstädte mit vielen Anlagen warten auf Leerstand um Anlagen für Bauland aufzulösen. Verbliebene Kleingärtner verteilt man dann auf die anderen Anlagen.
Kennt ihr schon das Buch "Mein Schrebergarten"? Es ist von maßgebenden Leuten des BDG geschrieben. Dort wird jetzt plötzlich
auf den Seiten 10 und 11 die Meinung vertreten, dass die dort dargestellten Dinge über komfortablere Lauben ganz normal, also zulässig, seien. Ich war so überrascht, dass ich drei mal lesen musste. Diese Seiten im Buch wären auch Argumente gegenüber dem Grundstückseigentümer für verbesserte Ausstattung.
Ich habe meine Meinung darüber u. a. dem BDG geschrieben.
Dieses Schreiben könnt ihr nach Kontaktaufnahme mit mir haben.
Sucht dazu den LV Bayer. Kleingärtner auf, z.B. mit www.l-b-k.de/vereine.php Das ist die Seite mit den Vereinen.
Geht nach Oberpfalz/Niederbayern, dann Stadt, Bogen, KGV Bogen.
Kuvert-Symbol anklicken über E-MaiL
(Umständlich, aber ich möchte meine Adresse doch nicht ganz offen hergeben).

Euer
Horst
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Kaffi am 30. November 2007, 18:01:00
Hollo zusammen !
Veränderung kann nur da stattfinden wo sie auch gewollt ist.
Wir sind Millionen von Kleingärtnern das heisst Millionen Wähler.
Wenn jeder nur ein paar Zeilen an seinen zuständigen Bundestagabgeordneten schreibt so glaube ich kommt Bewegung ins Spiel.Alles wird revormiert warum nicht auch das Bundeskleingartengesetz.In  einer Zeit in der es immer mehr
Armut  und es immer mehr Leute gibt die sich einen Urlaub nicht mehr leisten können, müßte es doch möglich sein seinen Urlaub im Kleingarten zu verbringen ohne gleich mit dem Gesetz in Konflickt zu geraden.
MfG Kaffi
MfG Kaffi
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 30. November 2007, 20:13:00
Der Knackpunkt bei Kleingärtnern  ist doch:
Bis es ein ,,moderneres" Gesetz gibt, handelt jeder  gegen seine Pachtvereinbarungen und gefährdet damit auch die günstige Pacht seines Nachbar.
Dieser Nachbar ist vielleicht  glücklich MIT 50 % Gemüse und Obst. Er brauch kein fließend Wasser und Strom  in der  Laube.
Nun komm mir keiner mit Mehrheit. Gesetze sind Minderheitenschutz.
Was ist das für eine Gemeinschaft, die bei Pachtabschluss die Satzung und damit die Gemeinnützigkeit unterschreibt, in der Zeit danach alles daran setzt, diese Zusagen zu hintergehen.
Entweder man hält sich an seinen Vertrag oder kündigt und sucht sich einen Freizeitgarten.
Alles andere ist unaufrichtig .
Bitte, die Reihenfolge einhalten: Zuerst ein neues Gesetz und dann die Laube als Feriensitz ausbauen.
Und – wie gesagt – man kann auch gemütlich in der Laube übersommern ohne gegen Gesetz und Regeln  zu verstossen.
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Karlchen aus Bocholt am 01. Dezember 2007, 08:16:00
Hallo, ich begrüße alle Teilnehmer hier im Forum ganz herzlich. Insbesondere Eckhard, der auf einige Beiträge in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung anspielt. Vertiefen wir doch dieses Thema, stellen wir uns die Frage, wann ist eine Laube zum dauernden Wohnen geeignet? "Es ist allen Kleingärnern durchaus bewusst" schreibt Dr. Norbert Franke, Vizepräsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde in der Novausgabe der Gartenfreund-zeitung; "dass die aus dem BKleingG erwachsene Sicherheiten auch die Einhaltung der gesetzlichen Festlegungen nach sich ziehen." Und weiter: "Dazu gehören Art und Umfang der kleingärtnerischen Nutzung, die einfache Ausstattung der Laube, die nicht zum Wohnen geeignet sein darf, sowie der Bestandsschutz. Worte, die bis zum heutigen Tag in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig definiert sind und somit oft eine Kluft zwischen den Wünschen der Kleingärtner, den Forderungen der Eigentümer und der Rechtsprechung aufreißen."
"Einfache Ausstattung heute anders als früher", schreibt Dr. Norbert Franke und weiter: "Wenn auch der Bundesgerichtshof jetzt zur Frage der kleingärtnerischen Nutzung nachvollziehbare Maßstäbe gesetzt hat, so bleibt immer noch die Frage, wie die Ausstattung der Laube aussehen darf. Sie wird sich - und das wird wohl keiner bestreiten wollen - von den Lauben unserer Vorfahren unterscheiden. Die Welt entwickelt sich weiter, und der Begriff 'einfache Ausstattung' unterleigt zwangsläufig auch dieser Entwicklung.
In Notzeiten aus alten Kistenbrettern und Dachpappe zusammengezimmerte Lauben können heute nicht mehr der Maßstab für eine einfache Ausstattung sein. Inzwischen werden über den Handel Blockhäuser in unzähligen Varianten angeboten, und auch die Menschen haben das Bedürfnis nach mehr Komfort. Auch ein Wasseranschluss in der Laube und ein Kocher für die Speisezubereitung können im 21. Jahrhundert nicht mehr Maßstäbe für einen Verstoß gegen die Forderung nach einfacher Ausstattung sein."
Dr. Norbert Franke weiter: "Wenn zudem der Anschluss der Laube an ein Elektronetz, ein modernes Leichtmetalldach oder Fenster aus Isolierglas bereits für den Tatbestand 'zum dauernden Wohnen geeignet' ausreichen, so stehen die Entwicklung dieser Welt und die Bedürfnisse der Menschen im krassen Widerspruch zur Auslegung bezw. zur Kommentierung des Gesetzestextes.
Mehr Freiraum und gegenseitiges Vertrauen wären ein gutes Gegengewicht zu den Leistungen, die die Kleingärtner dieses Landes sowohl für die Gesellschaft als auch für die Umwelt vollbringen. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass sich aus der Möglichkeit, dass etwas zum dauernden Wohnen genutzt werden könnte, noch lange nicht ableitet, dass der Pächter es auch tut."  
Dr. Norbert Franke weiter: 'Entwicklungen zulassen.' "Ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie nicht die Position 'im Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten'? Und hat die Entwicklung der Welt seit dem Jahre 1983 nicht zwangsläufig auch Auswirkungen auf den Sinn und die Interpretierbarkeit der Worte, die die Väter des BKleingG in den Gesetzestext legten? Wer konnte zum damaligen Zeitpunkt die rasante Entwicklung der Technik und der Bedürfnisse der Menschen im vollen Umfang vorhersagen, und  wer wollte mit der Inkraftsetzung jegliche Entwicklung unterbinden?"

Mögen die Ausführungen von Dr. Norbert Franke dazu beitragen, den Blick in die Zukunft zu richten, Erreichtes zu bewahren, heißt nicht Stillstand, sondern Auseinandersetzung mit dem, was ist.

Gruß.
Karlchen aus Bocholt


PS: Auf das Thema "Kleingärtnerische Nutzung" und der Frage von Eckhard: "Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?" komme ich noch zu sprechen.
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Burgitt am 01. Dezember 2007, 08:17:00
Hallo Eckhard, Hans, Viola, Burchard, Brigitte, FL,

... mit Betroffenheit verfolge ich diese Diskussion. Ich bitte euch alle herzlich, geht noch mal auf Homepage, dort findet ihr das


VORWORT

Mein Kleingarten An der Alten Aa, liebevoll gepflegt, das möchte ich uns anbieten.

Meiner Mutter und meinem Vater ... zwei herzensgute Menschen, die ich unheimlich lieb habe.


... uns allen noch einen schönen Tag wünscht,
Burgitt
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 01. Dezember 2007, 11:15:00
Liebes Karlchen,

Die Aussagen  des Herrn Franke an sich sind es doch nicht, sondern ihre Wirksamkeit.
Wenn es der Herr Franke dieses in der Gartenzeitung veröffentlicht, so ließt das KEIN Abgeordneter.
Das hat m E nur den Sinn die Gärtner zu beruhigen ( Die tun was für uns).
Erst wenn dieses Thema in den überregionalen Tageszeitungen auftaucht, könnte man sagen : Die tun was.

In der gleichen Gartenzeitung   -  allerdings nur im Regionalteil Schleswig Holstein  -  wurde vor 2 Monaten von der 2. Vorsitzenden des Landesverbandes  beklagt, dass wohl die meißten Kleingärten mitlerweile nicht mehr der Überprüfung  auf Gesetzeskonformität standhalten würden. Schlußfolgerungen von ihr: keine

Du, Herr Franke und viele hier glauben also, das man das BKleinGG nicht mehr braucht?
oder glaubt ihr, so tun zu können, als ob es nicht da ist ?

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Kaffi am 01. Dezember 2007, 11:15:00
Guten Morgen
Ich muß hier nochmal was anfügen.
Wir leben doch alle in einem Land und wie steht es im Grundgesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Warum werden in manchen Städten ganze Anlagen von der Komune
verkabelt und jede Laube hat seinen eigenen Stromanschluß.
Handelt die Komune dann gegen das Gesetz ?
In anderen Anlagen (Vereinen)wird alles was in die Richtung geht
unterbunden oder verboten.Hier wird immer von Freizeitgärten und erhötem Pachtzins geredet.Dass es auch anders geht sieht man in unserer Gemeinde.Dort gibt es jede Menge frei verpachtet Gärten
(leider sind keine mehr frei sonst hätte ich mir dort auch einen gepachtet) die kosten 30€ im Jahr und jeder kann tun und lassen was er will.Als unsere Anlage vor 5 Jahren neu erstellt wurde
wurde uns gesagt "macht mal " weder eine Satzung noch ein Unterpachtvertrag wurde uns ausgehändigt.Und wir haben gemacht.
Aus einem Distelacker, die standen dort millionenfach 2 Meter hoch ist eine ganz ansehnliche Anlage entstanden.Nachdem wir
"gemacht haben" kam das dicke Ende und der Cirkus begann.
Dies hat nicht gepasst und jenes muß weg.So geht das heute.
Ich wünsche mir nur eins ,eine Bundesweite aussagekräftige Regelung für alle Kleingärtner!!Wir wollen doch alle nur das eine ,ein paar unbeschwerde schöne Tage oder Wochen in unseren Gärten verbringen ob mit oder ohne Strom in der Laube soll jedem selbst
überlassen werden. Nur sollte es Einheitlich geregelt sein.
Ich wünsche allen eine unbeschwerte schöne Adventszeit Kaffi
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 01. Dezember 2007, 13:37:00
Das ist lobenswert, was da einzelne Kommunen  machen. Wenn  doch alle Gemeinden so sozial handeln würden.
Überwiegend ist es aber so:
Das BKleinGG bewirkt, dass die Pacht max  1/5  der üblichen Pacht betragen darf.
Wenn man da wohnt, wo es günstig Land gibt, brauchen wir die Kleingartenbindung nicht.
Bleiben die Lauben .  Weil Gärten – auch Freizeitgärten –im Flächennutzungsplan als Grünland oder landwirtschftl gen Fläche gilt, werden dort generell keine festen Bauten als  Immobilie von den Bauämtern zugelassen  . Diese halten sich meist an die Vorgaben des BKleinGG, womit wir wieder da wären, wo wir hergekommen sind.
Wasser:
Es ist doch einleuchtend, dass heute nur dort fließend Wasser in den Lauben erlaubt werden kann, wo das Abwassernetz vorhanden ist oder gebaut wird.
Strom:
Kleingartenvereine, die das Land  z B  seit  50 Jahren gepachtet  haben, hatten anfangs kein Strom (außér im   Osten) . Ein konzessionierter Elektrobetrieb  oder die Stadtwerke werden ein Anlage nur nach den geltenden VDE- Vorschriften anschließen. Außerdem ist der Vorstand durch seine Verkehrssicherheitspflicht ebenfalls daran gebunden.
Kleingartenanlagen werden lt VDE wie Campingplätze oder Bootsstege elektrisch versorgt.
Und dort ist vorgegeben, dass der Anschluß des Gartens nur über einen VDE Stecker in der Verteilanlage erlaubt ist. Das wiederum schließt eine Erkabelverbindung zum Verteiler aus .
Mir ist bekannt, dass eine erschreckend hohe Zahl an Verteilanlagen diesen VDE Vorschriften nicht entsprechen.
Feste Bauten, fester Strom- und Wasseranschluß in der Laube gibt es nur in dafür vorgesehenen Flächen (Wohn oder Gewerbebebauung)

Jeder hat , so glaube ich, trotzdem  durch etwas Fantasie die Möglichkeit sich  mit den Gegebenheiten in seiner Anlage gesetzeskonform zu verhalten, ohne den Nutzungs- oder Freizeitwert seinen Gartens wesentlich zu verschlechtern
Schwierig wird es , wenn der Vorstand uneinsichtig ist und Vertragsbruch gegenüber seinem Verpächter  seinerseits tolleriert.

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Hans am 01. Dezember 2007, 16:21:00
Hallo Burgitt,

Dein Vorwort ist mir nicht entgangen. Es zeugt von großer Achtung und Liebe für Deine Eltern. Gut, daß es junge Menschen gibt, die sich so offen bekennen und die liebevoll das fortsetzen, was die Eltern begonnen haben.
Mir gefällt Eure Seite und Euer Garten. Und irgendwo habt Ihr doch sicherlich Eure Tomaten, Radieschen, Salat oder.... stehen -und Ihr wollt ja ohnehin noch weitere Bilder einfügen.
Manchmal läuft so eine Diskussion ein bißchen in eine Richtung, die nicht beabsichtigt war.
Das ist nicht schlimm - im Gegenteil: Meinungsaustausch ist notwendig und meistens für alle Beteiligten von Nutzen.

viel Freude noch an Eurem Garten!

Hans
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Karlchen aus Bocholt am 01. Dezember 2007, 17:17:00
Hallo Eckhard,
hier nun meine Antwort auf deine Frage: "Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?" Ja, wir kaufen unser Gemüse beim (!) Discounter - allerdings nur in den Wintermonaten. Vielleicht kannst du uns eine Alternative aufzeigen? Sollten wir (in der kalten Jahreszeit) einen Gemüseimport eröffnen? ..... Wie denkst du über diese Geschäftsidee?
Unsere Bilder zeigen schöne Gärten sagst du nicht ohne Anerkennung. Leider fehle dir ein ebenso schönes Bild von einem ebenso schönen Gemüsebeet.  
Nun, wir bewirtschaften 1/3 unseres Gartens mit Feingemüse, Salate und Kräuter. Du findest in unserem Garten neben Obstgehölze (Beerensträucher, Obstbäume) auch Ziergehölze (u.a. Hecken und Blütensträucher) und eine Vielzahl Blumen (Sommerblumen, Stauden, Knollen- und Zwiebelgewächse.

Beerensträucher
Himbeere 2 lfd. Meter, Josterbeere 1 Stk., Maulbeere 1 Stk., Gartenheidelbeere 3 Stk., Stachelbeeren 1 Stk.

Beerenstämmchen
Johannisbeere 1 Stk., Stachelbeere 3 Stk.

Obstbäume
Bestandsbäume - Kirsche ca. 20 J. alt 1 Stk., Pfirsich ca. 10 J. alt 1 Stk., Birne ca 15 J. alt 1 Stk., Birne ca. 25 J. alt 1 Stk., Apfel ca. 15 J. alt 2 Stk.

Obstbäume
Obstzwerge - Sauerkirsche 1 Stk., Pflaume 1 Stk., Apfel 1 Stk., Birne "William Christ" 1 Stk.

Spalierobst - Pflaume 1 Stk.

Weintrauben grün 1 Stk., blau 1 Stk.

und Lavendel 45 Stk. !!!

Habe ich noch etwas vergessen?

Ja, die alles entscheidende Frage zum Schluß: "Ist damit dem Bundeskleingartengesetz genüge getan?"

Gruß.
Karlchen aus Bocholt
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Re(e)Bell am 01. Dezember 2007, 18:33:00
Hallo Leute,
ich finde die Diskussion ja mal wieder typisch für Keingartenfunktionäre. Immer wird die Käule BKleingG herausgeholt. Aber was ist da genau zu lesen ?

Einmal gibt es den § 1 welcher regelt was ein Kleingarten ist und was kein Kleingarten ist.
Steht dort etwa ein Kleingarten ist kein Kleingarten mehr, wenn er eine Laube enthält die nicht dem § 3 BKleingG entspricht ?

NEIN.

Dann gibt es den obigen § 3 welcher regelt wie eine Laube aussehen darf. Aber, es gibt auch § 18 BKleingG. Danach ist doch ganz klar, dass auch Kleingärten mit anderen Lauben Kleingärten im Sinne des § 1 sind.

Die Frage, ob, wer und wann verlangt werden kann, Lauben die nicht dem § 3 entsprechen zu ändern ist ein ganz anderes Thema und hat mit der kleingärtnerischen Nutzung oder Gemeinnützigkeit ( wie jeder im § 2 nachlesen kann ) nichts zu tun.

Kann mir mal jemand erklären, warum immer das BKleingG für alles als Begründung herhalten soll ?  

Gruß Re(e)Bell  

Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Karlchen aus Bocholt am 01. Dezember 2007, 19:07:00
Hallo, kommen wir noch einmal auf

"Die Ausstattung der Laube darf zum Wohnen nicht geeignet sein".

Meiner Meinung nach kann eine Laube nur dann zum Wohnen geeignet sein, wenn sich darin eine Schlafstätte befindet. Befindet sich keine Schlafstätte in der Laube, ist sie zum Wohnen nicht geeignet.

Punkt.

Bleibt die Frage, was stellen wir in unsere Lauben, wenn wir mal ein Mittagsschläfchen halten wollen. Dürfen wir das überhaupt? Ein Mittagsschläfchen halten? Haben wir überhaupt ein Recht dazu? Sind wir nicht angehalten unsere Freizeit auf dem Acker zu verbringen? Ruhepausen? Wer gönnt sich denn so was.

Schon im Berufsleben gilt: "Schaff und Erwirb zahl Steuern und stirb!"

Also sollten wir Kleingärtner auf das Mittagsschläfchen verzichten. Oder? Einfach aus dem Kopf schlagen. Nicht zuletzt und insbesondere deshalb weil aus einer Liegestätte eine Schlafstätte werden könnte. In den Köpfen der Verantwortlichen. Und überhaupt: Luxus! Wer gönnt sich denn so was?

Auf die Einfache Ausstattung der Laube kommt es an. Und auf deren (nicht meine!) Sozialverträglichkeit. Richtig?

Im 21. Jahrhundert solle der Kleingärtner mit Pferd und Kutsche unterwegs sein. Mit dem Auto zum Kleingarten? Wer macht denn so was? Du doch nicht. Oder doch?

Wasser in der Laube brauchen wir natürlich auch nicht. Ich werde mal im Frühjahr versuchen mit unserer Regentonne anzubandeln. Vielleicht mag die mich ja. Was denkt ihr?

Uns allen noch ein schönes Wochenende.

Euer Karlchen aus Bocholt
Titel: Re : Landesfachberater
Beitrag von: Eckhard am 01. Dezember 2007, 20:43:00
Lieber Rebel,
weil du so hilflos nach Erklärung verlangst:

Weil es immer wieder Gärtner gibt, die den Kuchen behalten und  gleichzeitig essen wollen.
Und weil einigermaßen die Zusammenhänge zu erkennen bevor etwas schief läuft besser ist, als im Wald laut zu pfeifen.

gruß eckhard
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: Horst am 02. Dezember 2007, 06:04:00
Guten Morgen;

in meinem Beitrag von vorgestern bin ich der Meinung,
dass die Wohneigenschaft der Laube
reine Auslegungssache ist.
Einige von euch haben das schon angedeutet.
Sind mit eurem Grundstücksverpächter im so gemannten Generalpachtvertrag, auch Zwischenpachtvertrag genannt,
die Dinge wie z. B. die Versorgung mit Elektrizität,
nicht geregelt?
Da braucht man nicht § 3 BKeingG ändern.
Funktionäre und Vertragsanwälte sollten sich mehr anstregen.
Fordert sie!

Bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung braucht § 1
auch nicht geändert zu werden.
§ 1 kann noch besser zu unseren Gunsten interpretiert werden. Wie? Dazu könnt ihr, wie vorgestern beschrieben,
mit mir Kontakt aufnehmen.
Karlchen, auf Deine Meinungen zur kleingärtnerischen Nutzung
bin ich gespannt.

Grüsse
von
Horst
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: heinis kasse am 03. Dezember 2007, 11:52:00
hallo alle,
immer schön an die ,für den jeweiligen bezirk,gültigen gesetze
halten.
diverse spekulanten warten zusammen mit den kommunalpolitikern
nur darauf das gartenland zu bauland umzuwandeln.
erster ansatzpunkt für die umwandlung ist immer die nicht
vorhandene gesetzeskonformität der gartenanlage.
der verlierer ist immer der kleingärtner und der dumme noch
obendrein weil er dem grundstücksspekulanten die argumente
frei haus liefert.


schönes gärtnern wünscht

heinis kasse
 
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: Karlchen aus Bocholt am 03. Dezember 2007, 19:37:00
Guten Abend Horst,

meine Meinung zur kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 BKleingG :

Für uns Kleingärtner sollte der Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. In Zeiten, in denen Bio-Produkte einen wahrem Boom erleben, steigt der Gemüseanbau nicht nur im Kleingarten. Allerdings sieht der Nutzgartenanteil heute ganz anders aus als früher, er ist nicht mehr abgegrenzt, in schnurgerade Beete eingeteilt. Die Beete mit Feingemüsen schließen unmittelbar an Rabatten an, Stangenbohnen verlängern die Sichtschutzwand, es geht alles mehr ineinander über. Selbstverständlich wird kein lagerfähiges Grobgemüse kultiviert, das wir zu jeder Jahreszeit für geringe Preise überall haben können. Vielmehr stehen in unseren Kleingärten Blatt- und Feingemüse, die um so vitaminreicher sind, je kürzer der Weg bis zur Küche. Von jeder Art wird in Folgen jeweils nur so viel angebaut, wie während der Reifezeit von uns verbraucht werden kann. Wenn zu jedem dieser Termine die gewünschte Sorte an Jungpflanzen vorhanden sein soll, wird die eigene Jungpflanzenanzucht für uns Kleingärtner unvermeidlich.

Um bei jeder Folgesaat die richtigen Aussaatmengen und den Pflanzenbedarf zu ermitteln, müssen wir wissen, was unsere Familie üblicherweise tatsächlich verbraucht. Es gibt Tabellen, die besagen, dass Kinder täglich 100 g Gemüse essen sollten, Jugendliche und Erwachsene die doppelte Menge. Dabei rechnet man auf 100 g geputztes Gemüse 125 g ungeputztes, die Lagerverluste betragen durchschnittlich 10 Prozent. Die einzelnen Gemüsearten bestreiten im Durchschnitt 10 bis 15 Mahlzeiten pro Jahr, selten liegt ihr Anteil so hoch wie bei Spinat (20), Bohnen (30) sowie Möhren, Kopfsalat und Sauerkraut (40).

Daraus ergibt sich pro Person ein Jahresbedarf von 7,3 kg Zwiebeln, 7 kg Bohnen, 6 kg Erbsen, 5,5 kg Spinat, 4,7 kg Grünkohl, 4,2 kg Blumenkohl, 3,6 kg Kohlrabi, 3,2 kg Gurken, 2,6 kg Wirsing, 2,4 kg Tomaten, 2,3 kg Rote Bete, 2 kg Rosenkohl sowie jeweils 1,5 kg Radieschen und Rettiche.

Eine Verwertungsperson braucht bei mittleren Erträgen rund 55 Quadratmeter Gemüseanbaufläche, die sich wie folgt verteilt: Zwiebeln 2; Buschbohnen 7; Erbsen 6; Spinat 2,7; Grünkohl 2,4; Blumenkohl 1,4; Kohlrabi 1,8; Gurken 1,3; Wirsing 0,5; Tomaten 1; Rote Rüben 0,7; Rosenkohl 2,5; Radieschen und Rettiche 1 Quadratmeter.

Übertragen wir diese Vorgaben auf einen 600 Quadratmeter goßen Garten so ergibt sich zwansweise die Feststellung, dass die kleingärtnerische Nutzfläche mindestens das Vierfache also rund 200 Quadratmeter betragen muß (1/3 Nutzfläche). Was uns Kleingärtnern bleibt ist die Kompostierung von etwa 3/4 des Ertrages gerechnet auf eine Verwertungsperson ohne Familie bei einem Bedarf von rund 55 Quadratmeter Gemüseanbaufläche.

Und damit haben wir Kleingärtner ein gewaltiges Problem.

Herzliche Grüße aus Bocholt,
Karlchen
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: kaffi am 03. Dezember 2007, 21:39:00
Um nochmal auf die Aussattung der Laube zurückzukommen.
1/3 Anbaufläche muß sein, das ist für mich jedenfalls ok.
Aber wie sieht es mit der verarbeitung von den Gartenerzeugnissen aus.Gehört das auch zum Kleingärtnern ?? Ich kann ja nicht alles
gleich aufessen.Deshalb habe ich mir einen Gasherd (Propan)in die Laube gestellt und verarbeite alles vor Ort.Reinigung der Grätschaften erfolgt nur mit klarem Wasser ohne zusatz von Spülmittittel durch auskochen.So kann ich das Wasser ohne bedenken zum gießen weiterverwenden.Auf Grund der ganzen Diskusion plagt mich jetzt mein Gewissen ob ich mir in dem Gasherd auch eine Pizza backen darf.Oder soll ich mich auf Rohkost umstellen.Ist ein bischen Ironisch gemeint aber so ist es halt.MfG Kaffi
Titel: Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Horst am 04. Dezember 2007, 08:18:00
... auch nicht
"Obst, Gemüse und andere Früchte"
(Verwechslungsgefahr des juristischen Ausdrucks Früchte mit raealen Früchten),
sondern nach § 1(1) 1. BKleingG
" ... insbesondere Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf .."
Dazu nutzen wir auf vielfältige Art und Weise Pflanzen und Pflanzenteile (nicht nur Früchte).
Dazu gehören angepflanzte
Obstgehöze, Wildfruchtpflanzen,
Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen,
Feldfruchtpflanzen,
Heilpflanzen, Gewürzpflanzen
und auch Zierpflanzen.

BGH III ZR 281/03:
"... in der Regel .. wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf ..."
"Beonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzelle .. können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen."
Nach § 3 (1) BKleingG "soll ein Kleingarten nicht größer als 400 qm sein". D.h. wenigstens 133 qm Gartrenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf von 400 qm und nicht 200 qm von 600 qm.
Eventuell kämen noch andere Besonderheiten, wie Hanglage,
schlechter Boden usw. in Betracht.

OK?

Bis zum nächsten Mal
Horst

Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: Hans am 04. Dezember 2007, 11:53:00
Hallo,

was Heini da am 3.12. geschrieben hat könnte man jedem Kleingärtner an die Laubentür heften.

Hans
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Lutz am 04. Dezember 2007, 19:34:00
das laß aber bitte nicht meinen Vorstand hören!
Sätze wie: Wir sind doch hier keine Kräutergärten! (Kräutereinfassung -Melisse- um die Hügelbeete)
oder: Das sieht alles so ungepflegt aus! (Wildkräuterbeet nahe den Zaun zum Nachbarn - für den Eigenverbrauch! und für "Schulungen" von Kindergruppen)
oder: Die Nachbarn haben sich beschwert wegen den Flugsamen! (In Gärten, die 20 bis max. 100 Meter vom Wald entfernt sind),
ja, solche Sätze hört man von diesem Vorstand immer wieder mit Freude. Das reicht dann auch, um der betreffenden Gartenfreundin mit dem "Problemgarten" ans Bein zu pissen...

Auch die ganze Diskussion um die "Laube" scheint mir, mit Verlaub gesagt, ein Scheingefecht.
Oft müsste man sich doch nur die einfache Frage stellen: "Wann ist eine Laube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet?" und sofort hätte man Klarheit. Also
kein Wasser im Winter => nicht zum dauerhaften! Wohnen (nach europäischen Standard) geeignet
Kein WC => dito
Keine vernünftige Heizung  => dito
Keine zeitgemäße Isolierung (Fenster, Dach, Wände, Fußboden - keine Unterkellerung), kein Abwasseranschluß, also keine Waschmaschine, kein Geschirrspüler, keine Dusche etc, könnte - eventuell geringer gewichtet - ebenfalls Merkmal einer nicht zum dauerhaften! Wohnen geeigneten Behausung sein.
Wir leben doch in einem Land, das sich selbst Normen gesetzt hat, die auch die Untergrenzen definieren. Also auch Untergrenzen fürs Wohnen.
Und das es Anlagen gab (und gibt?) die eben doch zum Teil mit "Lauben" bebaut waren (sind), die o.g. Fragen so nicht stellen können (die jeden Harz-Vier-ler vor Neid erblassen lassen,) und also nicht ganz unbegründet die Gemeinnützigkeit aberkannt bekamen, kann doch nicht als Grund herhalten, das bereits eine riesige Bedrohung an den Gartenzaun genagelt wird, nur weil eventuell Wasser IN die Laube verlegt worden ist.
Eigentlich reicht ja schon ein oben angeführtes Argument, um dauerhaftes Wohnen ggf. auszuschließen.
Andernfalls wäre ja schon jedes Erdloch mit fließend Wasser zum dauerhaften Wohnen geeignet. Wenn das die ARGE wüßte! :-(

Dafür sollte sich der Bundes- und die Landesverbände einsetzen! Die in der Nov-Ausgabe als Diskussionaangebote erschienenen Artikel auch in _diesem_ Sinne verstehen. Aber alle werden ja das Dementi in der Dez-Ausgabe (LSK) gelesen haben, wo der Popanz Namens VDGN wieder einmal (mächtig gewaltig, Egon) aufgebaut wurde. Der letzte Satz ist dann auch so typisch, das man die Zuchtmeister hinter jeder Zeile hervor lugen sieht! Da wären wir wieder bei meinen einleitenden Sätzen ;-)

Ein Eingeständnis, daß die Verbände jahrelang versagt haben und eben solche (unzulässigen) Umnutzungen (sogar mit eigenen Briefkästen am Gartentor im KGV) zugelassen haben? Nichts zu hören, schon gar nicht öffentlich!

Diskussion? Negativ! Nur keine Diskussion! Wäre ja ein Weg zu etwas demokratischeren Strukturen. (Nicht, daß ich die Diskussion hier abwerten will! Aber mal ehrlich, das ist doch eher ein in sich abgeschlossener Zirkel als "Öffentlichkeit". Und da muß ich einem meiner Vorredner Recht geben; Der Artikel in der Novemberausgabe sollte dort stehen, wo ihn auch jeder liest, nicht nur die Vorstände oder, wie in unseren Verein, die noch zu erziehenden Kleingärtner).

Schöne Adventszeit allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Burgitt am 05. Dezember 2007, 10:36:00
Die 1/3 Rechnung

Hans, bitte erläutere mir doch einmal deine Rechnung 1/3 von 600 ist - nicht 200 ?

Wird das gem. BKleingG anders gerechnet?

Irgend wie blick' ich da nicht durch.

Gruß.
Burgitt
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Hans am 05. Dezember 2007, 11:42:00
Hallo Burgitt,

da hast Du Dich mit dem Namen vertan. Frag mal Horst.

freundliche Geüße

Hans
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Eckhard am 05. Dezember 2007, 14:04:00
Lieber Lutz,

Es kommt immer auf die Herangehensweise an, da hasst Du recht.
Für Jeden stellt sich das Problem anders.
Auch, wenn ich kein Problem sehe, können das Leute, von deren Urteil ich abhängig bin anders sehen.
Deine Ausführungen über Bewohnbarkeit oder nicht – alles ok  - aber macht sich im Streitfall ein Amtsgericht die Mühe, so detailliert vor zu gehen?
Ich glaube, man macht keine Investitionen in Garten und Laube umsonst, wenn man dabei eher etwas vorsichtiger ist, als die höchstmögliche Gärtnerfreundlichkeit beim Amtsrichter vorauszusetzen.

Was Verbandsarbeit betrifft,  bin ich schon lange dafür, den Vereinen zu raten, aus dem Verband auszutreten (das spart 10 € pro Mitglied im Jahr).
Ein Teilder Einsparung reicht, um sich durch einem Beratervertrag bei einem Anwalt vor Überraschungen besser abzusichern.
Das kann BDG und Landesverband (bei mir SH) erklärterweise überhaupt nicht.

Mit freundlichen Grüßen eckhard
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Burgitt am 05. Dezember 2007, 14:25:00
Die 1/3 Rechnung

Horst, bitte erläutere mir doch einmal deine Rechnung 1/3 von 600 ist - nicht 200 ?

Wird das gem. BKleingG anders gerechnet?

Irgend wie blick' ich da nicht durch.

Gruß.
Burgitt
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Hans am 05. Dezember 2007, 16:05:00
Hallo Eckhard,

bei uns klappt das. Die Zusammenarbeit mit unserem Stadtverband ist gut - auch die Unterstützung in Rechtsfragen.
Da kann man nicht meckern.

Hans
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Eckhard am 05. Dezember 2007, 16:55:00
Zu Anteil gärtnerische Nutzung im Kleingarten:

Die Tafeln zur Berechnung von Horst sind sehr hilfreich, um die Vorgaben des BKleinGG  in konkrete Regeln  zu fassen.
Dadurch, dass die gesetzliche Regelung sehr allgemein gefasst ist, kommt man nur zu einem Ergebnis, wenn man die letzten Bundesgerichtsurteile (die ja aktuelle Interpretationen sind) dazu nimmt.
Das Missverständnis entsteht, weil vor Gericht immer nur Einzelfälle konkret mit den Forderungen der Gesetze verglichen werden und ein Urteil gesprochen wird.
Wir aber wollen gerne feste Regeln. Das ist ein Widerspruch.Die 1/3 Regelung der Verbände ist so eine vereinfachte Anwendung. Sie nutzt m E aber nicht den Spielraum des Gesetzes.
z B beinhaltet gärtnerische Nutzung auch Anbau von Duft- und Ziersträucher. (Eine Blutpflaume würden so manche Bewertungsleute zu den Anpflanzungen Ziergarten zählen, obwohl ich seine rotblättrigen Zweige gerne zu Sträußen stecke, sie sind also Nutzpflanzen im Sinne des Gesetze usw.)
Horst's Regeln versuchen Alles ein zu beziehen  und werden dadurch  etwas unübersichtlich (Verzeih ,  Horst )
 Beim Studium seiner Tabellen würde ich mir gerne Fußnoten mit  Verweis auf umfangreiche Texterklärungen wünschen.
Man kann sehr viel durch seine Tabellen lernen.
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Hans am 05. Dezember 2007, 17:35:00
sehr richtig!

ich ernte nicht nur Obst und Gemüse im Sinne von "Früchten",
auch Pilze ,Wildobst, Kräuter, Blumen, die ich kultiviere.

Für mich ist alles kleingärtnerische Nutzung, was ich zum Bestellen der Nutzflächen und zur Pflege der Pflanzen brauche:
-die Hälfte der Wege (die andere Hälfte- Erholung)
-die Hälfte der Laube , um die Gartengeräte unterzustellen
 (die andere Hälfte: Erholung)
-die Kompostanlage einschließlich Vorplatz (Arbeitsfläche)
-die Regentonnen zum Auffangen und Bevorraten
-die Pergolen als Stütze für Wein und Kiwi
-das Tomatenzelt
-auch die Einrichtungen, die dem Schutz unserer Gartennützlinge
 dienen (Insektenhotel, Unterschlupfmöglichkeiten für Igel)
-auch eine kleine "Wildnis" mit Insektenfutterpflanzen gehört
 dazu.
Dann ist es kein Problem, mindestens 51% kleingärtnerische Nutzung nachzuweisen.
So werde ich künftig auch in unserer Anlage entscheiden, wenn die nächste Gartenbegehung ansteht.

Horst`s Ausführungen hierzu sind dabei eine gute Hilfe.

viele Grüße aus der
"Stadt der kleinen Hufeisennase"

Hans
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Viola am 05. Dezember 2007, 18:47:00
Hallo zusammen,

mindestens 50% kleingärtnerische Nutzung ?

Laut BGH-Urteil vom 17.06.2004:
Der Umfang der Gartenbauerzeugnisse soll sich in der Regel auch in Zukunft auf 1/3 der Gesamtfläche orientieren.

Quelle: www.kleingarten-hh.de/index.php?id=2291


viola
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Eckhard am 05. Dezember 2007, 19:23:00
Liebe Viola,
Du solltest nicht die etwas zu einfache Interpretation der Urteile durch die Kleinga-Verbände  zu Vergleich nehmen, sondern die  Original-Texte der Urteile (zT auch über BDG runterzuladen)
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Horst am 05. Dezember 2007, 21:13:00
Liebe Freunde;
ziemlich viel heute, aber es freut mich trotzdem.

Karlchen
meinte 3.12. 19:37 mindestens ein Drittel,
also mindestens 2OO qm Gartenbauerzeugnisse
für den Eigenbedarf sei bei 600 qm zu viel.
Ich antwortete 4.12. 8:18 bezogen auf BKleingG und BGH-Urteil
sinngemäß: Ein Kleingarten soll nach § 3 (1) BKleingG nicht größer als 400 qm sein. Also gilt meiner Meinung nach wenigstens 1/3 von 400 = wenigstens 133 (und nicht wenigstens 1/3 von 600 = wenigstens 200) für den etwas zu großen Garten von 600.
Fazit: §§ für uns, nicht gegen uns.
Ich war wieder mal kurz, aber leider undeutlich.

Viola
gehe nach oben zu meinen Beiträgen.
Wenn Du Kontakt mit mir aufnimmst sende ich auch
Dir die erwähnten Unterlagen. Sie haben indessen den Stand vom 22. September 2006.
Im Urteil, dort im ORIGINAL auf Seite 1, steht es so wie ich es am 4.12. 8:18 erwähnt habe. In Kommentaren steht manchmal was anderes.

Am besten folgendes mit Gesetzestext vergleichen.
In meinen Darstellungen sieht es so aus:
Halbierung der kleingärtnerischen Nutzung (100%) eines
Kleingartens in zwei gesetzeskonforme Hauptgruppen:
Nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung (50-100%. Gärtnerische Betätigung ist auch Erholung!) "und"
Nutzung zur Erholung (0-50%. Hier ist die Fläche für reine = nur Erholung gemeint).
Beide Nutzungen sind durch "und" untrennbr miteinander verbunden.
Die nicht erwerbsmäßige gärtnerisch Nutzung ist weiter unterteilt in insbesondere für den Eigenbedarf (25-100% wegen der Forderung "inbesondere", nur hier hier greift das BGH-Urteil ein mit "wenistens ein Drittel", d.h. 33-100%!) und als Schlußfolgerung in nicht für den Eigenbedarf (0-25%),
von anderen manchmal "andere" gärtnerische Nutzung genannt.
Bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen sind als der gärtnerischen Nutzung dienende und/oder der Erholungsnutzung
dienende Untergruppen zugeordnet wie schon oben jemand erwähnt hat. Eine dritte Huptgruppe über Baulichkeiten ist damit nicht notwendig und im Gesetz auch nicht vorgesehen.
Eine gärtnerische Nutzung von 50% und mehr ist somit realistisch.

Die Blätter sind eigentlich Folien, die wahlweise einzeln oder in Gruppen verwendet werden können. Zusätzliche Erläuterungen müßte der Vortragende bringen.

Buh ... das wars.
Horst
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Lutz am 06. Dezember 2007, 12:32:00
das scheint zwar allgemein bekannt zu sein, auf das Vorgehen und die Argumentation (mancher) Vorstände und Verbände hat es allerdings bislang scheinbar kaum Einfluß gehabt. (Lernresistenz?)

Hallo ersteinmal!

Ich denke auch, BGH III ZR 281/03  läßt ine großzügigere Auslegung der Kleing. Nutzung zu, so daß nicht jede Omma in steter Angst vorm Vorstand leben müßte, nur weil sie eben keine 33% Gemüse mehr schafft. Doch was tun, wenn sich der Vorstand hartleibig zeigt? (Dazu andernorts demnächst ein neuer Artikel).
Selbst zum leidigen Thema Laube steht beim BGH ja einiges an Text. BGH III ZR 203/02 und III ZR 207/02, oder auch erläutert unter http://tinyurl.com/358ssd läßt doch schon einiges an Spielraum zu...
Freilich, Eckhard, denke ich auch, innerhalb der dort beschriebenen Grenzen sollte es schon bleiben, schon wegen der sozialen Funktion der Kleingärten. Doch das was von den Vorständen zu hören ist...
Ich denke nicht, daß die "Kader" dümmer sind als wir hier im Forum. Darum schrieb ich auch von Scheingefechten. Hätte wohl besser von Panikmache schreiben sollen. Fragt sich nur, wozu? (-außer uns von der Wichtigkeit eben dieser Leut zu überzeugen.)

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz
Titel: Re : Nicht nur Gemüse ...
Beitrag von: Hans am 06. Dezember 2007, 12:36:00
Hallo Viola,

was Du da schreibst ist richtig. Es geht gar nicht darum, die 1/3-Regelung infrage zu stellen. Mir geht es um die Betrachtungsweise - also nicht nur Obst und Gemüse in Form von wie auch immer gearteten Früchten, sondern "gärtnerische Kulturen" für den Eigenbedarf. Das sind eben auch Kräuter, Blumen, Pilze usw.usw. Weiterhin müssen die Hilfsmittel, die auch Fläche beanspruchen hinzugezählt werden (Kompost usw)
Und dann kommt man spielend über die von mir genannten 51 %.

viele Grüße

Hans
Titel: Re : Landesfachberater, Laube , Komfort
Beitrag von: heinis kasse am 07. Dezember 2007, 17:27:00
es ist nicht zum aushalten,
was karlchen da losgetreten hat,
erwachsenengarten!
schwachsinn!
die wirklichen gefahren werden nicht diskutiert.
heinis kasse