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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hans am 26. Februar 2008, 17:07:00

Titel: Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Hans am 26. Februar 2008, 17:07:00
Hallo,

einer unserer Gartenfreunde hat an den Vorstand den Antrag gestellt, der Dachbegrünung seiner Laube mit Sukkulenten zuzustimmen. Ein Statiker wird ihm die Belastbarkeit des ca 15m² großen Flachdaches bestätigen. Am kommenden Sonnabend werden wir im Vorstand darüber beraten. Wie entscheiden?
Die Bauordnung gibt so etwas nicht her.
Meine Meinung: nicht genehmigungsfähig aber Duldung mit dem Verweis, daß bei Pächterwechsel Rückbau zu erfolgen hat.
Oder?

Hans
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Eckhard am 26. Februar 2008, 18:53:00
Hallo Hans,

Ein Vorstand ist keine Baubehörde. Der Pächter haftet doch sowieso, warum denn genehmigen oder ablehnen?  Mit  welchem Text aus welcher Ordnung wollt ihr denn die Rückbauforderung begründen?
gruß eckhard
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Peter,Pan am 26. Februar 2008, 21:09:00
Hallo Hans,

wenn er gegen kein Gesetz verstößt, kannst Du im dies nicht verbieten. Du kannst maximal Auflagen erteilen. Ist die Laube größer als 24 m²?. Ich schätze nein. Also welche Argumente hast Du und dein Vorstand Ihm dies zu verbieten.

Peter,Pan
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Horst am 27. Februar 2008, 15:06:00
Hallo Hans;
die Zulässigkeit einer Dachbegrünung hängt vor allem von den örtlichen Gegebenheiten ab; sie ist von Fall zu Fall verschieden.
Bei kleinen Kleingärten werden Begrünungen mit strk aussamenden Pflanzen wegen Samenflug in die Nachbargärten so ohne weiteres nicht möglich sein.
Mein Vorschlag:
Pflanzen mit wenig Samenflug;
vorheriges Einverständnis der Nachbarn;
eventuelle Entfernung bei Pächterwechsel.
Rechtliche Begründung:
Beeinträchtigung der Nutzung in den Nachbargärten
bzw. der Umgebung.
Alternative:
Sukkulenten im Beet oder im Biotop.

Horst

Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Eckhard am 27. Februar 2008, 16:36:00
sach mal Horst, Mit welcher Ordnung begründest du das dezidiert?
Das würde bestimmt viele hier interessieren.
gruß eckhard
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Hagebutte am 27. Februar 2008, 17:36:00
Hallo,
ich glaube, soweit ich mich schwach erinnern kann, wurde von Verbandsseite z. B. in Bezug auf Asbestdächern, sogar eine Dachbegrünung empfohlen.
Dachbegrünungen werden nicht ,,in" bauliche Anlagen eingebaut, sondern es wird lediglich Substrat, Folie usw. auf einem vollständig abgedichteten Baukörper aufgebracht.
Also, wenn vom Statiker keine Bedenken sind (eigentlich Pächter`s Risiko) wieso denn von Vorstandsseite, zumal Flachdach (eignet sich hervorragend ) mit 15 m².

Im Gegenteil, der Vorstand könnte sich m. E. mit diesem Vorhaben sogar noch schmücken:  Ökologie findet Beachtung – Gründächer bilden wertvolle Biotope, verbessern die Luft, weisen bauphysikalische Vorzüge auf, z. B. verlängern sie die Lebensdauer des Daches, gleichen Temperaturschwankungen aus.
Eine Forderung zum Rückbau bei diesen Vorzügen? Eine Begründung wäre interessant.
Denn dann müsste folgerichtig z. B. eine Kräuterspirale – Basaltsteine spiralförmig auf Gartenboden aufgebracht – bei Abgabe des Kleingartens entfernt werden.

Im Übrigen: keine Genehmigung aber ,,zu dulden" ist m. E. ein Widerspruch in sich.    

Mit freundlichen Grüßen, meint
Hagebutte  
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Re(e)Bell am 27. Februar 2008, 17:38:00
Hallo Horst,
darf man bei euch stark aussamenden Pflanzen wegen Samenflug in die Nachbargärten auch nicht im Garten pflanzen ?

Steht sowas auch in einer ominösen "Gartenordnung"  ?
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Viola am 28. Februar 2008, 00:58:00
Hallo zusammen,

es verschlägt mir jetzt doch die Sprache. Hagebutte hat es sehr schön erklärt und auf den Punkt gebracht: eine Dachbegrünung ist ökologisch sinnvoll und weder Bundeskleingartenordnung noch jedwede Gartenordnung stehen dem entgegen.

Im Berliner Regionalteil vom "Gartenfreund" Sept. 2006 und Juli 2007 wurde darüber wohlwollend berichtet und zur Nachahmung empfholen.

Sukkulenten neigen eher wenig zum Samenflug, ob das Dach es aushält ist Sache des Pächters.

Neues erscheint manchmal exotisch, doch Ihr solltet dem zustimmen, m. M. nach bedarf es auch keiner Zustimmung des Verpächters (womit wollt Ihr dagegen stimmen)?

Viola

Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Eckhard am 28. Februar 2008, 08:49:00
Hallo,

wo wird das "Problem Samenflug" aus den 50er Jahren heute noch als Argument   gehandelt ?
Einschränkungen dieser Art hatten sich  grundsätzlich - wenige Ausnahmen -  als wirkungslos erwiesen.
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Lutz am 28. Februar 2008, 10:00:00
Hallo,

Zu Eckhardts Frage; Flugsamen sind unserem Vorstand ein echtes "Problem", wert, widerborstige Garenfreunde "zur Ordnung" zu rufen. :-|

Zu Hans; ich denke auch, daß ihr mit begrünten Dächern nicht nur "Attraktionen" in eurem Verein schafft sondern auch ökologisch wertvolle Wege aufzeigt. Solche Aktivisten sollten alle nur mögliche Unterstützung vom Vorstand erhalten. (Klar, man sollte auch die eventuellen statischen Probleme beachten, das jedoch dem Pächter überhelfen und sich als Vorstand da heraus halten.)

Sicher wären begrünte Dächer in der Gartenanlage auch ein gutes Zeichen für "Moderne", was von zukünftigen Garten-Bewerbern honoriert werden wird. ME sind solche Gartenfreunde auch eher bereit, sich für das Eine oder Andere zu engagieren, u.a. für die Mitarbeit im Vorstand.

Gut zu "vermarkten" wäre solche ein "Projekt" allemal, z.B. mit einer kurzen Notiz und einem Bild in einer der beiden (seriösen) lokalen Tageszeitungen -das natürlich nur, wenn der Gartenfreund damit auch einverstanden ist ;)- oder einem Hinweis an die Gartenakademie (Fachberaterlehrgang Ökologie).

Solcherart Pluspunkte in der Öffentlichkeit zu sammeln ist es meiner Meinung nach wirklich allerhöchste Zeit, denn das Bild von "den Kleingärtnern" ist -streckenweise nicht ganz unbegründet (siehe oben)- eher nicht geeignet, engagierte Mitbürger zu animieren.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Hans am 28. Februar 2008, 12:25:00
Hallo,

wir wollen das nicht abwürgen - im Gegenteil - die Gründe haben Viola, Hagebutte und Lutz schon erwähnt.
So viel ist klar: eine bauliche Veränderung ist es nicht, die Verantwortung für die Sicherheit trägt allein der Pächter, eine Beeinträchtigung der Gartenbewirtschaftung rundum ist nicht gegeben, eine Genehmigung lt. unserer Stadtbauordnung ist nicht erforderlich.
Dann also Duldung - und zwar nicht der Not gehorchend oder widerwillig sondern im Sinne einer Zustimmung.
Und auch kein Rückbau bei Pächterwechsel.
viele Grüße

Hans
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Horst am 29. Februar 2008, 06:07:00
Liebe Freunde,
warum seht Ihr in meinem obigen Beitrag Widerprüche?
Ihr sprecht Dinge an, die ich so nicht gemeint habe.
Es ging mir überhaupt nicht um die Dachbegrünung selber,
also nicht um das Warum, sondern um das Wo und Wie.
Ihr habt bestimmt nicht Ärger wegen aussamendem
Löwenzahhn vom Laubendach gehabt oder etwas davon mit bekommem, der sich bei einem Sturm in die Gegend ausgesät hat?
Mehrere Löwenzahnpflanzen auf dem Dach wurden übersehen,
man sagt nicht bemerkt, sie hätten sich eingeschlichen.
Ein Vorsitzender sollte auch an sowas denken,
nicht nur zu allem ja sagen, sondern auch an die mögliche Beeinträchtigung anderer denken.
Das betrifft auch ökologische Trends.
Mehr will ich nicht.
Und
mit enventuellem Entfernen bei Pächterwechsel meine
ich andere Pflanzen oder statt Pflanzen Kies, usw.

Hans hat die Sache geklärt.
Seine Mitteilung ist sehr deutlich.

Nichts für ungut
Horst
als über 20 Jahre praktizierender Kleingärtner.
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Eckhard am 29. Februar 2008, 10:42:00
Lieber Horst,
Dein Standpunkt ist nachvollziehbar. Aber,
in den 50er Jahren wurde per Erlass jeder Landwirt dazu verpflichtet bestimmte Unkräuter wg Samenflug zu entfernen, bis Biologen nachwiesen, dass das  nichts bringt. Es wurde abgeschafft.
Kleingärtner sollten es nicht wieder einführen, zumal es nur Einzelfälle sind, die tatsächlich zu Beschwerden führen. Die werden auf dem üblichen Weg -Schlichtung- Gericht -  geregelt .
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Hans am 29. Februar 2008, 16:37:00
Ist schon was dran am Samenflug! Ich denke dabei nicht nur an die schönen "Maiblumen" (Löwenzahn"), sondern auch und vor allem an die kanadische Goldrute, deren massenhaftes Vorkommen im Garten immer eine Folge von Vernachlässigung ist und die durch massenhaften Samenflug die Nachbarn wirklich schädigt.
Oder neuerdings durch die beifußblättrige Ambrosie, über die ja bereits allerorten informiert wird, die ich aber selbst noch nicht gesehen habe.
Für unsere Entscheidung ist das jedoch kein Maßstab, denn wir gehen davon aus, dass jemand, der solch baulich und gärtnerisch aufwändige Maßnahme vorhat, auch gewillt und in der Lage ist, diese Anlage dann sachgerecht zu pflegen.

Grüße von

Hans
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Horst Schöntauf am 29. Februar 2008, 16:58:00
Nein!
Wir erledigen das im Vorfeld durch Gespräche,
Information und Überzeugung.
Das ist der übliche Weg in einer Kleingartengemeinschaft.
Sichlichtung - Gericht ist das Letzte.
Man will demjenigen in der Anlage gerade in die Augen
sehen können. Man begenet sich ja oft.
Die Paragrafen dienen als Argumente zur Gleichbehandlung
aller Gartenfreunde. Wozu sonst?

Einige aus den Vereinsführungen werden meinen Hinweis
positiv aufnehmen bei Dachbegrünung auch an die Nachbarn
zu denken.

Ich jedenfalls klinke mich bei "Dachbegrünung" nun aus.


Tchüss
Horst
Titel: Re : Dachbegrünung Gartenlaube
Beitrag von: Uwe am 29. Februar 2008, 22:13:00
Hallo Hans

Man darf nicht davon ausgehen ob einer gewillt ist seine Dachbegrünung zu Pflegen und dementsprechend zu bearbeiten. Man muß sich sicher sein das er es tut. Rechtlich kann man es nicht durchsetzen, da es nicht verboten ist, ausser die Statik für das Dach ist nicht ausreichend (Da könnte man die Baubehörde hinzuziehen). Horst hat schon recht, man sollte wenigstens drauf achten das ein übermäßiger Samenflug von Wildpflanzen, die den Nachbarn schädigen oder belästigen könnten, nicht stattfindet. Das sollte man direkt unter Mitglieder und Vorstand machen und nicht gleich ein fremden Schlichter oder das Gericht hinzuziehen.

Gruß Uwe