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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hans am 26. März 2008, 16:15:00

Titel: Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Hans am 26. März 2008, 16:15:00
Liebe Gartenfreunde,

Die folgenden Ausführungen habe ich bereits in einem anderen Gartenforum zur Diskussion gestellt und hätte gern noch mehr Meinungen interessierter Gartenfreunde hierzu erfahren.

Vorab betone ich, dass ich mit meinen Ausführungen  n i c h t  das BklGGes
abschwächen oder aushebeln will. Aber immer wieder muss man feststellen, dass die meisten Gegner des Gesetzes in unseren eigenen Reihen zu suchen sind, denn:

immer wieder werden die organisierten Kleingärtner mit dem Begriff ,,Drittelregelung" als Teil der Auslegung des Bundeskleingartengesetzes konfrontiert, was heißt: jeder soll mindestens ein Drittel seines Pachtgartens mit Obst und Gemüse für den Eigenbedarf bebauen (Erzeugung von Gartenprodukten für den Eigenbedarf durch gärtnerische Tätigkeit).

Wer sich intensiv an der Basis (d.h. im Gespräch mit den Mitgliedern) damit beschäftigt kommt schnell in Erklärungsnöte, wenn er definieren soll,  w a s   denn nun eigentlich Obst- und Gemüse im Sinne dieser Auslegung ist:

Früchte – Samen -  Blätter – Stengel – Blüten – Wurzeln – Knollen – Mark -  die ganze  Pflanze ?
Kultursorten – Wildsorten  - Exoten ?
Gräser  - Pilze ?

Eigenbedarf – wofür?:
 Essen – würzen – Tee – Saft – Wein  - Obstbrand -  Absud zum Düngen, Färben, Schädlingsbekämpfung  - Herstellen von Duftquellen – Anfertigung von Schmuck – Haushaltgegenständen  - Futter für das Haustier ?

Und  was ist mit den Sommerblumen, Stauden und Ziersträuchern, die nicht weniger gärtnerische Tätigkeit verlangen? Sind die etwa nur ,,Erholung"?

Was ist mit den Einrichtungen des Gartens, die als Voraussetzung für die gärtnerische Tätigkeit notwendig sind :
Teil der Laube zum Unterbringen von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Behältnissen
der Hauptweg zur Erschließung
Gewächshaus, Folienzelt, Frühbeet, Hochbeet
Kompostkästen, -haufen, -umsetzplatz
Einrichtungen zur Regenwassergewinnung und –bevorratung
Laubhaufen, Totholzhaufen, Insektenhotel

Sicherlich sind die Aufzählungen lückenhaft.

Worauf ich hinaus will ist, dass die in der Regel von Juristen verfaßten Auslegungen des Bundeskleingartengesetzes wenig praktikabel sind wenn es darum geht, Otto Normalkleingärtner das Ganze nachvollziehbar zu machen, so dass er auch bewußt die richtige Wirtschaftsweise anwendet – und das ohne sich ständig gegängelt zu fühlen. Wer Vorstandsarbeit macht wird mir das bestätigen.

Angeregt durch die Arbeiten von Horst, der auch hier im Forum bekannt ist , sich sehr intensiv mit dieser Problematik beschäftigt und auch die Verbandsstrukturen immer wieder hiervon unterrichtet, aber bisher leider nicht die meines Erachtens wünschenswerte Aufmerksamkeit und Unterstützung gefunden hat, möchte ich nachstehende
(von mir vereinfachte!) Auslegung des BklGGes zur Diskussion stellen:

kleingärtnerische Bewirtschaftung im Sinne des Gesetzes wird definiert als:

--Mindestens 51 % gärtnerische Nutzung zur Erzeugung  gärtnerischer Produkte
  für den Eigenbedarf (incl. Obst und Gemüse im o.a. erweiterten Sinne , Stauden und Sommerblumen,  und die oben erwähnten Einrichtungen zur Bewirtschaftung)
Voraussetzung: Vielfalt, keine Dominanz einzelner Nutzungen, umweltverträgliche Wirtschaftsweise

--maximal 49 % Erholungsnutzung (Rasen, Teil der Laube, Sitzplatz, Spielplatz, Teich, gebaute Nebenwege, Pergolen, Trennwände , Hecken, Einfriedungen usw.)
Voraussetzung: keine Dominanz einzelner Positionen , keine Großgehölze und Koniferen

Diese Lösung ist überschaubarer, leicht zu vermitteln und auch ohne exaktes Vermessen anhand der Gartenbegehungen leicht zu handhaben.

Wenn Ihr mich fragt, warum ich das so intensiv betreibe?:

Ich denke, dass es, wenn wir so weiterwursteln wie bisher, mit der Kleingartenbewegung bergab geht. Die jüngeren Leute mit Interesse am Garten für Ihre Familie fühlen sich zu sehr gegängelt, wenn wir ihnen nicht plausibel machen können, dass kleingärtnerische Nutzung unabdingbar für den Schutz unserer Kleingärten ist.

viele Grüße von

Hans  
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 26. März 2008, 21:08:00
Lieber Hans,
da werden dir sicher viele zustimmen.
Ich glaube aber, dass gerade das offenlassen der Frage - was ist eigentlich kleingärtnerische Nutzung- gerade die von dir auch beschworene Freiheit der Auslegung beim Kleingärtner belassen werden müßte.
Jede Vereinfachung lauft auf eine neue 1/3 Regel hinaus oder wird zu kompliziert.
Und im Streitfall einen Schiedsmann oder Richter rufen ist doch keine Schande.

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 27. März 2008, 20:34:00
Hallo Hans und Eckhard,

das Thema wurde bereits auf den Seiten des Bundesverbandes =>
http://tinyurl.com/2v8rm5 besprochen. (Okay, ob das sich bis in die Niederungen der Landes- oder Stadtverbände oder gar bis zu den Vorständen und den Kleingärtnern herumgesprochen hat, das mag ich nicht beurteilen. Ich bin diesbezüglich jedoch, nicht ganz unbegründet, pessimistisch.)
Ein Großteil der von Hans aufgeworfenen Fragen wird dort schon beantwortet, in seinem Sinne übrigens.
Hier in aller Kürze (für lesefaule) die Zusammenfassung:
"Die "kleingärtnerische Nutzung" aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG erfasst sowohl die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung als auch die Erholungsnutzung. Schon aus Gründen der Abgrenzung zu § 29 Schuldrechtsanpassungsgesetz muss die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung gegenüber der Erholungsnutzung überwiegen. Innerhalb der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung muss die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf eine bestimmende Rolle einnehmen. Zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung gehört insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse, Zierpflanzen sowie Heil- und Gewürzpflanzen (Kräuter), aber auch das Anlegen und Pflegen von Rasenflächen.
 Hierbei muss jedoch der Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dominieren, so dass sich rein rechnerisch ein Mindestflächenanteil von 26 % für die Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und ein weiterer Anteil von maximal 25 % der Gartenfläche für sonstige nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung (Zierpflanzen und Heil-/Gewürzpflanzen) ergibt. Darüber hinaus gehende Forderungen, etwa dass 51 % der Fläche für Obst- und Gemüseanbau oder gar ausschließlich für einjährige Kulturen genutzt werden müssten, werden weder vom BKleingG getragen noch sind solche aus rein gärtnerischer Sicht gerechtfertigt."
(Das "maximal" vor den 25 % würde ich streichen.)

Wenn das auch bei den Kleingärtnern und bei manch hartleibigem Vorstand so ankommt könnten doch alle glücklich werden, denn mit
26 % für die Gewinnung von Obst und Gemüse kann m.E. jeder leben.
Obgleich, 49 % für "Erholung"?` Ohne eine Möglichkeit, den Kleingärtner zu gängeln und zu bevormunden? Das wird sich manch großer Zampano so dann doch nicht gefallen lassen.

Möglicherweise hilft jedoch ein stetiger Hinweis auf eben diese Seite, sind die "Gegner" doch oft Obrigkeitshörig bis zum Erbrechen, was uns hier zum Vorteil gereichen könnte ;-)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Kleingarten Fan am 27. März 2008, 21:52:00
Lutz,
dein Zitat hat nich veranlaßt, mal den § 29 Schuldrechtsanpassungsgesetz zu lesen. Er lautet:
"§ 29 Begriffsbestimmung
Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
1. nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
2. mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden
Bauwerken bebaut worden sind,
3. durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und
Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
4. nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind."

Ich kann daraus die von dir zitierte Feststellung des des Bundesverbandes :
"Schon aus Gründen der Abgrenzung zu § 29 Schuldrechtsanpassungsgesetz muss die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung gegenüber der Erholungsnutzung überwiegen. Innerhalb der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung muss die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf eine bestimmende Rolle einnehmen."
keinesweg entnehmen.
Insbesondere ist dort in keinerweise von einer ganz oder teilweisen gärtnerischen Nutzung und schon gar nicht von einer NICHT bestimmenden Rolle die Rede.
Kannst du mir erklären, wie diese Argumentation zustande kommt ?  
Für mich sagt gerade § 29 Abs. 4 dass durch das Gesetz an der Definierung was ein Kleingarten ist, nichts geändert wurde.
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 28. März 2008, 12:33:00
Hallo erst einmal dem namenlosen Kleingarten-Fan!

Und herzlich willkommen hier im Forum.

Zu deiner Frage: Warum stellst Du diese nicht direkt dem Autor des Originaltextes (friedrich) beim Bundesverband? Dieser wäre doch der erste und kompetenteste Ansprechpartner.

Ich weiß im Übrigen nicht so recht, was Du genau zu wissen begehrst. Wo steht geschrieben, daß sich durch das Gesetz etwas an der Definition des Kleingartens ändern würde? Ich las etwas von "in Abgrenzung zu ..." und du möchtest jetzt "..." als Argument für was einführen? Nee, verstehe ich nicht! Sorry.

Auch habe ich Schwierigkeiten, Deinen Beitrag zum THEMA, Deine Meinung zu den angesprochenen "Interpretationen" des BKleinG Deinem Text zu entnehmen. Liegt ja eventuell an mir selbst. Dann bitte ich um Nachsicht und weitergehender Erklärung.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 28. März 2008, 20:09:00
Liebe Freunde,
Hans hat mich in seinem Eröffnungsbeitrag erwähnt.

Meine Ausarbeitungen könnt ihr gerne für einen Unkostenbeitrag
von 3 Euro ausgedruckt haben wenn ihr
über die Homepage des LBK (LV Bayer. Kleingärtner)
Kontakt mit mir aufnehmt:
www.l-b-k.de/vereine.php
Dann: Oberpfalz/Niederbayern
Bei Stadt Bogen: E-Mail-Symbol anklicken.
Ich habe aus folgenden Gründen diesen etwas umständlicheren Weg gewählt:
Es sind mindestens 10 einzelne Dateien von je einer Seite
= je eine Folie aus meiner Reihe ,,Hilfsmittel für die Vereinsarbeit"
Sie haben außer Text auch Tabellen und teilweise viel Farbe.
Sie sind aus aus MS Office 2003: Word, Excel
und
OpenOffice 2.3: Calc
Ich habe sie schon mal als Anhänge zu E-Mails versandt.
Von den Empfängern war es nicht immer möglich sie zu öffnen.

Euer
Horst
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Uwe am 29. März 2008, 11:52:00
Liebe Freunde

Ich kann das Material von Horst nur emfehlen, sogar meine Vortsandkollegen waren begeistert von seiner Arbeit. Die 3€ lohnen sich dafür zu investieren. das nur als Hinweis.

Gruß Uwe
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 29. März 2008, 16:59:00
Liebe Freunde,
in meinen ,,Hilfsmitteln für die Vereinsarbeit" geht es mir bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung
um folgende Interpretationen des BkleingG:

Erfassung der nutzbaren materiellen Dinge eines Kleingartens
wie folgt:
Halbierung der kleingärtnerischen Nutzung eines Kleingartens
in zwei gesetzeskonforme Hauptgruppen
,,Nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung" (50 – 100 %) = materielle Nutzung
,,und" Nutzung ,,zur Erholung" = ideelle Nutzung
zusätzliche materielle Dinge zur Erholung: 0 – 50 %).
Beide Nutzungen sind im Gesetz durch ,,und"
untrennbar miteinander verbunden.
Die Überlegung die gärtnerische Nutzung als materielle Nutzung und die Nutzung zur Erholung als ideelle Nutzung zu bezeichnen kam in meinen Ausarbeitungen im Januar 2008 neu hinzu.
Die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung ist in den Folien weiter unterteilt
in Fläche ,,insbesondere für den Eigenbedarf" (25 – 100 %)
und als Schlussfolgerung daraus
in Fläche nicht für den Eigenbedarf  (0 – 25 %),
anstatt z. B. ,,andere" gärtnerische Nutzung.
Die Obst- und Gemüse-Gruppe ist folglich eine Untergruppe
von Eigenbedarf, z. T. nicht Eigenbedarf.
Das BKleingG verwendet nicht die klassische Unterscheidung
in Nutzgarten und in Ziergarten.
Bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen sind
als der gärtnerischen Nutzung
dienende und/oder der Erholungsnutzung dienende
Untergruppen zugeordnet.
Eine dritte Hauptgruppe über Baulichkeiten ist nicht notwendig und im Gesetz auch nicht vorgesehen.

Von einigen Kleingarten-Verbänden wird eine Drittelung favorisiert. Sie entspricht nicht dem BKleingG.
Details zur Drittelung fehlen gänzlich oder falls vorhanden sind diese unterschiedlich.
So führt der BDG in ,,Der Fachberater" Nr.1/Februar 2005
,,Aus erster Hand 01" eine Drittelung ohne Toleranzangaben
in 1/3 der Parzellenfläche Obst und Gemüse,
1/3 Baulichkeiten (Wege, Laube, Terrasse), 1/3 Erholung an
und meint,der BGH hätte im Urteil III ZR 281/03
diese Drittelregelung ausdrücklich bestätigt.
Dem ist nicht so: Nach dem Urteil (Urteil Seite 1) liegt
in der Regel eine kleingärtnerische Nutzung vor,
wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau
von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird.
In Kommentaren ist für den Eigenbedarf oft weg gelassen.
1/3 Obst und Gemüse ist eine unnötige Einschränkung.
Wegen (nur?) 1/3 Erholung - nur dargestellt durch materielle Dinge - wird von den Gartenfreunden mehr ,,Erholung" verlangt.
Wegen Zuordnung von Zierpflanzen zur Erholungsnutzung oder zur gärtnerischen Nutzung [Ziergartenanteil (Zierpflanzen und Rasen)], Urteil Seite 7) besteht noch Klärungsbedarf.
Im Urteil werden Baulichkeiten lediglich im Zusammenhang
mit dem Tatbestand erwähnt und zwar
dass die vorhandenen der Einordnung des Areals nicht entgegenstehen (Urteil Seite 5).
Die Forderung des Urteils in der Regel ... wenigstens ein Drittel  ... ist in den Folien berücksichtigt

Das zur Erklärung

Horst
ein "Südstaatler"
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter, Pan am 29. März 2008, 18:24:00
Hallo Horst,
das Urteil was Du hier erwähnst, bezieht sich eigentlich nicht auf den einzelnen Garten, sondern auf eine Kleingartenanlage.
In diesen Urteil wird nur von Gartenbauerzeugnissen gesprochen und das insbesondere Obst und Gemüse angebaut werden soll auf den 1/3, d.h von 100m² muß eigentlich der Gartenfreund nur 51 m² mit Obst und Gemüse bepflanzen und das andere Können Blumen sein.
Der jetzige BDG Vorsitzende Friedrich hat ein Rundschreiben an seine Fachberater des Bundesland Brandenburg herausgegebenvon den er Heute nichts mehr wissen möchte. Ich suche dies mal raus und werde nähers dazu dann hier schreiben.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 30. März 2008, 07:08:00
Ja, es handelt sich eigentlich um eine Kleingarten-Anlage.
Zum oben von mir erwähnten ,,Der Fachberater" Nr. 1/Februar 2005
Beihefter ,,Aus erster Hand" mit dem Titel ,,Kleingärtnerische Nutzung" habe ich am 24. Februar 2005 folgende Mitteilung
an meinen Landesverband geschickt:


,,Leider,
liebe Gartenfreunde,
kann ich den Aushang dieses Blattes meinem Verein
nicht empfehlen.
Ich lehne es ab, diesbezügliche Fragen der Mitglieder
zu beantworten.
 
Anstatt die Definition des BKleingG zu erläutern,
hat man die Drittelung ohne Toleranzen, ohne Erläuterungen, gebracht.
Man wird fragen:
Nur ein Drittel Erholung? Was ist Erholung?
Was gehört dazu?
Usw., usw.
 
Weiterhin wird der Eindruck erweckt, die Drittelung sei
mit dem BkleingG gesetzeskonform.
Das ist sie nicht. Sie hat sich leider vielerorts anscheinend
mangels Alternativen eingebürgert, vom BKleingG gelöst.
Ursache dafür sind die Verbände und ein Hauptkommentator
durch ausschließliche Favorisierung der Drittelung.
Der BGH hat die oben aufgeführte Drittelung
so nicht "ausdrücklich bestätigt".
Er hat bezüglich einer Kleingartenanlage in Thüringen geurteilt,
ob dort kleingärtnerische Nutzung vorläge.
Er urteilt, dass in der Regel bei mindestens einem Drittel
Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf kleingärtnerische Nutzung gegeben sei, aber bei mehr als zwei Drittel der Fläche als Ziergarten in der Regel nicht mehr.
 
Neben Kenntnissen des Gartenbaus sind auch noch Bezüge
zur Landwirtschaft notwendig, wird man fragen?
Wir können doch schon über Grundkenntisse des Gartenbaus froh sein, nicht nur bei jungen Leuten.
Bedenken Sie, daß dies junge Leute in den Anschlagkästen lesen,
die einen Garten haben oder erst einen wollen.
Wollen sie denn, wenn sie das lesen?
Aus der Landwirtschaft werden in unseren Gärten doch
nur Feldfruchtpflanzen angebaut - und diese gärtnerisch;
oder sind damit auch Wiesen gemeint?
 
Aus erster Hand?
 
Das meint
     Ihr
Horst XXXXXX"

Das wars.
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter, Pan am 30. März 2008, 13:11:00
Hallo Horst
hier gebe ich mal wieder zwei verschieden Meinungen eines Dipl. arg. ing. Dr sc. Archim, Friedrich, Vorsitzender des Landesverband und jetzt Vorsitzende des BDG. Diese zwei Berichte beziehen sich mit auf ein Urteil von Postdam. der 1 Bericht ist vom 06.06.2002 und den zweiten Berichtz habe ich von meinen LV Sachsen - Anhalt im Rundschreiben 02/03 bekommen. Hier wurden mehrere Def behandelt unteranderen Gartenbauerzeugnisse.
im Bericht vom 06.08.2002 wird schlussfolgernd zum diesen Thema gesagt, ich Zitiere Die Schlußfolgerung: zur kleingärtnerischen Nutzung eines Kleingarten,. gehören zweifelos die Kulturpflanzen, die den in der Übersicht 1. unter der lfd Nr, 1 - 6, sowie 9,11 und 12 genannten Zweigen des Gartenbaus zuzuordnen sind.
Im den Bericht von meinen LV vom gleichen Verfasser etwas später klinkt das dan so:

Die Fachgebiete Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau werden völlig übereinstimmend als dem Gartenbau zugehörende Zweige betrachtet.
Nicht ganz so eindeutig sind die Auffassungen im Bereich der Heil- und Gewürzpflanzen. Zweifellos gehören diese zur Gruppe der Sonderkulturen. »Ob es sich hierbei um eine landwirtschaftliche oder gärtnerische Sonderkultur handelt, ist hauptsächlich abhängig von der arbeitswirtschaftlichen Intensitätsstufe der anzubauenden Pflanzenart. (Da der Anbau dieser Pflanzen - ähnlich dem Gemüse - im Allgemeinen arbeits- und kapitalintensiv sei, würde er gern dem gärtnerischen Pflanzenbau zugeordnet.) Unter Berücksichtigung dieser Auffassung ist es richtig, die dazu zählenden Pflanzenarten im Kleingarten den Gartenbauerzeugnissen zu zuordnen und ergänzend dazu die Duft- und im Sonderfall, Färbepflanzen
Als Sonderfälle sind der Samenbau und die Baumschule zu werten. Kleingartentypisch sind diese Zweige nicht. Sofern jedoch Aktivitäten zur Samengewinnung und zur Anzucht von Gehölzen für die Eigenversorgung zum Hobby eines Kleingärtners gehören, dann zählt die dafür beanspruchte Fläche zweifelsfrei zur gärtnerischen Nutzung und zur Fruchtziehung.
Während die Kultur von Weinreben bedenkenlos dem Obstbau zuzuordnen ist, obwohl der erwerbsmäßige Weinbau als selbständiger Wirtschaftszweig gilt, zählen die Nussarten (Schalenobst) zwar eindeutig zum Obst, sind jedoch im Kleingarten wegen ihrer Großwüchsigkeit unerwünscht.

Wenn man beides liest stellt man sich die Frage, woher kommt auf einmal der Sinnes wandel.Macht jedes Bundesland seine eigenen Gesetze und nach außen wird ganz anderst gesprochen. Ich weiß es nicht, Ich gebe aber gern die Frage an die Gartenzeitung weiter, da Sie mit dem BDG Zusammenarbeitet und der genannte Verfasser im Presseaussschuß des BDG tätig ist. Sein ertser Bericht vom 06.08.2002 würde vieles vereinfachen bei den Kleingärtnern, warum wird ies nicht so verbreitet und angestrebt. Das sind Fragen, die uns mal unsere lieben Funktionäre auf allen Ebenen beantworten sollten. Leider habe ich feststellen müssen, das Siedazu nicht bereit sind egal aus welchen Gründen auch immer. Lieber werden diese Gartenfreunde aus der Verbandsarbeit verband damit sie keine unruhe stiften. Wenn wir nicht aufpassen hat das Kleingartenwesenkeine Zukunft und wird in den nächsten JAhren immer weiter zurückgehen, bis es irgend wann komplett verschwunden ist. Leider wollen das die gewählten Funktinäre nicht wahr haben. Schade
MfG
Peter,Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter, Pan am 30. März 2008, 13:15:00
Vergessen die Übersicht , hier ist sie
Zum Gartenbau gehören de Gebiete - Zweige
1. Gemüsebau
2. Obstbau
3. Zierpflanzenbau
4. Baumschule
5. Samenbau
6. Heil und Gewürzpflanzenbau
7. Garten und Landschaftsbau
8. Friedhöfstgärtnerei
9. Weinbau
10. Blumenbinderei
11. Färbepflanzenbau
12. Nußarten
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 30. März 2008, 22:03:00
An Horst
einen Tipp: Wenn due deine dateien in .pdf konvertierst, sind sie alle ohne Formatverlust von Jedem zu öffnen.

free-Pdf gibt es umsonst im net.
Könnten dann Interessenten ohne 3 ,- € was bekommen?

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 31. März 2008, 07:14:00
Liebe Freunde,
der Gartenbau gliedert sich in zwei Bereiche:

1. E r w e r b s gartenbau
    mit Gartenbaubetrieben verschiedener Fachrichtungen.
    In der BRD gibt es 5 Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus
    und dem entsprechende Ausbildungsrichtungen von Gärtnern:
    a. Baumschule
    b. Gemüsebau
    c. Obstbau
    d. Staudengärtnerei
    e. Zierpflanzenbau
    und 2 des Dienstleistungsgartenbaus
    f. Friedhofsgärtnerei
    g. Garten-und Landschaftsbau
    Oft sind die Betriebe in ihren Fachrichtungen auch gemischt.

    Woher stammen auf einmal die 12 Sparten?

 2. F r e i z e i t gartenbau
    a. Obst- und Gartenbauvereine:
       Organisationen von Privatgärtnern.
       (So heißen sie z. B. in Bayern)    
       Weiterhin gibt es unzählige Privatgärten,
       die nicht organisiert sind.
       Denen macht niemand Vorschriften, welche Pflanzen
       sie in ihren Gärten haben dürfen.
    b. Kleingartenvereine:
       Organisationen von Kleingartenpächtern
       in Kleingartenanlagen nach dem BKleingG.
       
Wir können auch in unseren kleinen Gärten fast alle nutzbaren Pflanzen gärtnerisch anbauen. In kleineren Gärten sind z. B. wegen Schattenwurf und Windbruchgefahr Grenzen bei großen Bäumen gesetzt. Weiterhin soll die Rasenfläche gegenüber allen anderen Dingen nicht überwiegen.
Der Freizeitgartenbau hat mit den Sparten des Erwerbsgartenbaus nichts zu tun.
Es kann sich nur um einen harmlosen Vergleich handeln.
Oder sind das wirklich Vorschriften? Das wäre absurd;
Fressen für gegnerische Anwälte.

Zu dieser Sache bräuchte man mehr Infos,
insbesondere warum dieser Vergleich.
Wer hat das erhalten?
Ging das in die Öffentlichkeit?

Was meint ihr?

Horst
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 31. März 2008, 09:07:00
Zu meinen Ausdrucken für 3 Euro.

Es kommen weitere wirklich nur technische Gründe hinzu,
die ich in meiner Begründung weiter oben nicht genannt habe:

Einige ältere Zeichnungen in Word.
,,Altes" Modem mit nur ca. 42 kB/s.
Noch wenig Erfahrung im Konvertieren.

Ich versuche es trotzdem hin zu bekommen.
Acrobat-Reader habe ich.
Mal sehen wieviel MB im pdf-Format für 42 kB/s dabei heraus kommen; kann auch für mich eine Kostenfrage sein und
i s t  momentan eine Zeitfrage.
Neben Familie und anderen Dingen ist jetzt der Garten wichtig.
Für Sachen in den Foren muß ich mir die Zeit zwischendurch nehmen.

Eckhard kann die Ausdrucke kostenlos erhalten.
Bitte Anschrift.

Horst
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter, Pan am 31. März 2008, 12:37:00
Hallo Horst,
diese 12 Bereiche ( Zweige ) des Gartenbaus hat der von mir in meinen vorigen Beitrag genannte Verfasser aus acht Büchern herausgezogen und diese seinen Fachberatern in Land Brandenburg zukommen lassen.
Wenn Du möchtes kann ich Dir dieses Schriftstück mal zukommmen lassen.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 01. April 2008, 09:45:00
Liebe Gärtner,
das ist alles sehr interessant und manchmal auch hilfreich.
Was folgt daraus? Wie sollte sich wer danach richten?
Bisher wurden nur Fakten zusammengetragen.

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter.Pan am 01. April 2008, 11:24:00
Hallo Eckhard,
Du fragst nach Lösungen dieses Problem, die Du selber hier noch nicht eingebracht hast. Dieses Forum zeigt mir das es viele gleich Gesinde gibt und diese müssen sich zusammenschließen und gemeinsam können wir diese Probleme lösen. Wir müssen unsere gewählten Funktionäre zeigen, das wir nicht mehr gewillt sind Ihr Verhalten und sogenannten Ziele mitzutragen.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 01. April 2008, 11:40:00
Hallo Peter Pan,
wenn die Funtionäre denn nicht im o a Sinne vorgehen, sollte man was tun.
Meine Frage konkret: Ein Gärtner fühlt sich in der Bewertung seines Gartens falsch beurteilt. Wie soll das dann deiner Meinung nach ablaufen?

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 01. April 2008, 13:47:00
Hallo,

wie bereits weiter oben beschrieben: Hinweis auf die Veröffentlichung des BDG, wo ja bereits von nur 26 % Obst + Gemüse und weiteren 25 % Ziergarten sowie von max. 49 % -wie auch immer gearteter- Erholung die Rede ist. (Das, also die 26 + 25 %, sollte man dann allerdings auch eingehalten haben.)
Der Beitrag gibt zwar nicht den aktuellen Stand der Diskussion wieder, geht jedoch über die Drittelregelung hinaus bzw. stellt diese als nicht dem BKleinG entsprechend dar.
Das (mögliche) Ergebnis: Die "Beurteiler" werden zum Nach- ggf, gar zum Umdenken animiert. (Laßt mir bitte meine Träume!) Immerhin läge der Ball dann wieder auf der Gegenseite.
Das wahrscheinlichere Ergebnis wird in etwa so ausschauen wie der Beitrag des KG-Fan...
Doch was soll\'s! Wegen solchen (Stein-)Zeitgenossen werfen wir doch nicht das Handtuch. Den Handschuh sollte man da schon eher in Betracht ziehen!

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 01. April 2008, 14:25:00
Hallo Lutz,
sollte denn die Mühe der langen Beiträge in diesem Strang umsonst sein. Weil so viele wie sonst nie einer Meinung sind, braucht dieses nur noch mehr Öffentlichkeit.
Der Gartenfreund-Verlag als Betreiber dieses Forum sollte aufgefordert werden, dieses mal in der Zeitung, die viele Gärtner lesen, zu veröffentlichen.
Dort werden 2 Seiten z B über richtige Rasenpflege  beschrieben - die 51 % um die es hier vorwiegend geht ist dort höchst selten  die Rede.

Sollen wir nicht einen Strang aufmachen, der Unterschriften (der nicknames) sammelt, um dies dem Verlag vorzulegen?

Wenn er hier mit liest,könnte sich ja auch mal einer äußern.

Eins hab ich erfahren:  mit Klagen (vor Gericht) nur um Recht zu bekommen, kommt man gar nicht weiter.
Es muß immer ein konkreter  Schaden bezifferbar sein.

Heute las ich in der SH-Beilage des  "Gartenfreund" einen 1 Seitenartikel  von unserer 2.Vors. des Landesverbandes. Titel:"Welche Aufgaben hat eigentlich der geschäftsführende Vereinsvorstand?"
Im Text stand darüber nichts, nur, wie man denn das was man machen sollte am besten abarbeitet.
In der Grundschule wäre das bei einem Aufsatz eine 6 gewesen wegen :Thema total verfehlt.

Weil das Alltag bei den Kleingärtnern ist -Inkompetenz, wo man hinschaut - sollte dieser Verlag  mit der Zeitung Gartenfreund Trittbrett für die Aussagen dieses Forums sein.

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 01. April 2008, 15:56:00
Lutz,
bitte prüfe Deine E-Mail-Adresse an mich.
Muß in den Garten.
Sonstige Dinge rufen.
Wetter ist noch schön.

Tschüß
Horst
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter,Pan am 01. April 2008, 15:58:00
Lieber Lutz.

was hier der Eckhard schreibt ist vollkommen richtig. Bis jetzt haben wir zu größten Teil immer alleine da gestanden, jetzt aber bündeln wir unsere Meinung und sind  somit nicht  mehr zuüberhören.der Wächter Verlag bringt die Verbandzeitschrift des BDG heraus, den "Fachberater" und ich hoffe sehr, das die Betreiber dieser Foren mal hellhörig werden und diese Inhalten aufgreifen und Veröffentlichen. Ihr werdet sehen,das noch mehrere so denken wie Wir hier.
Es ist Zeit für Veränderungen in der Struktur und in der Arbeitsweise unsere gewählten Funktionäre und ich würde mich freuen wenn diese sich endlich mal der Masse stellen würden,zum Beispiel hier in diesen Foren.
Die Funktionäre müsssen endlich aufwachen, denn sonst haben wir leider irgendwann kein Kleingartenwesen mehr und somit wird wieder Einteil der Ökologie in der Zukunft  verschwinden. Ist das so von den Funktionären gewollt.
Deshalb noch mal meine Aufforderung an den Wächter - Verlag sich stark zumachen  für die Gartenliebhaber und unsere Meinungen dem BDG
zuzusenden, damit er endlich darauf reagiert.
Wie es wirklich drausen zugeht möchte ich an einem Beispiel demonstrieren: Ein Stadtverband in Sachsen - Anhalt hat in seine Gartenordnung für ca 12500 Parzellen bestimmt, das Laub-  und Nadelbäume gründsätzlich nicht zur keingärtnerischen Nutzung einer Parzelle gehört. Da frage ich mich was sind den dann unsere Obstbäume?. Anfragen bei LV diese Bundeslandes hat ergeben, das dies Sie nicht Interesiere und das das eine Sache des des Stadtverbandes wäre. Hier Fragt man sie welchen Bock hat man dort zum Gärtner gemacht und desweiteren stellt man sich die Frage  ob in diesen Stadtverband es noch Fachberater gibt.
Der Versuch im Stadtverband dies Gartenordnung  außer Kraft zusetzen hat gezeigt, das etliche Vorsitzende in das gleiche Horn blasen ohne Ihre Mitglieder zufragen dazu . Wenn dann Ihre Mitglieder rebellieren und es kommt dann zu Problemen  , beschweren sich  diese Vereinsvorsitzenden das ihre Arbeit immer schwieriger wird und sie keine Nachfolger finden. Bei solch einer Gartenordnung ist dies selbstverständlich. Aber von diesen Sachverhalt möchten Sie dann nichts Wissen.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 01. April 2008, 17:29:00
Interessant  ist auch die Feststellung, das nach Lektüre aller Beiträge und Quellen die Koniferen nicht zu dem "Früchten" des Anbaus zählen, gleichwohl können sie dann doch  in kleinen Einheiten durchaus zu dem Freizeitbereich zählen, wenn die GO das nicht ausdrücklich verbietet.
Wie bei mir -  aber versuch mal das dem Vorsitzenden oder Obmann klar zu machen...
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Oliver Wächter am 01. April 2008, 22:53:00
Lieber "Peter Pan",

wie richtig dargestellt wurde, sind wir Verleger der Zeitschrift "Fachberater" und auch des "Gartenfreund", der auflagenstärksten Zeitschrift für das Kleingartenwesen. Als Verleger sind wir Auftragnehmer des BDG (Fachberater), bzw. der Herausgeberverbände des Gartenfreundes. Als solcher beraten wir selbstverständlich unsere Auftraggeber, in Dinge, die die Zeitschrift betreffen und die für die Leser relevant sind.

Auf verschiedene Threads dieses Forums weisen wir unsere Auftraggeber bei Bedarf hin. Nicht mehr und nicht weniger. Denn wir sind nicht die handelnden Akteure in dieser Sache, sondern bieten sowohl den einzelnen Gartenfreunden hier ein Forum, als auch den Verbänden in der Zeitschrift.

Wenn es der Wunsch der Aktiven dieses Forum ist, sich an die Funktionäre des BDG oder der jeweiligen Landesverbände zu wenden, dann kann dies nicht über den Verlag W. Wächter geschehen. Hierzu gibt es Verbandstage und Seminare, auf denen diese Themen diskutiert werden. Wir können und wollen nicht an diesen Gremien vorbei agieren.

Ich möchte hier ganz klar darauf hinweisen, daß die hier kritisierten Funktionäre demokratisch gewählt wurden. Wenn die Leistung der gewählten Vertreter nicht den Erwartungen entspricht, so gibt es weitere demokratische Prozesse, damit umzugehen.

Und, mir sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt: Nicht nur kritisieren, sondern besser machen! D.h. nicht nur hier im Forum aktiv werden, sondern auch im Verein, im Bezirk, im Landesverband. Ich kenne wenig Beispiele in denen dies nicht möglich ist, aber viele Ehrenamtliche, die auf Unterstützung warten.

Die hier ebenfalls erwähnte "Unterschriftenliste" ist sicherlich ein erster Weg, die nötige Aufmerksamkeit auf das Anliegen zu lenken. Aber bitte nicht mit den unpersönlichen und anonymen Nicks, sondern dann auch mit Roß und Reiter. Nur so kann das Anliegen ernstgenommen werden.
Wir verweisen dann auch gern hier vom Forum aus auf die Aktion.

Und wir werden natürlich weiterhin dieses Forum als eine Platform der freien Meinungsäußerung betreiben, damit diese Diskussionen auch weiterhin geführt werden können, denn wir sind der Meinung, daß nur in der kontroversen Diskussion und im Austausch der Argumente und Beispiele, demokratische Prozesse funktionieren.

Viele Grüße
Oliver Wächter

Geschäftsführer
Verlag W. Wächter GmbH
Bremen / Berlin
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 02. April 2008, 08:37:00
Lieber Herr Wächter,
vielen Dank für die differenzierte Stellungnahme.
Es wäre schön, wenn im "Gartenfreund" eine Rubrik Leserbriefe installiert würde.

Der offizielle Weg über die Kleingärtnerstruktur hat einige Nadelöhre hintereinander aufgebaut.
 Dort halten  in Ehren ergraute Vorstandsmitglieder die Stellung -  nicht nur der Tradition wegen.
Bei uns in SH ist Öffentlichkeitsarbeit  nach Innen ein Fremdbegriff.
Man muß nur regelmäßig die SH Beilage des Gartenfreund lesen. Dort kann ohne Widerspruch haarstreubendes gedruckt werden.

mit freundlichem Gruß
eckhard


Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 02. April 2008, 10:48:00
Hallo

ob nun gerade der "Gartenfreund" das geeignete Blatt für
"investigative" Beiträge ist, ich weiß nicht...
Scheint mir eher das Stammblatt von und für die Vorstände zu sein (mit Ausnahmen: Im unserem Vorzeigeverein ist die Zeitung im Mitgliedsbeitrag enthalten, also 100 %-ige Planerfüllung im sozialistischen Wettbewerb. Doch das nur am Rande.) Im sächsischen Lokalteil wurde soeben unter der Überschrift "Wie machen wir die Kleingärten attraktiver" folgendes geschrieben: "Auch zur Kleingärtnerischen Nutzung hat sich der Bundesgerichtshof am 17. Juni 2004 geäußert. Die Mindestanforderung, ein Drittel der gepachteten Nutzfläche zum Anbau für den Eigenbedarf zu nutzen, bleibt bestehen." Vorstandsstammtisch.
Die wollen uns verarschen, oder?

Eben diese Vorstände scheinen mir, mit löblichen
Ausnahmen, ein ebenso großes Problem zu sein wie die
Funktionäre der Verbände. Daß die einen wie die anderen demokratisch gewählt wurden läßt die Frage aufwerfen, von wem und warum? Die "spezielle" Altersstruktur in den Vereinen mit dem oft damit verbundenen "Weltbild" wirkt wohl bereits selektierend, doch das wäre ein anderes Thema. Zum Thema Demokratie im KG-Verein folgt demnächst ein Bericht.
 
Generell denke ich auch, daß mehr Öffentlichkeit her muß.
Aber wie gesagt; Öffentlichkeit!
Eventuell bietet sich die "Gartenzeitung", in deren Forum ja ebenfalls das Thema besprochen wird, da eher an?
Mein Eindruck: Das hier gesagte geht den "Herausgebern" dieser Zeitschrift, gelinde gesagt, am Arsch vorbei. Da sind die Verleger, schon mit dem offenen Betrieb dieses Forums, um Längen weiter. Ein Dank an dieser Stelle.

Eine Unterschriftensammlung HIER wäre, vorsichtig gesprochen, für den Einen oder Anderen womöglich gar riskant. Von den lodernden Lauben in sächsischen Wäldern hatte ich ja bereits berichtet...

@Peter Pan
Ich teile deine Sorge um den Fortbestand der Kleingärten.
Auch Deine Einschätzung, was die Vorstandsnachfolge (zumindest in einigen Vereinen) betrifft. Auch das wäre ein neues Thema wert.

@Herr Wächter,
das mit dem selber und besser machen wurde nicht nur von mir versucht. Nach "bösen Widerworten" wurde ich von der Vorstandsarbeit "beurlaubt".
Wenn Unterstützung bedeutet, daß man dem Großen Vorsitzenden zum Munde redet, dann werden diese noch lange suchen müssen. Schon ich, Jahrgang 55, tat mich da schwer, wie geht es da erst den Kindern der sog. 68-er Generation?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Hans am 02. April 2008, 16:44:00
Liebe Gartenfreunde,

rege Beteiligung hier! Das ist erfreulich  - schlägt es doch auf uns alle zurück, wenn wir unser Kleingartenwesen durch komplizierte Regularien und darauf zurückzuführendes Desinteresse des dringend benötigten Nachwuchses kaputtmachen.
Durch mehrfaches Einstellen meines (unseres) Anliegens wollte ich möglichst viele Kompetenzen ins Boot holen, was ja (bis auf den Spreewels – leider!) auch gelungen ist.

Nach einer Woche Gartenarbeit (Gott sei Dank – endlich!)  will ich mich bemühen, auch noch
etwas zu unserem Anliegen beizutragen.

Lieber Eckhard, die Frage ,,was ist kleingärtnerische Nutzung?" kannst Du nicht offen lassen. Dann regiert das Chaos. Aber den Begriff allgemeinverständlich zu definieren, das ist unsere Aufgabe! Dann können Streitfälle auch vermieden werden. Die Gerichte sind überlastet, und die Rechtsverdreher freuen sich über unsere Dummheit.

Lutz, was Du am 27.3. geschrieben hast ist mir bekannt. Das ,,Anlegen und und Pflegen von Rasenflächen" als kleingärtnerische Nutzung zu bezeichnen halte ich jedoch für gewagt, auch wenn es an dieser Stelle steht die Du zitierst. Rasen ist kein gärtnerisches Produkt! Weder für dein Eigen- noch für anderweitigen Bedarf.  Sowas schreiben Leute mit Schreibtischhorizont.

Eckhard, 1.4.  9.45 : richtig, Eckhard! Lass uns mal weiter  zusammentragen und am Ende versuchen was daraus zu machen.

Und was Peter, Pan da am 1.4. geschrieben hat macht mich richtig froh. Wir, die Leute von und an der Basis, wollen mitentscheiden und uns nicht von Juristen und Verbandsfunktionären vorschreiben lassen was wir zu tun und zu lassen haben. Die fachlich wirklich kompetenten Leute sind eher auf der Scholle als am Schreibtisch zu finden!

Lutz, 1.4. letzter Satz: richtig und notwendig!

Eckhard 1.4.  14.25 : das ist unseren beiden Zeitungen (Gartenfreund, Gartenzeitung) dringend zu empfehlen.

Peter, Pan 1.4. 15.58:  Ein Stadtverband in Sachsen-Anhalt: ,, Laub- und Nadelbäume im Kleingarten" usw.
Stimmt schon, aber richtig formulieren muss man es! Dazu war offensichtlich keiner imstande.

Oliver Wächter. 1. 4.:  Danke ! Aber warum wird denn der ,,Gartenfreund" immer dünner?

Noch mal zu meinem Anliegen:

Ich möchte, dass wir uns nach ausgiebiger Erörterung aller Umstände , Fakten und Meinungen zum Begriff ,, kleingärtnerische Nutzung" auf eine solide Begriffsbestimmung einigen können. Das ist die Voraussetzung dafür,dass diese dann jeder in seinem jeweiligen Verband (oder alle gemeinsam im Bundesverband) mit Klarnamen , Anschrift, Vereinszugehörigkeit und  -funktion  als Vorschlag einbringen kann.

Und dann wollen wir mal sehen, was die vielbeschworene Verbandsdemokratie in unseren Verbandsstrukturen noch für ein Gewicht hat, oder ob sie gar nur eine Worthülse ist!

Ich bin guter Hoffnung.

Viele Grüße von Hans






Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Eckhard am 02. April 2008, 17:18:00
Hallo Hans,
ich glaube, die Varianten der Interpretation der Kleingärtnerischen Nutzung kann man nicht auf einen Nenner bringen (verkürzen).
Es reicht schon, wenn jeweilige Erfahrungen auch ein Forum außerhalb dieser Foren bekommt. Die Kleingärtnerstruktur sieht das leider nicht vor.
Oder muß man jedesmal einen neuen Verein gründen?
Übrigens, Hans, Rasen gehört zur kleingärtner. Nutzung. In den 49 % Teil - Erholung  - und wenn du nicht Gras sondern Wiesen mit Blumen säst ist das sogar Ertragsnutzung (Bienenweide).Du siehst, das Thema ist zu vielschichtig.

gruß eckhard
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Hans am 02. April 2008, 17:51:00
stimmt, Eckhard

Rasen zur Erholung - und damit auch zur kleingärtnerischen Nutzung.
War nicht gut formuliert von mir und daher mißverständlich. Entschuldige bitte

Hans
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 03. April 2008, 07:50:00
Liebe Freunde,
mit einfachen Worten folgendes:

Die letzten Beiträge finde ich hoch interessant.
Gerne hätte ich Meinungen zu meinen Ausarbeitungen.
In einem Beitrag weiter oben habe ich meine Auffassungen über die kleingärtnerische Nutzung beschrieben.
Neu hinzu gekommen ist meine Überlegung
die gärtnerische Nutzung als materielle Nutzung und die Erholungsnutzung als ideelle Nutzung
zu bezeichnen.
Wie oft habe ich gehört, die Vielfalt
eines Kleingartens könne man nicht erfassen,
nicht beschreiben. Trotzdem habe ich es versucht mit dem Ziel für uns
und übereinstimmend mit dem BKleingG.

Ich bleibe beim Postversand meiner Ausarbeitungen
,,Hilfsmittel für die Vereinsarbeit".
Die Übermittlung per E-Mail ist mir neben anderen Gründen zu anonym.

Peter, Pan hat mir die Ausarbeitung
,,Nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung"
von Dr. Friedrich von 2002 übersandt:
Die entsprechenden Textstellen
habe ich verglichen.
Sie sind sprachlich etwas verändert.
Von den Aussagen her sehe ich keine Unterschiede.
Wie ich bereits weiter oben erwähnt habe hat Dr. Friedrich Erwerbsgartenbau
mit Freizeitgartenbau verglichen.
Das finde ich bedenklich:
Wir dürfen in unseren kleinen Gärten
normalerweise fast alle Pflanzen gärtnerisch
– wie denn sonst? - anbauen,
d. h. in kleinen Mengen gegenüber
oft riesigen Flächen mit Monokulturen
der einzelnen Zweige des Gartenbaus.
Das hat er in seinen Arbeiten nicht deutlich genug hervor gehoben um unseren Gegnern
auch hier Wind aus den Segeln zu nehmen.

Der gärtnerischen Nutzung dienende bauliche Anlagen nicht finde ich im ganzen Text nicht. Sonst müsste man wieder eine dritte Hauptgruppe über Baulichkeiten zusätzlich zu den zwei im Gesetz vorhandenen über gärtnerische Nutzung
und über Nutzung zur Erholung erfinden.
 
Ansonsten scheinen die Aussagen von Dr. Friedrich von 2002 überholt zu sein, da man sich seitens des BDG für die Drittelung entschieden hat.
Man propagiert die Drittelung jetzt kaum.
Das Präsidium ist seit vorigem Herbst neu gemischt.
Vielleicht  scheint sich auch Thomas Wagner als wissenschaftlicher Mitarbeiter
etwas positiv auszuwirken.
 
Horst
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 03. April 2008, 09:00:00
Hallo Hans,

Beim BDG finden sich beide Interpretationen, alo 51/49 (siehe tinyurl http://tinyurl.com/2v8rm5 ) und die Drittelregelung. Bei letzterer beziehen sie sich ausdrücklich auf das BGH-Urteil in dem zu lesen ist:
,,In der Regel wird es sich nicht mehr um eine Kleingartenanlage handeln, wenn die Erzeugung von Gartenbauprodukten den Charakter einer Anlage nicht mehr maßgeblich mit prägt, wenn mehr als 2/3 der Flächen als Ziergarten bepflanzt sind..." wobei es den Experten überlassen bleibt, was den nun Gartenbauprodukte sind und ab wann ein Ziergarten beginnt. Auch eine Berücksichtigung der Erholung nach BKleinG ist dort nicht zu finden.
Bei beiden, vom BDG vertretenen, Auffassungen wird übrigens immer von der Gesamtanlage ausgegangen. Entgegen gängiger Praxis. Bei uns sollen jetzt "ältere Gartenfreunde, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen die Bewirtschaftung nicht mehr schaffen"(*) abgemahnt bzw. gekündigt werden obwohl es auch Gärten gibt, die weit mehr als die 33 % Obst + Gemüse anbauen. Ich z.B. bin sicher mit beinahe 100 % dabei.

(*)Zitat Geschäftsbericht 2006/2007 des Vorstandes des Kleingartenvereins ...

Zu Deinen Ausarbeitungen mehr wenn ich sie gelesen habe.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 03. April 2008, 09:05:00
Hallo "Horst!", war soeben natürlich gemeint. Entschuldigung!

Hallo aber ebenso an Hans und alle anderen Gartenfreunde!

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 03. April 2008, 17:53:00
Hallo Lutz,
die Sache ist mit vollkommen klar.
Lies bitte oben in einem Beitrag von mir,
wo es u.a. heißt:

,,Er (der BGH) hat bezüglich einer Kleingartenanlage in Thüringen geurteilt,
ob dort kleingärtnerische Nutzung vorläge.
Er urteilt, dass in der Regel bei mindestens einem Drittel Gartenbauerzeugnissen
für den Eigenbedarf kleingärtnerische Nutzung
gegeben sei, aber bei mehr als zwei Drittel
der Fläche als Ziergarten in der Regel
nicht mehr."
Aus Urteil Seite 1 (Urteil c)
plus aus Begründung Seite 13.
Original des Urteils verwenden.
Kommentare sind oft falsch.
Dort fehlt oft ,,für den Eigenbedarf"

Weiteres ersiehst Du aus meinen Unterlagen,
die Du mit der Post erhälst.

Horst
Entschuldigt meinenen Telegrammstil.
Zur Zeit habe ich wenig Zeit.
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Peter, Pan am 04. April 2008, 14:50:00
Hallo,

@Horst: danke für deine Unterlagen, halten das
        was Du versprochen hast. Eine Frage habe
        ich noch, hat der BDG auf dein Schreiben
        schon reagiert, wenn Ja würde mich mal
        Ihre Meinung dazu interessieren.

@Wächter: Bedanke mich für die schnelle Reaktion
          und Antwort Ihres Verlages auf unser
          Anliegen. Da der BDG und auch die LV
          kein solches Forum haben und wir somit
          nur hier in solchen Foren unsere
          Meinungen äußern können und darüber
          sind wir auch froh. Leider nutzen dies
          nur wenige Führungskrafte diese Foren,
          sonst wüßten Sie wie die Stimmung an
          der Basis ist, schade.
          Sie haben das Thema Mitarbeit in den
          Ebenen es Kleingartenwesen angesprochen
          um Veränderungen herbei zuführen.
          Ich haben in eine Stadtverband
          mitgearbeitet und habe Erfahren
          müssen , wie dort mit anderst denkenden
          Gartenfreunden umgegangen wird. Da ist  
          Mobbing die Tagesordnung um diesen
          Gartenfreund dazu zubringen aufzugeben,
          wen Sie nicht die Meinung des Vorsitz -
          den vertreten.
          Im nach hinein wird dann noch mit
          rechtlichen Sanktionen gedroht, wenn man
          andere Gartenfreunde von Ihren Rechten
          erzählt. Man hat versucht bei mir, mich
          komplett zu Isolieren.Dies erfolgte bei
          allen die mit mir Zusammengearbeitet
          hatten, mit der Empfehlung jeglichen
          Kontakt mit mir zu unterlassen, leider
          hat dies bei meinen Mitstreitern nicht
          gefruchtet. Wenn Sie solche Verhalten
          als Nachwuchsfördern bezeichnen, brauch
          mann sich nicht über Nachwuchsprobleme
          zu unterhalten. Dies hat bei uns Runde
          gemacht, da ein Teil der Mitglieder
          diese Stadtverbandes mit meiner
          Abwahl nicht einverstanden war, leider
          wurden Sie aber vom Rest überstimmt.
          Ich über lasse Ihnen wie Sie dieses
          Verhalten bewerten, für mich steht eins
          fest, wer jammert, daß er kein Nachs -
          wuchs bekommt für dier Vereinsarbeit
          sollte mal hinterfragen warum sich  
          warum sich keine Mitglieder finden?.
          Meistens liegt es am Vorstand selbst
          der nicht bereit ist Meinungen von
          jüngeren Gartenfreunden zu akzeptieren.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: lutz am 08. April 2008, 16:20:00
Hallo Horst,

Lob und Dank für Deine Unterlagen. Diese könnten, so sie denn eingesetzt würden, manch Vorstandsarbeit vereinfachen, vor allem aber vereinheitlichen. Wie oft habe ich gehört, daß die Bewertung nach persönlichem Geschmack des/der Bojaren äußerst willkürlich erfolgt...

Was ich vermisse: Weitergehend sollte doch eigentlich nicht "der Kleingarten" sondern die Kleingartenanlage nach BKleinG im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Das scheint mir auch zunehmend sinnvoller u.v.a. wichtiger als die Fixierung auf den einzelnen Kleingarten.
Meines Erachtens zwingt die vorrangige Betrachtung der Anlage die Vereine dazu, sich mit der Summe der unterschiedlichen Flächen auseinander zu setzen und also eine ausgewogene soziale und demographische Mitgliederstruktur anzustreben.
Zur Erläuterung: "Tafelgärtner" nutzen (hoffentlich) 100 % für den Eigenbedarf, nicht viel weniger werden Bedürftige und/oder Hartz-4-Empfänger nutzen. Junge Eltern bauen für die Familie immer noch reichlich Obst u. Gemüse an. Sind die Kinder aus dem Haus wird diese Fläche dem geringeren Eigenbedarf angepasst. In späterem Alter kommt das eine oder andere Zipperlein hinzu und der Anbau wird entsprechend reduziert. Zudem kämen noch die -sagen wir mal "alternativen"- Gärtner mit ihren Biogärten, Wildgemüse- oder Permakultur-Ideen. Diese würden, bei korrekter Betrachtung, i.d.R. ebenfalls mehr Fläche für den Eigenbedarf nutzen als "vorgeschrieben", schon wegen des geringeren Ertrags bei besagten Methoden.
Bei einer nachhaltigen und vorausschauenden Bewerberauswahl sollte es also trotz "demographischem Faktor" möglich sein, die Anlage! in einem Zustand zu halten, der dem Gesetz entspricht und die einzelnen Gärtner nicht über Gebühr reglementiert.
In solchem Falle wäre es sogar egal ob man nun die 3/3 oder die von Dir beschriebene Interpretation anwendet. Die SUMME der für den Eigenbedarf Obst/Gemüse genutzten Flächen in einer durchschnittlichen Kleingartenanlage dürfte die Vorgaben in der Regel erfüllen.
Das ließe sich nach der (Selbst-)Bewertung der Gärten (bei "Selbst" ohne die Kästchen "Norm erfüllt") relativ schnell ermitteln. Summe der Flächen aller Kleingärten = 100 %, die Summen der relevanten Einzelflächen (1, 3, 4, 12a) ergäben dann die Prozentpunkte für die wichtigsten übergeordneten Bewertungskriterien.
[Okay, es gibt natürlich Anlagen, die schon eher "Wochenendsiedlungen" mit überwiegendem Erholungs-Charakter als Kleingartenanlagen sind. Doch diesen sollte man dann auch konsequent das KG-Privileg entziehen...]

Eventuell magst Du diese Idee in Deine weiteren Überlegungen mit einbeziehen?

@Peter Pan,
Du kennst doch das alte deutsche Sprichwort: "Der Fisch stinkt stets vom Kopfe her!"
Ich glaube, daß so mancher, der hier im Forum aktiv ist, ähnliche Erfahrungen wie Du machen mußte!
Aber: Was uns nicht umbringt, macht uns stärker.

In diesem Sinne -und weil\'s so schön ist- noch ein Nietzsche-Zitat:
"Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes –
aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel."

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Interpretation Bundeskleingartengesetz
Beitrag von: Horst am 09. April 2008, 07:57:00
Liebe Freunde;
danke für die Meinungen über meine Ausarbeitungen.
Das Thema scheint zum Ende zu kommen.
Deshalb einige persönliche Bemerkungen von mir.

Neben meiner früheren Tätigkeit im Qualitätsmanagement eines größeren Industriebetriebes ist die Gartenarbeit seit über 20 Jahren ein ausgleichendes Hobby für mich und meine Familie. Ich habe in einer Kleingartenanlage mit 35 Gärten auf privatem Grund in einer ländlichen Gegend einen Garten von ca. 200 qm.
Einige Perioden war ich als Schriftführer und Fachberater tätig. Dabei gab und gibt es auch negative Erfahrungen, so wie sie oben von anderen geschildert wurden.
Ich kandidierte nicht mehr. Es gibt ja noch anderes als ein Amt im Kleingartenverein.

Als Techniker kritisiere ich nicht nur.
Ich versuche auch alternativ und konstruktiv Lösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse teile ich dann denen mit, die es angeht bzw. angehen könnte. Dazu gehören der BDG und einige Landesverbände, sowie Personen. Ich verzichte gerne auf nichts sagende Antworten, die nur eine Art Empfangsbestätigung sind. Nach einiger Zeit  kann ich bei laufender Beobachtung der Kleingartenszene feststellen was sich tut.
Kurz: Ich bekomme fast keine Antworten.
Dass ich solche nicht möchte ist auch bekannt.

Einige Dinge über die von Lutz erwähnte Kleingartenanlage habe ich schon in meinem Blatt  ,,Nutzungen in Kleingartenanlagen" berücksichtigt.

Bis zum nächsten Mal
Horst