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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Weinbergschnecke am 29. April 2008, 12:29:00

Titel: Halt am Gartentor!
Beitrag von: Weinbergschnecke am 29. April 2008, 12:29:00
Hallo zusammen!
Ich würde gerne einmal die Frage in den Raum werfen wie sich die Allgemeiheit der Kleingärtner am Gartentor verhält.

Ich selbst würde den Garten eines Nachbarn nie ohne Aufforderung betreten. In unserem Verein scheint es jedoch üblich zu sein das der Vorstand zu jeder Zeit ein- und ausmaschiert. Besonders belastend finde ich es wenn der Vorstand über Probleme diskutieren will, ohne Rücksicht auf anwesenden Besuch zu nehmen. Meine Frage nun an die "alten Hasen":
Wie verhält es sich in Eurer Anlage?
Hat unser Vorstand lediglich keine Mannieren?
Ich geh doch auch nicht ungefragt in die Wohnung anderer Menschen...
Wie kann ich mich gegen so ein Verhalten wehren?
Reden hat mich bis dato nicht weitergebracht!
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: dora am 29. April 2008, 12:48:00
Hallo

Der Vorstand darf dein Grundstück in deiner Abwesenheit nur dann betreten, wenn irgendwelche Gefahr besteht.
Wenn du anwesend bist, verlangt es nicht nur die Höflichkeit vom tor aus zu rufen und zu warten ob Antwort kommt. Was du beschreibst ist einfach unmöglich und das würde ich dem Vorstand auch so sagen.

Gruß dora
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Hans am 29. April 2008, 19:34:00
Hallo dora,

es kommt immer auf die Menschen an, nicht auf den Verein und erst recht nicht auf den Vorstand. Bei mir gehen  sie alle aus und ein - die Gartenfreunde. Die meisten machen sich am Tor bemerkbar und kommen auf einen Wink. Das passiert ziemlich oft am Tag.
Ich mache das ebenso. Es fiele mir niemals ein, kraft meiner "Funktion" einfach einzutreten - erst recht nicht, wenn Gäste anwesend sind. Wer sich derart benimmt hat ein Bildungsdefizit - und wenn er auch der "Vorstand" ist! Sage ihm das ganz freundlich und unverblümt. Mit ein paar netten Worten kann man vieles regeln.

Ich wünsche Dir Erfolg dabei

Hans

Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Hans am 29. April 2008, 19:37:00
entschuldigt bitte, habe mich verschrieben. Sollte heißen :hallo Weinbergschnecke

mfG Hans
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Eckhard am 30. April 2008, 10:26:00
Liebe Weinbergschneck,
einer sollte auch mal versuchen, deine Frage zu beantworten.
Das es bei den Offiziellen  der Kleingartenvereine oft einen Bazillus gibt, der die Umgangsformen vergessen läßt ist bekannt.
Wenn du allerdings in deiner Gartenordnung ließt, das Vorstandsnitglieder und dessen Beauftragte das Recht haben deinen Garten zu betreten, so  kannst du rechtlich nichts gegen das erlebte Verhalten machen.
Die Einschränkung von Dora gilt auch nur, wenn sie in deiner GO genau so beschrieben steht.

gruß eckhard
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Re(e)Bell am 30. April 2008, 18:22:00
Hallo Eckhard,
Du schreibst:
"Wenn du allerdings in deiner Gartenordnung ließt, das Vorstandsnitglieder und dessen Beauftragte das Recht haben deinen Garten zu betreten, so kannst du rechtlich nichts gegen das erlebte Verhalten machen."

Da bin ich aber ganz anderer Ansicht.
Solch eine gravierende Regelung, welche schließlich das durch den Pachtvertrag eingeräumte Recht zum alleinigen Besitz einschränkt, hat in der Gartenordnung nicht zu suchen. Auch wenn sie mit besonderen Vorausetzungen verknüpft ist, gehört sie in den Pachtvertrag.
Und auch dort hätte ich an der Wirksamkeit erhebliche Zweifel. Übertrage dieses "Betretungsrecht" doch mal auf ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Glaubst du wirklich, ein Vermieter darf die Wohnung eines Mieters ohne dessen Zustimmung betreten, selbst wenn im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht vereinbart ist ? Er muß sich anmelden und notfalls klagen, keineswegs darf er sein Besichtigungsrecht "in verbotener Eigenmacht"
(google mal, was das ist) durchsetzen.

Gruß Re(e)Bell
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Eckhard am 30. April 2008, 21:11:00
Lieber Rebell,
ich schätze deine Beiträge im allgemeinen sehr, manchmal, wie hier , wirst du etwas zu theoretisch.
Nach deinem Rat sollte also Weinbergschnecke klagen.
Ich denke  das Risiko ist zu groß, sollte sie den von mir angeschriebenen Passus unterschrieben haben.
Mir ist es ähnlich ergangen.
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Re(e)Bell am 30. April 2008, 22:07:00
Hallo Eckhard,
kleines Missverständnis.
Ich habe nicht geschrieben, dass der Pächter (Weinbergschnecke) Klagen müßte, sondern der Verein muß klagen, wenn er ein vermeindliches Besichtigungsrecht durchsetzen will. Er darf es sich nicht einfach nehmen.
Wie man gegen einen solchen Vorstand vorgeht, hängt von Vielerlei anderen Dingen ab.
Ist sich eingentlich der gesamte Vorstand einig, oder lassen nur einige "die Muskeln spielen" ?
Schon ein Anwaltsbrief (mit der Aufforderung eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben)einschl. einer Kostenrechnung könnte beim Vorstand/Verein zum Nachdenken führen.
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Weinbergschnecke am 01. Mai 2008, 08:43:00
Hallo Re(e)Bell, hallo Eckhard,
ich wollte mit meinem Beitrag -um Gottes Willen- keinen verbalen Streit vom Zaum brechen. Ich möchte auch weder Anwalt noch sonst ein Organ einschalten. Unser Vorstand ist ziemlich penetrant was seine Aufgaben angeht. Es gibt tatsächlich Menschen die nur nach den Fehlern anderer suchen um sich schlau darüber zu muckieren. Ganz schlimm... Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich den Garten niemals gepachtet. :-( Dabei bin ich doch so stolz darauf! :-(
Ich werde bei der nächsten Jahreshauptversammlung dieses Problem nochmal vor allen Mitgliedern ansprechen. Danke das ihr Eure Meinung dazu hier niedergeschrieben habt!
Zitat: "Es sollte in den Vereinen mehr Verstand als Vorstand geben!"
In diesem Sinne:
Einen ganz lieben Gruß,
Weinbergschnecke
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Eckhard am 01. Mai 2008, 11:12:00
Hallo Rebell,hallo Weinbergschnecke,
einen Brief vom Anwalt ist in der Tat eine gute Idee.
Ich werde das in meinem Verein bei passender Gelegenheit mal ausprobieren.
Ich glaube, man mauß endlich mal was dagegen tun, anstatt immer nur weh zu klagen.

gruß eckhard
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: dora am 01. Mai 2008, 16:40:00
hallo

kannst du nicht einfach deine Gartentür anbschließen ?

Gruß dora
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Eckhard am 01. Mai 2008, 21:02:00
..wenn das Tor nur 90 cm hoch ist ...

Es hat bisher nichts genützt.
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: dora am 01. Mai 2008, 23:12:00
na der wird doch nicht drübersteigen wenn abgeschlossen ist ??
ansonsten Hund anschaffen  
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Hans am 02. Mai 2008, 04:16:00
Halt! Ich hab da noch ´ne Idee:

Selbstschussanlagen installieren!

Laßt doch mal die Kirche im Dorf, Leute.
Am Samstag, dem 5.5. stellen wir das Wasser in unserer Anlage wieder  an. Zu diesem Zwecke (Funktionsprüfung der Zähler, Druckprüfung der Leitung) m ü s s e n  wir die Gärten betreten.
Da wird eben 2 Wochen vorher ein Aushang gemacht:
"Achtung, an dem Tage bitte Gartentore offen lassen und die Winterverpackung der Wasserzähler entfernen"

Das hat in den zurückliegenden Jahren dann schon mal einer vergessen, und wir mußten durch den Nachbargarten oder über den Zaun rein. Bei dem habe ich mich über die Blume bedankt - kein böses Wort, und erledigt.
Wenn dann allerdings einer käme und verlangte, einen weiteren Termin dafür zu machen?? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass es solche Deppen gibt!
In einer Anlage, in der ein solches Klima herrscht, würde ich mich nicht wohlfühlen und schon gar  nicht Verantwortung übernehmen wollen.
Ich hoffe, Ihr hattet alle einen guten "Herrentag".

mit Grüßen aus Dresden

Hans
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Horst am 02. Mai 2008, 09:25:00
Liebe Freunde;
die Pacht eines Kleingartens kann man mit der Miete einer Mietwohnung vergleichen.
Zur Mietwohnung hat auch der Vermieter
ohne Grund keinen Zutritt.
Beim Kleingarten ist es nicht anders.
Nachfolgend biete ich Punkte aus unserer Gartenordnung an.
Man könnte für die nächste Mitgliederversammlung so was als Antrag zur Ergänzung oder Änderung der Gartenordnung oder des Kleingarten-Pachtvertrages einreichen.
Es besteht auch die Möglichkeit einen individuellen Kleingarten-Pachtvertrag
mit diesen Punkten auszuhandeln.

,,Hausrecht, Verwaltung und Aufsicht

a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch, Einbruch o. ä.hat jedes Mitglied das Recht, andere Kleingärten sofort zu betreten,
um dort für erste Abhilfe zu sorgen.
Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbei zu holen.
 
b) Vorstandsmitglieder sind berechtigt,
den Kleingarten und die baulichen Anlagen
im Beisein des Pächters zu besichtigen,
soweit Anhaltspunkte vorhanden sind,
dass die Gartenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung
oder sonstiger rechtswidriger Nutzung einschließlich erheblicher         Bewirtschaftungsmängel ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.

c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle
sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

d) ...................................................... "


Horst
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: dora am 02. Mai 2008, 10:06:00
hallo

@ Hans
es geht ja nicht darum, dass hier was abgelesen werden soll, sondern dass der Vorstand da ständig reinschlappt.

@ Horst
Hab ja oben schon geschrieben, dass der Vorstand wenn etwas wichtiges anliegt ( Gefahr ) da durchaus rein darf.
Aber eben nicht grad mal so weil er mit dem Gärtner was zu besprechen hat.

Gruß dora
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Weinbergschnecke am 02. Mai 2008, 19:50:00
Danke, Danke für die zahlreichen Ideen, Antworten und Tipps!
Offensichtlich hat unser Vorstand eine schlechte Kinderstube gehabt...
Wie ich festgestellt habe muss ich wohl bis zur nächsten Hauptversammlung warten um das aufzuklären.
In unserer Anlage wird ja sogar geduldet das ehemalige Gartenmitglieder die Gärten betreten um sich ein Bild davon zu verschaffen um die eigene Neugier zu befriedigen.
"Wie sieht es bei den "Neuen" aus? Haben die hinten was gebaut das da nicht sein darf? usw..."
Zur Erklärung:
Wir haben die Laube mittig auf dem Grundstück und der untere Teil ist vom Weg aus nicht einzusehen! Daher erschrecke ich auch immer wenn ich im unteren Teil am wühlen bin und irgendein Depp plötzlich hinter mir auftaucht...
Mal sehen wie das diesen Sommer so wird :-/
Gruß
Weinbergschnecke
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Re(e)Bell am 02. Mai 2008, 19:53:00
Hallo Horst,

genau mit Top b) machst du das Ganze wieder unwirksam. Genau so eine Regelung wuerde dass alleinige Besitzrecht eines Paechters unterlaufen und die Klausel unwirksam machen.
Hatte ich schon oben geschrieben.

Lass es bleiben, oder fragt vorher einen Spezialisten der sich im Pachtrecht auskennt.

Gruss Re(e)Bell  
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: dora am 02. Mai 2008, 21:45:00
hallo

gegen die Vorbesitzer und überhaupt, probiers mal mit einem großen Schild :

Betreten verboten

Viellt. hilts

Gruß dora
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: Hans am 03. Mai 2008, 17:58:00
Hallo Weinbergschnecke,

bleibt zu hoffen, dass doch einiges von dem was hier auf Deinen Beitrag geschrieben worden ist für Dich verwertbar ist, wenn sich auch einige dabei in der Quadratur des Kreises üben.
Ich bin für klare Regeln im Verein - und es ist mir ziemlich wurscht ob das juristisch wasserdicht ist und wie das die anderen machen. Die Hauptsache ist, dass es im täglichen Vereinsleben funktioniert und alle mit den Gegebenheiten leben können.
Und noch mal zum (hoffentlich) Schluss:

Ein klares ehrliches Wort über den Gartenzaun und ein bißchen Freundlichkeit vermeidet viel mehr Konflikte als jede noch so ausgefeilte Regel.

Seid nett zueinander.

Grüße von Hans
Titel: Re : Halt am Gartentor!
Beitrag von: wastl am 20. Mai 2008, 16:14:00
Ein Besichtigungsrecht des Vorstandes, das ja sinnvoll ist, um kontrollieren zu können, ob Auflagen etc. eingehalten werden, kann nicht in ein jederzeitiges Betretungsrecht ausgelegt werden. Wenn der Vorstand das Bedürfnis verspürt, einen Garten zu besichtigen kann er mit dem Pächter einen Termin machen und dann kommen. Schon aus der Formuierung "im Beisein" ergibt sich, dass der Vorstand nicht einfach auf die Parzelle darf, wenn er nicht mal weiß, ob der Pächter anwesend ist (sonst könnte sich ja niemand erschrecken).
Ob das nun gleich auf einer Versammlung thematisiert werden muss, na ich weiß nicht. Das würde ich erst machen, wenn sich der Vorstand nach direkter Ansprache - bei seinen seltsamen Gewohnheiten wird er ja bald wieder über den Zaun steigen - weigert, sein Verhalten zu ändern.
Titel: Re: Halt am Gartentor!
Beitrag von: Hannah0812 am 02. September 2016, 13:51:12
Also wir haben super nette Nachbaren, mit den wir auch ab und am Gartentor stehen und plaudern.
Ist immer Glückssache, denke ich wen man zum Nachbaren hat. Ich finde aber das ein gewisser Anstand jeder haben sollte.

______________________________________
http://www.zaun-gartentore.de/
Titel: Re: Halt am Gartentor!
Beitrag von: Schmerlen-Andy am 01. Oktober 2016, 11:06:06
Hm, wie wäre es mit einem netten Schild und einer Glocke am Tor: "Gartenfreunde klingeln 2x, wenn keiner öffnet, bitte Unkraut jäten."

Ansonsten würde ich das Tor auch bei Anwesenheit abschließen, das mache ich immer wenn ich meinen Mittagsschlaf halte :)
Titel: Re: Halt am Gartentor!
Beitrag von: bea0815 am 24. November 2016, 22:59:33
Hallo,

Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand - und der Anstand ist wohl
bei dem Vorstand auf der Strecke geblieben :)Gruß Bea
Titel: Re: Halt am Gartentor!
Beitrag von: FabianBauer am 25. November 2016, 14:51:29
Such am besten mal das persönliche Gespräche mit dem Vorstand und versuche es sachlich zu regeln. Sag ihm auf jeden Fall was dich stört und höre dir seine Begründung an.

Findet gemeinsam eine passende Lösung :)
Titel: Re: Halt am Gartentor!
Beitrag von: InThegarten am 30. November 2016, 22:01:03
Würde auch nich einfach so mich getrauen in den Garten eines anderen einzudringen, sagt mir in gewisser Weise mein Menschenverstand  :D (http://www.maehrobotertest.eu/produkt/bosch-indego-1000-connect/)