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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 18:10:00

Titel: Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 18:10:00
Marion schrieb:

1. Wie viel Stunden sind üblich im Jahr?
2. Es ist normal, das man für nicht geleistete Arbeitsstunden von 9 Std/ a`15,00 Euro abgenommen wird?
3. Muss ein Gartenfreund, der älter als 70, 80 oder sogar 85 Jahre alt ist, noch Arbeitsdienst leisten?
4. Wie lange muss Frau / Mann Arbeitsdienst ableisten, bis zu welchem Alter?

Hallo Marion und auch einen
Fröhlichen Gruß an alle anderen Gartenfreunde,
denn in diesen Forum bin ich neu hier und möchte zu diesen heissen Thema meine Meinung darlegen.

Alles deutet darauf, das die Marion in der gleichen Anlage/Verein ist, wie meine Wenigkeit. Daher erlaube ich den Betreiber dieses Forum meine Mailadresse an Marion weiter zu geben. Damit wir in unseren Verein dieses Problem gemeinsam angehen können.

Bedauerlicherweise gibt es keine landesweite einheitliche Regelung. Hier ist also Nachholbedarf und überfällig. Über einen längeren Zeitraum war ich selbst Obmann in diesen Verein und habe live mitbekommen, wie der Umgang mit älteren Gartenfreunde/innen so ist und wie man im allg. so sozial eingestellt ist.

Die Bezeichnung  "Arbeitsdienst" mißfällt mir, das hatten wir schon mal, sondern es sollte als Gemeinschaftsarbeit bezeichnet werden. Normalerweise sind wir eine Gemeinschaft - doch leider kennt man nur seine Nachbarschaft - das Gemeinschaftsgefühl sollte entstehen und gepflegt werden. Die Realität sieht anders aus.

An dieser Stelle möchte auf das Arbeiten im Alter eingehen und dabei muß ich ein wenig direkt werden. Woher nehmen sich junge und gesunde Menschen das Recht, um zu bestimmen, wie lange der Mensch arbeiten darf ? Gemeinschaftsarbeit von ein(er) Gartenfreund(in) im Alter von 70 Jahren zu verlangen, das ist meiner Meinung nach moralisch nicht vertretbar. Der Gesetzgeber hat eindeutige Regelungen geschaffen und darüber setzt man sich eigenmächtig hinweg.

Vorschlag:
Wer mindestens 15 Jahre Mitglied eines Vereines ist und sich nachweislich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligt hat, der wird automatisch von der Gemeinschaftsarbeit bei Eintritt zur Rente befreit.
Dies muß gelebte Wirklichkeit in allen Vereinen werden.

Also Marion schreib mir mal ne Mail, denn in unseren Verein denken viele so. Vielleicht bekommen wir das in diesen Sommer noch geregelt.


Hans


Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: dora am 07. Mai 2008, 18:26:00
hallo Hans

auch in unserem verein ist das ständig ein thema gewesen.Wir haben das nun so gelöst, dass älter Mitglieder zwar genauso wie junge ihre Arbeitsstunden machen müssen, aber man teilt ihnen ein leichte Arbeit zu. Das klappt ganz gut.
Vereinsmitglieder die ihre Arbeitsstunden nicht machen wollen bezahlen dafür, bzw suchen jamanden der die Stunden übernimmt. Die Anzah der Stunden, sowie die Bezahlung dafüt wurde auf der MGV festgelegt.
Wir verlangen von den älteren Gärtnern, dass sie auch mitarbeiten, weil ja alle Mitglieder gleich zu behandeln sind. Außerdem haben wir festgestellt, dass die leute das dann auch gerne machen, wenn die arbeit leichter ist.
Bei uns wars eben mal so, dass wir bestimmt 30 % ältere Gärtner haben, und es werden ja immer mehr.

Gruß dora
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 18:49:00
Hallo Dora,
so schnell habe eine Antwort nicht erwartet. Doch nochmals zu der Arbeit im Alter. Wer es freiwillig macht, der solls. Doch wenn ich über den Zaun schaue und meinen älteren Kollegen(in) sehe, wie mühsam sie ihren eigenen Garten im Frühjahr bestellt wird und dann noch Gemeinschaftsarbeit am Samstag?

Als Obmann habe ich es miterlebt, wie jüngere Gartenfreunde uns bei der Gemeinschaftsarbeit zugesehen hatten und Ältere puckelten sich ab.

Der Garten sollte ein Ort für Erholung und Entspannung sein, dies insbesondere für ältere Gartenfreunde (innen)und nicht ein Ort für Zwangsarbeit für Rentner.

Als Obmann habe ich einen 69er in seine Parzelle geschickt, wie er mit einer karre Schlacke durch die Gegend schub. Obendrein war er gehbehindert. Das sind die berühmten leichten Arbeiten?

Deshalb - weg mit dieser Form von Gemeinschaftsarbeit.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Burchard am 07. Mai 2008, 22:52:00
Hallo,

die Gemeinschaftsstunden werden doch auf der MV beschlossen. Da werden auch die "Rahmenbedingugen" festgelegt.

Was habt ihr ( die Mitglieder ) den genau beschlossen?

Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Biggi am 07. Mai 2008, 22:56:00
Hallo Hans!
Aufbaustunden heißt das bei uns und soll die Gemeinschaft fördern.Gartenfreunde alt und jung arbeiten zusammen und man lernt die Neuen kennen.Was macht ihr wenn euer Gartenverein überaltert?Verwildert dann das ganze Umfeld, da ja alle befreit sind von den Stunden? Wasserrohrbruch, nein wir sind befreit wir buddeln nicht, wer dann? Aussenzaun reparieren, wir sind befreit, lasst ihn zerfallen.Wir mußten dieses Jahr leider die Rentner um Hilfe bitten, das sie wenigstens die Hälfte an Stunden mithelfen.Sie können natürlich leichte Arbeiten verrichten, wir sind ja froh über ihre Hilfe.Was sagen die jungen Gartenfreunde? Sie gehen die ganze Woche arbeiten, sind froh das sie das Wochenende Zeit für den Garten haben und statt sich auszuruhen müssen sie auch Arbeitsstunden machen.Sie sind zwar jung, haben aber auch ein Recht auf Familie und sammeln Kraft für die nächste Woche.Alt und jung gemeinsam, jeder wie er es schafft. Die alten geben ihre Erfahrung an die unerfahrenen Gartenfreunde weiter. Oder sollen wir noch mehr leere verwilderte Gärten bekommen?
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 23:08:00
Moin Burchhard,
die MV ist so geplant, das sie Mitten im Winter stattfindet, wenn kein(e) Gartenfreund(in) im Garten ist. Daher ist die Beteiligung so, das man lieber zu Hause bleibt. Das ist für mich in dieser Sache nicht von Bedeutung.
Es ist und bleibt verwerflich, wenn man die langjährigen, alten Garatenfreunde zu dieser Art von Zwangsarbeit heran zieht. Wenn keine Teilnahme erfolgt, dann Knete zahlen. Ich empfinde es als eine Art von Altersdiskriminierung.

Bin erst heute über diese Forum informiert worden und ich packe bewusst dieses unbequeme Thema an, damit Vorstände/Mitglieder einmal darüber nachdenken, was sie so angestellt haben.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 23:20:00
Hallo Biggi,
das Gemeinschaftsarbeit notwendig ist, das stelle ich nicht in Frage. Erfahrungen damit habe ich reichlich als ehemaliger Obmann sammeln können.
Ich wende mich ausdrücklich gegen den Zwang der Arbeit für ältere, langjährige Gartenfreunde/innen.
Wenn Not besteht, dann kann man dieses Personenkreis höflich um Mitarbeit bitten. Sie kommen bestimmt.
Meine Wenigkeit wird dieses Jahr 66 Jahre alt und ich sehe nicht ein, das ich bis zur Kiste noch schufften soll. Außerdem gehöre ich einer Senioren Organisation an und ich vertrete nicht nur meine eigene Meinung. Viele ältere Gartenfreunde/innen vertreten die gleiche Meinung.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Burchard am 07. Mai 2008, 23:21:00
Hallo,

das sind mir die richtigen. Nicht zur Mitgliederversammlung gehen und dann an den Beschlüssen rummecker.

Die Mitglieder beschliessen auf der Mitgliederversammlung die Gemeinschaftsstunden, wer zu faul ist zur versammlung zu gehen muss mit den Beschlüssen leben.

Die MV ist auch der richtigere Platz um unbequeme Themen anzusprechen.


Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 07. Mai 2008, 23:32:00
Hallo Buchhard,
nicht zur MV gehen und dann noch meckern, das Argument kenne ich besonders.
Ich will kein falsches Mitleid erwecken, aber dank 5 Kehlkopf OP\'s kann ich kaum reden. Folgedessen sitz ich in Versammlungen nur doof herum und dien als Stimmenfänger.

Damit es klar ist - ich höre auf zu mekkern, wenn dieses Art von Diskriminierung aufhört.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: lutz am 08. Mai 2008, 17:21:00
Hallo Hans Kirchner, hallo Gartenfreunde.

Meines Erachtens wird sich so oder so entweder der "Jüngere" oder eben der "Ältere" benachteiligt sehen wenn nicht faire Lösungen für die Gemeinschaftsarbeit gefunden werden.

Meine Eltern haben auch nicht eben die besten Erfahrungen machen können und zu guter Letzt eben lieber schweigend gezahlt weil gerade nicht nach Leistungsfähigkeit und! Alter die Arbeiten organisiert und planmäßig vergeben wurden. Die "Arbeiter" durfeten Gräben ausheben und "Schlacke karren", die Beamten und die Intelligenzia haben im Lehrgarten oder beim Zaustreichen die Plichtstunden tot geschlagen...
Daß sie -also meine Eltern, dann irgendwann auch keine "Lust" mehr auf die Mitgliederversammlung hatten ist (mir zumindest) verständlich.
 
Doch es geht auch anders! Möglicherweise (noch) nicht in einem/jedem Kleingartenverein? Ich selbst habe in einem Wohnprojekt mitgearbeitet in dem ebenfalls Eigenleistungen, also eine noch umfassendere Art Gemeinschaftsarbeit nötig waren und auch jedes Jahr wieder sind. Die Mitarbeiter, jünger und älter, Handwerker und Studenten, Kindergärtnerinnen, Verkäuferinnen etc... Selbst die Kinder der Teilnehmer wollten zu guter Letzt ihren Teil mit beitragen. Allerding hatten und haben sie alle zu aller Zeit ein umfangreiches Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht!
Klar gibt es such mal Zoff oder (ellen-)lange Diskussionen, auch Tränen, wenn z.B. über die Bepflanzung des Hofes gestritten wird, bei wesentlichen Fragen werden wir ums erstaunlich schnell einig!

Zuvor sollte gekärt werden ob und in wie weit die Arbeiten notwendig sind und ob und in wie weit sich die Gartenfreunde bei dieser Entscheidungsfindung einbringen können. (Die Mitgliederversammlung sollte zwar der Platz dafür sein, bei uns allerdings entscheidet -ihr ahnt es schon- einzig und alein Der Vorstand respektive der Große Vorsitzende.) Hier wären dennoch dringend modernere und demokratischere Formen als die MV angeraten...

Doch zum konkreten Beispiel. Warum finden ihr keine Arbeiten wie Kaffee kochen, Frühstück bereiten o.ä. die gleichzeitig einem näheren Kennenlernen dienen könnten? Nach dem Schlacke karren lassen sich auch die jüngeren gern "bemutteln". Und die Älteren fühlen sich immer noch in die Gemeinschaft integriert, werden gebraucht. Übrigens; mit jedem Arbeitseinsatz ein Stück mehr, soviel sei hier verraten.
Ist nur eine Frage der Organisation und des im Verein herrschenden Geistes.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 08. Mai 2008, 21:57:00
Hallo Lutz und auch ein Moin Moin an alle

Wie es auch anders geht....
Der Obmann macht im Frühjahr eine Anlagenbesprechung mit allen Parzellenpächtern. Darin werden die notwendigen Gemeinschaftsarbeiten besprochen und auch werden die Termine dazu erörtert b.z.w. festgelegt. Dauergemeinschaftsarbeiten für einzelne Pächter werden öffentlich in dieser Versammlung festgelegt. Mauscheleien werden dadurch ausgeschlossen, genau so, wie Kräuter Hacken bis zum schielen. Verschönerungsvorschläge könnten hier festgelegt werden.
Ältere Gartenfreunde könnten gebeten werden, sich an leichten Arbeiten zu beteiligen. Zwang für langjährige Gartenfreunde wird dadurch ausgeschlossen.

Lutz, Du verwendest die Begriffe "Arbeiter" und Andere. Für mich fehlt noch der Begriff "Besitzende".

Die Kleingartenbewegung ging ursprünglich aus der Arbeiterbewegung aus und davon ich heute fast nichts vorhanden. Ungeheuer wichtig ist heute, ob heute gewisse Pflanzen, Sträucher und Bäume stehen dürfen. Das aus Parzellen heute Hecken durch Verbretterungen ersetzt werden oder das Schwimmingpools im Garten stehen, das juckt kaum einen. Übernachtungen und Urlaub im eigenen Garten stand in der Nachkriegszeit an der Tagesordnung - heute verboten. Jedermann / Frau weis wo wir zur Zeit stehen. ALG II Empfänger werden mit einen Nasenrümpfen in den Kleingartenanlagen angesehen. Kleintierhaltung ist bei uns verboten. Kaninchenbraten is nich mehr. Dieses Kleingartengesetz ist von Bürokraten geschaffen worden und gehört meiner Meinung nach, vollkommen überarbeitet. Genau so, wie der Zwang zur Arbeit im Alter.  

mfg
Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Markus am 12. Mai 2008, 13:38:00
Hallo Hans,
ich kann Dein Anliegen verstehen, aber so wie Du es hier vorträgst, habe ich das Gefühl, Du bist auf Konfrontation aus.
Ich gehöre mit 35 Jahren wohl eher zu den Jüngeren. Bin in meinem Verein im Vorstand und somit von weiterem Arbeitsdienst (so heißt er bei uns, seit den Anfängen und wurde so von denen genannt, die unseren Verein abfgaut haben. Also Deine Altersklasse und älter.)Das hindert mich aber trotzdem nicht daran, an weiteren Arbeiten teilzunehmen.
Aber mit welchem Recht soll ich eine Gruppe unserer Mitglieder von "der Arbeit" befreien?
Die Jüngeren, die schauen müssen, wo sie neben ihrem Broterwerb noch die Zeit hernehmen, um im eigenen Garten was zu schaffen? Evtl. Die Frauen, weil sie mit Arbeit, Haushalt und Kindern genug zu tun haben? Oder die Rentner, die den ganzen Tag Zeit haben, aber nicht mehr zu arbeiten haben wollen?

In jedem Verein gibt es wohl Aufgaben für jeden. Der eine kann mehr körperlich Arbeiten, der andere ist im Planen besser, einer Bereitet vor und ein anderer macht Handreichungen.
Bei uns wird jeder zur Abreit rangezogen, der eine Parzelle hat. Dies gehört zu den Aufgaben eines Kleingärtners. Steht sogar in unserer Satzung. In Ausnahme/Härtefällen, könnte ein Gartenfreund (ob jung, alt, Mann oder Frau) von der Arbeit befreit werden. Ist bei uns jedoch noch nie vorgekommen.

Und zu sagen, zu den MGV\'s gehe ich nicht mehr, weil.... ist eine so beschi*piep*..bescheidene Ausrede. Solche Kleingärtner liebe ich besonders.

Gruß
Markus
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 12. Mai 2008, 16:01:00
Hallo Markus,
keinesfalls bin ich drauf aus, das ich Dampf ablassen will, sondern es soll ins Gespräch kommen, das es unmöglich ist, wenn Menschen bis zum 75th Lebensjahr zur Arbeit zwangsverpflichtet.
Freiwillig JA - Zwang NEIN !
Wie ich noch jung und dynamisch war, da hab ich freiwillig die Aufgaben eines Obmannes wahrgenommen. Im strömenden Regen z.B. hab ich dafür gesorgt, das die Trinkwasseranlage ihren Betrieb im Frühjahr wieder aufnehmen konnte. Will keine weiteren Einzelheiten hier nennen, aber mit Fug und Recht kann ich behaupten, das ich etwas für die Allgemeinheit gemacht habe. Ebenso hab ich mich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligt.
Zum Anderen - die Mitgliederversammlungen. Markus, hättes Du alles gelesen, dann hättes Du mitbekommen, das ich mehrere Stimmband OP\'s hinter mir habe und nicht mehr so reden kann. Was soll ich in MV, wenn die Herren Dauerredner ihre Tagesordnungspunkte durchjagen. Dann sitz ich als Zuhörer, diene als Stimmzähler und meine Belange kann ich nicht einbringen. Folgedessen bleibe ich zu Hause. Das ist aber nicht das Problem.
Nochmals zur Sache. Es geht doch nicht an, das man schon fast den Arzt von der Schweigepflicht entbinden muß, ärztliche Erklärungen vorlegen muß, nur weil man im Alter nicht mehr kann. Vorher nehmen sich Menschen das Recht dazu? Mit Eintritt des Rentenalters ist Schicht im Schacht. Man kann höflich um Hilfe bitten und dann ist man auch bereit etwas zu tun, aber nicht unter Zwang !
Abschließend noch ein kleiner Tip an die jüngeren Gartenfreunde:
Beobachtet einmal wie mühsam es für einen älteren Menschen ist, um im Herbst und Frühjahr den Garten zu bestellen!

In diesen Sinne
nachträglich Fröhliches Pfingstfest
Hans Kirchner
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: dora am 13. Mai 2008, 08:01:00
hallo

bei uns ist das durch vertraglich geregelt, dass
j e d e r Gärtner seiner Spllstunden leisten muss, oder dafür bezahlt.
Die Gleiche Diskussion wie hier haben wir auch schon gehabt und gerade in der letzten Versammlung wurde wieder beschlossen das so zu belassen.
Begründung :
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und auch Pflichten. Man kann die Stunden auch bezahlen, oder sich jemanden suchen der die Arbeit macht. Außerdem sind bei uns schon sehr viele über 70 und es werden immer mehr. Die Jungen können nicht alles alleine machen. Wenn du zur Miete wohnst musst du auch nach Hausordnung putzen oder putzen lassen, egal wie alt du bist.
Wir haben auch alleinstehende alte Frauen oder Männer die nicht mehr so gut können. Die dürfen dann leichtere Arbeiten machen ( Vereinsheim putzen, Vorhänge waschen, Küche auswischen usw. ) Es findet sich immer was, und bei uns klappt das. Die Alten fühlen sich wirklich wohl dabei und haben das Gefühl noch bagraucht zu werden.

Gruß dora
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans am 13. Mai 2008, 18:50:00
richtig, dora!

Du hast alles treffend gesagt.
Bei uns läuft das auch so, und hat sich bewährt.

viele Grüße

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 13. Mai 2008, 20:40:00
Hallo Dora
und auch ein Gruß
an alle Gartenfreud(e)innen,

scheinbar kommt das nicht richtig rüber oder man will es nicht verstehen. Ich will kein Streitgespräch hier in diesen Forum, sondern ich will das man es erörtert, weil es Veränderung bedarf.

Da rackere ich über Jahrzehnte für den Verein, indem ich an der Gemeinschaftsarbeit beteilige,  mach alles mögliche, übernehme freiwillig die Aufgaben eines Obmannes für einen Zeitraum und jetzt soll ich noch zwangsweise bis zum 75th Lebensjahr knüppeln? Aber es geht aber nicht allein um meine Person.

Wie schon bereits erwähnt - freiwillig JA - Zwang ab 65 Jahre NEIN.

Warum ist man nicht in der Lage, uns um Hilfe zu bitten??? Mit 65 bis 75 - überlegt doch, was das bedeutet. Obendrein eine ärztliche Stellungnahme abzuverlangen, wenn das Leistungsvermögen im Alter abnimmt, damit Mann/Frau von der Gemeinschaftsarbeit befreit wird. Irgendwo steht es geschrieben, das hat so was mit, das die Würde des Menschen....???

Zu unserer Anlage:
Umfasst ca. 120 Parzellen, ca. 20 % der Vereinsmitglieder sind im Rentenalter. Von Überalterung keine Spur. Das sogn. Vereinsheim ist als Gaststätte verpachtet worden und die damit verbundenen Gemeinschaftsarbeit gibt es nicht. Bei den veranschlagten 9 Arbeitsstunden im Jahr sind das 1080 Arbeitstunden. Berücksichtige ich die 20%, so ist es durchaus machbar, das alle laufenden Unterhaltsarbeiten erledigt werden.

Ich weis auch, das gerade jüngeren Menschen schwer fällt, sich da hinein zu denken, um etwas zu verändern. Das war schon immer so und es bleibt auch so.


Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans am 14. Mai 2008, 20:19:00
Hallo, lieber "Namens"-Vetter Hans (Kirchner),

anfangs habe ich ein bißchen verdattert geschaut auf das was da einer mit der Unterschrift Hans versehen geschrieben hatte. Kein Vorwurf an Dich - eben Zufall mit dem (Nick)-Namen.
Damit wir uns nicht mißverstehen: ich bin 69 Jahre alt, alles andere als kerngesund und seit 39 Jahren mit wechselnden Funktionen (mal erster, mal zweiter Vorsitzender)für unseren Kleingartenverein tätig. Seit Jahren bemühe ich mich, einen Nachfolger für mich zu finden und war da auch immer erfolgreich - aber leider immer nur auf Zeit, denn Ältere mußten aus gesundheitlichen Gründen aufgeben oder sind mir einfach "weggestorben" und der jetzige "Jüngere" zieht weg von hier und muss deshalb seinen Garten aufgeben. Also muss ich wieder weitermachen. Hinschmeißen gibt`s nicht bei mir, auch wenn es mir zunehmend schwerfällt, bei allen Arbeitseinsätzen  mit vornean zu sein - zusätzlich zur Verwaltungsarbeit.
In unserem Pachtvertrag steht: "Verwaltungskosten werden durch Mitgliedsbeiträge und Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder abgegolten"....

Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Ebenso das für nicht erbrachte Arbeits-Leistungen zu entrichtende Entgelt.
Laut Satzung haben alle Mitglieder diese Leistungen in einer Form und termingerecht zu erbringen.
Bisher hat noch kein Mitglied das Ansinnen an die Mitgliederversammlung gerichtet, von den Mitgliederleistungen befreit zu  werden.
Von 41 Vereinsmitgliedern sind 22 im Rentenalter. Unser ältestes Mitglied ist 86 Jahre alt. Er wäre empört, wenn wir ihm sagten, dass wir auf seine Mitarbeit verzichten würden. Bei den Arbeitseinsätzen sind unabhängig von der Art der anfallenden Arbeiten die Rentner überdurchschnittlich engagiert. Das ist kein Vorwurf an die Jüngeren. Sie haben berufliche Probleme, weniger Freizeit, und andere Pflichten, die Ältere nicht mehr haben. Wenn ich einen von ihnen auf Grund seiner Fähigkeiten brauche, spreche ich ihn direkt an - und dann ist er auch bereit.
Ich weiss nicht, warum das bei Euch nicht gehen soll. Entweder Euer Vorstand macht da etwas (oder vieles) falsch oder es sind zu viele Jammerlappen im Verein!
Glaubst Du der Weihnachtsmann macht die Arbeit für Euch? Der ist in der Regel auch ein alter Mann.
Denk mal weniger: "Was kann der Verein für micht tun?" sondern mal : "Was kann ich für unseren Verein tun?"

Unabhängig davon kann jeder Verein für sich auf Dauer oder befristet beschließen, bestimmte Mitglieder von den Pflichtleistungen zu befreien.
WO ist das Problem?

Ich wünsche Euch ein erfolgreiches Nachdenken.

mit freundlichen Grüßen

Hans
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Biggi am 14. Mai 2008, 21:44:00
Ja das hat der Hans toll geschrieben.
Respekt haben wir vor unseren alten Gartenfreunden. Sie sind auch die Generation die noch am meisten anbaut, Hut ab.
Der andere Hans Kirchner sollte doch mal einen netten Brief an den Vorstand schreiben, mit all seinen Problemen die er auf der Seele hat. Werter Herr Kirchner das hilft bestimmt. So unmenschlich kann kein Vorstand sein, das er ältere Menschen zu harter Arbeit zwingt. Unsere Älteren Gartenfreunde helfen nun mit, jeder auf seine Art wie er kann. Dafür sind wir dankbar und die Rentner auch, da sie uns so manches Wissen vermitteln können.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Eckhard am 15. Mai 2008, 09:15:00
Hallo -
mir fehlen da ein paar Aspekte.
Wer Arbeit im Garten als mühsam oder lästig empfindet, macht was falsch.
Gerade die Menschen, die bis ins hohe Alter "arbeiten", werden älter, als die , die ab 65 möglichst wenig machen. Man muß nur anpassen.
In vielen Vereinen haben lt Satzung o GO die Pächter bei der Erfassung von GemArbeit gar kein Mitspracherecht.
Die Größe der Gärten lassen sich den Möglichkeiten anpassen - Ein Garten geteilt würde dann auch nur die Hälfte der GemA bedeuten.
Das kann man machen.
Bedingung ist immer, das alle zur MV gehen, auch wenn sie nichts sagen wollen oder können. Abstimmen kann Jeder.
Grundsätzlich bin ich gegen unterschiedliche Stunden für Alte und Junge. Das ist rechtlich nicht  ok.
Die GA ist in gleiche Std  aufgeteilt. Selbstverständlich gibt es immer leichte und schwere Arbeit. Die wird in der übrigen Gesellschaft auch nach  Leistungsfähigkeit verteilt.
Müssen denn die Kleingärtner immer wieder versuchen, das Rad neu zu erfinden?

gruß eckhard
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Uwe am 15. Mai 2008, 19:11:00
Hallo Hans

Bei mir im Verein sind tatsächlich die Gartenfreunde die über 70 Jahre alt sind von der GA befreit. Dies wurde vor Jahrzehnte mal auf einer MGV beschlossen. Mein Vorschlag wäre, mach doch einfachmal den Versuch und beantrage das auf der nächsten JHV. Dann muß der Vorstand das bearbeiten und mit ein Bischen Glück wird das beschlossen. Vorraussetzung ist dann natürlichlich das du auf der Versammlung anwesend bist auch wenn du nicht mehr so deutlich sprechen kannst. Ich muß dir noch dazu sagen, auch ich habe ein Mitglied bei mir der kein Kehlkopf mehr hat. Auch den kann man relativ schwer verstehen aber trotzdem kommt er zu Wort und er wird, wenn auch schwer, verstanden und akzeptirt. Ich will damit nur sagen das auch schwer zu verstehende Leute an den Versammlungen teilnehmen sollten. Wenn sie dir nicht zuhören wollen oder können dann solltest du dir einen suchen der für dich verständlich spricht. Bitte verstehe das jetzt nicht falsch aber auch mit so eine Behinderung sollte man von einer MV nicht fern bleiben

Gruß Uwe
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Marion am 26. Mai 2008, 16:20:00
Hallo Gartenfreunde, hallo Hans Kirchner,

draußen in der "richtigen" Arbeitswelt, wäre ich der glücklichste Mensch auf Erden, wenn ich die Stunde 15,00 Euro verdienen würde.

Wie kommt der Vorstand auf 15,00 Euro?
Wer bestimmt es?
Wie wird dieser "Stundenlohn" berechnet?
Wer verwaltet das Geld?
Was wird mit dem Geld gemacht?

Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?

Der Arbeitsdienst bei uns hier fängt schon im März an und geht bis September und zu Zeiten, wo ich und mein Mann arbeiten. Also, wie sollen wir am Arbeitsdienst teilnehmen, bitteschön?

Unsere lieben Gartenfreunde rechts und links von uns, die machen es sich sehr einfach. Mähen den Rasen und Sie haben die Arbeitsstunden für ein Jahr raus.
Wir, die neu dazu gekommen sind, werden nicht einmal gefragt, ob wir auch den Rasen mal mähen könnten, damit es "angerechnet" wird. So viel zu den "älteren Generationen"! (Danke). So unter dem Motto: "Was ICH habe gebe ich nicht WEG!"


An Hans Kirchner!
Wenn du im Vorstand bist, wäre es schön, wenn Ihr bei der Wahrheit bleiben würdet. Wir wurden von Euch belogen in Bezug auf Garten, von wegen Nutzungsgarten. Es wurde wohlwollend verschwiegen, das dieser Garten nur aus Lehmboden besteht und es unmöglich macht, Gemüse anzupflanzen! DANKE, an die ältere Generationen.

Frohes Schaffen allen Gartenfreunde!

Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 27. Mai 2008, 06:37:00
Moin Moin Marion,
nachdem unsere Gartenanlage durch mangelhafte Entwässerung 3 mal überflutet wurde, so musste ich zuerst die dadurch entstandenen Schäden beheben. Hinzu kam, das die dadurch verursachte Verunkrautung im gesammten Garten beseitigt werden musste. Natürlich musste gegraben, gesäht und gepflanzt werden. Uff - war ne Menge Arbeit und konnte mich dadurch nicht an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen.
Ich würde gerne zu Deinen Anliegen jetzt ein paar Worte loswerden, bin aber jetzt durch einen längeren Zeitraum durch einen Krankenhausauffenthalt meiner Frau blockiert. Für die nächsten 4 - 6 Wochen ist nichts mit PC und dergleichen.

Schönen Gruß
Hans

PS: Bin nicht Mitglied des Vorstandes
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Burchard am 27. Mai 2008, 08:49:00
Hallo Marion,

> Wie kommt der Vorstand auf 15,00 Euro?
> Wer bestimmt es?

der Betrag wird normalerweise von der Mitgliederversammlung festgelegt, schau dochj mal in die Vereinssatzung


> Wer verwaltet das Geld?

der Kassierer - wer sonst

> Was wird mit dem Geld gemacht?
Das bekommen diejenigen, die an "deiner Stelle" die Arbeit machen


> Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?

da ist der Weg zum Bier nicht so weit

aber im Ernst,
die zu erledigenden Arbeiten - sowie die erforderlichen Stunden werden vom Vorstand auf der Mitgliederversammlung "beantragt"



Genrell; habt ihr das Problem mal auf der Mitgliederversammlung angesprochen?

Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 11. Juni 2008, 14:45:00
Moin Moin,
bin zwischendurch einmal zu Hause und möchte dazu ein paar Anmerkungen loswerden.

Einerseits -
mit der Festsetzung von "Stundenlöhnen" für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist das so ein (Un)Ding. In aller Regel sind wir eingetragene Vereine deren Allgemeinnützigkeit anerkannt ist und keine Gewerbeunternehmen. Eine landes/bundes einheitliche Regelung gibt es dafür nicht, so sind halt erhebliche Unterschiede in den einzelnen Vereinen vorhanden.

Eindeutig wird hierbei eine Bewertung von Arbeit und Leistung vorgenommem, die nur an der Realität vorbei geht. Nun kann man den "Schwarzen Peter" zwischen Vorstände und Mitgliederversammlungen hin und her schieben, doch das Problem bleibt bestehen. Tatsache ist - das Arbeit und Leistung vergleichbar mit der Tätigkeit einer landwirtschaftlichen Hilfskraft gleich zu setzen ist. Darüber hinaus gehende Bewertung zielt eindeutig auf Maßregelung. Ob dieses Vorgehen nun der Gemeinschaft förderlich ist, da habe ich meine erhebliche Zweifel.

Anderseits -
besteht Handlungsbedarf für eine landes/bundesweite einheitliche Regelung dieses Mißstandes. In diesen Zusammenhang muß man sich mit der Frage beschäftigen, in wie weit sich hier Mitglieder des Landesvorstandes bzw. Bundesvorstandes in diesen Forum beteiligen? Oder - welche Möglichkeiten haben Kleingärtners darauf Einfluß zu nehmen?

Letzlich -
bleibt und ist es ein Absurdum, wenn Regelungen bestehen, die beinhalten, das ein Mensch bis ins hohe Alter von 75 Jahren zur Arbeit heran gezogen wird. Alle Befürworter sollten einmal kräftig darüber nachdenken, was sie damit abverlangen. Junge, gesunde Menschen maßen sich an, zu entscheiden, was zumutbar ist. Gleichzeitig wird abverlangt, das eine Leistungsescheinung eines Arztes vorgelegt werden soll, wenn eine Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit geschehen soll.

Empfehlenswert ist es, einmal zuzuschauen, welch eine Mühe es macht, wenn ein älterer Mensch seinen eigenen Garten im Frühjahr bestellt.
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Lutz am 14. Juni 2008, 18:28:00
Hallo Hans Kirchner,

auch wenn meine weiter oben gestellten Fragen unbeantwortet blieben möchte ich mich nochmals zum Thema äußern.

1. Wir sind sicher einer Meinung, daß die Gemeinschaftsarbeit für den Verein eine notwendige Geschichte ist.
Nicht nur, um Gelder zu sparen! Ich denke, wichtiger ist sie, um "die Gemeinschaft" mit Inhalt zu erfüllen die über den privaten Eigennutz hinausgehen.
Ob das gegeben ist, wenn die obskuren Zahlungen für nicht geleistete Stunden in unverhältnismäßiger, um nicht zu sagen sittenwidriger Höhe beschlossen und gezahlt werden ist eine andere Frage. Da drängt sich auch mir der Gedanke einer "Maßregelung" förmlich auf.

2. Eventuell können wir uns auch grundsätzlich darauf einigen, daß die Gemeinschaftsarbeit Bestandteil des -allgemein gesprochen- Mitglieds-Beitrages, also des Beitrages des Mitgliedes an den Aufgaben des Vereins ist.
Daraus folgernd schließt sich zwingend, daß alle den gleichen Beitrag leisten sollten. (Soziale Unterschiede könnten natürlich berücksichtigt und bei Bemessung der Höhe! des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt werden.) Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt.

3. Wir können uns eventuell auch darauf einigen, daß die "Arbeit" nicht zwangsläufig körperlich schwere Arbeit zu sein hat auch wenn sich das bei Dir anders anhört und in Deinem Verein eventuell auch anders gesehen wird.
Wie ich in meinem o.g. Beitrag bereits angedeutet sollten sich in einem Kleingartenverein auch andere Arbeiten finden lassen, die (auch) von älteren Menschen noch gern gemacht würden. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Der/die eine hat Interesse und Spaß an Gartenbüchern? Gut soll/kann er doch eine kleine "Bibliothek" für die Mitglieder betreiben. Spaß beim Umgang mit Kindern? Betreuung derselben während die anderen arbeiten...Wie gesagt, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wäre nur eine Frage der Organisation.

Weitere Lösungsvorschläge:
Der Mitgliedsbeitrag wird in Mark und Pfennig festgelegt mit der Option, daß ein maximal festzulegender Anteil auch in Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die Bewertung der Arbeitsstunden würde ich nicht unbedingt an der "Leistung" festschreiben wollen, da sehe ich Deine Bewertung schon recht nahe an der Realität. Der aktuell diskutierte "Mindestlohn" (7,50) wäre eine gute Richtschnur. Eine übergreifende Regelung hilfreich.

Alternativ könnte der Verein auch behilflich sein, wenn der ältere Gartenfreund eine/n Ersatzmann/-frau für den Arbeitseinsatz benötigt. In Stichworten; Haushaltsnahe Dienstleistung, steuerlich begünstigt, geringste Sozialabgaben... Es darf auch gerne ein Gartenfreund/-nachbar sein, der sich mehr als 1 € pro Stunde dazu verdienen möchte.
Und, ebenfalls nicht unwichtig: Der Verein hat damit rein rechtlich nichts zu tun, es entstünde ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Gartenfreund und dem "Ersatz". (Darum auch die oben geforderte Unterstützung vom Verein/Verband.)

Abschließend möchte ich nämlich mal nachfragen: Was geschieht eigentlich üblicherweise mit diesen für nicht erbrachte Arbeitsstunden eingenommenen Geldern?
Werden diese nicht oft an andere Gartenfreunde, die mehr Stunden leisten, ausgezahlt?
Soweit ich das sehe wird üblicherweise aber eben kein! wie auch immer gearteter Arbeitsvertrag geschlossen. Auch die mir bekannten Computerprogramme für Kleingartenverwaltung sparen diesen Punkt konsequent aus. Ist zumindest ein Novum... Aber irgendwann stolpert mal eine Finanzverwaltung darüber.
Und wenn dann in der BILD zu lesen ist: "Schwarzarbeit im Kleingartenverein" kann sich jeder die Zukunft selbst ausmalen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 15. Juni 2008, 19:32:00
Mouin Moin und Hallo Lutz
Dieses mal möchte ich umfangreicher Antworten, als wie ich ich es bisher gemacht habe. Obwohl ich bereits eingehend auf die Problematik eingegangen bin.
Zu 1
Die notwendige Gemeinschaftsarbeit will ich keinesfalls in Frage stellen. Als ehemaliger Obmann mit beruflicher Erfahrungen mit den Unterhalt von Liegenschaften kann ich sehr gut unterscheiden, was an notwendigen Arbeiten von Art und Umfang geleistet werden muß.
Ehemals bestand der Aufwand auf jährlich 5 Stunden pro Pächter(in) bei uns und dies wurde ohne sachliche Begründung auf 9 Stunden herauf gesetzt. Ebendso wurde erfolgreich festgelegt, das die nicht geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunde mit 15 (T)Euro vergütet werden muß. Hintergrund - maßregeln und abkassieren, das hat mit Gemeinschafts-denken und handeln nichts zu tun.
Wie kommt so etwas zustande?
Die Jahreshauptversammlung findet grundsätzlich bei uns Mitten im Winter statt, wo kein Mensch mehr im Garten ist. Anlagenversammlungen mit den Obmann finden im Sommer nicht statt. Somit ist die Beteiligung für eine Jahreshauptversammlung dementsprechend gering.
Redegewandte Vorstände und Einzelpersonen, denen ich fachliche Erfahrung mit solchen Dingen abspreche, sind in der Lage, um mit dieser Minderheit alles so zu gestalten, wie es Ihnen in den Kram passt. Allein die Bewertung von Arbeit, Leistung und Leistungsfähigkeit ist schon obkurs.
Zu 2 und 3
Nach Deinen Darlegungen soll Gemeinschaftsarbeit soll ein Bestandteil des Mitglieger-Beitrages sein. An dieser Stelle einmal rechnerisch.
9 Gemeinschaftsstunden a 15 (T)Euro = 135 (T)Euro, so sind das für ca. 120 Pächter der stolze Betrag von 16.200 (T)Euro. Wohl aufgemerkt - Wir sind Allgemeinnützig und kein Gewerbeunternehmen.
Auf der Einnahmenseite des Vereins steht obendrein die Pacht für ein Vereinsheim, das als Kneipe verpachtet worden ist. Mitgliedbeitrag wird auch erhoben. Irgendwo muß doch eine Grenze sein.
Jetzt zu:
"Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt."
Das eine hier Diskriminierung auf Grunglage des Alters vorliegt, das ist nicht von der Hand zu weisen. Der Gesetzgeber schreibt nun einmal vor, das ein Mensch im Alter von 65 bzw. 67 keine Erwerbstätigkeit mehr abverlangt werden kann. Über Jahrzehnte ist man Mitglied des Vereins, man beteiligt sich an der Gemeinschaftsarbeit und da git es Menschen, die fühlen sich berufen, das sie darüber bestimmen dürfen, das die Leistungsfähigkeit von Menschen bis zum 75 Lebensjahr geht? Das hat mit Gleichheit nichts, aber auch garnichts zu tun. Dies erst Recht, wenn eine Bescheinigung eines Arztes vorglegt werden soll, wenn die Leistungsfähigkeit abnimmt.
Lösungsvorschläge:
Natürlich bin ich mit 66 Jahren noch bereit etwas für die Gemeinschaft zu tun, das auf freiwillger Basis und nicht unter Zwang, verbunden mit der Bezahlung von nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.
Anderseits entnehme ich, das recht unterschiedliche Regelungen getroffen worden sind und Landes- und Bundesvorstände sollten wohl in der Lage sein, das einheitliche Reglungen diesbezüglich getroffen werden.
 In der kommenden Woche werde ich mit einer Interessenvertretung für Rentner mal ein wenig mehr Öffentlichkeit herstellen, damit es einmal richtig bekannt wird, was man so mit Kleingärtners/innen so anstellt. Es bedarf hierbei eindeutig einer Veränderung.

Mit freundlichen Grüßen
Aus den Nordwesten
Hans
 


Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Lutz am 16. Juni 2008, 16:32:00
Moin moin zurück.

Die von Dir errechneten 16.200 € sind doch bereits Fakt und Bestandteil des Mitgliedsbeitrages Die Erhöhung desselben ist also bereits beschlossene Sache. Die Frage nach der Gemeinnützigkeit sollte also u.a., wie bereits angedeutet, über die "Verwendung" der Gelder laufen. (Mittelbindung etc. In einem anderen Thread hier im Forum hatte ich schon mal beschrieben, wie viel sich Der Große Vorsitzender und seine (Spieß-)Gesellen als "pauschale Aufwandsentschädigung" zugestehen.)
Wohin also fließt bei Euch das Geld? Eine Frage, die sich jeder Commissario bei der Aufklärung mafiöser Strukturen stellen muß und dessen Beantwortung zumeist (zumindest in Kriminalromanen) zur Zerschlagung derselben führt.

An anderer Stelle las ich schon mal, daß Vereine die Höhe des Mitgliedsbeitrages als "Sozialfilter" benutzen. Frage doch mal Deinen Vorstand konkret, ob es beabsichtigt ist
A) ältere Gartenfreunde
B) Geringverdiener und
C) Sonstige
außen vor zu lassen bzw. aus dem Verein zu treiben.

Auch die Verbände sollte man befragen, ob das mit den immer von den Kleingärtnern eingeforderten Gemeinnützigskeits-Richtlinien vereinbar ist. In den Sonntagsreden derselben klingt es immer anders, da hört man "sozial" und "Integration" und "Demographie" und "Hilfe" und "Gemeinschaft" und...
Vielleicht findet sich ein Anlaß, mal einen Leserbrief, der eben das thematisiert, an ein Blatt, einen Sender Deiner Wahl zu schreiben. Könnte zumindest hilfreich sein.

Nochmals zu:
"Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt."
Dies bezog sich auf den Mitgliedsbeitrag allgemein, nicht auf die Art und Weise, wie der zu erbringen ist. Also: "Das eine hier Diskriminierung auf Grundlage des Alters vorliegt, das ist nicht von der Hand zu weisen." scheint mir sehr weit her geholt. Diskriminierend wäre, wenn gesagt würde daß z.B. wegen nachlassender Leistungsfähigkeit im Alter mehr Arbeitsstunden zu leisten wären. Diskriminierend ist natürlich "wenn eine Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden soll,.." Keine Frage. Ebenso die Verwendung von "Sozialfiltern". Doch eben das wäre keine! Altersdiskriminierung. Womöglich gibt es auch bei Euch "Fette Pensionäre" -ebenfalls "Ältere"- die aus o.g. Gründen Höhe und Umfang der Zahlungen und Stunden mit forciert haben?

Deinem Weg, "mit einer Interessenvertretung für Rentner mal ein wenig mehr Öffentlichkeit herstellen, damit es einmal richtig bekannt wird, was man so mit Kleingärtners/innen so anstellt." kann man nur zustimmen. Nur so funktioniert Demokratie (in manchen Kleingartenvereinen hier im Osten offenbar immer noch ein Fremdwort). Macht richtig Wind! Das Kleingartenwesen braucht diesen Wind, wenn nicht schon ein Sturm nötig ist, um mal richtig die Köpfe durchzulüften.

 
Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Marion am 16. Juni 2008, 18:00:00
Hallo,

wie sieht das aus, wenn mein Mann und ich berufstätig sind und überhaupt keine Möglichkeit haben, Arbeitsdienst zu leisten? Was sollen wir machen?

Wir können es uns nicht leisten, Urlaub zu nehmen!

Wir müssen jedes Jahr 135,00 Euro berappen!

15,00 Euro das möchte ich mal  in der freien Wirtschaft verdienen! Da schreien ja die Firmen nach Verrat, wenn man sagt, man möchte wenigsten den Mindestlohn verdienen....

15,00 Euro ist nicht zu vertreten und dagegen muss endlich etwas unternommen werden!

Es ist eine Frechheit, wie hier Kleingarten-verbände abkassieren.

Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Lutz am 16. Juni 2008, 19:18:00
Hallo Marion,

genau das ist der Grund, weshalb ich oben bereits betonte, daß das von Hans Kirchner beschriebene eben keine! Altersdiskriminierung ist sondern eine Diskriminierung einer bestimmten "Schicht", um es mal vorsichtig zu benennen. Die Urheber derselben haben völlig vergessen, wo die Wurzeln der Kleingartenvereine liegen. (Okay, in ihren schönen Reden werden eben diese Wurzeln immer wieder betont. Aber die von Dir genannten Arbeitgeber werden auch immer betonen, daß ihr Streben nach Maximalprofit einzig und allein zum Nutzen der Hungerlohnempfänger dient. Worte, nichts als Worte. Und purer Eigennutz!)

Zu derartigen (mE schon beinahe sittenwidrigen) Frechheiten sollten sich die Verbände auch mal äußern. Doch nein, Vereine, die derart ihre Gartenfreunde abzocken haben natürlich genug Knete für Wegebau, Spielplatz, Lehrgarten (600 €/Jahr allein für die Lehrgartenleiterin als pauschale Aufwandsentschädigung) und und... um beinahe jeden Wettbewerb zu gewinnen, bzw. wie eben geschehen, zumindest den zweiten Platz zu belegen...

Hier hilft nur Öffentlichkeit!

MfG aus Dresden
Lutz
Titel: Re : Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: Hans Kirchner am 16. Juni 2008, 19:39:00
Moin Moin und fröhliches hallo an Marion.
An dieser Stelle möchte ich der Marion berichten, wie ich es zu meinen Obmann-Zeiten dieses Problem gelöst habe, denn so einige hatten wenig Zeit, um der Gemeinschaftarbeit nachzukommen.
Für solche Fälle hatte ich vorsorglich Arbeiten geplant, die außerhalb der Gemeinschaftsarbeitzeiten zu erledigen sind. Ich verband es mit der Bitte, mir Bescheid zu geben, wann die Arbeit erledigt wurde. Meistens ging dieses Prinzip ohne größere Probleme. Als Obmann sollte man einen guten Kontakt zu ALLEN pflegen und nur so lassen sich solche Sachen bewältigen.

Lutz - später zu Dir - erst mal Fußball.

mfg
Hans
Titel: Gemeinschaftsarbeit Vorstand
Beitrag von: garten88 am 27. Januar 2017, 14:55:03
 Hallo ich bin seit 3 Jahren im Vorstand tätig und habe dort schon etliches an Zeit gelassen.Wir hatten 2 Vorstandsmitglieder,die nach 6 Monaten wieder aus dem Vorstand ausgetretten sind.Nun möchten diese ,das wir ihnen für 1 ganzes Jahr die GM Std erlassen.Ist das rechtens.Wie handhabt ihr das ??
Titel: Re: Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst
Beitrag von: verbandsfrei am 27. Januar 2017, 16:25:44
Hallo garten88,

bei uns erhalten Vorstände auch bei nicht ganzjähriger Tätigkeit alle Pflichtstunden erlassen. Das ist aber nur eine Grundsatzregelung und befreit den restlichen bzw. amtierenden Vorstand nicht davon, abzuwägen, ob die komplette Anrechnung auch verhältnismäßig ist. An deiner Stelle würde ich mir die Frage stellen: haben die beiden Ex-Vorstände in den 6 Monaten die Ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen oder haben Sie keinen Finger krumm gemacht? Wenn sie die Monate gearbeitet haben, kann man ihnen durchaus die Stunden anrechnen. Dabei gehe ich davon aus, dass ihr nicht unendlich viele Stunden als Regelsatz habt (sagen wir mal 8-10) und dass allein jede der monatlichen Vorstandssitzungen 1,5 bis 2 Stunden verschlingt.

Gibt es bei euch vielleicht entsprechende Beschlüsse, die hier noch beachtet werden sollten und vielleicht sogar eine Maßgabe für deine/eure Entscheidung ist?