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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wolke am 08. Mai 2008, 11:59:00

Titel: FA : Sichtschutz
Beitrag von: Wolke am 08. Mai 2008, 11:59:00
Hallo Gartenfreunde,
danke für eure gestrigen Antworten bzgl. der Koniferen.Diese dienen dem Sichtschutz für Laube und Teich.Mein Argument ist der Schutz der Tiere (Frösche des Teichs),der gefährded wäre,wenn die Koniferen in Kürze gerohdet werden würden.Dies will ich auch nicht tun,aber es wird,da Neupächter,verlangt.Dummerweise habe ich das beim Übernahmevertrag unterschrieben.Dennoch denke ich,dass Gleichheit gilt,d.h. es müssten zu einem Stichtag alle Koniferen entfernt werden.Wie denkt Ihr darüber? Bräuchte paar schlagkräftige Argumente für Erhalt der Koniferen.Den Pachtvertrag unterzeichne ich erst in Kürze. Gruß, Wolke!
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: Eckhard am 08. Mai 2008, 12:31:00
Hallo Wolke.
vorausgesetzt der PVertrag kommt zustande:
 
Wenn der Verein es verlangt, mußte Du die K wegnehmen. Weigerst du dich wird der V auf Einahltung klagen oder kündigen. Du widersprichst.
Es kommt zur Klage. Dort wird bestimmt der Spruch ergehen, der dich verpflichtet die k zu fällen. Im gegenzug kannst du verlangen, dass alle anderen in der Anlage gleich behandelt werden.
Ist dir aber wohl nicht rech, denn die K sind dann ja weg.

Vorschlag: du musst eh zuvor zur Schlichtung (auf Gemeindeebene) Schlage dort vor,der Verein möge die K dulden, bis zum Ende deinen Pachtvertrages, ev Geld dafür anbieten.

gruß eckhard
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: dora am 08. Mai 2008, 12:44:00
hallo

ich fürchte auch, dass du da schlechte Karten hast. Kannst mal versuchen ob die mit einkürzen einverstanden sind.

Gruß dora
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: Zaunslotti am 08. Mai 2008, 14:12:00
Hallo Wolke.
Da ich ja das gleiche Problem habe, schlag ich vor du versuchst es wie ich mit dem Argument, dass Rodungsarbeiten während der Nistzeit in den Sommermonaten untersagt ist. Versuche eine Frist bis zum Herbst auszuhandeln. Da du ja erst den Übernahmevertrag unterzeichnet hast würde ich mich nicht unbedingt mit dem Vorstand "anlegen". Nicht das am Ende kein Pachtvertrag zustande kommt. Ich werde es erstmal so versuchen. Vielleicht kann ich es bis Herbst diesen Jahres hinkriegen, dass die Koniferen bleiben. Liebe Grüße von "Zaunslotte"
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: Hans Kirchner am 08. Mai 2008, 21:00:00
Ein fröhliches "Moin Moin" aus den Oldenburgischen.
Ufff - das war ein schöner Kleingärtnertag und nun ist nicht mehr Spaten und Hacke angesagt, sondern in aller Gemütlichkeit ein Gläs\'chen Wein.Hab ich wohl verdient.
Jetzt zur Sache - da ich zu den Thema im Net einmal bummeln gegangen bin. Hier ein paar LINKS für Dich Wolke:

http://www.hinterhof-antiquariat.de/kgaw/arc_nd3.html
http://www.mdr.de/mdr-garten/1577471.html
http://www.gartenfreunde-westhavelland.de/images/files/1144009635-1.pdf
http://www.vks-schwarzenberg.de/html/aktuelles1.html
http://immergruen-eins.blogspot.com/2007/10/waldbume-in-kleingrten.html
http://www.hermann-duncker.de/fachberater/fachberater.html

mfg
Hans
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: Markus am 12. Mai 2008, 14:01:00
Hallo Wolke,
ich sehe nicht viel Hoffnung darin, daß Du die Koniferen (auf längere Sicht) behalten darfst.
Das Argument mit der Nistzeit würde ich noch gelten lassen. Aber es handelt sich um einen Verstoß gegen Deinen geltenden Pachtvertrag und die Kleingartenordnung. Was würdest Du denn dazu sagen, wenn Dein Nachbar plötzlich anfängt, in der Mittagspause oder Sonntags den Rasen zu mähen oder wild zu bohren? Der sagt Dir dann, Gleichheit für alle. Du verstößt, also darf ich auch.

Es ist bestimmt nicht einfach zu verstehen, warum der eine darf (bzw. es wird geduldet) und der andere nicht. Das hat meist mit dem Alter der Pachtverträge bzw. der damals geltenden Gartenordnung/Satzung zu tun. Wenn Die dann verkaufen, müssen Sie auch alles auf den dann geltenden Satnd zurück scheiden, bauen oder "graben".
Bei uns ist es ähnlich. Der hat ein Vordach, Geräteschuppen, überdachte Terasse,.... das will ich auch.
Um dem aus dem Weg zu gehen, sind bei uns (zumindestens solange ich im VOrstand bin) alle Anbauten, umbauten und zus. Schuppen von der Stadt genehmigt worden.
Wir hatten schon oft die Androhungen von verärgerten Pächtern "...dann gehe ich zur Stadt oder Anwalt...." Wir haben es bisher immer darauf ankommen lassen.
Die Stadt hat dann schon des öfteren für einen Dämpfer gesorgt. Der Schlichtungsausschuß eher seltener. Aber unsere Rechtschutzversicherung mussten wir noch nie in Anspruch nehmen.

Deswegen mein Tipp, versuch es mit der Aufschiebung bis in den Herbst und dann weg mit den Dingern.

Gruß Markus
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: dora am 13. Mai 2008, 08:08:00
hallo

die Ganze Diskussion ist unnötig, weil du das ja im Pachtvertrag unterschrieben hast. Du hättest den Vertrag vorher durchlesen sollen.


Gruß dora
Titel: Re : FA : Sichtschutz
Beitrag von: Wolke am 13. Mai 2008, 09:25:00
Hallo Dora.

Ich habe noch keinen Pachtvertrag unterschrieben. Nur einen Übernahmevertrag. Der Pachtvertrag wird in Kürze unterschrieben.