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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wolke am 17. Juli 2008, 10:42:00

Titel: Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Wolke am 17. Juli 2008, 10:42:00
Hallo Gartenfreunde.

Ich habe immer noch das Problem mit den Koniferen in meinem Garten. Der Vorstand ließ nicht mit sich reden. Da ja laut Gartenordnung bis Oktober Rodungsarbeiten untersagt sind habe ich angeboten die Koniferen im Herbst diesen Jahres zu entfernen. Mir wurde eine Frist bis Ende Juni gesetzt (nur mündlich und ohne das ich zugestimmt habe). Nun habe ich Post vom Vorstand bekommen. Dieser setzt mir eine kurze Frist zur Entfernung d. Koniferen. Sollte ich dies nicht tun werden Mitglieder d. Gartenvereins diese entfernen und die Kosten werden mir in Rechnung gestellt. Ich bin absolut dagagen, dass jemand meinen Garten widerrechtlich betritt und die Koniferen entfernt. Ist das nicht Hausfriedensbruch? Ich darf doch auch nicht den Garten des Vorstandes betreten und eine Hecke entfernen. Vielleicht habt Ihr einen Tipp für mich um doch noch meine Koniferen zu "retten".

Danke.
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. Juli 2008, 12:22:00
Hallo,
was Vorstände von Kleingartenvereine sich immer noch meinen herausnehmen zu dürfen.
Ich würde dem Vorstand mal § 858 BGB unter die Nase halten.
Vermutlich wollen sie damit einschüchtern.

Da die Ankündigung der "verbotenen Eigenmacht" ja sogar schriftlich erfolgt ist, könnte man auf deren Kosten (damit meine ich den Vorstand perönlich, denn der Verein kann die Kosten auf dem Wege des Schadensersatzes von diesen Vorstandsmitgliedern als Schadensersatz einfordern) einen Anwalt einschalten und sogar eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken.
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 17. Juli 2008, 19:50:00
Hallo,

das darf der Vorstand nicht, wie Re(E)Bell richtig schreibt.
Allerdings kann er eine Abmahnung schreiben mit einer vernünftigen Fristsetzung (Ende Oktober wäre biologisch richtig) und der Androhung eines Kündigungsverfahrens, wenn die geforderte Rodung nicht fristgerecht erfolgt.
Koniferen und groß werdende Laubbäume gehören nun mal nicht in Kleingartenanlagen!

Hans
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: klaus am 18. Juli 2008, 00:24:00
Was haben eigentlich die Vorstände gegen Hecken aus Koniferen? Sind diese giftig-gefährlich -von einen anderen Stern?? Oder werden sie nur zur Provokation der Gartler benutzt?
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Markus am 18. Juli 2008, 16:52:00
Hallo Wolke,
ich finde es auch nicht toll, was da Dein Vorstand vorhat.
Jedoch finde ich Deinen Beitrag mit "gespaltener Zunge" geschrieben.
Du schreibst selber, daß Du vor hast vorsätzlich gegen die Gartenordnung zu verstoßen und beschwerst Dich, wenn auch der Vorstand etwas ungesetzliches machen will/muß.
Versuch doch noch einmal vernünftig mit Deinem Vorstand zu reden.

Soweit ich informiert bin, sind die Koniferen aus einem Garten zu verbannen, da sie Träger für bestimmte Krankheiten sind. Die Info muß aber nicht richtig sein. Da wissen andere besimmt mehr.

Gruß Markus
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 19. Juli 2008, 06:17:00
Koniferen verursachen z.B. Gitterrost an den Birnbäumen. Wenn ein Baum, besonders ältere, davon befallen ist ist er kaum noch zu retten. Auch ich bin der Meinung das Koniferen nicht in den Garten gehören.

Gruß Uwe
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: gino am 19. Juli 2008, 11:52:00
Ich finde es schlimm, wenn erwachsenen Leute, nur um ja nicht aufeinanderzuzugehen, nicht vernünftig miteinander sprechen können (wollen??)--man könnte ja Unrecht haben. Sicher hat dein Vorstand nicht nur einmal auf das Entfernen der Koniferen hingewiesen und sicher sind inzwischen Zeiten dabeigewesen, in denen man der Aufforderung zum Entfernen  hätte Rechnung tragen können. Man sollte sich bei Übernahme eines KLEINgartens darüber klar sein: man tritt einem Verein bei, für den bestimmte Regeln nun mal gelten. Wenn man damit nicht einverstanden ist, zwingt einen niemand, dort beizutreten!!
Wenn du Koniferen hast, muss dir doch aus eigener Erfahrung klar sein, dass in einem weiten Umkreis der Boden nichts anderes mehr wachsen läßt- oder trägt dein Nachbar sich mit diesem Problem herum, weil sie an der Grenze zum Garten stehen?
Ich würde das Gespräch mit dem Vorstand suchen und dabei schriftlich versichern, dass im September alles erledigt ist. gino
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Klaus am 19. Juli 2008, 15:16:00
Koniferen ja oder nein!? Ein Gerichtsurteil würde ein für alle mal ,Frieden auf beiten Seiten schaffen!!!Da der Streit schon Jahrzehnte andauert.Aber nein Ihr braucht solche Anlässe für die regelmäßige kriegsführung um Euch gegenseitig zu zerfleischen.Grundlagenforschung scheint allen fremd zu sein.Viel Ärger-beim Kriegsspiel der nägsten 10 Jahre wünsche ich allen die weiterhin Spass an der Sache selbst haben!!!
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vor
Beitrag von: Lutz am 19. Juli 2008, 19:05:00
Hallo.

Auch ich bin kein Freund von Koniferen im Garten. Vernünftige Argumente dagegen wurden hier von den Vorrednern vielfach gebracht.
Das Angebot von Wolke, die Koniferen im Herbst zu entfernen, scheint mir vernünftig und sollte von einem fachkundigen und am Gemeinwohl des Vereins interessierten Vorstand so auch akzeptiert werden. Doch da liegt scheinbar der Hase im Pfeffer.
Fachkundig? Eher nicht, denn dann wäre gar keine Forderung zur Rodung mitten im Sommer ausgesprochen worden.
Am Gemeinwohl interessiert scheinbar auch nicht, denn das das Gutsherrengehabe allmählich auch in Kleingartenvereinen diesem nicht förderlich ist, das sollte sich allmählich herumgesprochen haben.

Einen Interessanten Link zum Thema, (der eventuell auch schon mal hier im Forum stand?) möchte ich Euch dennoch ans Herz legen, auch wenn hier eher Argumente für Koniferen im Kleingarten gebracht werden:
http://tinyurl.com/6k5leg  (Zweiter Kommentar)
Hier wird das "Problem" mal relativiert und vor allem die immer wiederkehrende Begründung "BKleinG! Basta!" ad absurdum geführt.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Pan, Peter am 20. Juli 2008, 19:49:00
Hallo miteinander,

daß Thema Koniferen ist für viele ein schwarzes Tuch und wird von den Landes -   und Stadtverbänden durch falsche Fachwissen noch verstärkt.
Da man gegen die Koniferen nicht richtiges in der Hand von der gesetzlichen Seite und bei vielen unsere Vorstände das fachliche Wissen des Fachberater fehlt,wird in vielen Fällen so gehandelt wie bei Wolke  um somit diese Koniferen aus den Kleingarten zubekommen.
Desweiteren stellt sich hier mir die Frage wo ist hier die fachliche Beratung der Vereinsmitglieder und warum reagiert der Vorstand erst jetzt und nicht so  bei Pflanzung auf der Parzelle. Manchen Fehler in der Arbeit der Vorstände mit solchen Problemen wird lieber auf den Nachfolger abgewälst, als beim alten Pächter. Auch nicht richtig nach meiner Meinung. Desweitern werden lieber unwahrheiten in die Welt gesetzt um solches Fehlverhalten zuvertuschen und so dann  leichter die Koniferen entfernen zu können - Birnengitterrost.
Koniferen sind nicht die Wirte für den Birnengitterrost- wer solch einen Mist verbreitet sollte sich schämen und Sich vorher besser Informieren. Wacholderarten sind die Winterwirte. Sie sind als Solitär Pflanzen auf der Parzelle sehr schön mit anderen Pflanzen, aber sie sollten nicht überhand nehmen, da sie sehr viel Nährstoffe und Wasser benötigen und somit anderen Pflanzen die Nährstoffe zu leben stiehlt. Es gibt viele andere Pflanzen die die gleiche Eigenschaften haben wie Koniferen -Liguster für Hecke.
Auch gebe ich Lutz Recht wegen der Beseitigung im Sommer. Wo bleibt hier der Naturschutz, wozu wir uns im BKLeingG verpflichten.
Koniferen als Solitärpflanze im Garten ja, wenn sie kleinwüchsig bleibt - siehe Fachberater des BDG als Hecke und sonstige Verwendung nein.

MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: lutz am 21. Juli 2008, 14:33:00
Hallo Peter, Pan,

was Du zum Birnengitterrost schreibst ist natürlich richtig.-DAS Argument war von mir auch nicht gemeint als ich von den vernünftigen Gründen gegen Koniferen im Kleingarten sprach.- Doch ist der Birnengitterrost ein schönes Beispiel dafür, dass die Verbände sich um alles (Un-)Mögliche kümmern und auch dort schon wenig bis gar keine Kompetenz beweisen. Es wäre doch ein Leichtes, da mal klare Linie rein zu bringen und ein Label zu entwickeln etwa der Art: Grüner Spaten = Für den Kleingarten geeignet; Gelber Spaten = Bedingt für den Kleingarten geeignet und Roter Spaten = für den Kleingarten ungeeignet (natürlich pflanzenbezogen die Gründe dafür oder dagegen bzw. unter welchen Bedingungen).
Ich denke, die Baumschulen, die Gärtnereien, aber auch die Gartenabteilungen der Baumarktketten würden sich über alles freuen, was die Kleingärtner locken könnte und sich auf ein solches Label stürzen. Natürlich nur, wenn es gut gemacht und geschickt, also nicht mit dem Holzhammer wie bei den Kleingartnenoberen üblich, "vermarktet" (also nicht diktiert!) würde.

Doch die Verbände beschäftigt ja anderes, die sind momentan im Krieg, wie mir scheint. Und wenn man die Augen starr auf das Gefechtsfeld richtet, sieht man eben nichts anderes als den Feind, hört man nur den Donner der Kanonen.
Welchen Krieg? wird jetzt der eine oder andere fragen. Werft doch mal einen Blick in die Verbandsnachrichten, die hier in dieser Zeitung allmonatlich (zumindest im Teil des sächsischen Landesverbandes) zu lesen sind . Neben den schon beinahe drolligen Selbsbeweihräucherungen sind seit Jahren auch allmonatlich neueste Nachrichten vom Kriegsschauplatz zu finden, in denen ganz heroisch das Bundeskleingartengesetz im Allgemeinen und die Kleingärten im Speziellen vor dem bösen Feind, vertreten durch den VDGN und andere, gerettet wurde und weiterhin mit allen Waffen zu verteidigen wäre.

Da wechselt man auch nicht mal schnell mitten im Kampfe einen Truppenführer, egal was der sich so leistet.
(Quelle: http://tinyurl.com/6lwph5 -Seite 7)
"Mehrere Redner hatten in der Diskussion Aufklärung über die Ursachen für den Verzicht auf das Präsidentenamt ebenso wie die erneute Kandidatur von Peter Paschke gefordert. ,,Ich habe mir eine Verfehlung geleistet, für die ich eine Abmahnung erhalten habe, die ich auch akzeptiere", erklärte der Präsident zu Beginn des Tagesordnungspunktes 13 ,,Wahlen", ohne jedoch auf Einzelheiten einzugehen. ,,Wenn ich jedoch gebeten werde, wieder zu kandidieren, kann ich mich diesem Willen der Mitgliedsverbände nicht entziehen und versichere, dass solch eine Verfehlung nicht wieder vorkommen wird...Einzelne Delegierte bezeichneten die begangene Verfehlung als Betrug. Zumal beim Geld bekanntlich jede Freundschaft aufhört, wobei Bernd Weiner sogar die Mitgliedschaft des Stadtverbandes Leipzig im Landesverband auf den Prüfstand stellen wollte. Diese vermeintliche ,,Drohung" forderte den Unmut zahlreicher Delegierter heraus, was zu recht unsachlichen Meinungsäußerungen führte und die Atmosphäre erhitzte.
Nach einer kurzen Verständigungspause des Vorstandes mit Vertrags-Rechtsanwalt Karsten Duckstein wurde dann gemäß der ursprünglichen Kandidatenliste gewählt;..."
Wo kommen wir auch hin, wenn mitten im Galopp die Pferde gewechselt werden sollen!
Und Aufklärung über die begangenen Verfehlungen? Fehlanzeige, auf Einzelheiten wird nicht eingegangen!
Das wirft nicht nur ein merkwürdiges Licht auf die Führung sondern auch auf die Stadt- und Kommunal-Verbände, die Den Präsidenten (der immerhin in einem Anflug von Edelmut erst einmal nicht wieder kandidieren wollte, sich dann aber doch hat zwingen lassen, ist er doch nicht ersetzbar)...
...die also Den Präsidenten wieder gewählt haben ohne auch nur in Ansätzen Aufklärung über die Verfehlungen erhalten zu haben. Kindergarten oder Kirche? Er hat gesündigt, Buße getan und den Ablass bezahlt, nun ist alles wieder gut?

Schlimm ist, das selbst so etwas keinen mehr zum Staunen bringt. Womit wir, nach langen Abschweifungen meinerseits (sorry, wenn wem hier langweilig wurde) wieder beim Ausgangsposting wären.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 21. Juli 2008, 19:36:00
Peter Pan sind Wacholder nicht Koniferen? Ich wüßte deshalb nicht warum ich mich schämen sollte.

Gruß Uwe
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vor
Beitrag von: Lutz am 21. Juli 2008, 20:22:00
Hallo Uwe,

nimm\'s doch bitte nicht so persönlich :)

Zum Thema siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nadelholzgew%C3%A4chse

Wacholder gehört also zu den Zypressengewächsen.

Und die Zypresse gehört zu den Nadelbäumen (Koniferen) so wie eine Maus zu den Säugetieren gehört.
Aber nicht alle Säugetiere sind Mäuse... Meine ich jedenfalls zu wissen.


Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Richtigstellung
Beitrag von: Lutz am 22. Juli 2008, 14:11:00
Hallo Gemeinde!

Meine vorherigen Ausführungen waren nicht ganz korrekt, was zum Teil auch der Fehlinterpretation des LSK-Textes aus dem Gartenfreund geschuldet ist.
( Man muß doch echt alle veröffentlichten Informationen aus dem Kleingartenreich nochmals verifizieren. :-|  )
Eine umfassende Aufklärung der Delegierten fand, anders als geschrieben, doch! statt.
Das macht die ganze Geschichte allerdings nicht wirklich besser. Eher im Gegenteil.

Hier die weiterführenden Infos:

http://tinyurl.com/6jaze7

Und meine Bitte um Entschuldigung!

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vor
Beitrag von: Uwe am 22. Juli 2008, 17:29:00
Hallo Lutz

Keine Sorge hier im Forum nehme ich nichts persönlich. Nur manche Leute sollten die Kirche in Dorf lassen und nicht mit Haarspalterei anfangen. Dein Beispiel mit der Maus und Säugetier paßt sehr gut dazu.

Gruß Uwe
Titel: Re : Richtigstellung
Beitrag von: Tom am 24. Juli 2008, 22:50:00
Hallo Lutz!
Dein Link ist Spitze, aber da niemand die verantwortungsvolle Position einnehmen will, können diese Oberen sich weiter ein fettes Leben machen. Ein Beispiel:für 1 Euro Jober werden hohe Gelder an die Gartenverbände vom Arbeitsamt bezahlt, das sie diese Leute beschäftigen. Wo landen diese Gelder? Das überprüft niemand. Da werden Computer und anderes angeschafft und die fleißigen Arbeiter bekommen einen Hungerlohn. Andere lachen und machen sich lustig. Traurig, aber wer lügt und betrügt hat die höhere Macht.