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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Anne am 30. Juli 2008, 00:51:00

Titel: Gartennachfolger ?
Beitrag von: Anne am 30. Juli 2008, 00:51:00
Hallo,

da wir ein Haus mit Garten gekauft haben, wollen wir unseren Kleingarten abgeben. Das ist offenbar leichter gesagt als getan. In unserem Verein gibt es mehr freie Gärten als Bewerber. Deshalb hat mir die Vereinsvorsitzende empfohlen, auf eigene Faust einen Nachfolger zu suchen.
Bekannte von mir hätten den Garten gerne übernommen. Als ich der Vorsitzenden das mitteilte, sagte sie, sie habe nun selbst jemanden gefunden, diese Leute seien ihr lieber als meine Bekannten. Ihre Begründung dafür war, daß meine Bekannten aus einem entfernteren Stadtteil kommen, ihre Wunschkandidaten dagegen aus der Nähe.
Also habe ich meinen Bekannten schweren Herzens abgesagt, da meines Wissens nach der Verein das endgültige Wort bei der Nachfolgersuche hat.
Einige Tage später bekam ich von der Vorsitzenden Bescheid, daß ihre Wunschkandidaten abgesprungen sind und ich jetzt doch bitte meine Bekannten nochmal fragen soll. Im Moment sind diese allerdings in Urlaub.  

Dafür stellen sich mir nun einige Fragen:
1. Stimmt es tatsächlich, daß der Verein (in diesem Fall die Vorsitzende) über die Gartennachfolge entscheidet ?
2. Was, wenn meine Bekannten noch interessiert sind, die Vereinsvorsitzende aber dann wieder andere Leute findet, die ihr lieber sind ? Wie oft kann sie dieses Spielchen durchziehen ?
3. Am liebsten würde ich ihr sagen, dann soll sie doch alleine nach ihren Wunschkandidaten suchen, aber wie oben schon gesagt, es gibt mehr  freie Gärten als Bewerber. Was, wenn der Garten nicht weggeht ? Wegen des neuen Hauses haben wir eigentlich keine Zeit mehr für den Garten und das Geld von der Ablöse können wir auch gut brauchen.

Danke für Tipps,
Anne
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Kaffi am 30. Juli 2008, 16:29:00
Hallo
Bei uns ist es das selbe Spiel.
In unserer Anlage stehen mittlerweile auch
3 Gärten leer.
Der Vorsitzende des Vereins entscheidet ganz
allein wen er in den Verein aufnimmt.
Sämtliche Bewerber hat er abgelehnt ohne Begründung.Es wäre ganz allein seine Sache wen er in den Verein aufnimmt.
MfG Kaffi
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: lutz am 30. Juli 2008, 19:14:00
Hallo Anne und Kaffi.

Da kann man nur mehr in der großen Sprüchekiste kramen und es kommt viel treffendes bei raus.

Zum Beispiel:
,,Weil die Obrigkeiten in der Schrift Götter heißen, so meint jeder Amtmann, er wär\' ein Ölgötz."
> auszuhängen im Vereinsschaukasten oder am Schwarzen Brett...
Oder auch:
,,Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

Ach, es wird wohl noch einige Zeit dauern bis diese Großen Vorsitzenden den Weg alles Irdischen gegangen sind. Wünschen wir ihnen das Allerbeste auf diesem Weg!

Mit diesem Stoßseufzer aus Dresden grüßt

Lutz
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Viola am 31. Juli 2008, 01:19:00
Hallo Anne,

wenn Ihr ein Kleingartenverein seid und alles mit rechten
Dingen zugeht, hat jeder Bewerber einen Bewerbungsbogen auszufüllen und der gesamte Vorstand entscheidet(nicht nur der 1.Vorsitzende). Der Wohnort des Bewerbers spielt überhaupt keine Rolle, da gibt es andere Kriterien.

Falls Deine Bekannte immer noch den Garten möchte,bestehe auf einen Bewerbungsbogen und auf eine eventuelle schriftliche Absage.

Da bei Euch viele Gärten leer stehen, wende dich bei einer Absage an den Landesverband.

Wir hatten doch dieses Thema kürzlich bei "Kleingärten auf Sylt"?

Das ist KEIN Aufruf zur Sabotage, die meisten Vorstände leisten eine hervorragende Arbeit(wer will es auch sonst machen)aber manchmal muß man "Gartenfürsten" auch in Ihre Schranken weisen.

Ich würde gerne mehr Funktionen im Vorstand übernehmen, werde aber von den Altvorderen teilweise ausgebremst bzw nicht mit den neuesten Infos versorgt.

OK, ich kann den mittlerweile angeschafften PC besser bedienen, das ist mein Beruf, liegt es daran?
Habe Zeit und Geduld den (etwas älteren Vorständlern) alles zu erklären, aber das wollen die gar nicht.Habt Ihr ähnliche Erfahrungen?

Anne, sorry ,ich bin jetzt etwas vom Thema abgekommen.
Hoffentlich bekommst Du zu Deiner Frage noch einige Antworten.

Wo ist eigentlich Eckhard?

Gruß aus Berlin
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Markus am 31. Juli 2008, 09:12:00
Guten Morgen,
ich muß meinen Vorschreibern bedingt recht geben (zumindestens für unseren Verein).
Der Vorstand (alle zusammen) entscheidet über die Mitgliedschaft im Verein. Jedoch ist bei uns noch keine Ablehnung vorgekommen.
Was die Sache jedoch erschwert ist die Tatsache, daß unsere Neuanwärter eine WBS benötigen und aus unserer Stadt kommen müssen.
Da lässt die Stadt jedoch problemlos mit sich reden und erteilt Ausnahmegenehmigungen.
Warum es bei Euch so ein Hick-Hack gibt, kann ich mir nicht erklären.

Gruß Markus
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Anne am 31. Juli 2008, 22:24:00
Danke für die Hinweise. Das mit dem Bewerbungsbogen werde ich auf jeden Fall ins Spiel bringen.
Weiß denn auch jemand von euch, was passiert, wenn es keinen Nachfolger für unseren Garten gibt ?

Gruß von Anne
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Kaffi am 01. August 2008, 09:36:00
Bei uns ist das so geregelt, dass für den Fall,
kein Nachfolger gefunden ist , der Gartenpächter
den Garten bis zum Gartenjahresende im November
 in Ordnung halten muß.
Ansonsten wird er in Gemeinschaftsarbeit Unkrautfrei gehalten und der Vorpächter bekommt
dies in Rechnung gestellt.
MfG kaffi
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Markus am 02. August 2008, 16:06:00
Wenn bei uns kein Nachfolger zu sehen ist, übernimmt der Verein die Parzelle. Soll heißen, der Verein kauft Laube und was sonst so vorhanden ist zum geschätzten Preis. Allerdings erst nach einer Wartezeit von einem Jahr.
Dazu muß ich sagen, daß dieser Fall bisher lediglich 1x vorgekommen ist. Aber es lief prima.
Der Garten wurde dann ca. ein halbes Jahr gehalten, bevor ein neuer Pächter gefunden wurde.
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 04. August 2008, 18:58:00
Hallo,

da  muss Markus´ Verein aber stinkreich sein, wenn er es sich leisten kann, den nicht verkäuflichen Garten aufzukaufen und provisorisch in Schuss zu halten.
Bei uns läuft das entsprechend Pachtvertrag:
1. Kündigung durch den Pächter
2. Parzellenbegehung durch den Vorstand mit
   nachfolgender schriftlicher Festlegung
   zu Rückbauten und Rodungen
3. Auslösung des Schätzauftrages durch Vorstand
4. schriftliche Information an den Pächter über
   die Verfahrensweise
   -Pächter und Verein suchen Interessenten
   -Interessent stellt Antrag auf Mitgliedschaft
   -Vorstand entscheidet kollektiv über Aufnah -    me oder Ablehnung
   -kann der Garten bis zum Pachtende nicht
    verkauft werden, dann räumen wir dem  Alt -
    pächter eine 2-Jahresfrist ein, innerhalb
    derer der Garten verkauft werden oder der
    Altpächter sein Eigentum von der Parzelle
    entfernen kann. Hierfür hat er einen Betrag
    zu entrichten, der dem bisher jährlich
    gezahlten gleichkommt.
   -Findet sich in dieser Zeit kein Pächter,ist
    die Fläche geräumt zu übergeben.

Bisher konnten wir alle Parzellen wieder verpachten. Auch haben wir schon mehmals
Bewerber zurückgewiesen, weil wir aus Schaden in der Vergangenheit (Asoziale)die Lehren
ziehen konnten.

Hans

Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Kaffi am 06. August 2008, 19:31:00
Lieber Hans
Was du da schreibst über die Gartennachfolge
ist ja ok.
Nur was einen bitteren Beigeschmack bei mir verursacht ist das Wort "Asozial"
Für mich gibt es keine Asozialen.Es gibt Menschen
die mit dem Leben nicht zurechtkommen oder in der
heutigen brutalen Gesellschaft den Halt verloren haben.
Auch dann steht uns nicht das Recht zu diese als Asozial zu bezeichnen.Es gilt immer zu hinterfragen warum ist dieser Mensch in diese Situation gekommen.Wir waren eine Großfamilie mit
10 Kindern und wurden damals von einigen Leuten
auch als Asozial bezeichnet.Alle 10 haben eine Ausbildung absolviert und sind heute alles brave Steuerzahler und leisten für die Gesellschaft mehr,als diejenigen die uns als Asozial bezeichnet haben. Gerade deswegen versuche ich bei gescheiterten Menschen zu hinterfragen ,und wenn es in meiner Macht steht zu helfen.
MfG Kaffi
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 06. August 2008, 19:49:00
Hallo Kaffi,
Du hast recht. Dieser Begrgiff ist zum Teil diffamierend, wenn man alle, die den gesellschaftlichen Normen nicht entsprechen, über einen Kamm schert. Es geht mir nicht um Geringverdiener und sozial Schwache.
Im konkreten Fall ging es um notorische Pachtverweigerer. Nach einer Reihe von "Begründungen" für die Nichtzahlung hieß es am Ende: "Wir haben dafür kein Geld" - und das von einem Pärchen Ende der Zwanziger mit Bierflasche und Zigarette in der Hand - dafür reichte das Geld - und  zwar täglich und reichlich! Später mußte man noch erfahren, dass es sich um Mietnomaden handelte.
Das gibt es nichts mehr zu hinterfragen. Solche Leute sind der Gemeinschaft nicht zuzumuten.
Wir sind sie dann ganz  schnell losgeworden, und neue Bewerber schauen wir uns lange und gründlich an.

Grüße von Hans
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: anne am 07. August 2008, 22:29:00
also verstehe ich das richtig, das wenn der verein "meine" bewerber zurückweist, selber aber keine "passenden" interessenten findet, ich den garten trotz kündigungsfrist, erfüllung aller auflagen, ordnungsgemäßem zustand undsoweiter nicht abgeben kann ? weiter pacht bezahlen und pflegen muß ?

sorry, aber sowas finde ich asozial

anne
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Eckhard am 08. August 2008, 10:32:00
Liebe Anne,
es wird nicht so heiß gegessen........

In der Tat sollte sich Jeder VOR Abschluß irgendwelcher Verträge um ALLE pflichten kümmern, die man übernimmt:
Der Garten muß geräumt werden, wenn kein Nachfolger da ist.
Der Vorstand kann Bewerber ablehnen.

Deshalb: Nicht  kündigen, bevor nicht ein sicherer Nachfolger (von Allen akzeptiert und solvent)gefunden wurde -  immer selbst und rechtzeitig suchen, dann kommen auch mehr als 1 Bewerber . Erst dann kündigen.

Wenn 2 Bewerber vom Vorstand abgelehnt würden,
wird  der V im Streit vor Gericht schlechte Karten haben.

gruß
eckhard
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Markus am 09. August 2008, 20:55:00
Hallo Eckhard,
ich würde da sagen, es kommt auf die Bewerber.
Aber grundsätzlich hast Du recht.

Nur wird bei uns der ganze Apparat mit Schätzung, Nachfolgersuche ,... erst in Gang gesetzt, wenn die Kündigung schriftlich vorliegt.

Sind anders herum schon mehrfach auf die Nase gefallen. Haben alles in die Wege geleitet: Schätzung, Nachfolgersuche,.... und dann sagte unser Pächter auf einmal, ... ach neee, der Garten würde ihm im Moment nicht genug "abwerfen" und da wolle er ihn doch lieber behalten.
Da waren wir ganz schön stinkig!

Gruß Markus
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Eckhard am 10. August 2008, 13:24:00
Hallo Markus,
ich meinte, es ist in erster Linie Sache des Altpächters, sich so zu verhalten, dass ihm das nicht passiert, wie es hier anne passierte.
Die Vorstände sollten sich  allerdings als Parter bei der Suche verhalten und die Suppe, wenn was schief geht den Gärtner nicht die Suppe allein auslöffeln lassen.
z B Mitgliedschaft: Da werden oft Neumitglieder nur aufgenommen, wenn Sie gleichzeitig einen Garten pachten. Das ist bequem für den Vorstand, aber nicht mehr zeitgemäß.
Immer mehr neue Vorstände legen den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf mehr Öffentlichkeitsarbeit nach Innen. Viele alte Vorstände wissen gar nicht was das ist.

gruß eckhard
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: RobinHood am 05. Oktober 2008, 21:00:00
Hallo, mir brennt das Thema auch gerade in Niedersachsen/Oldenburg auf den Nägeln.

Mein Nachpächtervorschlag, der mir 1500€ Abstand zahlen möchte, wird vom Vorstand abgelehnt mit der Begründung, der Vorstand habe einen eigenen Nachpächter allerdings ohne Abstandszahlung.

Ich muß sogar mit 14 Tagefrist meine Laube abreissen und den Garten lehrräumen. Der Nachpächter wird mir vom Vorstand nicht benannt. Sollte ich nicht lehrräumen (mein Garten ist sehr artenreich mit solider Laube bewirtschaftet) werde der Vorstand lehrräumen und mir hierfür incl. Asbestdachentsorgung 2900€ in Rechnung stellen. Gartenschätzer zu meiner Wertermittlung/Entschädigung lt. BKG §11 Kündigungsentschädigung gibt es in Niedersachsen/Oldenburg seit 20Jahren nicht.

Alle friedlichen Gesprächsversuche waren ohne Erfolg.
Mann kann nur warnen vor diesen Gartenzwerg-Königen und Reaktionären!

Gibts noch Rettung? Nein. Kein Vorstand hat jemals einen Rechtsstreit verloren. Bitte im nächsten Leben, Mediations- statt Rechtsschulungen der Vorstände.
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 06. Oktober 2008, 13:51:00
Hallo Robin Hood,

ich kann verstehen, dass Du sauer auf den Vorstand bist. Allerdings hast Du wenig Chancen, weil:
1. allein der Vorstand (im Auftrag des Zwischenpächters) entscheidet, mit wem er einen neuen Pachtvertrag eingeht.
2. allein der Vorstand entscheidet, ob die Parzelle überhaupt weiterhin als Kleingarten genutzt werden soll. In diesem Falle ist die Parzelle durch den abgebenden Pächter von seinem Eigentum zu beräumen.
3. der abgebende Pächter nicht das Recht auf einen finanziellen Erlös aus der Gartenübergabe hat.
Weiterhin muss der Vorstand seine Entscheidung gegenüber dem ausscheidenden Mitglied nicht begründen.
Er hätte es aber tun können, und damit wäre die Entscheidung für Dich wenigstens nachvollziehbar gewesen.
Bedauerlich, das Ganze !

Hans
 
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: RobinHood am 07. Oktober 2008, 13:37:00
Hallo, danke Hans für deine klaren Worte.

Bist du Funktionsträger in Niedersachsen?

Verstehe dann Bundeskleingartengesetz nicht:
§ 11 Kündigungsentschädigung

(1) Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 sind darüber hinaus die für die Enteignungsentschädigung geltenden Grundsätze zu beachten.

(2) Zur Entschädigung ist der Verpächter verpflichtet, wenn der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 gekündigt worden ist. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 ist derjenige zur Entschädigung verpflichtet, der die als Kleingarten genutzte Fläche in Anspruch nimmt.

(3) Der Anspruch ist fällig, sobald das Pachtverhältnis beendet und der Kleingarten geräumt ist.


Habe mich seit 3Jahren versucht in die Vereinspolitik einzumischen. Fachberater in Niedersachsen und Bremen, Schätzer in Bremen gemacht. In unserem Verein wird der Fachberater nicht einmal (lt. Satzung) zur erweiterten Vorstandsitzung eingeladen. Was ich auf Fachberatertreffen usw. erlebt und erzählt bekommen habe ist eine Katastroph. Ab einem gewissen Verkalkungsgrad, werden die Greise böswillig. Schade eigentlich ums Kleingartenwesen. Ich werde mich im Nabu und Walldorfgarten engagieren.
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 07. Oktober 2008, 18:33:00
Hallo Robinhood,

zu Deiner ersten Frage: Ich bin "Funktionsträger", nämlich Vorsitzender eines Kleingartenvereins in einer sächsischen Großstadt - und dies seit 1969 abwechselnd als erster oder zweiter Vorsitzender. Im folgenden Jahr werde ich mich nicht mehr zur Wahl stellen, denn ich habe  e n d l i c h ! geeignete Gartenfreunde (innen) gefunden, die den Mut und das  "Zeugs dazu" haben, künftig den Verein zu leiten.
Zu Deiner Frage betr. Anspruch auf Entschädigung:
Ein solcher Anspruch entsteht  n u r  nach Kündigung durch den Verpächter bzw. Zwischenpächter, nicht aber bei Kündigung durch den Pächter. Dieser hat keinerlei Einfluss darauf, ob die Parzelle weiterhin und an wen sie verpachtet wird und kann damit froh sein, wenn er überhaupt Geld bekommt. Sorry  -  ich hab das nicht erfunden.
Mir gefällt das auch nicht.

viele Grüße aus Dresden

Hans
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: chris am 08. Oktober 2008, 14:37:00
Sorry Hans, aber der Vorstand darf nicht erpressen oder drohen, hier kommt das BGB zur Handhabung !! Normalerweise geht das nicht ohne Räumungsklage
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 08. Oktober 2008, 16:42:00
Richtig, Chris,

das hätte ganz anders laufen können.
Aber: Nach wie vor wissen wir nicht, wer wann wem und warum gekündigt hat. Das hat uns Robinhood leider nicht übermittelt. Bei einer normalen Kündigung von Pächterseite räumt der Verein in der Regel eine Frist bis zu 2 Jahren ein, innerhalb derer der Garten vergeben werden kann. Erst dann  m u s s  geräumt werden.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Verpächter wegen grober Mangelbewirtschaftung oder wegen grober Verstöße gegen Satzung oder Pachtvertrag gekündigt hat, oder wenn die Mitglieder den Betreffenden aus dem Verein ausgeschlossen haben.
Gib mal "Butter bei die Fische", Robinhood.

Grüße von

Hans
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: RobinHood am 08. Oktober 2008, 22:03:00
Hallo Hans, Chris,

13Jahre Garten bewirtschaftet und fristgerecht bezahlt. Anfang diesen Jahres wegen Finanz-Engpass nicht im Vorraus zahlen können. Nach 3 Monaten Rückstand bin ich daher fristlos wegen Pachtrückstand mit Einschreiben zum 30.6.2008 vom Vorstand gekündigt worden. Mit Vorstand Ratenzahlung vereinbart und fristgerecht immer bezahlt.

Vorstand nimmt Kündigung aber nicht zurück :-((

Vorstand hat meinen Garten mit Schloß abgeschlossen. Zum ausräumen des Gartens darf ich mir den Schlüssel holen. Der Vorstand benennt mir nicht einmal seinen Nachpächter.

Was steckt dahinter?

Bin bekennender artenreicher "Naturgärtner" (siehe neue bundeskleingärtnerische Richtlinie zur "gärtnerischen Praxis"). Dieses Unkraut soll ausgerottet werden. Ein Hoch auf 40 Jahre rechtwinkelige Sterilgärten :-((

Der Vorstand hat den Garten schon an das Arbeitsamt für ein "Gewöhnungsprojekt" mit 20 Jugendlichen verpachtet. Dieser honorige Pächter möchte einen planierten Garten, damit die Jugendlichen des "Hartz4-Kürzungsprojektes" auch was zu arbeiten haben. (Emsland-Lager ich hör dir trapsen!) Minderwertige Hartz4ler zwangsverpflichten zur Gartenpflege in Kleingärten (Esterwegen ist ja leider abgetorft) ist ja soooo verlockend.
Ein Toiletten-Bauwagen für 20 Jungs und Mädels kommt auf das Gelände, ein "Biotop" ohne Gemüse soll entstehen. Kleingärtnerische Nutzung wird in OL weit gedehnt.

So Hans, nu kommst du.
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Hans am 09. Oktober 2008, 11:57:00
Hallo Robinhood,

Leider !! liegt das "Recht" auf der Seite des Vorstandes, denn bei Pachtrückständen gibt`s kein Pardon - auch in unserem Verein nicht. Wir hatten bereits 2 mal solch einen Fall, haben aber in diesem Zusammenhang ausführliche Gespräche mit den Verursachern geführt - in einem Fall mit Erfolg. Er ist noch heute bei uns. Im 2. Fall wurde gelogen was das Zeug hielt und Einsicht und guter Wille war nicht erkennbar. Fazit: wir mußten uns von ihm trennen, haben ihm aber Gelegenheit gegeben, selbst zu kündigen.
Mir scheint, dass es zwischen Dir und dem Vorstand ohnehin kein gutes Verhältnis gegeben hat. Dir bleibt wahrscheinlich nichts anderes als die Situation zu akzeptieren, denn auch gerichtlich sehe ich wenig Chancen auf Erfolg.
Selbst wenn Du Dir einen Rechtsverdreher nimmst, der vielleicht ein Haar in der Suppe findet (Kündigung unwirksam, Fehler in der Satzung, Fristversäumnisse usw.) und mit ihm vor Gericht ziehst, ist der Ausgang immer noch ungewiss - und es kostet Dich einen Haufen Geld.
Deine Bemerkungen über gewisse Hartz IV - Leute und die sonstigen Vergleiche habe ich überlesen.

Hans
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: chris am 10. Oktober 2008, 15:09:00
mit Verlaub ! Ein solcher Vorstand ist sein Amt nicht wert und gehört abgesetzt. Bei solchen Vorständen ist es kein Wunder, wenn Kleingärten veröden, Familien und Berufstätige vertreiben und am Ende den Immobilienhaie zum Opfer fallen.

Skol
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: RobinHood am 10. Oktober 2008, 15:45:00
Hallo Hans, Chris.

Dank für eure Solidarität und Stellungnahme.

Diese konservativ-reaktionäre Art der Vereinsführung, die bei uns im Westen immer mehr aufblüht und das Kleingartenwesen seit 30 Jahren vor die Wand gefahren hat (Überalterung, Lehrstand, Alkoholismus), braucht ein klares NEIN!


Welcher Naturfreund will sich solche Vereinsmeierei noch antun?

Dies verbreitete Vorstandsgehabe kann nicht mehr weichgespühlt werden, Hans.

Abschließend wünsch ich euch entspanntes Gärtnern, Wetter ist gut-ab in den Garten.

mfGartengrüßen
Titel: Re : Gartennachfolger ?
Beitrag von: Kaffi am 10. Oktober 2008, 16:01:00
Willst du den Charakter eines Menschen kennen lernen, so gib ihm Macht.
(A.Lincoln)