gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: christine palm am 03. September 2008, 21:13:00

Titel: Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: christine palm am 03. September 2008, 21:13:00
Kann ein Vorstand einer Pächterin vorschreiben,dass sie ab sofort an ihre Laube eine Regenrinne montieren muss?Angrenzend an ihre Laube ist das Vereinshaus,Rücken an Rücken.Vor ca.14 Tagen wurde das Vereinshaus mit weißen Plastebrettern verkleidet.Jetzt spritzt das Regenwasser an die neue Verkleidung.Das heisst,das Regenwasser hat Jahrelang gespritzt,sie hat die Laube ohne Regenrinne übernommen,vor 2 Jahren.Vorher hat das niemanden gestört.Noch eine Todsünde hat sie begangen,sie hat den Graben ,wo die neue Wasserleitung verlegt wurde nicht ausgekleidet,und noch nicht zugeschüttet!!Ihre neue Wasseruhr ist fachgerecht und funktioniert.Ihr wurde jetzt mit Kündigung gedroht,wenn sie die Mänger nicht behebt!Ist das rechtens?Es ist doch ihre Laube ,sie hat sie so übernommen,und es wurde vorher doch nicht moniert?Darf man in seinem Garten und seinem Eigentum nicht machen was man will???Wer kennt sich aus???
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 04. September 2008, 19:10:00
Hallo Christine

Ich weiß jetzt nicht in welchen Bundesland sich euer Garten oder Verein befindet. Aber bei uns dürfen Gebäude nicht Rücken an Rücken liegen sondern müssen ein Mindestabstand von 5m einhalten, allein aus feuertechnischen Gründen. Ich denke mal das es bei euch nicht auch anders ist. Auf jeden Fall hat der Gartenbesitzer dafür zu sorgen das er kein anderen Garten oder anderes Gebäude beschädigt. was die Wasserleitung angeht: Man sollte sie auf jeden Fall schließen damit sie vor Frost geschütz ist. Kommt es zu Schäden an der Wasserleitung, weil sie nicht geschützt ist, muß die Ursachen für den Schaden ermittelt werden und der Verursacher haftet dann dafür. Um diese Schäden zu vermeiden gibt es bestimmt auch bei Gesetze, Ordnungen usw. Wer diese ignoriert und ein Schaden grobfahrlässig dabei in kauf nimmt, kann dann mit eine Kündigung rechnen. Ob diese dann gerechfertigt ist muß letzendlich ein Anwalt entscheiden. Ich persönlich würde es nicht soweit kommen lassen und die Mängel so schnell wie möglich beheben.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Markus am 05. September 2008, 12:21:00
Hallo Christine,
das mit der Regenrinne ist doch (meines Erachtens) logisch. Ob jetzt Regenrinne oder anderes, der Verein will, daß sein Gebäude nicht durch Dein Spritzwasser verunreinigt wird. Da würdest Du doch bestimmt auch drauf bestehen, wenn das Regenwasser von Deinem Nachbarn zu dir rüber Spritzt. Und bei neuer Verkleidung achtet man doch eher darauf, oder?

Das mit der Wasserleitung verstehe ich nicht so ganz.
Der Verein hat eine neue Leitung gelegt und eine Uhr eingesetzt? Bei uns macht das der Verein auch wieder zu! Nur die Leitung von der Uhr bis zur Zapfstelle ist meine Sache. Da bin ich dann auch für verantwortlich, wenn durch einen Frostschaden das Wasser über meine Uhr ausläuft.
Schönes Wochenende
Gruß Markus
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: gino am 05. September 2008, 21:16:00
Ich weiß nicht so recht, wieso es Unsinn sein soll, eine neue Fassade zu schützen bzw. einen ausgehobenen Graben wieder zu zuschütten. Erklärt es mir :-( gino
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: christine am 05. September 2008, 22:25:00
Ich muß doch noch einiges erklären.Meine Gartennachbarin hat den Garten erst seid 2 Jahren gepachtet.Die beiden Lauben stehen seid ewigen Zeiten Rücken an Rücken,und noch bei den Vorpächtern war die fehlende Regenrinne kein Problem.Warum hat man nicht vor 5 Jahren bemerkt,daß Regenwasser an das Vereinshaus lauft,und die Vorpächter belangt?Ich bin der Ansicht,daß man sein Vereinshaus vom Verein selber schützten muß.Es würde reichen ,etwas an den Zaun zu stellen!Aber fordern und gleich mit Kündigung drohen ist doch keine Lösung-oder?Das mit der  Wasserleitung ist noch unsinniger.Wir haben eine neuer Wasserleitung bekommen,alle Parzellen und eine Wasseruhr.Bei meiner Nachbarin ist nur der kleine Graben von der Wasseruhr bis zur Zapfstelle nicht ausgekleidet und zugeschüttet.Es wird im Winter das Wasser abgestellt.Es hat keiner einen Schaden wegen der Nachlässigkeit.
Von einem andern Vorstandsvorsitzenden habe ich gehört,daß man nur gekündigt werden kann,wenn man seine Pacht nicht zahlt oder Grob den Frieden stört.Siehe Gartenzeitung 9/08, einen Artikel zum Thema "Alles was Recht ist"
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Markus am 05. September 2008, 23:44:00
Hallo Christine,
die Androhung der Kündigung sehe ich auch als Hilfkosigkeit und ist Quatsch. Deswegen kann meines Erachtens keiner gekündigt werden. Hört sich aber erstmal "schön" an.

Wie schon geschrieben, hätte ich auch was dagegen, wenn Dein Wasser an mein Haus plätschern würde. Vielleicht hat es bei der alten Fassade nicht gestört, aber bei der Neuen. Und wenn es Wasser von Deiner Laube (oder Deiner Nachbarin) ist, dann hast Du es auch abzustellen.

Das mit der Wasserleitung ist dann wieder eine andere Sache. Normalerweise (bei uns) ist der Vorstand bis zum Anschlußkasten mit dem Zähler für die Leitung zuständig. Da hat er dafür zu sorgen, daß die Leitung fachgerecht verlegt wird.
Ab der Uhr kann er meines Erachtens nur darauf hinweisen, wenn Fehler passieren. Zudem ist es nur zum eigenen Nachteil, wenn Steine (oder anderes) die Leitung beschädigen und dadurch Wasser verloren geht.
Aber mal was anders, warum will Deine Nachbarin eine offene Leitung im Garten haben? Stört das nicht?

Es sind aber meines Erachtens alles keine Gründe für eine Kündigung. Diesbezüglich würde ich den Vorstand nochmal ansprechen.

Gruß Markus
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Hans am 06. September 2008, 12:15:00
Hallo Christine,

offensichtlich ist Dir noch nicht völlig klar, dass jedes Mitglied einer Gemeinschaft sich so verhalten muss, dass anderen Mitgliedern und der Gemeinschaft kein Schaden entsteht. Wasser, das dorthin läuft wo es nicht soll richtet nun mal Schaden an , egel wie lange es dauert und ob es jedem ersichtlich oder nicht.
Damit wäre die Frage nach "Dachrinne oder nicht" schon beantwortet.
Der andere Aspekt ist das Regenwasser, das für den Kleingärtner wertvoll ist und wo immer möglich aufgefangen und gesammelt werden sollte um es für die Bewässerung der Kulturen einzusetzen (denk mal an die Wasserpreise!).
Ein Gartenbesitzer, der kein Regenwasser nutzt ist für mich wie einer, der keinen Kompost ansetzt und verwertet - ein kleingärtnerischer
"Anfänger" um es mal nett zu sagen.
Das mit der Wasserleitung kläre bitte freundlich mit Deinem Vorstand. Er wird seinen Grund für seine Forderung  haben. Schließlich ist jedes Mitglied verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit zu verrichten.

Hans
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: lutz am 06. September 2008, 14:31:00
Hallo zusammen!

...und wieder einmal werden alle Vorurteile bestätigt.

Das Vorgehen des Vorstandes mit Hilflosigkeit zu begründen mag zwar stimmen, doch wenn aus Hilflosigkeit ein derart anmaßendes Verhalten resultiert, dann taugt es als Entschuldigung recht wenig.

Unabhängig davon, ob etwas vernünftig ist, (und \'ne Dachrinne ist nicht die dümmste Erfindung,) sollte man sich den Sachverhalt doch noch mal genauer absehen:
Zwei Hütten stehen seit Zeiten Rücken an Rücken. Also sicherlich mit Genehmigung des Vorstandes, immerhin ist eine Hütte ja das Vereinshaus. Das war der Status Quo. Am Vereinshaus! wurden bauliche Veränderungen vorgenommen. Wenn jetzt also plötzlich (möglicherweise) Schäden an diesem auftreten sollten, dann waren die vorgenommenen Veränderungen -vorsichtig gesagt- nicht durchdacht gewesen. Dabei ist es egal, ob nun plötzlich die Statik nicht mehr stimmt oder das Regenwasser die Fassade beschmutzt. Eine gemeinsame(<=fett und doppelt unterstrichen und drei Ausrufezeichen=>) Planung im Vorfeld wäre hier das Mindeste gewesen, was der Vorstand hätte leisten sollen. Er hat den Status Quo verletzt und einseitig Veränderungen an seiner Hütte vorgenommen. Nun hätte er auch die Konsequenzen, respektive die Folgekosten zu tragen. Die er aber, wie wir hören, nun auf andere abzuwälzen versucht.
(War hier nicht schon mal eine Diskusion der Art: Das Regenwasser von meinem Nachbarn läuft bei Starkregen zu mir rüber und über meine Beete ans Fundament meines Hauses...Muß mein Nachbar nun, damit sein Regenwasser in seinem Garten verbleibt, den Berg abtragen?
Kann aber auch woanders gewesen sein...)

Soll er doch klagen, soll er kündigen solange der Tag lang ist.

Widerspruch einlegen, meine Damen! Und zuschauen, wie sie sich zum Affen machen...

Zum Wasser hat Markus schon alles geschrieben.
Ab Wasseruhr ist es des Gärtners eigen Ding.
Auch steht sicher nirgendwo, Gräben (oder analog Hügel) seien als "Gestaltungselemente" im Kleingarten verboten. Wo wäre welcher Unterschied und wie will der Vorstand darüber befinden?

Doch das wird nicht der Grund für das Vorgehen des Vorstandes gewesen sein. Eher scheint mir, daß der Vorstand erwartet, daß alle Gärtner einen ebenso großen finanziellen und Zeit-Aufwand betreiben (können) wie sie selbst und wohl auch die gleichen (ästhetischen?) Vorstellungen davon haben, wie ein Kleingarten auszuschauen hat.
Die "übersehen", dem grauen Star sei\'s geschuldet, da wohl so manch Wesentliches...

Und wie gesagt: Die Argumentation nimmt nicht dazu Stellung, ob die vom Vorstand monierten "Mängel" nicht aus vernünftigen Gründen geändert gehörten. Nur eben als "Mangel", als Kündigungsgrund, nee meine Lieben, da kann man sie nicht durchgehen lassen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Lothar am 06. September 2008, 20:24:00
Hallo Lutz,
schön wie du schreibst, aber ganz so ist es nicht, schau dir doch bitte einmal den § 823 BGB an.
Dann gibt es in jedem Land ein Nachbarschaftsrecht, dass ist das woraus du die Auszüge geschrieben hast.
Also ich würde es nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, ich denke da ziehst du dann doch den Kürzeren. (sorry wollte mich eigentlich nicht einmischen)
Gruss Lothar
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: lutz am 07. September 2008, 10:01:00
Hallo,

der Vorschlag mit dem Klagen war auch mehr rhetorischer Art. < AdvoCard ist Anwalts Liebling und Klagen der Deutschen (zweit-)liebster Freizeitsport ;-) >
 
Was mich störte, das war das "Dicker-Mann-Gehabe" des Vorstandes, also die (hilflose) Drohung mit \'ner Kündigung, die doch schon viel über den "inneren Zustand", über das Betriebsklima in besagtem Kleingartenverein aussagt...
Und ein Gespräch unter Nachbarn im Vorfeld wäre nicht wirklich zuviel verlangt gewesen. Am besten wäre es nun natürlich, wenn der Streit gütlich geregelt würde. Beide Seiten sollten sich von der Vorstellung lösen, daß der Nachbar kompromisslos zu erfüllen hat, was man sich so wünscht.
Oder gar anordnet! Aber es soll ja schon so mancher nach Erhalt des Klo-Schlüssels völlig durchgedreht sein. Wie mag es solchen ergehen, wenn sie den ganzen Vereins-Schlüsselbund in Händen halten?
Das stimmt mich allerdings recht pessimistisch. Und das am Sonntagmorgen...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: gino am 07. September 2008, 11:17:00
Ich schließe mich Lutz an: Kündigung ist Quatsch und sicher auch nicht durchzusetzen aus solch einem läppischen Grund. Ich gehe auch konform zu der Ansicht, vorher miteinder zu reden (oder aber jetzt). Aber wieder mal die Ansicht: der Vorstand wäre machtgeil, würde zeitlich und finanziel zu viel investieren. Zum Einen ist "der Vorstand" nicht eine Person, auch hier kommen mehrere Meinungen zum tragen. Zum Anderen: für wen wird denn Zeit investiert?? Für den Verein. Und wenn sich keiner findet, der bereit wäre, Zeit zu investieren, müssten alle anderen Vereinsmitglieder viiiel Geld investieren!!!  Ich weiß, das gehört nicht unbedingt zum Thema, aber diese o. g. Ansicht macht mich irre. In unserem Verein versucht man gerade, neue Kandidaten für den Vorstand zusammenzustellen- Pustekuchen, man rennt und bettelt, dass gerade jüngere Mitglieder ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklären- nix is.
Dabei ist es oft so, dass die Mitglieder am meisten über "den Vorstand" meckern, am wenigsten bereit sind, mizuarbeiten. gino
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Christine am 07. September 2008, 12:13:00
schönen guten Sonntagmorgen,ich bedanke mich über den regen Gedankenaustausch.Die Kleingartenanlage,in der so regide Auflagen erteilt werden ,liegt im ehemaligen Grenzstreifen in Berlin.Der Vorstand besteht zum größten Teil aus den alten Pächtern.Der Ton der hier in den Versammlungen herscht ist bestimmend.Ich presönlich habe meinen Gaten seid 4 Jahren.In jedem Jahr gab es Ärger.Im ersten Jahr ging es um des Fahrrad fahren-es ist verboten.Ich wußte es nicht,weil am Eingang ein Schild war,"Befahren und Begehen auf eigene Gefahr".Der Weg vom Eingang zum Garten ist ca.30-40 Meter Hoppelrasenschotterweg.Schnelle Sprints sind unmöglich.Mir wurde über den Gartenzaun gesagt,daß es eine außerordendliche Verammlung gibt,Samstag 10 Uhr.Ich wohne nicht im Garten und muß mit der S-Bahn(Pendelverkehr)anreisen,d.h.8 Uhr aufstehen.Aber, was sein muß,das muß sein,dachte ich.Das ich allein dem Vorsitzenden und der Schreiberin gegenübersaß,das hatte ich nicht geahnt!Rede -Gegenrede -Es wurde bei einer Versammlung abgestimmt,die Mehrheit war für das Verbot,und jetzt schiebe ich mein Rad.Ich denke Demorkratisch.Kritikpunkt an der Sache ist,daß ich nicht informiert wurde ,worum es geht,und ich unvorbereitet der "Regierung"gegenüber saß!Freundlich und Kollegial ist das nicht.Und das war erst der Ärger des ersten Jahres....Ich könnte auch ein Buch füllen..."Macht und Ohnmacht im Grenznahen Schrebergarten"
einen schönen Sonntag
p.s.heute sehe ich mir andere Gärten.
Die Probleme die dieses Gespräch eröffnet haben,sind die meiner Gartennachbarin.Sie kann leider nicht aufgeben-Geldmangel.
Sowas macht auch gefügig-oder...
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 07. September 2008, 15:02:00
Mit welcher Begründung wird denn das Radfahren im Verein verboten? Wenn am Eigang ein Schild mit der Aufschrift "Begehen und Befahren auf eigener Gefahr" dann wird das Radfahren automatisch wieder erlaubt. Ich glaub der Vorsitzende bzw. der Verein weiß nicht was er beschließt. Solch ein Vorstand gehört abgewählt, da er anscheint nicht fähig ist diesen Posten durchzuführen. Auf jeden Fall ist er nicht mehr zeitgemäß.
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Lothar am 07. September 2008, 18:11:00
Hallo Lutz, Gingo, Christin und Uwe
ich gebe euch natürlich vollkommend Recht wenn ihr davon ausgeht, dass reden besser ist als ,,schießen", ohne Frage so ist es!
Aber wenn sich die Fronten einmal so verhärtet haben, dass es wirklich (leider) vor Gericht geht, dann zählen nur die reinen Paragraphen und nichts anderes. Ich weis wovon ich schreibe, denn ich erlebe es ,,hautnah" mit! Schon ein Formfehler, egal von wem, bringt ein ,,gerechtes" Urteil zum scheitern. Recht haben und Recht bekommen, das ist in Deutschland nicht einfach!
Macht verdirbt den Charakter Lutz, das stimmt in vielen Fällen Lutz (aber nicht immer). Da ich meinen Glauben an das Gute noch nicht ganz verloren habe denke ich, wenn jeder etwas Verständnis für den Anderen hätte, könnte es in den Vereinen wesentlich gemütlicher zu gehen, d.h. aber Christin, auch Verständnis für den Anderen haben. Stell dir doch einmal vor Christin, du kaufst dir ein gebrauchtes Auto und das Bremslicht  funktioniert nicht (schon seit vielen Jahren nicht) in einer Verkehrskontrolle würde man dich trotzdem zu Verantwortung ziehen.
Oder versetzt euch mal an die Stelle eines Vereinsvorsitzenden, der sich vielleicht monatelag mit einen ,,bösartigen" Kleingärtner herum streiten muss und dieser total uneinsichtig ist. Vielleicht hat dieser Vorsitzende auch Probleme auf Arbeit und seine Frau macht ihn am Abend die ,,Hölle heiß", weil er aufgrund, seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, zu Hause  seine Pflichten nicht erfüllt und nun kommt nur noch ein kleines ,,Problemchen", nämlich deins und ................. er explodiert!
Mit diesen, offen gesagt, etwas umständlichen Umschreibungen wollte ich nur eins sagen, habt doch, nach Möglichkeit, etwas Verständnis für einander. Versucht es doch einmal.
Aber, was du sonst noch schreibst Christin, dass geht nun gar nicht, wenn du zum Vorstand geladen wirst, dann gibt es dazu eine vorgeschriebene Form und auch Inhalte sind zu beachten! Zumindest der Grund sollte benannt werden.
In vielen Vereinen gibt es eine Konfliktkommission, oder Schlichtung wie auch immer, diese solltest du mit deinem Problem vertraut machen um eine Klärung zwischen Vorstand und dir herbei zu führen.
Ja zu dir lieber Uwe, einen Vorstand abzuwählen ist das eine, aber einen neuen finden das andere und ohne geht es nicht! Spätestens das Registergericht erhebt da Einspruch!
Ich wollte damit sagen (und das ist mir besonders wichtig) such immer nach einer GEMEINSAMEN Lösung, die beide Parteien tragen können, denn trennendes gibt es genug. Macht euch das Leben nicht schwerer als es schon ist, im Verein sind Leute mit den gleichen Zielen, dass sollte doch verbinden!
Gruß Lothar
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 07. September 2008, 18:37:00
Hallo Lothar

Ich gebe dir 100% Recht. Ich bin selber Vorsitzender und mache es genau so wie du es beschrieben hast. Kommen bei mir im Verein Probleme auf wird natürlich erstmal nach eine gemeinsamen Lösung gesucht und es hat auch immer in meiner 3 jährigen Amtszeit auch geklappt. Nur wenn man so ein Vorstand hat wie Christine ihn beschrieben hat kann ich nur sagen lieber keinen bzw. Notvorstand als diesen. Denn es kann eigendlich nur besser werden. Ansonsten trenne ich meine Bereiche. Es ist am Anfang zwar schwer aber mittlerweile kann ich Privat, Beruf und Verein bzw. Vorstand von einander trennen. Nur so kann das funktionieren sonst geht alles über Kopp.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Lothar am 07. September 2008, 20:02:00
Hallo Uwe
Du solltest einmal, an geeigneter Stelle (vielleicht in dieser Gartenzeitung) über deine Erfahrung in der Vorstandsarbeit berichten. Das wäre bestimmt für viele Vorstandsmitglieder wissenswert. Ich finde deine letzt Bemerkung sehr gut: ,,...Privat, Beruf und Verein bzw. Vorstand von einander trennen". Ist nicht immer so einfach!!! Ja denk doch darüber einfach einmal nach.
Aber zu deiner Bemerkung mit den Notvorstand, so einfach ist das nicht, schau dir dazu bitte einmal den § 29 BGB an, ,,... für die Zeit bis zur Behebung das Mangels ....", dass heißt nichts anderes wenn der Notvorstand NUR einberufen wurde, weil die rechtliche Person, zum einladen der Mitgliederversammlung  nicht vorhanden ist, dann ist mit der Versendung der Einladungen zur Mitgliederversammlung theoretisch beendet. Also auf jeden Fall keine Dauerlösung!
Auf jeden Fall wünsche ich dir für deine Vorstandsarbeit immer eine glückliche  Hand und dass du nie einen Notvorstand brauchen wirst.
Gruß Lothar
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 09. September 2008, 01:20:00
Hallo Lothar

Erstmal vielen Dank für deine lieben Worte. Natürlich kenne ich den §29 des BGB und weiß auch wie es mit ein Notvorstand (meistens sind es Rechtsanwälte) abläuft, da muß ich dir auch wieder Recht geben, denn kein Verein sollte es soweit kommen lassen das einer bestellt werden muß. Aber ich höre aus vielen Vereinen und hier im Forum das der jetzige Vorstand nicht sein Platz räumen will weil er großen Spass an seine Hirachie hat und dort wie ein König im Verein regiert und seine Vorstandskollegen helfen ihn dabei. Wenn er plötzlich verstirbt oder überraschend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, dann kommt man um ein Notvorstand nicht herum weil keine neuen Gartenfreunde in die Vorstandsarbeit eingewiesen wurde um damit wenigstens die Interesse zu wecken. Um eben dieses Problem zu vermeiden müssen Nachfolger gemacht werden indem der Vorstand ihnen die Vorstandsarbeit erklärt. Wenn der Vorstand dies nicht will müssen es die Mitglieder machen. Ich denke mal über dein Vorschlag nach dies in der Zeitung aber ich finde das mit der Nachfolgersuche sollte als erstes rein, denn ich glaube nicht das die meisten jüngeren Gartenfreunde einfach keine Lust dazu haben, sondern sie haben Respekt (Angst) durch Unwissenheit vor der Vorstandsarbeit. Und diese Angst sollte genommen werden. Ich weiß dies paßt nicht gerade in diesen Thread hinein, aber ich konnte mich nicht bremsen.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: wolke am 10. September 2008, 11:49:00

lothar, dass war kein beitrag, welcher aus der luft gegriffen war, sondern die wirklichkeit widerspiegelt!

gruß wolke
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Lothar am 11. September 2008, 16:08:00
Hallo Wolke, hallo Uwe,

zunächst eine Entschuldigung meinerseits, liebe Wolke, ich bin mit Sicherheit zu wenig auf das Problem selbst eingegangen, tut mir leid!
Es ist sehr schwer möglich eine korrekte Beantwortung von rechtlicher Frage hier abzuhandeln. Die Darlegung eines Betroffenen wird immer (Entschuldigung) subjektiv sein! Gehst du zu einem Rechtsanwalt und legst ihm dein Problem dar und abschließend möchtest du wissen, ob du im Recht bist und ggf. eine Verhandlung gewinnen könntest, dann wird er die Antworten: ,,Das kommt ganz darauf an ...".
Dies sagt er nicht um dich zu ärgern, sondern die Ausgangspunkte können sehr unterschiedlich sein. In der Rechtssprechung wirst du nie zwei Fälle finden, die 100% identisch sind.

Aber zum Thema: die Forderung mit der Dachrinne ist durchaus berechtigt, im schlimmsten Fall könnte man es sogar als Schachbeschädigung gelten lassen. Größere Sorge bereitet mir das Demokratieverständnis in dem Verein. Es gibt Mindestanforderungen, an eine förmliche Einladung usw. Hier sehe ich die Notwendigkeit den ,,Hebel" anzusetzen!

Im Rahmen einer Mitgliederversammlung sollte dieses Thema ausdiskutiert werden. Die MV als übergeordnetes Organ, kann durchaus dem Vorstand Weisungen erteilen. Ihr habt sogar die Möglichkeit, wenn der Vorstand nicht will, entsprechend § 37 BGB, wenn es der zehnte Teil der Mitglieder fordert! Dazu braucht man natürlich genügend Verbündete.

Nun zu dir Uwe, hab mich schon über deine Meinung gefreut. Du liegst genau richtig, es ist sehr wichtig einen guten Stellvertreter zu haben, er kann auch eine andere Meinung als der Vorsitzende, denn das fördert die Weiterentwicklung.
Aber es ist jemand da, der den Verein weiterführen kann. Vor allem ihn schon mal eigenständige Aufgaben übertragen.
Mit so einem Artikel für die Zeitung wäre doch eine gute Sache, denn einige könnten etwas lernen, besonders der Vorstand, von dem wir hier die ganze zeit sprechen.

Gruß Lothar
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: christine am 12. September 2008, 18:05:00
Warum ist das Anbringen einer Dachrinne jetzt soo unbedingt nötig,wenn es viele Jahre nicht wichtig war??Sie hatte die Laube ohne Dachrinne gepachtet,ohne Auflage !Und nur weil es dem Vorstand jetzt so gefällt,so sie nach dessen Pfeife tanzen...Ich halte das für Wilkür,oder...
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 12. September 2008, 19:02:00
Christine! Ich denke mal das es hier genug Antworten über Sinn oder Unsinn über die fehlende Regenrinne gegeben hat. Hier kann ich nur noch sagen,ihr habt zwei Varianten. Entweder ihr baut die Dachrinne ran, dann ist Ruhe, oder aber ihr laßt es auf ein Rechtsstreit wegen Sachbeschädigung ankommen, das wird teuer. Ich persönlich würde denn Anbau der Dachrinne vorziehen. Weil das ist der einfachere Weg.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: lutz am 13. September 2008, 18:51:00
Hallo alle.

Wollen wir doch die Kirche mal im Dorfe lassen. Sachbeschädigung? Okay, das mag eine Möglichkeit sein. Doch wie Christine den Sachverhalt schilderte, da kann ich mir auch anderes vorstellen: Regen plätschert vom Dach und bespritzt die schöne neue weiße Plasteverkleidung der Nachbarhütte.
Nun könnte man fragen: Da, außer dem Anbringen der neuen Verkleidung keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, welche Schäden sind durch das Fehlen der Dachrinne vor den Baumaßnahmen aufgetreten und sind die irgendwie belegbar?
Welche Wasserschäden sind überhaupt an einer Plastikverblendung bei fachgerechter Verarbeitung denkbar?...
Und schon wird aus der Sachbeschädigung ein "ästhetisches Problem". Schmutzspritzer auf den schönen neuen weißen Kunststoff-Paneelen, igitt!

Können wir allerdings aus der Ferne nicht wirklich einschätzen, liegt mE aber nicht weniger im Bereich des Wahrscheinlichen.

Unabhängig davon gilt immer noch die alte römische Juristenweisheit die da lautet: "Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus", zu Gut-Deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand." nicht nur für Christines Nachbarin. Nein, auch der betroffene Vorstand sollte sich das durch den Kopf gehen lassen.

Allerdings vermute ich mal, daß da der noch ältere Spruch mit den Perlen und den Säuen voll ins Schwarze träfe. Meine erste Vermutung, um was für eine Art Vorstand es sich hier handelt, wurde ja von Christine am 07.09. bildreich bestätigt.

Und noch eine Frage stellt sich mir: Ist es wirklich zeitgemäß zu sagen; Entweder ihr macht, was ich (der Vorstand) sage und ihr habt Ruhe... (Ob diese Art Ruhe erstrebenswert ist mag jeder selbst entscheiden.) ...oder ihr laßt es auf eine Klage ankommen? Und dann noch; Das wird teuer. drauf zu setzen? Ich weiß nicht...
Schön an die alten Römer denken! Auch für den Verein kann es teuer werden.
Ein schönes WE noch und

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 13. September 2008, 20:41:00
Hallo Lutz

Um es mal zu sagen ich bin nicht der Vorstand von Christine, wie es ausgeht weiß ich nicht. Ich habe nur Ratschläge gegeben. In übrigen hat der Verein bestimmt eine Rechtschutzversicherung die für die Kosten aufkommt, wenn es so ist kommt es wirklich teuer für denn Pächter mit fehlender Regengrinne. Da bringen dir die Römer auch nichts. Eine Frage habe ich noch an dich. Bis du im Vorstand eines Vereins? Wenn ja welches Amt belegst du? Diese frage wird bestimmt unbeantwortet sein.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: lutz am 14. September 2008, 08:20:00
Moin Uwe,

und aufgemerkt; Möglicherweise haben beide! eine Rechtsschutzversicherung? ...

Was Deine letzte Frage mit dem Thema zu tun hat, das will sich mir nicht so recht erschließen. Im Übrigen habe ich mich auch schon hier (wer lesen kann ist klar im Vorteil!) dazu geäußert.
Und was ich demzufolge von Deinem Schlußsatz halte? Das dürfte Dir doch schon klar gewesen sein, als Du ihn in die Tastatur  geschlagen hast.
Kein weiterer Kommentar!
Es ist Sonntag!

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 15. September 2008, 18:24:00
Tach Lutz

Ich wollte nur mal sehen wie du auf der Anfrage nach Vorstandtätigkeiten reagierst. Nichts für ungut.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Christine am 15. September 2008, 19:10:00
Hallo,ich habe noch eine Frage zur neuen Plasteverkleidung des Vereinshauses:ist das feuerpolizeilich eigendlich erlaubt?Falls es mal brennt,was bei der Nähe der beiden Häuser möglich wäre,verlischt nicht bei einer solchen Verkleidung der Versicherungsschutz?
Danke für Eure Mühe...
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: lutz am 16. September 2008, 15:08:00
Hallo

@ Uwe:

Und? Meine Antwort schon gefunden?
Zufrieden?

;-)

@ Christine:

Ist natürlich nur eine Ferndiagnose aber;
Vorausgesetzt, man hat die "Fassaden-Verkleidungselemente" (fachgerecht) angebracht, dann sollte es mit dem Brandschutz eigentlich keinerlei Probleme bereiten. In der Regel sind solche Bauteile ewig getestet wurden (Brandschutz, Schallschutz,  Witterungsbeständigkeit, Dichtheit und und und), haben dann den "zertifizierten Segen" bekommen bevor sie in den Handel durften.
Für einen KG-Verein allerdings ist es eher unüblich, diese Nachweise zu kennen (*) geschweige denn, dieselben ggf. einer Versicherung vorweisen zu müssen.
Doch zu Deiner Beruhigung: Die allermeisten modernen Baustoffe aus der Gruppe "nicht naturnah, synthetisch,..." brennen sehr viel schlechter als z.B. eine gerade bei älteren Gartenlauben übliche Holzverschalung.
(Auch, wenn es sich nicht um Fassadenverkleidung sondern z.B. um Deko- oder Baumarkt-Heimwerkerteile für innen handeln sollte. Solche allerdings haben natürlich nicht das ewige Leben im Freien, sind durch Regenwasser, Dachrinne hin oder her, wirklich gefährdet. Brennen trotzdem auch trocken eher schlecht bis gar nicht.)

(*)Die ausführende Fachfirma allerdings sollte schon Bescheid wissen!

In der Hoffnung, Dich in diesem Punkte beruhigt zu haben

mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 17. September 2008, 17:40:00
Die beiden Gebäude werden sowieso gleichzeitig abbrennen, egal ob mit oder ohne neue Fassade. Dabei ist es auch unwichtig ob sie fachmännisch angebracht ist oder nicht, denn ich habe noch nie davon gehört das eine Fassade ein Brand ausgelöst hat. Lutz, darf ich heute nichts mehr selber machen ohne das die Gefahr besteht das ich den Versicherungsschutz verliere. Bei elektrische Installation und Klempnerarbeiten ist mir das klar, aber eine Fassade anbauen? Ich weiß nicht?
Ach ja Lutz. Die Antwort habe ich nicht gefunden, ich wollte es mir nicht nochmal antun deine Beiträge zulesen. Ich wollte ja nur wissen wie du auf meine Fragen reagierst, oder kannst du auch nicht lesen. Jetzt weiß ich es ja und bin zufrieden.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. September 2008, 18:55:00
Hallo,
ich wunde mich, warum sich niemand für die Entstehungsgeschichte dieser beiden Lauben interessiert.
Richtig ist, dass es eigentlich Grenzabstände gibt, die eingehalten werden müssen.
Hier haben wir gleich zwei Lauben, bei denen dagegen verstoßen worden ist. Pikant daran, eine Laube ist sogar das Vereinsheim. War es immer schon Vereinsheim ? Hat der damalige Vorstand einfach die Grenzabstände unberücksichtigt gelassen oder gibt es ganz andere Gründe ?
Welche Laube wurde zuerst errichtet ?
Nehmen wir mal an, es war die Laube der Pächterin. Dann baut jemand eine Laube daneben (in den Gefahrenbereich des Spritzwassers). Ist doch sein Risiko !!
Das der Vorstand hier seine Machtposition ausspielt ist verwerflich, egal wie die Rechtslage ist. Vielleicht sollten sich die Pächterin und der Verein die Kosten der Dachrinne teilen.
Viele Grüße vom Re(e)Bell
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Hans am 17. September 2008, 21:32:00
Hallo,

vielleicht denkt mal jemand daran, dass es ältere Kleingartenanlagen gibt, die unter völlig anderen Gesichtspunkten und gesetzlichen Grundlagen errichtet worden sind.
Unsere Anlage - errichtet 1928 - ist eine solche.
Sie ist so konzipiert, dass die Lauben Rücken an Rücken mit 1,5 m Abstand stehen und jeweils mit 0,75 m Abstand zur Außengrenze. Wichtig ist die Bauflucht der Rückseiten.
Wir sehen auch heute noch keinen Grund, von diesem Prinzip abzuweichen.
Die ganze Dachrinnendiskussion reicht jetzt eigentlich ! Aber dazu hatte ich mich ja schon geäußert.
Bloß aus den Animositäten zwischen Uwe und Lutz werde ich nicht so recht schlau. Ich bin eben nur ein naiver, verwunderter Forenleser.

viele Grüße aus Dresden

Hans
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Uwe am 18. September 2008, 17:41:00
Hallo Hans
 Aus den Animositäten zwischen Lutz und mir muß man nicht draus schlau werden bzw. diese zu verstehen (Ich verstehe sie ja selber kaum). Aber da kann man mal wieder sehen was passieren kann wenn man was schreibt, was man eigendlich nicht so meint oder wenn man was liest und es falsch versteht. So wie es hier passiert ist, aus meine Ratschläge (Varianten) die ich Christine gegeben habe bin ich auf einmal der böse Vorstand von ihr geworden, das kann man so nicht stehen lassen weil es ganz einfach falsch ist. So wie du bin auch ich nur ein naiver Forenleser, hier werden Ratschläge gegeben, Hilfe gesucht, Meinungsverschiedenheiten ausgetauscht und Kritik ausgesprochen. So sollte auch ein Forum sein. Was meine Meinung nach da nicht reingehört sind Sätze wie z.B. "Für ein KG Verein allerdings ist es eher unüblich, diese Nachweise zu kennen, geschweige denn dieselben ggf. einer Versicherung vorlegen zu müssen". Denn solche Sätze könnten, ich betone nochmal, könnten als Beleidigung verstanden werden.
Übrigens die Idee von Re(e)Bell, die Gosse gemeinsam anzubringen und sich die Kosten teilen, finde ich sehr gut. Ich denke mal damit ist jeden geholfen und die Sache wäre von Tisch.

Gruß Uwe
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Tom am 18. September 2008, 20:41:00
Hallöchen!
Hier ist ja was los zwischen Uwe und Lutz, vertragt euch und helft lieber Christine.
Bei uns am Vereinsheim konnte eindringende Nässe erst nach Jahren, beim Ausbau, erkannt werden.Der Fußboden war durchgefault und im Mauerwerk waren Nässeschäden.Vielleicht ist das bei Christine auch erst beim Ausbau festgestellt wurden.Vorstände sind auch nur Menschen.Redet nochmal mit dem Vorstand.Die Dachrinne würde ich schon wegen dem Regenwasser anbringen.Vielleicht ist der Vorstand hilfsbereit und macht das in den Aufbaustunden mit.Wenn die Gartenfreundin nicht viel Geld hat,was heute viel vorkommt, soll sie um Aufschub bitten und fragen inwieweit ihr der Vorstand helfen kann.Man sollte das Gespräch suchen, Vorstände sollen die Gartenfreunde nicht vergraulen, sondern das Miteinander fördern.Gartenfreunde sollen nicht immer über meckernde Vorstände klagen, sondern ihr Problem schildern und um Hilfe b.z.w. Entgegenkommen bitten.
Das mit der Wasserleitung war auch nicht fein gesagt, gleich mit Kündigung zu drohen.Bei den älteren vom Vorstand steckt das noch drinne,super Ordnung in den Gärten.So war es immer in den Jahren wo man genügend Bestellungen für Gärten hatte.Gartenvereine sollen auch für Jüngere attraktiver werden, die nur das Wochenende Zeit für den Garten haben.Und nur arbeiten im Garten mit Maßband und Vorschriften, nein, lasst locker, man will sich auch mal ausruhen oder mit den Kindern spielen. Sag deinem Vorstand,ja wenn die Ernte vorbei ist und ich das körperlich und zeitlich schaffe, dann mache ich selbstverständig den Leitungsgraben zu. Der Vorstand sollte dann erkennen das Christine bereit ist auch für Ordnung zu sorgen,irgendwann.Nicht streiten, sondern miteinander nochmal reden.
Tom
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: peter am 19. September 2008, 17:40:00
Ich möchte zu dieser Angelegenheit kurz etwas bemerken. Regenrinne dran - Vereinsfriede hergestellt. Anschließend mit Neuem Thema am Vorstand rumkritisieren.
ps.Stellt Euch doch selbst für so ein Amt zur Verfügung.

 
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Eckhard am 23. September 2008, 10:17:00
Der einzige Beitrag, der sich zur Sache klar und dienlich äußert, ist der von Rebell.

Alle anderen zeigen, dass in dieser Gartenrunde hauptsächlich ein Kommunikationsproblem herrscht.

Die vielschichte Betrachtungsweise ist doch positiv!

Jetzt muss nur noch Jeder vom Anderen darin toleriert und erduldet werden.

Im Austeilen tut man sich leichter , als im Einstecken - seit doch nicht so empfindlich.

Sätze wie "jetzt muß Schluß sein" sind am unnötigsten.
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: kuno am 13. Oktober 2008, 16:57:00
am unnötigsten
Titel: Re : Auflagen was bedeutet regide?
Beitrag von: Andreas Richter am 09. März 2009, 11:41:00
....anlage,in der so regide Auflagen ert....
sagt mir doch mal bitte, was "regide" bedeutet. Ich hab das Wort nirgendwo gefunden.
Titel: Re : Auflagen was bedeutet regide?
Beitrag von: lutz am 09. März 2009, 18:01:00
Hallo Andreas,

guggst du hier:

http://tinyurl.com/dfkukg

Rechtschreibfehler darf der ehrliche Finder behalten!

mfg
Titel: Re : Auflagen was bedeutet regide?
Beitrag von: Norman am 30. April 2009, 13:40:00
Hallo,

und sorry das ich dieses Thema noch mal hervorkrame, aber ich muss mal meine Meinung loswerden.

Ich selber bin seit 9 Jahren Vorstandsvorsitzender unserer Gartenanlage und musste mich auch mit alten Maßregeln meiner Vorgänger rumschlagen. Auchbei uns wurde ehemals mit dem Massband und  Protokoll alle 3 Monate ein Rundgang gemacht und alle Kleinigkeiten wurden sofort abgemahnt... in der Regel sogar gleich schriftlich mit Androhung der Konsequenzen!

Unser alter Vorstand stammte noch aus DDR Zeiten und ich glaube ich konnte bei den meissten auch noch das Bonbon (SED Parteiabzeichen) unter dem Kragen der Arbeitsjacke erkennen^^

Unsere Anlage war vom Aussterben bedroht... viele der Älteren konnten nicht mehr und viele der Jüngeren schmissen das Handtuch, weil sie keine Lust hatten ständig streng nach den Vorgaben des Vorstandes zu handeln! Das hatte aber mit Sicheheit nichts mit dem spassig benannten "Bonbon" zu tun, sondern dabei handelt es sich um einen Generationskonflikt, wie ihn wohl jede Anlage, egal aus welchem Bundesland durchmachen muss.

Falls es jemand schaffte bis hierher mitzulesen und er sich jetzt fragt warum ich das überhaupt schreibe:

Das größte Problem ist immer die Vorgehensweise und das Miteinander zwischen Vorstand und den Mitgliedern! Egal um was es geht... die ältere Fraktion hat meisst noch die Gewohnheit alle müssten Kuschen wenn sie was sagen und die Jüngeren fühlen sich immer gleich persöhnlich angegriffen und benachteiligt!

Ich habe mir in den letzten Jahren angewöhnt, das ich erstmal freundlich zu den Mitgliedern gehe, dann auch oftmals zu einem Kompromiss bereit und dann lasse ich auch bei der überdachten Terasse mal den Zollstock weg,wegen 2m² werde ich keinesfalls Unfrieden aufkommen lassen!

Und genau so verhällt es sich m.M. nach in dem Falle der Treaderstellerin. Bissher kam nur die Drohung des Vorstandes und der (verständliche) Hilferuf ihrerseits hier im Forum.

Hierbei geht es, wie so oft, nicht einfach nur um die Dachrinne und der Wasserleitung, das Problem liegt hier in erster Linie in der Gartengemeinschaft! Ich kann mir auch nicht erklären warum ein solcher Umbau des Vereinshauses ohne Mitgliederversamlung möglich war... oder war die Treaderstellerin nur nicht anwesend und wusste nichts von dem Vorhaben und dem daraus entstehenden Auflagen?

Egal wie ein Gericht entscheiden würde... egal wer nun die Paragraphen auf seiner Seite hat... ich würde nie als Vorstand so vorgehen! Rein mein menschlicher Verstand sagt mir, dass ich so mit keinem Mitglied umgehen kann und auch nicht darf!

mfg Norman  
Titel: Re : Auflagen ,die Unsinn sind?
Beitrag von: Altgärtner am 30. April 2009, 17:26:00
na also -  es gibt nicht nur Versager in den Vorständen ! Norman ist solch ein Beispiel.
Jeder Verein hat den Vorstand, den er verdient !

Altgärtner