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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wolke am 05. November 2008, 13:45:00

Titel: Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Wolke am 05. November 2008, 13:45:00

Hallo zusammen,

wie geht man mit nicht-gesetzeskonformen Satzungen (hier sind satzungen gemeint, die nicht dem recht der bundesrepublik deutschland entsprechen)um. Einige Satzungen scheinen nur einen faulen Kompromiss darzustellen um die "schlechte" Arbeit von Vorständen zu rechtfertigen bzw. Neupächtern Vorschriften machen zu können, die eigentlich nicht rechtsverbindlich sind. meine frage nun, wie geht man mit solchen satzungen um?
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Burchard am 05. November 2008, 15:14:00
Hallo,

Satzungen (für eingetragene Vereine) die gegen geltendes Recht verstoßen kann es nicht geben - das wird beim Amtsgericht geprüft.

Kannst Du da mal ein konkretes Beispiel zeigen?

Bei der Garten- und Bauordnung kann es schon mal haarsträubende Passagen geben, aber wer die dann befolgt ist selber schuld.
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: gino am 06. November 2008, 10:06:00
Ja, das haben Satzungen in Vereinen so an sich: sie wollen nur den Neumitgliedern das Leben schwer machen!!!!!!!!!! Und die ganz und gar überflüssige unentgeldliche!! "Arbeit" der Vorstände soll legitimiert werden.
ICH WÜRDE SOLCH EINEM VEREIN NIE BEITRETEN!
Das erleichtert das Leben aller Beteiligten.

Sarkastisch gemeint!
Ich gehe absolut konform mit Burchard.
gino
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Re(e)Bell am 06. November 2008, 20:50:00
Burchard hat geschrieben:
"Satzungen (für eingetragene Vereine) die gegen geltendes Recht verstoßen kann es nicht geben - das wird beim Amtsgericht geprüft."

Diese Aussage ist unzutreffend, denn das Amtsgericht (ein Rechtspfleger der das Vereinsregister führt)prüft nur, ob die Regeln des Vereinsrechtes §§ 21 -79 BGB eingehalten worden sind.
Ob alle anderen Satzungsinhalte mit Auflagen, Rechten und Pflichten gültig sind wird nicht geprüft. Aus diesem Grunde gibt es eine ganze Reihe von BGH und OLG Urteilen, welche Satzungsregelungen für ungültig erklärt haben.

Re(e)Bell
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Uwe am 07. November 2008, 19:27:00
Hallo Wolke

Mich würde ja mal interessieren was in eure Widerrechtlichen Satzung drinsteht. Ausserdem sprichst du von Satzungen. Bist du in mehreren Vereinen Mitglied, die alle, oder zum größten Teil, eine widerrechtliche Satzung haben die nur zu Gunsten des "bösen" Vorstand sind?
Wenn wir über eine derartigen Satzung diskutieren will muß man schon ein bisßen genauer sein bevor man wiedermal den Vorstand an Pranger stellt.

Gruß Uwe
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Hans am 08. November 2008, 17:56:00
Ja, das haben Satzungen in Vereinen so an sich: sie wollen nur den Neumitgliedern das Leben schwer machen!!!!!!!!!! Und die ganz und gar überflüssige unentgeldliche!! "Arbeit" der Vorstände soll legitimiert werden.
ICH WÜRDE SOLCH EINEM VEREIN NIE BEITRETEN!
Das erleichtert das Leben aller Beteiligten

Lieber Gino, was Du da geschrieben hast kann ich nur als Müll bezeichnen.

Hans
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Uwe am 08. November 2008, 18:14:00
Man sollte auch mal darüber nachdenken wer letzendlich über die Satzung entscheidet bzw. diese beschließt. Jeder der auch nur ein kleines bißchen Ahnung von Vereinsrecht hat weiß das die MV bestimmt was in der Satzung drinsteht und nicht der Vorstand. Oder liege ich da falsch? Soviel wie ich weiß muß eine neue Satzung oder Satzungsänderung mit Protokoll, der dies bezüglichen Versammlung, beim Amtsgericht abgegeben werden.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: dora am 08. November 2008, 19:09:00
lieber Hans

du solltest Ginos Beitrag mal richtig lesen, dann siehst du wie der das meint !!

Gruß dora
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Eckhard am 09. November 2008, 11:30:00
Hallo wolke,
solange es keinen konkreten Anlass gibt, über Satzungen "nachzudenken", ist alles hier Kaffeesatzleserei.
Diese Voraussetzung  fehlt hier
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Hans am 09. November 2008, 17:34:00
na ja, wenn ich so darüber nachdenke, dann könnte Dora wohl Recht haben. Sorry, Gino !

Grüße von

Hans
Titel: Re : Widerrechtliche Satzung
Beitrag von: Gerhard am 11. März 2009, 23:03:00
Richtig! Der Rechtspfleger prüft ob nach BGB die Satzung rechtens ist. Und darin steht, dass sie nicht gegen gektender Gesetze verstoßen darf.

Für alles andere ist in einem Verein die Satzung oberstes Gesetz.
Mitglieder treten freiwillig dem Verein bei und können auch wieder austeten.

Wenn es die Vorstäne doch sooo gut haben, frage ich mich, warunm es immer schwerer wird, welche zu finden ?

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Ein Hobby ist harte Arbeit, die niemand täte, wenn sie sein Beruf wäre. (Günther Schramm)