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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wolke am 13. November 2008, 14:59:00

Titel: Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Wolke am 13. November 2008, 14:59:00

Hallo Gartenfreunde,

in kürze steht die MV an und die mitgliedsbeiträge für das folgejahr werden fällig. meine frage, gibt es auch beiträge für passive mitglieder ?
passives mitglied heißt: nicht pächter, aber lebensgefährte / lebensgefährtin etc. vom pächter bzw. pächterin

falls ja, welche beiträge gelten hierfür für angemessen ?

danke euch !  
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: dora am 13. November 2008, 15:04:00
hallo

das kommt auf die Satzung an, was steht denn da drin ?
In unserem Verein gibt es mehr passive als aktive Mitglieder und lt. Satzung zahlt jedes Vereinsmitglied den gleichen Beitrag und hat die gleichen Rechte und Pflichten, außer Dinge die  durch die Gartenordnung nur auf Kleingärtner bezogen sind.



Gruß dora
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Uwe am 14. November 2008, 19:02:00
Hallo Dora

Ich zitiere Mal: "laut Satzung zahlt jedes Vereinsmitglied den gleichen Beitrag und hat die gleichen Rechte und Pflichten". Meine Frage ist: Welcher I... macht das den und was für Pflichten, ausser die pünkliche Beitragszahlung, haben bei euch die passiven Mitglieder noch? Da bin ich ja mal gespannt. Vielleicht stoßen wir ja wieder auf eine widerrechtliche Satzung.

Gruß Uwe
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: dora am 14. November 2008, 19:47:00
hallo Uwe

Auszug aus der Satzung :

Durch die Anerkennung der Satzung übernimmt das Mitglied auch die Verpflichtung, sämtliche satzungegemäße Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.

( Mitglied kann nur werden, wer die Satzung anerkennt ).

Gruß dora
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Uwe am 14. November 2008, 22:04:00
Ja und was für Pflichten sind das denn? Nenne doch mal ein oder zwei Beispiele. Müssen die passiven Mitglieder etwa auch an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen und wenn sie das nicht können dafür bezahlen? Also deine letzte Antwort ist sehr ungenau.

Gruß Uwe
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: dora am 14. November 2008, 22:22:00
hallo

mag sein, dass dir das ungenau vorkommt, aber genau so steht das eben in der Satzung.
Aber die Verpflichtung zu Arbeitsstunden etc. ergibt sich ja nicht aus der Satzung, sondern aus der Gartenordnung, welche natürlich für passive Mitglieder keine Wirksamkeit hat.
Generell gilt die Satzung für alle in allen Punkten gleich.

Gruß dora
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Uwe am 15. November 2008, 13:24:00
Hallo Dora

Na wenn das bei euch so drinsteht und von ALLEN Mitgliedern so beschlossen worden ist wird es wohl richtig sein. Bei uns zahlt ein passives Mitglied nur den halben Beitrag und haben somit auch die gleichen Rechte wie die aktiven Mitglieder. Aber Pflichten bei passive Mitglieder fallen mir so auf anhieb nicht ein. Deshalb haben mich mal die Pflichen für p.M. interessiert. Also nichts für ungut.

Gruß Uwe
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: dora am 15. November 2008, 15:07:00
hallo

wir haben wesentlich her passive als aktive Mitglieder. Wenn die nur die Hälfte zahlen müssten, würde uns schon was fehlen.
Aber wie gesagt, das geht eben aus der Satzung vor, dass die passiven geenau soviel zahlen wie dei aktiven.
Andererseits ist es bei uns so, das z.B. ein Eheparr das eine Laube hat nur einen Beitrag bezahlt.

Gruß dora
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Re(e)Bell am 15. November 2008, 23:09:00
Hallo Dora,
glaubt ihr wirklich die von Dir zitierte Satzungsregelung ist gültig ?

Es gibt massenweise Vereinsbeschlüsse, ja sogar Satzungsinhalte welche durch Gerichte aufgehoben bzw. als unwirksam erklärt wurden !!
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Hans am 20. November 2008, 17:38:00
Hallo,

bei uns zahlen nur die Vollmitglieder, d.h. die eine Parzelle gepachtet haben. Und nur diese haben Stimmrecht in der MV.
Die Zweitmitglieder oder Passivmitglieder bleiben beitragsfrei, haben Teilnahme- und Rederecht in der MV, aber kein Stimmrecht.
Wir haben uns schwer getan damit, als wir unsere Satzung neu erarbeitet haben.
Pro Parzelle eine Stimme ! Alles andere empfinden wir als ungerecht.

Hans
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Eckhard am 21. November 2008, 16:49:00
Hallo Hans,
Das ist zwar nachvollziehbar aber nicht ganz schlüssig.
Die Vereinsangelegenheiten gehen lt Vereinsrecht immer alle Mitglieder gleichermassen  an, es haben immer alle eine Stimme.
Die Verpachtung der Gärten ist ein Zweck unter anderen des Vereins.
Die Gemeinnützigkeit ist bei Eurem Vorgehen nicht mehr ganz gegeben.
Wenn ihr die Satzung geändert habt, habt ihr damit ev ältere Mitglieder schlechter gestellt.

Warum werden z B  eigentlich so häufig Anlageangelegenheiten in die MV getragen, wo sie doch ausschließlich in die Anlagenvers gehören?

m.E. gehört Öffentlichkeitsarbeit nach außen UND innen zu den vielen Tätigkeiten, die von V vernachlässigt werden.
Stattdessen erfindet man immer neue "Extraregeln" obwohl die gesetzlichen Regeln völlig ausreichen.
Titel: Re : Mitgliedsbeiträge
Beitrag von: Hans am 21. November 2008, 19:33:00
Hallo Eckhard,

da muss ich noch nachschieben, dass die Regelung:"Zweitmitglieder beitragsfrei" bei uns schon seit 1990 gilt, ohne in der Satzung verankert zu sein. Es gibt also keinen Grund, daran etwas zu verändern - zumal keiner das will. Es wird also nur in die Satzung aufgenommen.
Zur Regelung "Zweitmitglieder ohne Stimmrecht"- bisher nicht so praktiziert:
Diese Anregung kam von mehreren Mitgliedern, und kann auch nachvollzogen werden.
Warum soll Garten X, nur weil die Ehefrau Passivmitglied ist, zwei Stimmen haben, wohingegen Garten Y - hier ist die Frau nicht Mitglied - nur eine Stimme in der MV hat ?
Also auch hier (da die Satzung ohnehin überarbeitet werden muss) die Aufnahme ebenda.
Da Argument.: "Es wird sowieso immer alles
einstimmig beschlossen" zieht hier nicht.

Und was ist denn - hier im Osten - schon ein einstimmiger Beschluss ?
1. Trägheit oder Desinteresse der Mitglieder ?
2. Alte Gewohnheit aus Vorwendezeiten ?
3. Oder ein Zeichen dafür, dass die
   Mitglieder dem Vorstand , weil er so "gut"
   ist, blind folgen ?

Hans
Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Horst am 22. November 2008, 05:44:00
Liebe Gartenfreunde;

unser Grundstückseigentümer ist eine Privatperson.
Die Anlage wurde von uns Kleingärtnern geschaffen und in Jahrzehnten weiter entwickelt.
Wir haben Eigentum in unseren Gärten und Eigentum an unseren Gemeinschasftseinrichtungen.
Wir möchten nicht, dass andere über uns bestimmen oder mit bestimmen.
Zuerst Garten, dann Verein; nicht umgekehrt.
Unser Verein ist deshalb nur eine mögliche Organisationsform zur Selbstverwaltung
(siehe z. B. in § 2 BKleingG ).
Wir sind über unseren Verein direkt Mitglied
im Landesverband.

Aus diesen Gründen haben wir knapp dargestellt
eine ähnliche Regelung wie bei Hans:
1. Ordentliche Mitglieder = Kleingartenpächter.
   Ehepartner bestimmen vorher wer ordentliches  
   (sogen. aktives Mitglied)und wer Vertreter
   wird. Also pro Garten eine Stimme,
   ein Beitrag plus andere Kosten.
2. Außerordentliche Mitglieder
   (sogen. passive Mitlieder) haben keinen
   Garten: Sie sind Förderer, z. B ehemalige
   Kleingärtner, oder Bewerber und zahlen
   nur einen geringeren Mitgliedsbeitrag.
3. Ausserdem beitragsfreie Ehrenmitglieder

Viele Grüsse
von
Horst
Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Eckhard am 22. November 2008, 11:41:00
Lieber Horst,

alles nachvollziebar, aber, du sagst es selbst, ihr versteht Euch mehr als Privatverein.
Die Gemeinnützigkeit (und damit der günstige Pachtzins)  ist aber an Allgemein-Gesellschaftsegagement gekoppelt ( öffentliche Grünanlage - Jugendarbeit )
Auch die Forderungen des Gleichbehandlungsgesetzes werden zu berücksichtigen sein (siehe BDG) Beschlüsse oder Verbandsmitgliedschaft oder Beschlüsse ersetzen  nie rechtskonformes Handeln
Eigentum: das private in den Gärten gehört jedem Pächter privat, das wird von Satzung und Vereinsangelegenheiten nicht berührt oder geregelt. das GemeinschaftsE gehört nur dem Verein und darf nie an die Mitglieder verteilt werden.
Ob der Grundbesitzer Privatperson oder Öffentl P ist , ist dabei uninteressant.

Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Horst am 23. November 2008, 06:17:00
Liebe Freunde,

da das Thema Mitgliedsbeiträge
= Mitglieder und Beiträge ist
erwähnte ich die Gemeinnützigkeit nicht.

Nun:

Wir sind schon sehr lange steuerlich
und kleingärtnerisch gemeinnützig
und haben bis jetzt alle derartigen Bedingungen erfüllt, eben weil unser Grundstückseigentümer eine Privatperson ist.
Unsere Anlage ist keine öffentliche Grünanlage.
Sie ist aber für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bei Veranstaltungen wird die Öffentlichkeit eingeladen.
Unsere Beschlüsse und unser Handeln versuchen
wir möglichst rechtskonform zu gestalten.

Ich schrieb
,, ... Eigentum an Gemeinschaftseinrichtungen".
Die Einrichtungen wurden und werden
von uns selber geschaffen.
Wir meinen, dass jeder Kleingartenpächter deshalb einen Anteil an den selbst geschaffenen Gemeinschaftseinrichtungen hat.
Und natürlich ist nach unserem Verständnis jeder Pächter gleichzeitig wesentlicher Teil des Vereins.
Es ist uns auch bewusst, dass das Vermögen des Vereins = unser Vermögen nach BKleingG §2 3. bei Auflösung für kleingärtnerische Zwecke
verwendet wird.

Da wir alles das tun wie jeder
andere Kleingartenverein auch,
bin ich der Meinung,
dass wir keine Art Privatverein sind.


Tschüss
Horst

Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Eckhard am 23. November 2008, 09:36:00
Hallo Horst,
danke für deine ausführlichen Erläuterungen .
so weit,so gut, aber warum muß denn nun unbedingt die Ungleichbehandlung bei Mitgliederrechten bleiben, da sie doch gegen geltendes Recht verstößt?
 Gruß Eckhard
Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Hans am 23. November 2008, 16:24:00
Hallo Eckhard,

sieh es doch mal so:

weniger Recht (d.h. kein Stimmrecht), aber:

Recht auf Teilnahme am Vereinsleben
Recht auf Teilnahme an Versammlungen mit
Rederecht
Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen (Wassernetz, Elektroanlage, Werkzeuge, Geräte und Maschinen

demgegenüber:

keine Beitragsverpflichtung
keine Verpflichtung zu Gemeinschaftsleistungen

Bisher ist noch keiner zu mir gekommen und hat sich beschwert, dass er weniger Rechte hat und verlangt, dass er Vollmitglied mit allen Rechten und Verpflichtungen  wird.
Wir würden es ihm sicher nicht verwehren.

Hans
Titel: Re : Mitglieder und Beiträge
Beitrag von: Elke am 23. November 2008, 16:37:00
Liebe Gartenfreunde,

bei uns ist es im Verein wie folgt geregelt:

Das aktive Mitglied (Erstmitglied), meist auch der Pächter, bezahlt den vollen Mitgliedsbeitrag.
Wenn Angehörige des Pächters Zweitmitglied werden möchten (um z.B. in den Pachtvertrag eingetragen zu werden) zahlen diese den halben Mitgliedsbeitrag.
Die Gemeinschaftsstunden zählen pro Parzelle.
Stimmberechtigt sind bei uns Erst- und Zweitmitglied.
Mit dieser Regelung sind wir sehr gut gefahren und haben in den letzten jahren die Erfahrung gemacht, dass vorallem junge Mitglieder die Doppelmitgliedschaft wählen.

Elke
Titel: Unterschiedliche Mitgliedschaftsrechte
Beitrag von: Horst am 23. November 2008, 17:47:00
Liebe Freunde,
ungleiche Mitgliedschaftsrechte von Mitgliedern,
die einen Garten haben und
von Mitgliedern, die keinen Garten haben,
 s i n d   zulässig.

dtv-Beck  5231 Rechtsberater
,, Vereine gründen und erfolgreich führen",
11. Auflage, wörtliche Wiedergabe aus Seite 139:

Es gilt der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Vereinsmitglieder.
Als Rechtsgrund für die Geltung dieses auch nicht der Satzungdisposition unterliegenden Gleichbehandlungsgebots wird man seit Geltung des GG wohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen haben,
der als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip auch innerhalb der Privatrechtsordnung gilt.
Wie dieser verfassungsrechtliche
Gleichheitsgrundsatz, so besagt auch der körperschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch nicht, dass alle Mitglieder
des Vereins gleichberechtigt sein müssen.
Durch die Satzung können vielmehr Vereinsmitglieder mit unterschiedlichem Rechtsstatus vorgesehen werden,
die Differenzierung muss jedoch auf sachlichen Gründen beruhen.
Einzelheiten hierzu vorstehend S. 25f und S. 120f  jeweils mit Beispielen.
Unter Beachtung dieser Kriterien ist daher auch die Einräumung von Sonderrechten für einzelne Mitglieder oder eine Gruppe von Mitgliedern durch die Satzung zulässig.

Sind jetzt alle Zweifler überzeugt?

Das Buch finde ich für uns sehr gut.
Es kostet 9,50 Euro.

Viele Grüße
von
Horst
über 20 Jahre praktizierender Kleingärtner
mit nur geringen juristischen Kenntnissen.
Titel: Re : Unterschiedliche Mitgliedschaftsrechte
Beitrag von: eckhard am 24. November 2008, 09:30:00
Lieber Horst,

da hast du wohl gewonnen? Ich erlaube mir trotzdem eine andere Rechtsauffassung.

Dafür muß man kein juristisch ausgebildeter sein.

Der letzte Satz war nötig?-!
gruß eckhard