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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Karl am 10. Februar 2009, 06:13:00

Titel: Entlastung
Beitrag von: Karl am 10. Februar 2009, 06:13:00
Ich komme aus NRW.
Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung ist
der Vorstand nicht entlastet worden.
Es lag ein Buchungsfehler bei der Vereinsheim-
abrechnung vor.
Meine Frage lautet:
Was geschieht wenn der Vorstand nicht entlastet
wird?
Titel: Re : Entlastung
Beitrag von: Hagen am 10. Februar 2009, 18:38:00
Solange es sich um einen Buchfehler ist die Sache einfach. Der Fehler wird korrigiert und die Kassenprüfer müssen noch mal prüfen. Danach ist eine neue Mitgliederversammlung anzusetzen.
1 Bericht
2 Bericht der Kassenprüfer
3 Entlastung des Vorstandes

Keiner ist Fehlerfrei.
Nur was ich nicht verstehe ist: Der Fehler müsste doch schon bei der Kassenprüfung aufgefallen sein, warum ist er nicht vor der Jahreshauptversammlung korrigiert worden  
 Oder steckt was anderes dahinter ( Reibereien zwischen Mitgliedern und Vorstand? )
Titel: Re : Entlastung
Beitrag von: Ewald am 15. Februar 2009, 09:58:00
Es droht sogar das Gefängnis
Titel: Re : Entlastung
Beitrag von: Gerhard am 11. März 2009, 22:17:00
Was bedeutet Entlastung ?
Entlastung bedeutet, dass der Verein auf Regressansprüche gegen den Vorstand vezichtet. Für alle Angelegenheiten, die bis dahin bekannt sind.
Gefängnis ? Lächerlich. Dann müßten schon Betrug oder Unterschlagung nachgewiesen werden.