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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: falbe am 20. April 2009, 18:11:00

Titel: Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: falbe am 20. April 2009, 18:11:00
Es gibt doch den Emissionsrechte-Handel. Genauso könnte es doch bei den Auflagen sein. Für das Recht gegen die KGO zu verstoßen, müsste man dann jährlich an den Verein eine bestimmte Gebühr bezahlen. Diese Auflagen (in Preisen)erhöhen damit den jährlichen Gesamtpreis des Kleingartens. Ein etwaiger  Nachpächter müsste sich dann entscheiden, enweder einige Auflagen erfüllen, dann sinkt der jährliche Preis oder die Verstösse weiter mitbezahlen, sie gehen dann in seinen Besitz über.
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: Markus am 21. April 2009, 13:02:00
Ist es sehr heiß bei Euch??? ;-)
*lol*
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: falbe am 22. April 2009, 13:09:00
ja sehr ! Auf jeden Fall könnte mit einer Gebührenordnung Willkür seitens Vorstände sauber bekämpft werden. Kleingärtner hätten dann eine transparente Grundlage zur Steuerung ihrer Kosten. Da würde dann z.b. drinstehen: Apfelbaum 4m hoch : Gebühr 50 Euro/Jahr
Apfelbaum 5m hoch : Gebühr 75 Euro/Jahr
Hecke 2m : Gebühr 50 Euro/Jahr
Gruß Falbe
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: gino am 22. April 2009, 19:43:00
Beaerbeitungskosten für die Sonderwünsche der einzelnen Gartenfreunde...
Dafür müssten ja mindestens 2 Hauptamliche eingestellt werden, um diesen Nonsens durchzusetzen. Ob die wohl für 25 € die Stunde arbeiten??? Macht ja aber nichts, soll ja alles umgelegt werden.
Warum müssen solche Gartenfreunde überhaupt einen Garten nehmen, es passt doch eh alles nicht. Oder war es ein verspäteter Aprilscherz?
Bei soviel Langeweile kann ich nur zur aktiven Mitarbeit im Vorstand raten.
gino
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: gino am 22. April 2009, 20:20:00
Ich hätte noch ne bessere Idee: da ich Radfahrer bin, spare ich ja Unmengen an Geschwindigkeit- bei jeder Fahrt bestimmt 70km/h. Kann ich dir die nicht andrehen, du könntest dann mit einem Affenzahn durch die Gegend rauschen. Und bestimmt gibt es noch mehr Leute hier im Forum, die dir km abgeben?? gino
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: falbe am 23. April 2009, 12:46:00
Aber Hallo, genau, damit verbunden ein jährliche Schätzung (bringt 50 €) . Die Gebühren könnten direkt an die Bezirksverbände gehen. Abkassiert wird bei der Schätzung. Wichtig wäre natürlich eine transparente Gebührenordnung, um Willkür auszumerzen. Profi-Schiedsrichter bringen\'s halt
Gruß falbe
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: gerhard am 23. April 2009, 14:15:00
"Zwei Ding sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
 Albert Einstein
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: falbe am 23. April 2009, 15:48:00
Was ist dümmer ?

1. Der Schätzer verlangt, daß ein zu hoher Apfelbaum gefällt werden muß

2. Der Schätzer verlangt eine jährliche Gebühr für den Verstoß der KGO . Der Schätzer wird Profi , Der Gärtner kann durch andere Bewirtschaftung i.nä. J. die Kosten drücken, die Vorstände werden entlastet. Die Landesverbände aktualisieren jährlich die Geb.O.
Übergänge zw. Vorpächter und Nachpächter sind viel reibungsloser möglich

Bitte eigene Sprücher erfinden "Gerhard"
Einstein passt nicht in einen Kleingarten, äh oder hatte der etwa doch einen ?

Gruß
falbe
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: eckhard am 23. April 2009, 20:41:00
Prima falbe!
In beinahe jedem Gartenverein wird gegen Gleichbehandlung verstoßen - bei Pächterwechsel kommt die große Abrechnung.
Nur weil der Vorstand jahrzehntelang seine Aufsichtspflicht (Einhaltung des BKleinGaG) verletzt, muss bei Pächterwechsel plötzlich sehr viel gemacht werden - Der Nachbar, der seinen Garten nicht abgibt darf mit gleicher Gartengestaltung unbehelligt weitermachen...

Da kommt dein Vorschlag gerade recht.

Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: Markus am 23. April 2009, 23:05:00
Sowas nennt man Bestandschutz!

Aber ansosnten gefällt mir der Thread. ;-)
Gruß Markus
Titel: Re : Auflagenrechte-Handel
Beitrag von: eckhard am 24. April 2009, 10:07:00
mitnichten markus -

Bestandschutz  regelt ja gerade den Bestand über den Pächterwechsel hinaus.