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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Viola am 23. Mai 2009, 10:31:00

Titel: Gemauerter Grillkamin
Beitrag von: Viola am 23. Mai 2009, 10:31:00
Hallo zusammen,

gilt ein gemauerter Grillkamin als offene Feuerstelle und ist daher auf den Parzellen verboten ?

Wenn nein, wie groß müßte der Mindestabstand zu den Lauben sein (Brandschutz)?

Viola
Titel: Re : Gemauerter Grillkamin
Beitrag von: Uwe am 23. Mai 2009, 20:18:00
Hallo Viola
Es kommt drauf an wie man ein gemauerten Grillkamin nutzt. Wénn man drauf grillt ist es ein Grill, da brauchst du nur die Benutzungs und Sicherheitshinweise von ein normalen Grill nehmen (steht auf jeder Verpackung oder ist mit beigefügt eines handelsüblichen Grill) Wenn man aber Holz drauf verbrennt, um sich an kalten Abenden zu wärmen, dann gelten die behördlichen Vorschriften.

Gruß Uwe
Titel: Re : Gemauerter Grillkamin
Beitrag von: Horst am 24. Mai 2009, 06:29:00
Liebe Freunde; es gibt

selbst gemauerte Grillkamine,
also kleinere bis grössere Monstren,
die man nicht versetzen kann.
Sie gelten schon als zu genehmigende Bauvorhaben.
Man sollte sie nicht zulassen, da sie oft
die tollsten Kombinationen von Backofen
mit herausnehmbarem Grillgitter,
drehbarem Spiess und als Herd
und Verbrennungsstätte "idividuell"
zu gebrauchen sind;

und es gibt
(gemauerte) Grillkamine
aus dem Baumarkt oder Gartencenter,
die allen möglichen Vorschriften entsprechen.
Diese kann man zum   G r i l l e n  zulassen.
Es erübrigen sich Bauvorschriften.
Es ist nur ein geigneter Standplatz zu finden;
so ein Ding ist ja (noch) transportabel und
der Nachfolger übernimmt ihn oder veräussert ihn.



Trotzdem
viel Spass beim Grillen

Horst
Titel: Re : Gemauerter Grillkamin
Beitrag von: Kaffi am 24. Mai 2009, 16:04:00
Bei uns sind Grillkamine aus Fertigteilen
nur geduldet.Der Abstand zur Hütte muss mindestens
3Meter betragen.