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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: pepperstorm am 22. Juni 2009, 20:26:00

Titel: Begehung durch Vorstand
Beitrag von: pepperstorm am 22. Juni 2009, 20:26:00
Hallo,

leider reichte die Titelzeile nicht aus um alles zu komplettieren. es geht darum, das wir eine Begehung im Garten durch den Vorstand hatten. Jedoch aber nicht damit einverstanden waren, das der Schatzmeister auch mithinein kam, und gebeten hatten das er den Garten verlässt, wir haben deshalb nun eine Abmahnung bekommen. Recht oder nicht? Wir  haben da nichts genaueres gefunden, und schliesslich war der Vorstand samt Stellvertreter und Protokollführer ja anwesend un im Garten, was ein Schatzmeister, der die Finanzen verwaltet bei einer solchen Begehung verloren hat ist mir unschlüssig. Wer kann helfen? Ich muss ja schliesslich in meiner Wohnung auch nicht jeden reinlassen, und so gesehen ja auch auf gepachtetem Land nicht oder doch??


Gruss Pepperstorm
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: gino am 23. Juni 2009, 09:09:00
Du hast schon Recht, man muss nicht jeden in den Garten lassen. Der Schatzmeister ist aber Mitglied des Vorstandes und angemeldet waren sie doch- oder??
Ob man sich aussuchen kann, wer die Gartenbegehung macht? Ich weiß nicht.
In meiner KGS sind bei der Gartenbegehung mehrere "Trupps" unterwegs, d. h. der gesamte Vorstand ist auf Achse- wir hatten noch keine Probleme mit dieser Variante, zumal, was sollte man denn vor einem bestimmten Vorstandsmitglied verbergen wollen? Mir ist völlig egal, wer gucken kommt und ich muss da keine Machtspielchen haben. gino
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: pepperstorm am 23. Juni 2009, 12:49:00
Danke für Deine Antwort, aber nun mal im Ernst, ich meine wenn der Vorstandsvorsitzende nebst stellvertreter , Buchführer etc. in den Garten latscht reicht das vollkommen aus , ist der Schatzmeister nicht eher für die Finanzen zuständig? In diesem Fall gab es nämlich schon vorher mehrmals Stress da der Schatzmeister auch der Gartennachbar ist usw. Theoretisch gesehen ist doch dann eine Abmahnung nicht unbedingt rechtens? Wo kann man sich da mal genauer informieren? ( In der Satzung des Kleingartenvereins steht allerdings nichts genaues). Kann man gegen solch eine Abmahnung Einspruch / Widerspruch einlegen (mal im allgemeinen gesehen)? Danke Pepperstorm
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: gino am 23. Juni 2009, 17:26:00
Eine Abmahnung allein aus der Aufforderung, den Garten zu verlassen,abzuleiten,ist völlig haltlos.
A. werden bei ständigem Verstoß gegen vertragliche Pflichten, bei Pflichtverletzungen gegen Verhaltens-u. Leistungsanforderungen ausgesprochen. Wenn es wirklich nur aus o. g. Grund ist, macht sich der Vorstand lächerlich.
Schau mal in die Satzung, welche vertraglichen Pflichten du mit deiner Aufforderung verletzt hast- sicher keine. Du hast ja Vertreter des Vorstandes hereingelassen. Man kann darüber streiten, ob der Finanzminister mitgehen muss, ist sicher nicht zwingend.
Falls du wirklich eine Abmahnung bekommst, kannst du natürlich Widerspruch einlegen, am besten gleich beim Regionalverband deines Landkreises. Die Adresse findest du bestimmt im Netz- oder beim Vorstand ;-)
gino
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: ReeBell am 23. Juni 2009, 23:15:00
Hallo pepperstrom,
ertmal: mit welcher Begründung hat der Vorstand eine "Begehung des Gartens" verlangt ?
Dann: Was steht in der Abmahnung ? Bußgeld oder andere Strafe oder eine Ankündigung im Falle der Wiederholung ? Laß dich nicht Einschüchtern. Auch Vorstände sind nicht allmächtig, auch wenn sie so tun. Als Pächter hat man auch Rechte und ist kein Untergebener.

Gruß ReeBell
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: pepperstorm am 24. Juni 2009, 08:27:00
hallo

die allgemeine jährliche Begehung in der festgestellt wird, ob man auch genug Fläche bewirtschaftet/nutzt.

Eben ich seh das auch so das sie nicht alles machen können, abgemahnt wurde ja das man den Schatzmeister nicht hineingelassen habe.Wie gesagt mir ist das nicht so ganz klar, ob das alles so ok ist.

gruss Pepperstorm
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: pepperstorm am 24. Juni 2009, 08:42:00
@gino
danke, ja die abmahnung habe ich ja shcon schriftlich in der hand, die genau darauf hinaus läuft:

Gartenbegehung wird jährlich durchgeführt und dient dem Zwecke die Gemeinnützigkeit des Kleingartenvereins zu erhalten und Mängel abzuwenden.Zu diesem Zweck ist den MItgliedern des Vorstandes Zugang zu den Gärten  zu gewähren. Durch ihr unangemessenes Verhalten haben sie die gegen die Regeln des KLeingartenwesens verstossen.
Im Widerholungsfall ist der vorstand berechtigt, den Pachtvertrag mit Ihnen fristgemäss zu kündigen.

Und oben drüber steht 1.Abmahnung!

gruss Pepperstorm
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: gino am 24. Juni 2009, 11:04:00
Da du ja offensichtlich beim Vorstand auf taube Ohren triffst, mach einen schriftlichen Widerspruch an den Vostand, mit gleicher Post würde ich mich an den Regionalverband wenden und den Widerspruch auch dort einlegen.
Das ist Willkür!!! Ich arbeite auch in einem Vorstand mit, d. h. ich weiß, dass man objektiv sein sollte. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.
Und Rebell, deine strikte Ablehnung und Vorverurteilug der Vorstände kann ich nicht nachvollziehen, warum arbeitest du nicht mit und änderst das?????
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 24. Juni 2009, 19:26:00
Hallo pepperstorm

Wenn im Pachtvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird das der Vorstand zu Kontrollzwecken dein Garten betreten darf brauchst du keinen von denen rauf lassen. Die Abmahnung, weil du den 1.Kassierer nicht raufgelassen hast, ist meines erachtens Unfug. Wenn der Vorstand nachsehen will ob bei dir eine kleingärtnerische Nutzung vorliegt dann kann er es von Weg aus nachen. Auch Kleingärtner haben eine Privatsfähre und können von ihr Hausrecht gebrauch machen. Ich würde, wie hier schon erwähnt wurde, Widerspruch beim Vorstand einlegen und diesen Widerspruch auf der nächsten Versammlung zur Aussprache bringen. denn nur wer sich wert hat Chancen auf Änderungen im Verein.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Ree Bell am 24. Juni 2009, 21:45:00
Uwe ist voll zuzustimmen.
Ich sehe weder eine Rechtsgrundlage, den Garten regelmäßig zu betreten, noch den gesamten Vorstand Zutritt zu gewähren. So wird das auch nicht im Pachtvertrag stehen.
Ich würde schriftlich verlangen, dass die "Abmahnung" umgehend aus den Vereinsunterlagen entfernt und dieses binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird. Andernfalls würde ein Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt, welcher dem Verein dann auch seine Kosten in Rechnung stellt.
Solchen Vorständen muß man einfach kräftig Contra bieten.
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Altgärtner am 25. Juni 2009, 14:31:00
kleinkariert - das Ganze !
erstens von "pepperstorm" -
zweitens vom Vorstand
drittens von "re(e)bell".
Und "Uwe" hat wohl öfter mal im Deutschunterricht gefehlt.
Da muss man sich über abschätzige Bemerkungen über das Kleingartenwesen nicht wundern.

A
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 25. Juni 2009, 18:13:00
Hallo A

Du bist wohl ein kleiner Haarspalter. Stimmt du hast recht ich habe da ein paar Rechtschreibfehler gemacht (Du hast bestimmt mein Beitrag min 3x durchgelesen um darauf zu kommen) . Aber damit kann ich leben. Kleinkariert ist das Ganze aber nicht wenn es um Rechte des Kleingärtners geht. Ich denke mal das du, in dein Verein, ein "Kopfnicker" bist und den Vorstand sogar den roten Teppich ausrollst wenn er zur Gartenkontrolle bei dir kommt. Erkläre uns doch bitte nochmal kurz was du mit abschätzige Bemerkung meinst. Vielleicht können wir alle noch was lernen.

Gruß Uwe
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Altgärtner am 25. Juni 2009, 18:30:00
Hallo Uwe,

nimm das bitte nicht persönlich. Es passte so schön in diese Reihenfolge.
Tatsache aber ist, dass sich viele Nicht-Kleingärtner abfällig äußern über die sogenannte Regulierungswut der "Kleingärtner" sowie das kleinkarierte Verhalten mancher Vorstände, das wohl auch oft auf mangelhafte Kenntnisse, Erfahrungen und Einfühlungsvermögen zurückzuführen ist.
Echt kleinkariert ist natürlich die Forderung an den Vorstand, für die Gartenbegehung nur diesen und jeden, aber nicht "den da" einzusetzen, mit dem man vielleicht irgendwann mal eine Auseinandersetzung hatte.
Wenn mir (als Vorstand) so etwas passieren würde:
den würde ich aber rund machen !
Das heißt nicht, dass ich Vorstand bin. Aber ich achte die ehrenamtliche Tätigkeit dieser Leute. Dazu muss ich ihnen keinen roten Teppich ausrollen. Ich bin auch kein Ja-Sager. Im Gegenteil.
Trotz allem - weiter so !
Das Forum ist interessant, und wir können alle nur lernen.
Altgärtner
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 25. Juni 2009, 19:20:00
Hallo Altgärtner

Keine Sorge. Ich nehme es nicht persönlich. Ich bin in unseren Verein selber 1.Vorsitzender und lehne solche Gartenkontrollen strickt ab. Es ist wahrscheinlich so das jeder seine eigene Philosophie (hoffendlich habe ich das richtig geschrieben) hat. Deine Antwort auf mein Beitrag ist für mich jetzt einleuchtend und ehrlich gesagt habe ich nicht mit einer solchen schnellen Antwort gerechnet. Aber wie du es erwähnt hast, dieser Forum ist wirklich sehr interessant und hoffe das wir alle aus unseren Meinungen und Kritiken für die Zukunft des Kleingartenwesen was daraus lernen.

Gruß uwe  
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Re(e)Bell am 25. Juni 2009, 19:37:00
Hallo Altgärnter,
lohnt sich ne Antwort ? Eigentlich nicht. Die Bemerkung "den würde ich aber rund machen" sagt mir schon alles.
Ach, und eine Bemerkung zur Sache. Muß ein Vorstand mit alle Mann erscheinen ? Sieht doch sehr danach aus, einschüchtern und Macht zeigen.
Paßt nicht mehr in die heutige Zeit.
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 27. Juni 2009, 19:37:00
Hallo alle,

@re(e)bell
shit, was Du da schreibst!
Was passt denn in die neue Zeit?
Dass jeder tun und lassen kann was er will?

Ansonsten ist es ja ganz gut, darüber zu diskutieren, wie man eine Gartenbegehung (die nun mal notwendig ist) organisiert.
In unserem Verein: 2 Vorstandsmitglieder plus 2 freiwillige Interessierte, die auch in die Gärten reingehen, wenn es notwendig und der Pächter nicht anwesend ist. Der Termin wird 3 Wochen vorher durch Aushang bekanntgegeben.
Das geht seit Jahrzehnten schon gut so. Viele nutzen die Gelegenheit ihre Anliegen und Sorgen vorzutragen, es gibt Tips und Hinweise in beiden Richtungen, und die, die nicht anwesend sind, lassen ihr Gartentor demonstrativ offen.
Wenn bei uns einer auf den Gedanken käme, einen Begehungsteilnehmer abzulehnen, bekäme er zur Antwort: "Komm und geh` mit. Da begreifst Du gleich mal, wieviel Arbeit das macht und wieviel Deiner Freizeit das kostet. Und außerdem lernst Du etwas dazu."
Ich wünsche mir, dass man nicht so verbissen miteinander umgeht.

in diesem Sinne grüßt

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Ree(Bell) am 27. Juni 2009, 20:45:00
@Hans,

glaubst du wirklich eine "Begehung" mit 4 Personen läßt sich damit rechtfertigen, dass "übergeprüft" werden muß, ob der Kleingarten im Sinne des Kleingartengesetzes bewirtschaftet wird.

Aber solche Vorstände lassen sich erst durch die ordentlichen Gerichte überzeugen. Freut euch, dass euere Mitglieder brave "Untertanen" sind, noch !!
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Lili am 28. Juni 2009, 10:29:00
Hallo,ich bin eine Betroffene!Auch ich habe gestern eine Abmahnung erhalten,weil ich einen neuen Zaun bewachsen lasse.Ich hatte den Garten vor 5 Jahren übernommen,als der Außenzaum hoch und dicht bewachsen war.Meine Vorgängerin war die Gartenfachberaterin!Im letzten Jahr wurde der Außenzaun erneuert,und obwohl mein Zaun unter dem Bewuchs völlig in Ordnung war,habe ich zugestimmt.Alles freigeschnitten.Jetzt wo der neue Zaun steht,soll er frei bleiben.Aber unter solchen Voraussetzungen hätte ich den Garten garnicht genommen!Ich verlange das ich die Verhälnisse wieder hergestellt werden,die bei der Verpachtung geherrscht haben!Es war nie die Rede davon den Zaun freizuschneiden,bei all den vergangenen Begehungen !!!Ich habe auch das Gefühl,dass Vorstände nur Macht ausspielen wollen.Hier in meinem Verein ist es so.Argumente zählen leider nicht ,gesunder Menschenverstand leider auch nicht.Aber ich habe bei Euch erfahren wie ich gegen die Abmahnung vorgehen werde-Dank
Grüne Grüße Lili
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 28. Juni 2009, 15:02:00
Hallo Hans

Hurra die Mauer und der eiserne Vorhang sind weg, jetzt sind nur noch die Kleingärten da wo wir Vorständler die Grundstücke anderer "kontrollieren" dürfen. Hans, alleine schon wenn mehrere Leute vom Vorstand meinen Garten, gegen mein Willen und meiner Anwesenheit, betreten dürfen ist schon schrecklich aber sie auch noch in meine Abwesenheit rauflassen zu müssen geht zu weit. Ich möchte mal wissen wie der Vortsand sich rausreden will wenn ein Gartenfreund ihn in seiner Abwesenheit auf sein Garten rauflassen muß und es fehlen irgendwelche Gegenstände.
Bei uns im Verein sieht die Neuzeit in Moment so aus. Junge Leute kommen an und fragen ob ein Garten frei ist, wie die Auflage sind und wie der Vorstand ist. Als Anwort kommt von Vorstand: Wie wollt ihr den Vorstand haben? Dann werden die wichtigsten Sachen erzählt auf die unbedingt zu achten sind wie z. B. das verbrennen von Unrat, die Ruhezeiten, der Naturschutz usw. In Zweifelsfall geben wir noch den Hinweis vorher beim Vorstand nachzufragen bevor es zu Probleme kommt.
Mit diesen jungen Mitglieder gibt es bei uns überhaupt keine Probleme. Sie wollen sogar Ackeranbau betreiben, nur nicht gerade mit Gemüse das in Supermarkt billiger ist.
Erst wenn das Verhältnis zwischen Mitglieder und Vorstand funktioniert und man weiß das man von den Mitgliedern die volle Unterstützung und Mitarbeit erwarten kann dann macht es Spass Vorstand zu sein. Und genau so stelle ich mir die Neuzeit des Kleigartenwesen vor. Und genau diese Neuzeit kann man mit aberwitziger Kontrollen kaputt machen.

Gruß Uwe  
 
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 29. Juni 2009, 10:14:00
Hallo Uwe,

und eben dieses gegenseitige Vertrauen ist bei uns vorhanden, und es überträgt sich auch auf den im Februar dieses Jahres neugewählten Vorstand.
Und was das Betreten der Parzellen anbetrifft:
In der Mehrzahl ist es gar nicht erforderlich, denn die maximale Heckenhöhe von 1,20 m gestattet genügend Einblick.
Anders  bei Randgärten, wo sich manchmal recht viel Müll im nicht einsehbaren hinteren Teil ansammelt. Außerdem muss der Zustand des Außenzaunes kontrolliert werden.
Aber auch hier kennen wir unsere Pappenheimer - auf den Einen kann man blind vertrauen - und bei dem Anderen tut ein bisschen  Kontrolle, verbunden mit ein paar freundlichen Worten, ganz gut.
Will damit sagen: Bei uns funktioniert`s, also behalten wir das so bei.
In jedem Verein ist die Lage anders. Bisher haben wir uns die Spinner, die auf ihre Rechte pochen, es aber mit den Pflichten nicht so haben, erfolgreich vom Halse halten können.
Am 4.7. ist bei uns Begehung. Ich werde diesmal noch dabei sein, aber nun als Ex-Vorstand.
Ich berichte mal wie es ausgeht.

Grüße von

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: gino am 29. Juni 2009, 11:59:00
Lili, ist es dein Zaun oder der des Vereins, den sicher viele Mitglieder des Vereins gemeinsam erneuert haben? Dadurch ergeben sich unterschiedliche Sachverhalte. Mit deinem Zaun kannst du sicher veranstalten, was du möchtest aber sonst??? Wir haben z. Z. eine ähnliche Situation: der Außenzaun (insgesamt 1200m auf 4 Seiten)muss erneuert werden. Die damit beschäftigten Mitglieder haben mit dem Bewuchs so sehr zu kämpfen, das hält alles auf. Zumal Sträucher, Koniferen u. ä. als "Begrünung" eingesetzt wurden.
Klar sieht ein begrünter Zaun besser aus, wenn denn alles so im Zaum gehalten wird, dass notwendige Arbeiten am Zaun möglich sind.
Was ich nur nicht verstehe, warum suchen so viele Vorstände nicht das Gespräch sondern mahnen gleich ab. Was machen sie nach der 2. Abmahnung, wenn denn dann die Kündigung fällig wäre??? Da sind ja dann bald alle Gärten leer. Diese Abmahnungstaktik ist für mich ein Zeichen der Ohnmacht. gino
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Lili am 01. Juli 2009, 16:53:00
Hallo,bei mir ist der derzeitige Zustand,dass ich es ablehne meinen Zaun freizuhalten,vom Bewuchs.Ich habe den Garten ja so übernommen-zugewachsen!Ich habe den Knöterich beschnitten und in Form gehalten,und die Pflanzen sind ja noch im Boden.In unserer Gartenkollonie sind die Außenzäune an der Straße zugewachsen,einer auf jeden Fall und es ist auch Sichtschutz angebracht.Mich ärgert die Ungleichbehandlung !!!Was mich auch noch interessieren würde,wie das ist mit dem täglichen Übernachten im Garten.Ist das im Sommer erlaubt?Ich hoffe es interessiert sich noch jemand für meine Sorgen.
Grüne Grüße Lili
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 01. Juli 2009, 21:00:00
Hallo

Erst einmal ich bin selber Vorstandsvorsitzender einer Kleingartenanlage. Rechtlich ist es Richtig das der Vorstand die Kleingärten begehen kann denn er ist als Verpächter Verantwortlich für die Durchsetzung der Kleingartenordnung. Es hängt ja auch die Gemeinnützigkeit von der Nutzung ab. Wenn der Vorstand zur Begehung mit nimmt sollte man dem Vorstand überlassen. (Ich würde den Gartenfachberater den Vorsitzenden, den Stellvertreter und den Schriftführer mitnehmen. Ist meine Private Meinung) das der Vorstand mit einer Abmahnung reagiert ist vollkommen überzogen. Du könntest jetzt in Widerspruch  gehen. Oder wenn es eine Schlichtungskommision gibt über diese eine gütliche Einigung erzielen. Auf jeden fall solltest du den Kreisverband konsultieren die geben Dir im normal Fall Auskunft dürfen aber keine Rechtsberatung durchführen. So würde ich es mit meinen Mitgliedern Handhaben den auch ein Vorstand kann sich mal Irren. Machtspiele zwischen Vorstand und Mitgliedern lehne ich ab. Da ich auch nicht weiß ob es eine Vorgeschichte gibt ist es auch schwer zu beraten. Ich denke das hier von beiden Seiten Fehler gemacht worden.
Sie hätten den Kassenwart  bei der Besichtigung nicht aus den Garten Verweisen dürfen da er ein Demokratisch gewähltes Mitglied im Vorstand ist. Auch wenn Ihr Privat nicht mit einander könnt war er doch Dienstlich unterwegs das sind 2 Verschiedene Paar Schuhe.
Ihr Vorstand hat sehr hart reagiert. Ich hätte es mit einen Gespräch versucht. Aber wie gesagt es ist meine private Meinung.

Mit freundlichen Grüssen
 Sven  
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: eckhard am 01. Juli 2009, 22:57:00
da müssen noch ein paar Fakten dazu:

Warum rät der LandesKlGartenverband SchlHolstein in seiner neuen Mustersatzung/Gartenordnung dazu, den Pachtgarten nur noch ohne Einwilligung durch den Pächter bei Gefahrenabwehr usw zu betreten? - Weil die alten Regeln  (siehe oben) rechtlich nicht mehr haltbar sind!
Und :Forderungen von Vorständen bezüglich der Garten (Zaun)-Gestaltung sind nur durchsetzbar, wenn das in der GO oder Pachtvertrag ausdrücklich gefordert wurde. Nur das zählt -auch nicht der Zustand bei Pachtbeginn.

gruß eckhard
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 02. Juli 2009, 09:06:00
Hallo Eckhard

Ich gehöre den Niederschlesischen Kleingartenverband an. Auch unsere Rahmenkleingartenordnung wird zurzeit verbessert. Ich bin auch der Meinung dass alle Verbände in Deutschland eine einheitliche Rahmenkleingartenordnung haben sollten. Ich persönlich habe noch keine Garten Begehung mit meinen Vorstand durchgeführt, weil ich weiß dass solche Maßnahmen Unruhe bei den Kleingärtnern auslöst. Wenn ich feststelle dass bei uns gegen das Kleingartengesetz verstoßen wird suche ich immer das Gespräch mit dem Gartenfreund und bitte Ihn das abzustellen. Das ist für mich der Sinnvollste weg. Zu dem Problem der Gartenzäune ist es bei uns so dass die Hecken im Kleingarten stehen und wir die Zäune nicht erneuern wenn sie zugewachsen sind. Aber das muss jeder Vorstand selber entscheiden was er macht oder nicht macht. Der Vorstand sollte schon das Recht haben im Beisein des Gartenfreundes den Garten zu betreten. Ansonsten besteht die Gefahr dass jeder macht was er will. Bei uns habe ich das Problem das wir bis zu 10 Meter hohe Tannen in den Gärten stehen haben. Weil es von meinen Vorgängern geduldet wurde. Ich mache es jetzt so dass die Tannen bei Pächterwechsel entfernt werden müssen, weil es nicht den Kleingartengesetzt entspricht.
Wichtig ist das Gespräch mit den Gärtner und nicht das der Vorstand sich aufspielt als wären Sie die größten. Ich persönlich fahre mit diesen System ganz gut und habe Ruhe in meiner Anlage.


Mit freundlichen Grüssen

Sven      
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: lutz am 02. Juli 2009, 17:21:00
Hallo Sven,

nur mal kurz am Rande gefragt: Die 10 m hohen Tannen sind doch auch vom Gartenzaun aus zu sehen? Fehlende kleingärtnerische Nutzung doch sicher auch? Wozu muß also der Vorstand in des Gärtners "Allerheiligstes"? Oder anders gefragt: Haben deine Hauseigentümer auch das Recht, deine Wohnung zu betreten und mit welcher Begründung? (Abgesehen von, wie vom Vorredner eckhard bereits erwähnt, bei "Gefahr in Verzug). Eine positive u. v. a. rechtssichere Antwort würde viele Hauseigentümer, die -anders als Kleingartenvorstände- wirklich massiv z.B. unter Mietnomadentum und anderen schrägen Vögeln zu leiden haben, überglücklich machen.
Ja, wirklich...
Doch man sollte schon zwischen Recht, das man hat und eventuell wünschenswertem unterscheiden.
Du befürchtest, das die Gartenfreunde machen können, was sie wollen, räumst dir allerdings mit dem Satz, "Der Vorstand sollte schon das Recht haben im Beisein des Gartenfreundes den Garten zu betreten." genau das ein. Merkwürdig...

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: eckhard am 02. Juli 2009, 21:20:00
Thema Waldbäume im Garten:

Das BKleinGaGesetz sagt darüber nichts, Gartenordnungen, die
das nicht ausdrücklich regel gibt es: in "meiner GO steht:
Großbäume, wie Weiden und Pappeln sind nicht erlaubt.
Anstatt den Pächtern wohlwollend bei der Einhaltung der
gesetzlichen Richtlinien zu helfen, werden unnötige
Forderungen gestellt, die das Gesetz gar nicht fordert.
Alle Tätigkeiten in meinem Garten werden grundsätzlich durch
meinen Pachtvertrag geregelt. Vereinsbeschlüsse sind dort
unwirksam.

Die meisten Vorstände konnten viel ihrer Zeit einsparen,
wenn Sie die Pächter in Ruhe lassen.
 Offensichtliche grobe Regelverstösse müssen allerdings
zeitnah, konsequent und sehr differenziert und
nachvollziebar abgemahnt und abgewickelt werden.
In den letzten 25 Jahren in 3 KlGavereinen habe ich solches
Handeln nicht ein einziges Mal erlebt.  
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 05. Juli 2009, 13:14:00
Hallo Lutz


Um Deine Frage zu beantworten Verweiße ich dich auf unseren Unterpachtvertrag § 7der so lautet:

Rechte und Pflichten des Verpächters

1.   Der Verpächter hat dem Pächter die Pachtsache zur Verfügung zu stellen und ihm für die ordnungsgemäße kleingärtnerische Nutzung der Parzelle entsprechend dem BKleingG und der Kleingartenordnung Anleitung zu geben.

2.   Dem Verpächter bzw. seinen Bevollmächtigten ist im Rahmen  ihrer Verwaltungsbefugnis der Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr in Verzug kann der Kleingarten auch in Abwesendheit des Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten werden.  

Dieser Punkt wird mit Unterschrieben im Unterpachtvertrag und ist somit vom Pächter anerkannt.

Des Weiteren muss man auch die Bebauung eines Kleingartens mit Berücksichtigen. Bei unseren Wegen ist der Garten teilweiße nicht einsehbar und diese Ecken werden vom einzelnen Kleingärtner genutzt um eben diese Verboten Sachen wie Nadelbäume usw. anzubauen. Meiner Meinung nach habe ich auch geschrieben gehabt das ich Begehungen nicht durchführe und das es jeden Vorstand selber überlassen ist ob er es macht oder eben nicht macht. Ich bin der Meinung wenn ein Vorstand eine Begehung durchführt wird er seine Gründe haben, er macht es bestimmt nicht um Gärtner zu schikanieren oder seine Freizeit zu gestallten. Ich habe es auch noch nicht erlebt dass unsere Mitglieder mich haben am Gartenzaun abgefertigt. Ich wurde immer ohne Zwang in den Garten gebeten.
Bei mir auf der Fahne steht ganz oben das unser Vorstand transparent auftritt, höfflich ist und wenn Probleme sind diese eben Zeitnah abzuklären. Meine Mitglieder wissen auch seit meiner Wahl zum Vorstandsvorsitzenden das ich Ihre Nadelbäume solange wie der Garten in ihren besitz ist nicht dringend entfernt werden müssen (Begründung Jahrelanges Duldungsrecht durch die Vorstände vor meiner Zeit). Beim Pächterwechsel achten wir dann schon darauf dass Sachen die gegen die Rahmenkleingartenordnung verstoßen entfernt werden. Dazu bin Ich gesetzlich Verpflichtet. Und das hat nichts mit Bevormundung oder Schikane zu tun.


Mit freundlichen Grüssen

Sven
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: eckhard am 05. Juli 2009, 21:02:00
Gut so, Sven,

nur, sollte Höflichkeit und Zurückhaltung immer selbstverständlich sein.
Die Tendenz alles Mögliche an Einschränkungen mit dem Gesetz pauschal ohne genau Angabe der Stelle  im BGB usw zu belegen ist immer noch weit verbreitet

Wo steht, dass Tannen verboten sind?

gruß eckhard
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 05. Juli 2009, 22:26:00
Hallo Eckhard

nur, sollte Höflichkeit und Zurückhaltung immer selbstverständlich sein. Dies war dein Anfangstext. Da stimme ich dir 100 % zu nur leider ist das unter manchen Kleingärtnern halt nicht mehr so.  
um deine Frage zu den Tannen zu beantworten stelle ich vorne ran das ich natürlich nur von meinen Verband und meinen Unterlagen ausgehen kann.

Unter der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.
Heißt es unter Punkt2.3

Die Anpflanzung von Gehölzen(außer Obstbäume) die von Natur aus höher als 3,00 Meter werden, ist nicht erlaubt. An Ziergehölzen sind nur halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,50 Metern zulässig. Das Anpflanzen von Gehölzen die als Wirtspflanzen bzw. Zwischenwirte für Feuerbrand gelten, ist nicht gestattet.

Lass mich hier bitte noch anfügen das ein Kleingarten Kalkhaltige Böden benötigt. Wenn ich Tannen setze werden diese Böden sauer und somit für den Kleingarten nicht nutzbar. Es war auch schon zu DDR Zeiten (war ich noch kein Kleingärtner) Verboten diese Gehölze im Kleingarten zu Pflanzen. Und das ist der Grund warum ich diese Bäume bei Pächterwechsel entfernen lasse. Ich habe auch sehr viele Kleingärtner die Ihre Tannen schon entfernt haben oder dabei sind diese zu entfernen ohne dass ich hier Druck ausüben müsste. Also sieht man das es auch Ohne Druck sondern mit einer Vernünftigen und nachvollziehbaren Argumentation man was erreichen kann. Dies ist aber Leider bei manchen Vorständen halt nicht Möglich man sieht es ja hier im Forum wie Macht besessen (Man Möge mir diese Formulierung Verzeihen)  manche Vorstände gegen Ihre Mitglieder Vorgehen. Mir Sind auch einige Fälle von anderen Kleingärtnern bekannt (von anderen Sparten der Umgebung) wo die Vorstände Sachen Veranstalten die für mich nicht nachvollziehbar sind. Da habe ich den Eindruck dass sich manche Vorstände mit Gesetze gar nicht auskennen. Ich bin der Meinung wenn ich eine Auskunft gebe sollte ich auch wissen wo es steht und was dort steht.

Ich hoffe das Dir diese Antwort ausreicht solltest du noch fragen haben stehe ich Dir zur Verfügung.  

Gruß Sven
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 06. Juli 2009, 17:37:00
Hallo Sven

Ich habe deine Beiträge aufmersam durchgelesen und finde es sehr gut wie du deine Vorstandarbeit machst. Wenn ich dich richtig verstanden habe sind Gartenbegehungen (Kontrollen) bei euch per Satzung, Pachtvertrag oder Gartenordnung legalisiert worden, aber du führst keine durch. Oder liege ich da falsch? Bei uns sind übrigens auch Waldbäume oder Ähnliches, die höher werden wie 2,50m, durch die Gartenordnung verboten.

Gruß Uwe
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 06. Juli 2009, 18:06:00
Hallo Uwe

Ja es ist richtig ich führe keine Gartenbegehung durch. Sollte es Probleme geben gehe ich ohne meinen Vorstand oder in schweren Fällen mit meinen Stellvertreter zu diesen Gartenfreunden und versuche die Probleme vor Ort zu lösen. Ich bin der Meinung das Bestrafung (Abmahnung)durch den Vorstand nur Unruhe Auslöst.  

Mit freundlichen Grüssen

Sven
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 06. Juli 2009, 19:47:00
Hallo Sven

Ich glaub dann schwimmen wir auf eine Welle. Ich denke mal das du noch relativ jung bist für ein Vorstandsposten. Verstehe es jetzt bitte nicht falsch denn ich bin es auch noch. Aber  nur so kann kann das Kleingartenwesen weiter aufrecht erhalten werden.

Uwe  
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: sven am 07. Juli 2009, 09:08:00
Hallo Uwe

Ja ich bin 40 Jahre jung. Bin über 10 Jahre das jüngste Mitglied in der Sparte gewesen und der einzige der Kinder hatte. Man musste sich auch erst dran gewöhnen das wieder Kinder in der Sparte leben. In meiner Amtszeit als Vorsitzender haben wir nun wieder an die  15 Kinder in unserer Anlage. Und das ist gut so. denn viele der älteren Gärtner haben Vergessen das auch Ihre Kinder mal in der Anlage groß geworden sind. Vor 5 Jahren hätte ich noch Stress bekommen wenn 7 Kinder in meinen Garten  am Sonntagnachmittag rum getobt hätten. Das ist nun heute nicht mehr so. Ich bin der Meinung dass viel mehr junge Leute in den Vorständen arbeiten sollten. Erstens gibt es frischen Wind und zweitens Sehen wir manche Sachen aus einen ganz anderen Blickwinkel, ich bin auch nicht mit allen einverstanden was in den Verordnungen steht. Wenn ich nur das Thema Konifere nehme diese Pflanzen sind ja auch Verboten. Ich bin aber der Meinung das die Vögel eher in einer Konifere brühten als in den Hecken die wir stehen haben. Und wenn ich einzelne Koniferen zu lasse ist der Friedhofcharakter noch lange nicht erfüllt. Bei mir dürfen die Kleingärtner diese Pflanzen wenn sie nicht höher als 1,80 Meter werden stehen bleiben. Ich habe auch meinen Kreisverband darüber Informiert, und meine Meinung dargelegt und hatte keine Probleme.  
Ich bin der Meinung das Gesetze sein müssen, aber das die Zeit von der Entwicklung der Schrebergärten bis heute hat sich so verändert hat das man sich eben von bestimmten Regeln Trennen sollte. Es sollte auch so sein das die älteren Vorsitzenden Ihr wissen an die jungen weiter geben. Ohne im Hintergrund die Fäden in der Hand zu halten. Das klappt bei uns sehr gut. Ich werde beraten von dem älteren Gärtnern in zwanglosen Gesprächen und am Ende entscheide ich wie wir was machen. Und wenn das in allen Anlagen so wäre hätten wir weniger stress Zwischen den Kleingärtner und den Vorständen. Wir haben bei uns ältere Kleingärtner die zu mir kommen und Ruhe haben möchten. da Antworte ich wenn du Deine Ruhe haben möchtest musst du Dir einen Garten auf dem Friedhof suchen. Bei 92 Gärten kann man keine absolute Ruhe haben. Wie gesagt wenn ich hier im Forum die Sorgen mancher Kleingärtner lese, wie man mit denen Umspringt kann ich nur den Kopf schütteln und fragen in welchen Jahrhundert sind diese Anlagen stehen geblieben.  


Mit freundlichen Grüssen

Sven
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 07. Juli 2009, 17:38:00
Hallo Sven

Ich bin 100%tig deiner Meinung und gebe dir in allen Punkten recht. Bei uns im Vortsand sind drei junge und drei ältere Leute vertreten. Ich habe zwar keine Kinder werde aber dieses Jahr auch 40 Jahre jung. Auch wir haben jetzt ein Umschwung im Verein, es kommen neue junge Mitglieder mit Kinder und fragen vorher nach bevor sie was verkehrt machen. Wie schon mal von mir erwähnt wurde, es funktioniert und das ist in erster Linie die Hauptsache.

Gruß Uwe
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: eckhard am 08. Juli 2009, 10:25:00
Ich würde etwas weiter gehen:
Wenn man die Satzungen und das KleingaGesetz liest - auch die jüngsten Urteile, so kommt man immer wieder zu der Erkenntnis, das die Vorstände in der Tendenz alles zu eng auslegen. Ja, sogar Regeln erfinden, die es woanders gar nicht gibt.
Gleichzeitig werden notwendige lückenlose Dokumentationen über den Erhalt der Kriterien der "überwiegend Kleing genutzen " Anlage nicht geführt.
Auch die Angewohnheit, Entwicklungen in Richtung Freizeitanlage bis zum Pächterwechsel zu dulden ist für den Erhalt des KleinGarten Status schädlich.

Wenn man sich dann statt dessen mit Regeln wie Bäume max 2,50 m o ä aufhält erweist man seinen Pächtern einen Bärendienst.
Alle diese "engen" Regeln gibt es nicht in den Gesetzen - außer 24 m² Laube - und ausgerechnet dort wird das tricksen oft übersehen. Die Gesetze lassen immer wieder mehr individuelle Gestaltung zu, als der eigene Vorstand - unmöglich sowas.

Kein Verein muss solche in Landesverbänden ausgeklügelten Mustersatzungen einführen.
Es gibt bei uns immer noch zu viel "vorauseilenden" Gehorsam - eine Generationenfrage? - !

Solche Vorstände wie Sven und Uwe sind schon mal ein Anfang!

gruß eckhard
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 09. Juli 2009, 12:21:00
Hallo alle,

was ich da von Sven und Uwe lese macht mich froh. Man muss als Vorstand "Ordnung halten", darf aber alles nicht so verbissen sehen und kleinere Mängel schon mal zulassen, zumal, wenn sie durch persönliche Probleme der Pächter (Ehe, Krankheit, Alter, Beruf, Kinder) veranlasst sind, sich in absehbarer Zeit beheben lassen und auch der Wille hierzu erkennbar ist.
Wir jedenfalls haben unsere Gartenbegehung dieses Jahr wieder durchgeführt mit Vorsitzender, Schriftführerin und einem Vereinsmitglied ohne Funktion.
Ergebnis: keine groben Mängel, Anzahl der großen Koniferen ist weiter zurück gegangen, von 41 Gartenfreunden 29 anwesend. Die Übrigen hatten bis auf 3 ihre Gartentore offen gelassen.
Viele freundliche Worte in alle Richtungen.
Man könnte daraus schließen und entscheiden, künftig keine organisierten und vorher bekanntgemachten Begehungen mehr durchzuführen.
Aber: Es ist eine gute Möglichkeit, Kontakt zu pflegen - und das ist uns die Sache wert.

mit Grüßen aus Dresden

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 09. Juli 2009, 14:47:00
Hallo Hans

Aber: Es ist eine gute Möglichkeit, Kontakt zu pflegen - und das ist uns die Sache wert.
Dein letzter Satz lautet so. Ich möchte hier auf keinen Fall Eure Arbeit kritisieren. Wenn bei Euch alles in Ordnung ist kann sich doch der Vorstand die Freizeit gönnen und muss nicht Kontrollieren. Dass man ins Gespräch mit seinen Gartenfreunden kommt glaube ich funktioniert auch anders. Wir machen Regelmäßig einen Frühschoppen im Spartenheim und dabei komme ich immer ins Gespräch. Oder ich nehme meine Familie und gehe durch die Sparte Spazieren am frühen Abend auch da werde ich angesprochen wenn jemand sorgen hat. Diese Art von Gesprächen ist Zwangloser als wenn ich mit dem Vorstand im Garten stehe. Ich denke unsere Generation (Uwe und Ich) sehen es nicht mehr so verbissen. Einige Gesetze und Verordnungen sind beim genauen Hinschauen so genannte Gummiparagrafen was ich mir als Vorsitzender teilweise zu nutze mache für meine Mitglieder.Vieleicht sollte man hier im Forum mal über das Thema Kleingarten Gestern und Heute ensthaft Dikutieren ich glaube das ist für alle Hilfreich und hoch Interresant.Kannst ja mal drüber nachdenken. Ich glaube Uwe würde da auch mit machen.


Gruß Sven
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 09. Juli 2009, 17:53:00
Hallo Sven,

richtig ! In jedem Verein liegen die Dinge anders, und wenn alles klappt und das Vereinsklima stimmt, was braucht es dann noch hochoffizieller Veranstaltungen ?
Das entscheidet jeder Vorstand für sich.

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 09. Juli 2009, 17:58:00
noch was (leider kann man ja in diesem Forum nicht editieren): Diskussion und Erfahrungsaustausch sind gut und wertvoll für alle - vor allem für die, die Vorstandsarbeit machen.

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: lutz am 09. Juli 2009, 18:58:00
Hallo Sven, hallo alle,

klingt ja wirklich gut, was man so liest. Läßt hoffen.

Obwohl eine Diskussion hier in diesem kleinen Rahmen nicht viel bringen wird. Lesen die Verbände hier mit? Die Gärtner?

Eine Rubrik Leserzuschriften wäre ja eine Möglichkeit, den Rahmen des Forum zu erweitern. Doch mein Versuch diesbezüglich ist kläglich gescheitert. Begründung: "... werden sie aber nicht im "Gartenfreund"
abdrucken, weil die Inhalte
a) für gärtnerische Themen vorgesehen sind und
b) gemeinsam mit den Herausgebern festgelegt werden."

Demokratie geht, glaube ich, irgendwie anders... Möglicherweise sollten sich die "Herausgeber", und das sind unsere Verbände höchstselbst, doch mal überwinden und sich den Meinungen der Kleingärtner öffentlich stellen? So könnten sich dann auch "andere Formen" der Vereinsführung etablieren.
Doch vorerst teile ich den allgemeinen Optimismus noch nicht wirklich... (ein längerer Text -nicht der Leserbrief- folgt in Kürze)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: pepperstorm am 09. Juli 2009, 20:20:00
Sorry das ich mich erst jetzt melde aber wir haben auch heute erst Nachricht bekommen: widerspruch wurde abgelehnt. Grund: angemeldete Begehung bei der ALLE (egal wieviele und welches amt) vom gartenvorstand dabei sein dürfen und sogar auch die laube inszpizieren dürfen bla bla bla. Für mich absoluter quatsch. Wir hatten uns nicht an den regionalverband gewand weil wir dachten das wäre vielleicht eher so wie öl ins feuer giessen. Nun ja. Am besten man ist demnächst bei allen möglichen sachen einfach gar nicht mehr anwesend. ;-(
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 09. Juli 2009, 21:37:00
Hallo alle zusammen

Ja das ist meine Meinung austauschen hilft schon. Auch wenn es die Übergeordneten Verbände nicht lesen. Unseren Kleingartenverband arbeitet mit den Vorsitzenden der einzelnen Kleingartenanlagen sehr gut zusammen. Bei der diesjährigen Hauptversammlung wurden die Vorsitzenden darüber Informiert dass eine neue Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. im November beschlossen werden soll.
Das die Vorsitzenden den Entwurf sich holen dürfen und Änderungen dem Kreisverband mitteilen sollen. Diesen Entwurf hatte ich heute in der Vorstandssitzung mit und habe es mit meinen Vorstand durchgearbeitet. Wir haben alles das was unsere Arbeit erschwert markiert und damit fahre ich jetzt zum Kreisverband und werde in unsere Meinung offen legen (und da gibt es viel Punkte mit denn wir nicht einverstanden sind, da unser Hobby noch mehr erschwert wird.) unsere Kleingärtner sollen noch mehr kontrolliert werden. Ich bin für die Weg Kontrolle: ja aber dort wo sieh angebracht ist. Das betrifft nur die Kleingärtnerische Nutzung und nicht das drum herum, diese Gestaltung sollte man den Vorständen und seinen Mitgliedern selber überlassen Wenn der Landesverband das so beschließt sollen Sie es auch durchsetzen. Denn ich mit meinen Vorstand streite mich nicht mit den Kleingärtnern rum, wo was wie in was für abstände zu stehen hat  Und zu dem Vorfall von Pepperstorm dein Vorstand hat rechtlich richtig regiert, moralisch kann ich es aus meiner Sicht nicht nachvollziehen. Dein letzter Satz  Am besten man ist demnächst bei allen möglichen Sachen einfach gar nicht mehr anwesend. Solltest Du überdenken das ist der Schritt in die falsche Richtung.

Ich bin gerne Vorsitzender und meine Arbeit macht mir eigentlich Spass und diesen Spass lasse ich mir vom Landesverband nicht verderben!!!!

Mit freundlichen Grüssen

Sven

Grüsse von Görlitz nach Dresden
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Viola am 09. Juli 2009, 23:23:00
pepperstorm,

nochmal nachgefragt: Du hast es jetzt schriftlich,daß Deine Laube INNEN "auch in Augenschein" genommen werden kann ?

Das geht m.M. nach gar nicht.

Ein freier Blick über den Gartenzaun muss eigentlich reichen, um die kleingärtnerische Nutzung zu sehen.

Ich habe nichts zu verbergen, aber das geht mir dann doch zu weit!Unser Garten ist jederzeit für alle offen,aber meine Laube ist doch privat.

Vio aus Berlin
Titel: Vereinsarbeit
Beitrag von: Horst am 10. Juli 2009, 06:34:00
Liebe Freunde,
ich klinke mich hier dazwischen ein.
Eure Diskussion ist in Richtung Vereinsarbeit
und Veränderungen interessant geworden.
Ihr habt bestimmt weiter unten das Thema
,,Hilfsmittel Vereinsarbeit" gelesen.
Ich versuche vorsichtig mit sachlichen Argumenten
Irrtümer und Versäumnisse darzustellen
und Verbände und Juristen zu Veränderungen
zu bewegen.

Sven, Viola und andere:
Meine Ausarbeitungen scheinen auf den ersten
Blick theoretisch zu sein.
Wer sich näher damit befasst, wird feststellen,
dass es sich um unsere Grundlagen handelt,
die auf den Prüfstein müssen.

Ich wiederhole hier mein Angebot
über die ,,Hilfsmittel Vereinsarbeit".
Setzt euch mit mir in Verbindung.

Euer
Horst
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Hans am 10. Juli 2009, 08:26:00
Hallo,

@ Pepperstorm: "..laube inszpizieren dürfen...."

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ist Deine Laube vielleicht von Ihrer Ausstattung her zum Dauerbewohnen geeignet ?

Wenn ja, dann hat der Vorstand ja seine Gründe.
Wenn nicht, warum probst Du dann den Aufstand ?

Trotz allem finde ich die Vorgehensweise des Vorstandes unangebracht.

Hans
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: eckhard am 10. Juli 2009, 11:27:00
hallo pepperstrom,
alle Mitglieder eines Vorstandes sind für alle Geschäfte des Vereins gleichermassen verantwortlich.
und:
Die Laube  gegen deinen Willen zu betreten, wäre Hausfriedensbruch, den Garten gegen deinen Willen zu betreten m E auch, weil man Feststellungen auch vom Weg aus machen kann und:
Wenn du dich bereitwillig zeigst, Fragen diesbezüglich zu beantworten.
z B "Ist Strom oder Wasseranschluss IN der Laube?"
wenn ja, wäre dass ein Kriterium für unerlaubte Wohnutzung.
Durch Augenscheinnahme von aussen und durch normale höfliche , partnerschaftliche Korrespondenz (daran hapert es bei vielen Vorständen) lässt sich alles klären.
Grundsätzlich will doch jeder seinen Garten gesetzeskonform halten, nur darf dann nicht ein Vorstand etwas verlangen, was nicht das Gesetz AUSDRÜCKLICH verlang, oder, pepperstrom?



Hallo Horst, deine Tabellen sind sicher eine zusätzliche Hilfe, sind aber auch verwirrend für Laien und häufig nur bedingt geeignet.
Vorstände, wie Sven oder Uwe können Fragen im offenen Gespräch sicher besser klären.


gruß eckhard
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Uwe am 10. Juli 2009, 19:33:00
Hallo Leute

Die Diskusion hierrüber ist so schön weiter gegangen und sogar über die Beiträge von Eckhard habe ich mich gefreut. Nun tauchen aber wieder Sachen auf wie: neue Gartenordnung, unerlaubte Wohnnutzung, Ablehnung gegen den Widerspruch, Aufstand provozieren usw.
pepperstrom hat ein dickes Problem mit sein Vorstand der jetzt sogar seine Laube von innen besichtigen will. Oder muss? Und jetzt tauchen meine Frage bzw. Fragen auf. Wer schreibt den Vorständen eigentlich vor ob er jährlich eine Kontrolle vornimmt, sind es die Pachtverträge, GO oder sogar das BKleingG? Entschuldigt bitte das ich es nicht genau weiß aber ich habe mich damit nochnicht befasst weil ich solche Kontrollen grundsätzlich ablehnen. So nun die nächste/n Frage/n. Wer will es den wissen ob Kontrollen durchgeführt worden sind? Der Verband, die Stadt oder die Gemeinden und Kommunen? Ich bin bis jetzt noch nie von einen von denen gefragt worden ob ich sowas regelmäßig durchführe. Sollte es mal passieren das ich gefragt werde dann sage ich einfach ja, egal ob ich es gemacht habe oder nicht. Letzten Samstag bin ich zu unser Schriftführer gegangen, um was mit ihn zu besprechen, auf den Rückweg bin ich dann durch die anderen Wege gegangen und habe kurz über den Zaun geguckt und bin von vielen Gartenfreunde zum Gespräch und ein Bier eingeladen worden. Dieser Rückweg hat 2 Stunden gedauert und in allen Gärten habe ich Ackerbau, Rasen und Blumenbeete gesehen. Ob sie jetzt der 1/3 Regelung entsprochen haben weiß ich nicht, ich hatte ja kein Zollstock dabei aber damit muß doch gut sein. Was ich damit sagen will ist, die kleingärtnerische Nutzung darf nicht aus den Auge gelassen werden aber muß ein Vorstand denn päpstlicher sein als der Papst? Bei Wasser und Stromanschlüsse in den Lauben sollte man eins bedenken und wieder zu der nächsten Frage kommen: Wer hat es denn ermöglicht das solche Anschlüsse in der Laube sein können? Solche Versorgungen kommen doch nicht aus der Luft sondern sie müssen doch an den Hauptleitungen, die sich höchstwahrscheinlich in den Vereinswegen befinden, angeschlossen sein und wer hat sie genehmigt? Eine Laube von innen muss Privat sein und bleiben, egal ob mit Strom und Wasseranschluß oder nicht. Das muss Der Vorstand er mal beweisen, denn wir sind doch immernoch ein Rechtsstaat und da heißt es doch "Ich bin solange unschuldig bis meine Schuld bewiesen ist".

Gruß Uwe    
Titel: Re : Begehung durch Vorstand
Beitrag von: Sven am 10. Juli 2009, 22:24:00
Hallo Eckhard

Ich sage immer wo kein Kläger dort kein Angeklagter. Das was hier gemacht wird ist schlafende Hunde zu wecken. Lies doch mal im Internet bei den Kleingartenanlagen was unter Kosten steht. Es gibt überall ein Kostenpunkt Wasser und Strom. Die Gesetze schreiben etwas anderes vor ist mir bekannt. Ich denke hier sollten die Gesetze der heutigen Zeit angepasst werden. Oder sollte man Strom und Wasser den tausend Kleingärtnern wieder wegnehmen?
In der heutigen Zeit gehören Strom und Wasser dazu. Und zum Dauerhaften Wohnen kann ich nur sagen das dies ein Gummi Paragraf ist. Was ist dauerhaftes Wohnen? Wo steht das ich im Garten nicht zu schlafen habe. Wenn meine Mitglieder einige Nächte im Garten schlafen begrüße ich das. Wir hatten letzte Woche bei uns drei Laubeneinbrüche bei der 4. Laube war ein Mitglied anwesend, da sind die Drei Leute geflüchtet als Sie es bemerkten dank diesen Gartenfreundes blieb es bei den 3 Lauben. Das war früh um 5.00 Uhr bis um 6.00 Uhr haben sich die 3. Leute an weiteren Lauben in einer anderen Gartensparte zu schaffen gemacht. Ins gesamt wurden von denen 9 Lauben aufgebrochen. Den Schaden haben die Besitzer. Schlafen im Kleingarten bedeutet für mich auch Einbruchsschutz für die Anlage. Ich gebe hier Uwe Recht pepperstrom hat es doch erklärt das der Vorstand in Aufgeklärt hat und das wird so hoffe ich mit Paragrafen  und wo es steht geschehen sein. Jetzt hier wieder sich auf andere Punkte zu Berufen hilft pepperstrom auch nicht.

Hallo Horst

Wie ich festgestellt habe hast Du deinen Garten beim Bayrischen Landesverband der Kleingärtner. Ich bin in Sachsen habe andere Gesetze und Verordnungen, und nur mit den Mitteln werde ich  argumentieren, Wir brauchen keinen Aufstand, wir brauchen Vorstände die sich darum bemühen die Gesetze und Verordnungen der heutigen Zeit anzupassen. Die sich darum bemühen das die Hauptverbände sich nicht in alles reinhängen und uns mit Gesetzen und Verordnungen die Luft zum Atmen nehmen. Das die Kleingärtnerische Nutzung festgelegt wird dagegen habe ich nichts. Das man uns Vorschreiben  möchte wo wir was hinbauen und in was für Abständen zum Nachbarn, dagegen habe ich schon was dies sollte man den Mitgliedern und seinen Vorstand Überlassen.

Mit freundlichen Gruß

Sven
Titel: Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: Horst am 11. Juli 2009, 07:09:00
Liebe Freunde;

lieber Eckhard;
du bist ein wenig zu flott,
denn du hast nicht richtig gelesen:
Der letzte Stand meiner Ausarbeitungen
ist vom 10.06.2009.
Du hast wahrscheinlich ältere vom Januar 2008
oder noch ätere. Die waren etwas umständlich.
In meinen Folien war aber früher und ist auch jetzt nichts über "Begehung durch Vorstand".
Du solltest einfach den neuesten Stand anfordern.
Ich habe durch einen PC-Crash deine Daten
einschliesslich E-Mail-Adresse nicht mehr.
So einfach ist das.
Meine Ausarbeitungen sind Ergebnisse von Kontakten mit Gartenfreunden und eigenen Recherchen.

Lieber Sven;
es geht mir und anderen nicht um einen Aufstand.
Es geht uns um Vorschläge zur Verbesserung
der Grundlagen: Modernisierung, Anpassung an die heutige Zeit.
Sieh\'s dir doch an.
Vielleicht kannst du was für die neue RahmenGO des LSK brauchen. Der LSK hat meine Sachen schon.

Ich wiederhole hier nochmals mein Angebot
an alle über die ,,Hilfsmittel Vereinsarbeit".
Setzt euch mit mir in Verbindung.
Es sind keine zusätzlichen Gängeleien.
Im Gegenteil.
Falls ihr welche findet, dann sagt\'s mir bitte.

Übrigens:
Warum soll ich dem BDG und anderen und
auch hier keine Vorschläge unterbreiten?
Warum soll ich dazu keine Qualifikation haben?
Was hat das mit Laien zu tun?
Wir können alle dazu lernen, auch ich.
Schon vergessen? glasnostj i perestroika!

Euer
Horst
mit den Wünschen für eine schönes Wochenende
und besseres Wetter
und erfolgreiche Ernte
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: veronika am 14. Juli 2009, 21:15:00
Hallo an alle
Ich habe auch mal eine Frage ,wie ist es der Vorstand wollte bei mir eine Gartenbegehung durchführen,was wir auch zuließen aber als die bei uns im Garten standen wollte der Vorstand in meine Laube was ich verneint habe ,Jetzt habe ich eine Kündigung erhalten und die Raümungsklage Anwalt ist eingeschaltet .Ich hoffe das ich den Garten behalten darf Liebe Grüße aus Bayern
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: Sven am 14. Juli 2009, 21:41:00
Hallo Veronika  

Dein Garten kann nur mit dem § 8 / 2 des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. Dazu muss aber irgendwo in der Satzung, Unterpachtvertrag oder der Kleingartenordnung ein Punkt stehen dass der Vorstand in deinen Garten darf. Das was du schreibst ist zu wenig und zu pauschal das heißt der Kündigungsgrund und auf welche Paragrafen sich dein Vorstand bezieht müsste man schon wissen um Dir die Frage zu beantworten.

Gruß Sven
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: veronika am 15. Juli 2009, 16:19:00
Ich wurde mit dem §22 gekündigt da der Vorstand nicht in meine Laube durfte,bei uns in der Satzung ist schon festgelegt das der Vorstand Zutritt zu Gartenlaube ,Schuppen oder andere Gebaüde hat .Wo bleibt da meine Privatsphäre.Danke für Deine Antwort veronika
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: Sven am 16. Juli 2009, 17:37:00
Hallo Veronika

Mit Unterschrift unter den Pachtvertrag hast du die Satzung anerkannt. somit auch den Punkt das der Vorstand in Deine Laube darf.Eine Kündigung rechtfertigt das aber nicht. Es sei du hast im Vorfeld schon irgendwelche Verstöße begangen.Deine Anwälte werden das kind schon schaukeln.

Gruß Sven
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: veronikafehst am 16. Juli 2009, 19:31:00
Danke für Deine Anrwort
Die Satzung habe ich nicht unterschrieben,und ich habe vorher auch nichts getan,wir sind ruhige Gartenbesitzer
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: Hans am 17. Juli 2009, 17:54:00
Liebe Veronika,

lies doch bitte mal richtig, was Sven geschrieben hat.
Wenn Du den Pachtvertrag unterschreibst, erkennst Du mit Deiner Unterschrift auch die geltenden Vereinsgesetze an. Da mußt Du nicht extra die Satzung unterschreiben.
Ich kann Dir in Deinem Falle nur raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hans            
Titel: Re : Nochmals Vereinsarbeit
Beitrag von: veronika am 17. Juli 2009, 20:00:00
Lieber Hans
Ich habe verstanden was er geschrieben hat ,ha,ha .Ich habe nichts unterschrieben also ,habe ich recht und ein Anwalt ist damit schon beschäftigt.Danke nochmals ich hoffe nur das der Richter das dann auch so sieht Liebe Grüße veronika