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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Andy am 05. August 2009, 20:45:00

Titel: Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 05. August 2009, 20:45:00
Wir haben letztes Jahr eine Parzelle übernommen von einem polnischen Vorpächter der so ziemlich alles hat verkommen lassen.
Als wir letztes Jahr unterschrieben haben bekamen wir einen vorläufigen Nutzungsvertrag der bis zum 31.07.09 befristet war. Bis heute hab ich noch nichts vom Vereinsvorstand gehört was die Verlängerung angeht. Nur möchte ich natürlich sicher gehen das unsere Arbeit ,Geld und vor allem Herzblut die wir in den letzten 12 Monaten dort reingesteckt haben,durch irgendwelchen Vertragsfehlern den Bach runtergeht!
Pacht wurde pünktlich überwiesen, wir haben sogar den Müll selbst entsorgt, den laut Wertermittlung eigendlich der Vorpächter hätte entsorgen müssen!

mit grünem Gruß
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Re(e)Bell am 05. August 2009, 23:33:00
Hallo Andy,
für mich wird durch einen befristeten Vertrag der Kündigungsschutz nach dem BKleingG unterlaufen.
Daher halte ich die Befristung für zweifelhaft.
Lies mal § 6 BKleingG.

Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Edwin am 05. August 2009, 23:52:00
Hallo Andy,

in unserer Anlage haben wir Mitglieder unterschiedlicher Nation, unter anderem auch polnischer Abstammung. Die Erfahrungen die ich gemacht habe waren meist positiv. Viele von denen steckten viel Zeit und Liebe und brachten so  manch runter gekommenen Garten innerhalb kürzester Zeit  zum erblühen.

Ich mach mir viel mehr Gedanken über den befristeten Nutzungsvertrag und die Rolle des Vorstandes.  Du hast den Garten auf Vordermann gebracht,  pflegst   und zahlst pünktlich. Somit erfüllt Du die an Dich gestellten Anforderungen optimal   und bringst keine Argumente gegen Dich.
 
Aber was sagt der Nutzungsvertrag aus?  Gibt es eine Verlängerungsoption oder  geht er nach Ablauf der Frist in unbefristet über? Gibt es eine Satzung oder Mitgliederbeschluss, die sowas Regeln?

Wenn im Vertrag über die Fortsetzung des Vertrages nichts geregelt ist, kommst Du nicht drum herum mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen. Dann weist Du, wo Du dran bist und kannst evtl. weitere Schritte unternehmen.  Aber vielleicht fallen all Deine Befürchtungen wie ein Kartenhaus zusammen und der Vorstand hat es nur versäumt Dir den neuen Vertrag zukommen zu lassen. Wünschen würde ich es Dir.

Die Frage, ob ein auf 12 Monate befristeter Nutzungsvertrag zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis und gebe weiter in die Runde.

Viele Grüße
Edwin
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Jörg am 06. August 2009, 00:14:00
Moin Andy,
ich finde es immer wieder beachtlich auf welche Ideen Kleingarten-Vereins-Vorstände kommen.
Mir ist keine Form von Nutzungsverträgen im BKleinG bekannt, es gibt nur Kleingartenpachtverträge nach meiner Kenntnis.
Ein Nutzungsvertag würde einen anderen Pächter als Dich selbst bedingen. Was ist denn das für ein Quatsch?

Zitat aus dem Bundeskleingartengesetz:
§6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtvertäge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Gesetzgeber sollte endlich eigenmächtiges  nicht einhalten des BKleinG durch Vereinsvorstände unter Strafe stellen.

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Horst am 06. August 2009, 09:08:00
Ja, so ein einjähriger vorläufiger Nutzungsvertrag ist unverschämt Leute so hängen zu lassen.
Was ist wenn der endgültige Kleingartenpachtvertrag andere Regelungen als
nur die Überschrift hat?

Da ist wohl ein Funktionär auf folgende Idee gekommen:
§ 6 bedingt Dauerkleingärten. Nach § 1 (3) ist ein Kleingarten ein DAUERkleingarten, wenn er auf einer Fläche im BEBAUUNGSPLAN für DAUERkleingärten ist. Ist das nicht der Fall, so macht er einen Nutzungsvertrag, z. B. bei einer Dauerkleingartenanlage oder bei einer
(Nur)Kleingartenanlage im Flächennutzungsgsplan
am Rande der Stadt.

Ein Vorvertrag bringt aber kaum was.
Mit einem Kleingartenpachtvertrag von Anfang an kann man auch im ersten Jahr kündigen.
In der Praxis erklärt man dem Neuling,
er solle zuerst gärtnerisch anfangen und sich im ersten Jahr nur mit notwendigen Reparaturen begnügen: Keine kostenträchtige Dinge.
Das erst Jahr sei als Probejahr anzusehen.

Ich bin auf die Gründe gespannt.

Horst
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 06. August 2009, 12:22:00
So wie ich das jetzt verstanden hab, ist solch ein vorläufiger Nutzungsvertrag nicht rechtens. Ich hab gestern unseren Vorsitzenden angeschrieben und werd mal sehen ob er sich meldet. Wenn nicht werd ich das nochmal am WE beim monatlichen Gesprächtreffen erfragen!

gruß
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Uwe am 06. August 2009, 18:28:00
Genau Andy. Mach das mal und sage deinen  Vorsitzenden das du jetzt den Pachtvertrag unterschreiben willst. Einge Gartenfreunde hier haben dich ja auf den §6 hingewiesen. Ich glaube auch das befristete Verträge fristgerecht gekündigt werden müssen. Sonst verlängern die sich stillschweigend oder werden sogar unbefristet. Den eine Kündigung ist ja nicht von deinen Vorstand gekommen. Oder? Ich selber halte allerdings auch nicht von befristete Verträge.

Gruß Uwe
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 06. August 2009, 20:06:00
Nein Uwe eine Kündigung gab es nicht ( und wir hoffen gibt es auch nicht)!
Wir haben Samstag Gemeinschaftsarbeit und da ist er auch anwesend, dann werd ich ihn gleich darauf ansprechen!
Danke erstmal an alle dir mir etwas weitergeholfen haben!
gG
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Uwe am 06. August 2009, 20:15:00
Dann gutes Gelingen Andy
Erzähle doch dann bitte wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß Uwe
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 06. August 2009, 22:18:00
Hab grade Nachricht vom Vorstand erhalten via Mail!
Am Samstag gibt es den unbefristeten Pachtvertrag!
War gut das ich mich hier erst mal schlau gemacht hab!

gG
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Horst am 07. August 2009, 09:10:00
Hallo Andy;
prima, dass die Hängepartie nun doch
ein gutes Ende findet.
Uns würde interessieren:
1. Warum zuerst ein Nutzungsvertrag über ein Jahr?
   Warum nicht gleich ein unbefristeter
   Kleingartenpachtvertrag?
2. Der unbefristete Vertrag:
   Ist der auch ein Nutzungsvertrag oder
   ein Kleingartenpachtvertrag?
   Unterschiede zum unbefristeten?

In meinem vorigen Beitrag habe ich versucht
zu erklären, zu erraten, warum so ein befristeter Nutzungsvertrag als Vorvertrag rechtlich
in Ordnung sein könnte,
aber ziemlich unanständig ist.
Horst
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 07. August 2009, 09:33:00
Moin Moin  Horst....ich wollte den Vertrag hier einstellen aber leider geht das nicht!
Wenn du den lesen willst schick mir einfach deine Mail, dann kannste den ja mal einsehen!

gG
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Horst am 07. August 2009, 13:57:00
Grüss dich Andy;
du kannst auf dem kleinen Umweg über das Thema
"Hilfsmittel Vereinsarbeit" weiter unten zu mir gelangen, das ich am 21.06.09 begonnen hatte.
Das gilt für andere auch.

Horst
aus dem Südstaat Bayern
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 07. August 2009, 20:39:00
Shit, hab nicht rausgefunden wie...schreib mich bitte einfach mal unter meiner Gartenadresse an: parzelle46@nord-com.net

gG
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Sven am 09. August 2009, 14:52:00
Hallo Andy

Mit den Verträgen das machen wir auch so wenn du bis zum 30.04.09 keinen Kündigung erhalten hast geht es automatisch in einen Unbefristeten Vertrag über. Meinen Gärtnern erkläre ich das bei der Übergabe des Gartens (geht um Finanzielle Verluste des Vereins sichere so meine Kassiererin nach hinten ab)  und begründe es auch warum unser Verein es so macht. Ist auch im Unterpachtvertrag so vorgesehen. Am besten Du redest mit deinen Vorstand.


Gruß Sven
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Andy am 09. August 2009, 15:49:00
Sven die Sache hat sich heute morgen beim Frühschoppen erledigt. Hab jetzt meinen unbefristeten Pachtvertrag bekommen. Der Vorstand hat mir auch erklärt warum das so gehandhabt wird.

gG
Andy
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Sven am 09. August 2009, 18:02:00
Hallo Andy

So etwas lese ich gerne,wenn sich Probleme beim Frühschoppen von selber auflösen.

Gruß sven
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: bruno am 25. August 2009, 20:48:00
He Sven, ich kann die ganze Diskussion nicht verstehen. Erstens: Im § 6 des BKlGG steht eindeutig. Kleingartenpachtverträge in Daueranlagen werden auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Zweitens: Einen befristeten Vertrag brauche ich nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen. Darin besteht der Widerspruch. Wer gibt dem Vorstand das Recht Bundesgesetz zu brechen, aber vom Mitglied (Pächter) die Einhaltung von Festlegungen der Satzung bzw. Gartenordnung des Vereins fordern
Titel: Re : Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Sven am 25. August 2009, 22:21:00
Hallo Bruno

So ist der richtige wortlaut
Bundeskleingartengesetz § 6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn du schon Gesetze Zitierst dann bitte auch vollständig und nicht nur das was Dir in den Kram passt. Nun stelle ich die gegen Frage warum ist der Anhang mit den befristeten Verträgen?  

Bei uns im Unterpachtvertrag für Dauerkleingärten und sonstigen Kleingärten (Einzelpachtvertrag)

Steht unter dem § 2 Pachtdauer und Kündigung

Der Pachtvertrag beginnt mit Wirkung vom..................... und ist unbefristet oder befristet bis....................... geschlossen. Er endet spätestens mit Beendigung des Zwischenpachtvertrages. Stirbt der Kleingärtner, endet der Unterpachtvertrag mit  Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt.

Diesen Unterpachtvertrag verwenden wir schon seit Jahren und ist auch vom Kreisverband in der Art nicht bemängelt wurden. Leider kann ich Dir nicht sagen wer diese Verträge aufgesetzt hat noch seit wann sie so verwendet werden. Ich habe meinen Garten vor 12 Jahren gekauft und dort worden sie schon Verwendet. Wo steht geschrieben das man einen Befristeten Vertrage nicht Kündigen muss? Verträge sind meiner Meinung nach immer zu Kündigen.

Wer gibt dem Vorstand das Recht Bundesgesetz zu brechen, aber vom Mitglied (Pächter) die Einhaltung von Festlegungen der Satzung bzw. Gartenordnung des Vereins fordern.
Lieber Bruno eins verstehe ich nicht warum stellst Du mir Diese Fragen Du kannst doch nicht beurteilen was ich fordere und was nicht. Nur weil hier einige Mitglieder mit Ihren Vorstand nicht zu Recht kommen kann man doch nicht alle Vorstände über einen Kamm scheren mir scheint es auch das einige Teilnehmer den Sinn der Satzung und der Gartenordnung nicht verstehen. Diese Teilnehmer möchte ich mal sehen wenn die Gemeinnützigkeit oder gar der Kleingartenstatus aberkannt wird weil die Vorstände eben diese Sachen nicht mehr beachten.
Wenn der Verein Steuern bezahlen soll oder gar das 5-fache der Pacht weil es Erholungsgärten sind, eben diese  Leute die Ständig hier versuchen Vorstände madig zu machen, das sind dann die Mitglieder die den Vorständen an allen die schuld geben wenn so etwas passiert ist.
Ich habe in meiner Anlage jedenfalls keine Probleme mit meinen Kleingärtnern das liegt aber vielleicht auch daran das wir für unsere Mitglieder da sind wenn Sie uns brauchen. Das Uwe hier manchmal aussteigt kann ich schon Verstehen. Weil es eben hier Teilnehmer gibt die der Meinung sind Satzungen und Kleingartenordnung sind Druckmittel für den Vorstand, richtig ist es das es Mittel sind die alle Mitglieder vor Pachterhöhungen und Steuergeldern schützen. Wenn alle diese Kritiker selber einmal im Vorstandvorsitzende waren und mal sehen was dahinter steckt dann lieber Bruno sollte man sich hier weiter Unterhalten.

Mit freundlichen Grüssen

Sven
Titel: Re:Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet
Beitrag von: Parzelle 46 am 18. Januar 2011, 21:27:26
Das war eine echte Lachnummer...erst wurde mir erzählt das ist der endgültige Pachtvertrag und dann wars ein Satz mit X...der Pachtvertrag war nix....bis letztes Jahr Dezember immer noch ein Nutzungsvertrag und jetzt sich weigern die Kündigung anzunehmen.....dieser Verein kann mich....absofort nur noch über meinen Anwalt erreichen