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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Mandy Wiebold am 20. August 2009, 19:34:00

Titel: Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Mandy Wiebold am 20. August 2009, 19:34:00
Hallo Gartenfreunde!
In unserem Verein ist der Vorstand zerrüttet. Ich persönlich bin sehr enttäuscht das außgerechnet die 3 mit den meißten Sympathien ir Amt niedergelegt haben.
Nun zu meinen Fragen.
Von insgesammt 6 Vorstandsmitgliedern sind also nur noch 3 im Amt. Laut Satzung sind diese drei nicht berechtigt Beschlüsse zu fassen, dürfen den Verein jedoch nach außen hin vertreten. (?!?)
Nun hoffe ich das einige von Euch wissen wie der weitere Ablauf ist. bzgl. Abberufung, Neuwahlen, Terminaushänge usw.
Haben die einzelnen Vereinsmitglieder das Mitspracherecht bezgl der Termine?
Kann man beim Termin zur Abberufung einen Antrag stellen das ein bestimmtes Datum für die Neuwahlen angenommen wird?
Kann man Abberufung und Neuwahlen in einem Termin verhandeln?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Anna
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 20. August 2009, 20:14:00
Hallo Mandy oder Anna:-)

Was euer Vorstand da macht ist verkehrt. er kann nicht einfach so zurück treten. Wenn er dieses vorhat muß er endweder bis zu nächsten Hauptversammlung warten oder er muß eine ausserord. Mitgliederversammlung einberufen. Vorstandsneuwahlen müssen dann auf der TO stehen. Zu den Terminen der Versammlungen haben die Mitglieder keinen Einfluss. die bestimmt der amtierende Vorstand. Meine Frage ist: welche Vorstandsmitglieder sind denn zurückgetreten? Es ist merkwürdeig das die verbliebenden Vorstandsmitglieder zwar den Verein weiterhin nach aussen hin vertreten können aber dürfen aber laut Satzung keine Beschlüsse fassen dürfen.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Mandy Wiebold am 20. August 2009, 20:25:00
Hallo Uwe!
Wie kommst Du auf Anna? :-)
Angeblich sind die 3 zurückgetreten weil der Vorstand zerrüttet ist. Mißtrauensantrag ist gestellt, eine Zusammenarbeit ist nach deren Aussage absolut nicht möglich!
Die 3 sind wohl noch bis zur nächsten Sitzung im Amt, aber dieses Amt ruht bis dahin. (Wann auch immer) Der Stadtverband äußert sich nicht sonderlich zu diesem Vorfall, wenngleich er aber darüber im Bilde sein soll!
Gruß
Mandy
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 20. August 2009, 20:35:00
Hallo Mandy
Ich komme auf Anna weil du so unterschrieben hast. Aber egal. Was meinst du mit Sitzung, sind es Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen? Ein Vorstand bleibt solange Vorstand bis er bei Amtsgericht geändert wird. Eine Änderung übernimmt der neue Vorstand oder der Notvorstand. Solange aber der alte vorstand beim Gericht eingetragen ist ist er aber noch im Amt das was nicht so eunfach ruhen lassen kann. das der Verband nichts dazu sag ist bei machen Verbänden nichts neues, weil Vorstandswahlen sind in erster Linie noch Vereinssache.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Mandy am 20. August 2009, 20:59:00
Hallo Uwe!
Mit Vorstand meine ich:
1.Vorsitzender
2.Vorstitzende
Kassierer
Schriftführerin
Fachberater
Frauenfachberaterin
Die letzten drei sind zurückgetreten! Warum sie dieses Amt nicht mehr ausführen wollen rührt wohl nur daher das der komplette Vorstand zerrüttet ist. Nun haben fast 3/4 unserer Gartenfreunde die Neuwahlen beantragt. Bitte schreib mal wie das abläuft! Termine ect...
DAnke!
Mandy, nicht Anna
(wenn man 2 Chats gemeinsam bedient tse, tse)
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. August 2009, 22:06:00
Hallo Uwe,

ich versteh deine Auffassung bezüglich der Rücktritte nicht. Kannst du mal rechltich begründen, wieso ein Vorstandsmitglied nicht zwischen 2 Versammlungen zurück treten darf.
Diese Auffrasssung ist eindeutig falsch.
 
Natürlich kann man zurücktreten und ist dann auch von den Verpflichtungen des Amts frei. Selbst wenn der Rücktritt "zur Unzeit" (Fachausdruck) erfolgt ist er gültig.
Der Rücktritt macht das zurückgetretene Vorstandsmitglied nur schadensersatzpflichtig. (wenn denn ein Schaden dadurch entsteht.)
Der restl. Vorstand kann doch schnellsten zu einer Mitgliederversammlung einladen und Nachfolger wählen lassen. Wenn keine Nachfolger gefunden werden, hat dieses ein zurückgetrtenes Vorstandsmitlgied nicht zu vertreten.
 
@Mandy
Du fragst nach der Handlungsfähigkeit des restl. Vorstandes. Diese ist gegeben, wenn noch vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder (Vorstand nach § 26 BGB) im Amt sind.
Beschlussfähig ist der unvollständige Vorstand aber nicht. Das Beschlussgremium Vorstand gibt es nämlich nur, wenn alle Ämter auch besetzt sind. Amderfalls müßte die Satzung dazu etwas ausdrücklich regeln.

Also, wer ist bei euch lt. Satzung Vorstand nach § 26 BGB oder allein oder zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt ?  
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 20. August 2009, 22:19:00
 Hallo Mandy

Das mit der Rechtlichen Vertretung geht in Ordnung da ja der 1 u. 2 Vorsitzenden die im Vereinsregister stehen ja noch Ihre Ämter ausüben. In der Satzung sollte Stehen wie die Vertretung aufgeteilt ist

 BGB § 27
Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
(1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
(2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.
BGB § 36
Berufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

BGB § 37
Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
Gruß Sven
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 21. August 2009, 18:27:00
Hallo Re(e)Bell

Ich bin in erster linie davon ausgegangen das die ersten 3, also 1.Vorsitzender, 1.Kassierer und der Schriftführer zurück getreten sind. diese 3 Leute sind bei uns beim AG eingetragen. Dies ist aber bei Mandy ja jetzt nicht der Fall und deshalb gebe ich dir Recht. Bei uns in der Satzung steht unteranderen drin das der Vorstand bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt bleibt. Kann ja sein das es bei Mandy auch so in der Satzung steht. Ich merke jetzt das ich ein bißchen voreilig gewesen bin. Die ordnungsgemäßen Neuwahlen finden doch nur auf eine Mitgliederversammlung statt. Oder nicht?

Gruß Uwe
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 19:07:00
Hallo Uwe,

Du verweist auf diese Übergangsregelung:
"Bei uns in der Satzung steht unteranderen drin das der Vorstand bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt bleibt."
Die hat den Sinn einen Vorstandf zu haben, wenn die Amtszeit z. Beisp. 3 Jahre beträgt und der Vorstand angenommen am 2.2.gewählt wird und die nächste MV erst am 1.3..
Bei einem Rücktritt gilt die Regelung selbstverständlich NICHT. Niemand ist gezwungen, nach einem Rücktritt im Amt zu bleiben.
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 21. August 2009, 19:48:00
Hallo Re(e)Bell

Danke für die Belehrung. Du kennst ja das Sprichwort "Man lernt nie aus". Jetzt habe ich wieder was dazu gelernt.

Hallo Mandy

Jetzt kann ich dir leider nicht mehr weiter helfen. Wie du ja sicherlicherlich schon gelesen hast sind einige schlauer wie Ich. Folge einfach die Ratschläge von denen. Du machst bestimmt nichts verkehrtes. Glaube Ich.

Gruß Uwe

Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: mandy am 21. August 2009, 20:01:00
Vielen Dank für die Antworten!
Ich werde wohl abwarten müssen was sich in unserem Verein so tut. Das Vereinsrecht scheint nicht so einfach zu sein...
Egal was auch passiert, es kann nur besser werden!
Vielleicht fällt noch jemandem etwas ein das ich wissen sollte und das wichtig ist. Dankeschön!
Lieber Gruß
Mandy
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 21. August 2009, 20:27:00
Hallo Uwe

Ich glaube es geht hier nicht um schlau oder nicht schlau sein. Schließlich kannst du ja nur nach deiner Satzung und deinen Unterlagen gehen und Satzungen sind nun mal auf jeden Verein abgestimmt der Kern Punkt ist ja wie man zu einen neuen Vorstand kommt. Mandy hatte geschrieben das- Nun haben fast 3/4 unserer Gartenfreunde die Neuwahlen beantragt. Und dazu sollte man eben nur noch das BGB befragen und der § 37 würde hier voll zu treffen.


§ 37
Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

Die Mitglieder wollen in der Mehrzahl eine Neuwahl in dem Fall muss schriftlich beim Vorstand ein Schreiben eingereicht werden das die Mitglieder eine  ordentliche Mitgliederversammlung  wollen weil Sie z.B. den Vorstand Misstrauen. Dieses Schreiben muss von den Mitgliedern unterschrieben sein (am besten von allen die es wollen) Jetzt hat der Vorstand 4 Wochen Zeit die Mitgliederversammlung einzuberufen (Wäre laut unsere Satzung so) bei einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung ist diese Zeit Verkürzt.
Sollte der Vorstand nicht Reagieren ist der Punkt 2 des § 37 zum weiteren Verlauf für die Mitglieder wichtig. Weil Eigentlich nur der Vorstandsvorsitzende die Mitgliederversammlung einberufen darf. In dem Fall wird durch das Gericht ein Mitglied was das Schreiben mit Unterschrieben hat, beauftragt die Mitgliederversammlung zu Organisieren und durchzuführen.

Gruß Sven
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 21:25:00
Hallo mandy,

Deine Frage:"Vielleicht fällt noch jemandem etwas ein das ich wissen sollte und das wichtig ist."

lies sich beantworten, wenn du meine Frage nach der Regelung der Vertretungsberechtigung beantwortet hättest.
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 21. August 2009, 21:55:00
Hallo Sven

Ich weiß schon was du meinst. Ich kenne den §37 des BGB und ich kenne auch den Ratschlag aus das Buch "Der eingetragene Verein" Punkt 265. das ist ein Ratschlg der in keiner Vereinssatzung fehlen darf und zwar das der Vorstand bis zur Neuwahl in Amt bleibt. Damit ist nicht die Übergangsfrist gemeint. Wenn aber einer behauptet das meine Auffassung falsch ist dann überlasse ich ihnen das Wort. Ich bedanke mich aber bei dir für dein Beitrag.

Und nun nochmal zu dir Mandy
Wenn 3/4 der Mitglieder Vorstandsneuwahlen haben wollen, dann stelle an denn verbliebenden Vorstand den Antrag einer ausserord. MV und zwar mit gewünschten Datum, Uhrzeit und den TOP Vorstandsneuwahlen. Wenn der Antrag fristgerecht beim Vorstand eingegangen ist muß durchgeführt werden. habt ihr denn schon neue Vorstandsmitglieder? Das wäre sehr von Vorteil.

Gruß Uwe
       
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 22:36:00
Hallo Uwe,
Warum glaubst du mir nicht ?

Dann lies mal hier:
"Mit dem Ablauf der satzungsmäßigen Amtszeit endet das Amt des Vorstandes.  .....
Eine automatische Verlängerung der Amtsdauer des Vorstandes über das satzungsmäßige Ende der Amtszeit hinaus bis zur Neuwahl oder Wiederwahl gibt es nicht.
Deshalb muss vor dem Ende der Amtszeit eine Neu- oder Wiederwahl des Vorstandes stattfinden, wenn der Verein nicht ohne gesetzlichen Vertreter dastehen will. Dem kann aber dadurch begegnet werden, dass in die Satzung bei der Festlegung der Amtsdauer zusätzlich eine sog. "Übergangsklausel" aufgenommen wird, wonach der Vorstand bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt bleibt.
Eine solche Übergangsregelung ist im Hinblick auf die sonst sich ggf. aus dem Umstand, dass der Verein nicht über einen Vorstand verfügt, ergebende Folge dringend zu empfehlen (so auch Stöber, Der eingetragene Verein, Rn 258, Burhoff, Vereinsrecht, Rn. 308).
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 21. August 2009, 22:57:00
Hallo Re(e)Bell

Ich glaub jetzt reden wir an einander vorbei. Bei Mandy sind von heute auf morgen Vorstandsmitglieder zurückgetreten. Ich habe gesagt das geht nicht die sind solange bis zur Neuwahl im Amt. Du hast dann behauptet das geht doch. Ich bin nach unserer Satzung, wo der Ratschlag aus "Der eingetragene Verein" verankert ist, ausgegangen und dazu muß ich stehen. Oder hat eine Satzung heute keine Bedeutung mehr?
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 23:08:00
Hallo Uwe,

du verstehst den Ratschlag nur falsch.
NIEMAND ist gezwungen nach einem Rücktritt noch im Amt zu bleiben. Die Übergangsklausel hat einfach einen anderen Sinn.
Du kann mehr auch hier nachlesen:
http://209.85.129.132/search?q=cache:MmXNN-lZzlUJ:www.lsb-berlin.net/293.0.html+Satzung+Vorstand+bleibt+im+Amt&cd=29&hl=de&ct=clnk&gl=de
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 21. August 2009, 23:11:00
Hallo Re(e)Bell

Die Frage stellt sich hier doch gar nicht die wichtigsten Vorstandsmitglieder sind doch noch im Amt damit ist der Verein rechtlich nach außen abgesichert. Wenn ich mein Amt auf Grund einiger Probleme (Sei es gesundheitlich oder Persönliche Gründe z. B. Umzug wegen Arbeit in eine andere Stadt) niederlege kann man mich doch nicht zwingen den Vorsitzt bis zur Neuwahl weiter auszuüben.  Dort muss dann mein Stellvertreter einspringen. Dreiviertel der Mitglieder von Mandy wollen neue Wahlen weil Sie wahrscheinlich mit dem jetzigen Vorstand nicht einverstanden sind und das geht nun mal nur über die Mitgliederversammlung. Und hier hat Uwe Recht mit dem was er schreibt. Mandy schreibt ja das Drei noch im Amt sind das Sie aber laut Satzung keinen Beschlüsse fassen dürfen. Das ist der erste Schuh Der zweite Schuh ist das der Verein Rechtlich nach außen Vertreten ist. Was auch richtig ist. Der Tritte Schuh ist das die Mitglieder einen Neuen Vorstand wollen. Du solltetst Deine Augen auf das wesentliche richten.

Gruß Sven  
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 23:26:00
Hallo Sven,

dann lies mal den Beitrag von Uwe heute von 22.57 !!

Im Übrigen wissen wir gar nicht, welche Funktionen die zurückgetretenen Vorstandsmitgleider hatten.
Es ist also offen, ob noch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied im Amt und der Vorstand/Verein noch handlungsfähig ist.
Beschlussfähig ist er weil unvollständig besetzt nicht mehr (siehe oben).

Außerdem: Eine Versammlung mit dem TOP Neuwahl bringt die restl. Vorstandsmitglieder NICHT  aus dem Amt. Dazu wäre ein TOP Abwahl des Vorstandes erforderlich. Solange nur 3 Ämter frei sind, können auch nur 3 nachgewählt werden.

@Mandy
Vielleicht steht auch zum Thema Rücktritt noch was besonderes in der Satzung ? Mindestens wird dort stehen ob die Nachwahl für die volle Amtszeit gilt oder nur für die verbleibende Amtszeit der Vorgänger.
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 21. August 2009, 23:41:00
Hallo Re(e) Bell

Mandy hatte am 20.08. um 20.59 Uhr in Ihren Beitrag alles erklärt.Natürlich kann der alte Vorstand abgwählt werden.Bei einer Neuen Wahl müssen sich die 3 restlichen Vorstandsmitglieder aber wieder mit Aufstellen lassen, und somit müssten Sie ja nicht abgewählt werden. Meiner Meinung nach.Werde mich dazu aber nochmal genau belesen. Wünsch trotzdem eine schöne Nacht

Gruß Sven  
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. August 2009, 23:56:00
Hallo Sven.
wer vertetungsberechtigt ist und ob allein oder mit anderen Vorstandsmitgliedern steh da nicht.

Natürlich könnten die 3 restl. Vorstandsmitglieder wieder zur Wahl aufstellen lassen, dazu müssen sie aber vorher zurück treten. Dann geht es ohne Abwahl.
Vielleicht haben sie aber genau da Bedenken, ob sie auch wieder gewählt werden.
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 22. August 2009, 12:29:00
Hallo Sven und Re(e)Bell

Icj glaube wir drei sitzen jetzt in ein Boot und entfernen uns langsam aber sicher von rettenden Ufer. Ich habe Mandy ihr Problem so Verstanden. das will ich jetzt mal in ein Beispiel erklären. Ich bin 1.Vorsitzender bei uns im Verein. Morgen haben wir Vorstandsitzung und da kriegen wir alle uns in die Haare. Zum Schluß sagen ich: "Ich lege jetzt hiermit mein Amt nieder". Ab morgen habe ich keine Verpflichtungen mehr für den Verein. Jetzt meine Frage: Kann ich das machen und was berechtigt mich dazu? In diesen Punkt bin ich mir Unsicher. Denn in unserer gültigen Satzung steht geschrieben "Der Vorstand wird auf unbestimmter Zeit gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt dieser im Amt". Wenn ich jetzt aber sage ab morgen komme ich meine Aufgaben nicht mehr nach, dann verstoße ich doch gegen unserer Satzung. Oder sehe ich das falsch.
Ich finde es in Übrigen gut das wir uns gegenseitig kritisieren aber nicht anfangen zu streiten. Ich will auch nicht sagen das ihr beiden in Unrecht seit. Vielleicht schaffen wir es ja zusammen auf ein Nenner zu kommen.

Gruß Uwe    
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 22. August 2009, 19:06:00
Hallo Uwe,

meine Antwort steht DEUTLICH in meinen Beiträgen und da bin ich mir 1000% sicher.

Wo steht denn dass man nicht per sofort zurücktreten darf ?
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Uwe am 22. August 2009, 20:17:00
Hallo Re(e)Bell

1000% kann keiner sicher sein. Wer das behauptet ist Größenwahnsinnig.  Ich bin jetzt raus aus der Diskusion. Denn eine Frage sollte nicht mit eine Gegenfrage beantwortet werden. Das ist meine Meinung und bringt uns nicht weiter.  

Gruß Uwe
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Mandy am 22. August 2009, 21:59:00
Hey Leute,
danke für die vielen Antworten, aber ich glaube ihr versteht nicht genau um was es mir geht.
Mir ist es wichtig zu erfahren, wann und wie ich die Abberufung und die Neuwahlen einläuten kann!
Bei uns haben fast 3/4 der Gartenfreunde unterschrieben das sie für Abberufung und Neuwahlen sind. Nun versucht der übrig gebliebene Vorstand (3 von 6)die Termine herauszuzögern. Heute haben sie in einem Schreiben behauptet das die Bezugnahme von §9 Abs 6 lediglich Vorstandsmitgliedern vorbehalten ist. (Wir hatten und darauf berufen um abzuberufen) Und das das ein Formfehler sei.
Bitte schreibt mir dazu etwas. Ich bin im Moment noch fassungslos!
Danke,
Mandy
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: bruno am 23. August 2009, 17:08:00
Hey Mandy, offensichtlich will der Vorstand (Rest) nicht freiwillig die bestehenden Probleme lösen. Dazu gibt es vom Prinzip her eine einfache Lösung: Bei vorliegen einer rechtswirksamen Unterschriftenlisten könnt ihr eine gerichtliche Verfügung erwirken mit der Maßgabe eine Mitgliederversammlung einzuberufen, mit der TO der Klärung dieses Problemes, spricht Neuwahl. Diese muß der Vorstand dann einberufen. Beachten müßt ihr dabei den TOP "Neuwahl" und die Einhaltung der Einberufungsfrist. Wichtig ist natürlich, daß ihr dann auch Gartenfreunde habt die im Vorstand arbeiten wollen, sonst wird es ein "Selbsttor".Kandidieren können alle Mitglieder des Vereins, allso auch der bisherige Vorstand.




Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 23. August 2009, 17:17:00
Hallo Mandy
um den Beitrag von "bruno" etwas zu konkretisieren:

Lies mal § 37 BGB. Danach kann euch das Vereinregister ermächtigen die Versamlung SELBST einzuberufen und auch den Versammlungsleiter zu   bestimmen. Ohr müßt dazu eine Kopie der Unterschriftenliste, eueren antrag mit der Tagesordnung und die Begründigung dort einreichen.
Am Besten ist es wohl wenn du vorher mal mit den zuständigen Rechgtspfleger beim Amtsgericht Rücksprache nimmst.
Und nochmal: wenn die 3 restl. Vorstandsmitglieder sich wehren heißt dass doch sie treten auch NICHT vorher freiwillig zurück, so dass sie im Amt bleiben. Neuwahl genügt daher nicht. Auf der Tagesordnung MUSS daher Abwahl stehen !!
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 23. August 2009, 18:24:00
Hallo Uwe  Hallo Re(e) Bell

Uwe wenn es so in Deiner Satzung steht hast Du Recht und solltest dich dran halten. Das heißt Du kannst nicht so einfach Dein Amt niederlegen. Bei uns gibt es solche Formulierungen in der Satzung nicht. In dem Fall hat Re(e) Bell Recht. Ich kann mein Amt Niederlegen, darf es aber nicht zu so genannten Unzeiten tun (ich glaube wenn der Vorsitzende sein Amt niederlegt kann ich immer von einer Unzeit ausgehen) bin aber wenn ich es mache für alle Schäden die den Verein durch mein Handeln entstehen alleine in der Haftung.  Wenn den Verein ein Schaden entsteht und davon ist auszugehen da bei uns nur der Vorsitzende und der Stellvertreter im Vereinsregister stehen muss ich mir also genau überlegen wie ich vorgehe. Aus diesem Grund würde ich eine Mitgliederversammlung durchführen unter dem Thema Neuwahlen mich nicht mehr aufstellen lassen und somit bin ich raus Ich denke es schickt sich nicht einfach alles hinzuschmeißen. Bei unserem Vorstand gibt es auch hin und wieder Streitigkeiten und mein Stellvertreter möchte immer gleich sein Amt niederlegen. Ich bin dann so das ich als Vorsitzender mich mit im alleine treffe dann versuche ich zu Vermitteln weil ich der Meinung bin kein Mensch ist Fehlerfrei auch ich nicht. Zurzeit hat er Stress (privat) mit der Schriftführerin und möchte das Sie aus dem Vorstand fliegt. Weil Sie aber demokratisch gewählt wurde und es mit Ihrer Aufgabe im Vorstand nichts zu tun hat werde ich Sie nicht auf seinen Wunsch hin rausschmeißen. Ich habe jetzt wegen Ihm im Frühjahr Neuwahlen angesetzt, wo er nicht mehr mit antreten möchte, bis dahin bleibt er aber im Amt Bevor Re(e)Bell mich ausschimpft (Spaß) das ich so nicht vorgehen kann und Ihn gehen lassen muss ,ich habe mich mit den Stellvertreter darauf vorher geeinigt .

Hallo Mandy

Ich denke der Tipp mit den BGB § 37 sollte hier zulangen Was meinst Du mit § 9 Absatz 6, was steht dort geschrieben. Ich finde es nicht in Ordnung das die letzten 3 Mitglieder (auch wenn Sie Sympathien haben) Ihre Ämter einfach Niederlegen, ob ich Sie dann noch mal Wählen würde ist fraglich, weil ich als Mitglied dann immer damit rechnen muss wenn den 3 Irgend etwas nicht passt das sie es wieder tun. Wenn ich Niederlege sollte ich dann auch Charakter beweisen und mich nicht mehr aufstellen lassen. Ihr könnt ja wenn Ihr Nachrücker für die Ämter die Abgewählt werden sollen, das so durchführen. Ich hatte Dir ja im 1 Beitrag alle Paragrafen aus dem BGB geschrieben die wichtig sind. Vielleicht  solltest Du aber mit den 3 Mitgliedern noch mal reden das Sie bis zur Abwahl und Neuwahl im Amt bleiben. Macht meiner Meinung nach einen glaubwürdigeren Eindruck. Wie Ihr eine Abwahl und die Neuwahl durchführen solltet ist ja hier schon Öfters beschrieben wurden. Da dein Vorstand verzögert nach deiner Aussage solltest Du Dir den § 37 Absatz 2 durchlesen.

Ich denke dass ich jetzt dazu genug meiner eigenen Meinung preisgegeben habe und hoffe es können alle damit leben.

Einen schönen Sonntag noch
Gruß Sven
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Re(e)Bell am 23. August 2009, 19:36:00
Hallo Sven,
Nochmals AUCH wenn in der Satzung steht: "Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt" ist das Amt mit einem Rücktritt, einer Abwahl, Austritt aus dem Verein (wenn nur Mitglieder im Vorstand sein dürften) oder dem Tod zu ende !!
Das kann man in jedem gutem Fachkommentar nachlesen.
Es geht nämlich nicht, dass man jemanden zwingen kann ein Amt weiter auszuüben, wenn er das nicht will.

wie schon geschrieben hat der Satzung nur die Bedeutung die Amtszeit zu verlängern, wenn sie durch Ablauf der Zeit endet und die Neuwahl erst verspätet staffindet.
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte
Beitrag von: Sven am 23. August 2009, 20:46:00
Hallo Re(e) Bell

Irgendwie reden wir an einander vorbei natürlich kann man sein Amt niederlegen, zu jeden Zeitpunkt. Wenn bei Uwe es aber anders in der Satzung steht die Betonung liegt auf: SOLLTE ER SICH HALTEN. Ansonsten braucht er ja keine Satzung, Wie Uwe es auffasst was dort steht und es darlegt sollten wir Ihn überlassen (da ich dieselben Bücher habe wie Uwe habe ich es auch so Verstanden wie Uwe). Die Satzung ist das A und O eines Vereines und daran sollte man sich gerade als Vorsitzender halten. Ich habe Dir nur erklärt wie ich es machen würde wenn bei mir dieser Fall eintritt, weil ich die Haftung in so einen Fall eben dringend beachten muss. ALSO DA ICH DIE KLAUSEL IN MEINER SATZUNG NICHT HABE KANN ICH ZURÜCKTRETEN WANN ICH WILL, ENSTEHT DEN VEREIN DURCH MEIN HANDELN EIN SCHADEN KANN ER MICH DAFÜR IN DIE HAFTUNG (SCHADENSERSATZ) NEHMEN. Ich hoffe das es so richtig ist, es ist also nichts anderes als wie ich schon einen Betrag vorhehr geschrieben habe.

Gruß Sven
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pfl
Beitrag von: eckhard am 24. August 2009, 09:04:00
Hallo Gärtner,
es ist rührend, immer wieder zu lesen, wie Vorstände ihre Satzungen als eine Art Heiligtum vergöttern.
Wenn Rebell auf die klare Rechtslage immer wieder verweist, wird das als seine Meinung gewertet.

Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pfl
Beitrag von: Mandy Wiebold am 24. August 2009, 20:37:00
Also nochmal vielen Dank für die Antworten. Das Letzte das ich wollte ist einen Streit vom Zaun brechen. Davon habe ich in der Gartenanlage genug, das brauche ich nicht noch in der Community!
Mandy
Titel: Re : Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pfl
Beitrag von: Mandy Wiebold am 10. September 2009, 08:12:00
Liebe Gartenfreunde,
wir haben endlich einen Termin zur außerordentlichen Versammlung bekommen. Leider hat der Vorstand vergessen uns auch einzuladen. Bis dato wurden die Termine immer im Schaukasten ausgehängt, in diesem Fall wurden die Gartenfreunde schriftlich per Post eingeladen! (Nein, nicht als Einschreiben)
Natürlich haben wohl alle eine Einladung bekommen. ;-) ...natürlich wird wohl außgerechnet unsere auf dem Postweg verschwunden sein... ...natürlich... ;-)
Mal sehen ob es eine Schlammschlacht, oder eine anständige Versammlung wird. Ich werde nächste Woche darüber berichten!
Gruß und Danke nochmal, Mandy