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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Tschirch am 13. September 2009, 14:29:00

Titel: hecke
Beitrag von: Tschirch am 13. September 2009, 14:29:00
guten tag... ich habe einen garten erworben und bin jetzt dazu verpflichtet worden meine hecke die als abgrenzung zum nachbargarten dient zu entfernen... ist dies rechtens. bitte um antwort... danke im vorraus.
Titel: Re : hecke
Beitrag von: bruno am 13. September 2009, 18:31:00
hallo Tschirch,
diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Bei uns in Brandenburg gibt es eine Rahmengartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde. Dort sind die Höhen vorgegeben. Dabei wird unterschieden, ob die Hecke am Außenzaun, am Weg in der KGA oder zwischen den Gärten steht. Du müsstest allso mal sehen was in Eurer Gartenordnung steht. Wenn die Hecke nicht der GO entspricht, dann ist der abgebende Pächter für die Beseitigung zuständig, aber nicht der übernehmende. Ist Dir der Garten mit Hecke übergeben worden, dann kannst Du sie auch stehen lassen. Ansonsten muß der Vorstand dafür sorgen das der bisherige Pächter diese beseitigt.
ausnahme: Du hast Dich bei Übernahme des Gartens dazu freiwillig bereit erklärt.