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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Viola am 26. Oktober 2009, 20:18:00

Titel: Schätzer werden
Beitrag von: Viola am 26. Oktober 2009, 20:18:00
Hallo zusammen,

von unserem Kleingartenverein wurde die Bitte an mich herangetragen, mich als Schätzer ausbilden zu lassen.
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, ich denke Aufwuchs und kleingärtnerische Nutzung könnte ich beurteilen.
Aber wie soll ich jetzt die Laube beurteilen( Asbest, Restnutzung, Dach etc).
2005 bei unserer Gartenübername wurde ein Wert der Laube von 450€ und eine Restnutzung von 5 Jahren angegeben. Letztendlich war die Laube Sondermüll und Abriss und Entsorgung hat uns 1800€ gekostet.
Wie macht Ihr es in Euren Vereinen? Habt Ihr 2 verschiedene Schätzer Garten/Baulichkeiten, und wie sieht es mit der Haftung aus?
Viola
Titel: Re : Schätzer werden
Beitrag von: andrea am 27. Oktober 2009, 16:39:00
Hallo Viola,

ich habe bei meinem Bezirk einen Schätzkurs mitgemacht. Erkundige dich mal bei deinem Bezirk, ob und wann so ein Kurs angeboten wird. Er ist wirklich sehr hilfreich

Grüßle
Andre
Titel: Re : Schätzer werden
Beitrag von: Hans am 27. Oktober 2009, 19:14:00
Hallo Viola,

lass Dich von Deinem Vorstand delegieren. Dann kostet Dich die ganze Sache nichts, und die Fahrtkosten erstattet Dir der Verein.
Alles andere erfährst Du im Lehrgang. Die Regelungen in den einzelnen Landesverbänden weichen voneinander ab.

Hans
Titel: Re : Schätzer werden
Beitrag von: Horst am 31. Oktober 2009, 06:41:00
Liebe Viola, liebe Freunde;
in § 11 BKleingG sind die Gründe aufgeführt, für die der  g e k ü n d i g t e   Pächter
Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung hat.
Dafür gibt es von den Ländern genehmigte Bewertungsrichtlinien (s. § 11 Abs. 1).
Die können deshalb von Land zu Land unterschiedlich sein.
Einige Länder wollen sich wegen ,,Entkommunalisierung" nicht mehr
damit befassen. Darüber streiten noch einige Landesverbände mit ihren Ländern.
Achtung! Die Richtlinien gelten eigentlich
nicht für Kündigungen durch den Pächter.
Aus Gründen der Gerechtigkeit bzw. Gleichbehandlung wird, z.B. durch den Kleingartenpachtvertrag, fast immer für beide Kündigungsmöglichkeiten
Bewertung nach den Richtlinien vereinbart.

Zur Praxis:
Es ist sehr zweckmäßig, dass zwei
die  S c h ä t z u n g   gemeinsam vornehmen;
einer für Anpflanzungen der andere für Baulichkeiten und zwei sehen mehr.
Deshalb sollten zwei den Lehrgang besuchen.
Man kann in kleinen Anlagen auch
die Schätzung allein machen.
Aber man sollte jemand vom Vorstand
als Zeugen dabei haben,
ebenso den abgebenden Pächter.
Die Ergebnisse der Schätzung erkennt
der abgebende Pächter durch seine Unterschrift an.
Zur Haftung kann ich nichts näheres sagen:
Richtlinien durchlesen, Lehrgang besuchen, benachtbarte Schätzer fragen.

Grüße von
Horst
aus Bayern