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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Daniela am 28. Oktober 2009, 12:04:00

Titel: Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 28. Oktober 2009, 12:04:00
Hallo,

ich hatte am 07.08. schon mal mein Problem geschildert und seit dem ist weiter nichts passiert seitens der KGV oder Vorstand. Die Kündigung seitens Vorstand zum 31.10.2009 wurde nicht durchgezogen, es war kein Schätzer da. Heute bekam ich die Einladung zur Jahreshauptversammlung und am 8. stehe ich namentlich beannt mit Abstimmung Ausschluß.
Dürfen die das? Ich habe gehört, das ich namentlich nicht beannt werden darf und auch die Vorgehensweise. werde wohl morgen mal zu meinem Anwalt müßen.

Gruß Daniela
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Lili am 28. Oktober 2009, 13:38:00
Hallo, ein Rat von mir:lauf so schnell Du kannst weg.Das die einzige Möglichkeit dem Kleingartenmief zu entgehen.Wenn man jemanden auf dem Kiecker hat,dann hast Du keine Chance zu entkommen.Ich hau ab aus dem halbkriminellen Verein.Denn der Verein bestimmt über Privateigentum,obwohl er nur Grund und Boden verpachten soll.Du hast keine Rechte,sondern nur Pflichen.Also Hände weg !!!Ich hoffe ich hab den Ärger bald hinter mir .Mit freundlichen Grüßen Lili
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: eckhard am 28. Oktober 2009, 13:58:00
Hallo Daniela,

die dürfen - die kündigung deines Pachtvertrages hat erstmal nichts mit dem Vereinsleben zu tun.

gruu eckhard
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 28. Oktober 2009, 14:03:00
Mh, waa bedeutet dann Auschluß aus dem Verein? Also kann ich auch weiterhin meine Parzelle behalten und muß nur keinen Vereinsbeitrag mehr zahlen und Arbeitsstunden tätigen? Gegen die Kündigung des Pachtvertrages streiten sich ja die Anwälte.

Gruß Daniela
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: eckhard am 28. Oktober 2009, 18:31:00
..ja - nur sind die Abgaben und Pflichten mindestens die gleichen, wie bisher.
Es sei denn dein Pachtvertrag koppelt die Pacht an die Mitgliedschaft.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 28. Oktober 2009, 20:12:00
Das weiß ich leider nicht genau, unser Pachtvertrag liegt beim Anwalt.
Der Vorstand kann doch aber nicht einfach ohne handfeste Gründe mich einfach ausschließen nur weil der 1.Kassierer ein Problem mit mir hat und mich nun fertig machen will, koste es was es wolle.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 28. Oktober 2009, 21:15:00
hallo Daniela

ein Vereinsausschluss muss begründet werden. Die Ausschlußgründe kannst du aus der Satzung entnehmen. Genau so die Modalitäten.
ob du, falls es zum Ausschluß kommt, den Garten behalten kannst kommt auf den Pachtvertrag an. Du hast doch geschrieben, dass dein Vater auch einen Garten hat. Wenn du deinen Pachtvertrag nicht zu Hnad hast, schau doch mal in seinen.

Gruß dora
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 28. Oktober 2009, 21:20:00
Hallo,

ja das der Ausschluss begründet sein muß, weiß ich. Nur die Gründe sind an den Haaren herbei gezogen und halterlos.  Zum einm der Entzug der Einzugsermächtigung und dann wegen Beleidigung des Vorstandes, habe ich aber nicht, habe mich lediglich über den 1.Kassierer beim Bezirksverband beschwert und diesen Brief legt dieser Herr als Grund der Beleidigung und als grobe Vereinsschädigung dar.
Ja, ich muß meine Pa mal auf die Füße treten mir den raus zu suchen oder ich schick meinen Mann morgen zum Anwalt.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 28. Oktober 2009, 21:56:00
Wenn in dem Brief nichts beleidigendes steht, kann man ihn auch nicht verwenden. Ansonsten müsst er erst mal beweisen dass du ihn beleidigt hast. Nicht du musst beweisen dass du ihn nicht beleidigt hast !
Es ist sehr schwierig jemanden wegen vereinschädigendem Verhalten auszuschließen. Das sollte eig. jeder Vorstand wissen.


Gruß dora
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 29. Oktober 2009, 09:39:00
Diese Beschwerde hatte ein Telefongespräch vor sich, in dem er mich angeschrienen, beleidigt und genötigt hat, so habeich es empfunden und auch dieses mit diesen 3Wörter den Bezirksverband geschildert und was er mir so an den Kopf geworfen hat. Dises stellt er als Beleidigung dar und als Vereinsschädigung weil ich mich an 3. damit gewand habe.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 29. Oktober 2009, 13:43:00
lächerlich, was sagt denn dein RT dazu
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 29. Oktober 2009, 15:10:00
Meinst Du mit RT meinen Anwalt?
Der schüttelt nur den Kopf und hat auf den letzten Brief nicht geantwortet, weil sie sich immer neue Gründe ausdenken ( akkut soll mein Garten verwahrlost sein ). Termin zur habe ich erst nächste Woche, mal hören was er sagt wegen der JHV und dem Ausschluß der dort abgestimmt werden soll.
Ich habe nur Angst, das wir was verpaßen, falsch machen und die Deppen mit Ihrem Außschluß durchkommen. Ich kann mir gut vorstellen, das nämlich gegen mich gestimmt wird mit Mehrheit, die alten dort halten alle zusammen,haben keine eigene Meinung.
Was kann ich denn dagegen tun??
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: eckhard am 29. Oktober 2009, 16:16:00
... schnell den Vereinsschlichter anrufen und  schriftlich gegenüber dem Vorstand das Bedauern ausdrücken, die zu scharfen Aüßerungen zurücknehmen und Gespächsbereitschaft signalisieren.
(Schadensbegrenzung)
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 29. Oktober 2009, 16:17:00
ja ich meinte Rechtsanwalt, hatte mich vertippt.

Wenn sie dich wirklich ausschließen, kannst du ja dagegen klagen. Es ist wirklich schwer jemanden wegen vereinsschädigendem Verhalten auszuschließen. Das wird dir auch dein Anwalt bestätigen.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 29. Oktober 2009, 18:20:00
@Eckhard - das mache ich bestimmt nicht, denn ich muß mich für nichts entschuldigen, eigentlich müßte dieser Herr das tun ( er hat meinen Mann als Analphabet beschimpft,uns Eheprobleme unterstellt, mich angeschrienen und beleidigt dafür gibt es Zeugen ),Gesprächsbereit war ich die ganze Zeit

@Dora - was  meinst Du denn mit wirklich schwer?Ich habe davon so gar keine Ahnung..
..so habe die Satzung da, Außschluß bedeutet auch Verlust des Unterpachtvertrages, habe aber festgestellt, das schon ein Formfehler zu meinen Gunsten begangen wurde.Mir hätte der Außschließungsbeschluß vorab zugestellt werden müßen, ich hätte dann 4Wochen zeit gehabt für einen Einspruch und danach hätte die Mitgliederversammlung darüber entschieden.Also werde ich die Streichung des Punktes beantragen bzw. mein Anwalt
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 29. Oktober 2009, 20:00:00
hier kannst auch mal im Forum lesen oder selbst anfragen :

http://www.recht.de/phpbb/

Wenn man jemanden vom Verein ausschließen will, kommt es zuerst mal darauf an was in der Satzung steht.
In der Einladung zur MGV muss der TOP Vereinsauschluss der Fam. XXX mit dem Grund angegeben werden. Die Bezeichnung " vereinsschädigendes Verhalten " genügt nicht.
Du kannst auch unter " vereinsschädigendes Verhalten " googelen.

Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: daniela am 29. Oktober 2009, 20:14:00
Danke für den Link, da werd ich mal nachlesen/fragen.
In der Einladung zur MGV steht nur Ausschluss des MItgliedes + mein Name ohne Grund.
Woher weißt Du das alles dora, ich staune.
In der Satzung steht folgendes: Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß: Er kann durch den Vorstand erst ausgesprochen werden, wenn dem Betroffenen innerhalb einer Frist von 2Wochen Gelegenheit gegenben wurde sich zu rechtfertigen. Der Ausschließungsbeschluß mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich per Einschrieben bekanntzumachen. Dem Mitglied steht innerhlab eines Monats nach Bekanntgabe das Recht zu, dem Ausschluß zu widersprechen und die ENtscheidung der MGV zu beantragen. Diese entscheidet, vorbehaltlich einer gerichtlichen Nachprüfung endgültig.
Ich durfte mich schriftlich rechtfertigen, mehr ist davon nicht passiert.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: dora am 29. Oktober 2009, 21:23:00
das kannst du alles bei  google nachlesen
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Re(e)Bell am 31. Oktober 2009, 21:17:00
Hallo Daniela,

für einen Vereinsausschluss gibt es Regeln, die der Vorstand nicht übergehen darf, sonst kann er vom einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden. Solche Urteile ergehen relativ oft, da Vorstände (insbesondere bei Kleingartenvereinen) sich immer sehr mächtig vorkommen und meinen alles zu wissen und zu können sowie in den Versammlungen ihre ,,Hausmacht" haben, die denen alles glaubt..
Zunächst, so steht es auch in der Dir zitierten Satzung, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Das heißt, der Vorstand musste Dir mitteilen, was er Dir vorwirft und ausreichend Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Das musste auch so mitgeteilt werden, also man musste Dir detailliert mitteilen, was man Dir konkret vorwirft und dass man Dich ausschließen will, sowie dass Du Gelegenheit hast, dich dazu zu äußern. Erst danach kann der Vorstand einen Ausschlussbeschluss fassen.

Wenn in euerer Satzung steht, dass der Vorstand für den Ausschluss zuständig ist, kann er dass auch nicht der Mitgliederversammlung übertragen und Dich dort ausschließen lassen.
Nein, erst muss der Vorstand den Ausschluss beschließen.

Dann kannst Du entscheiden, ob Du den Ausschluss akzeptieren willst oder nicht. Wenn nicht, kann Du die Mitgliederversammlung einschalten und den Ausschluss widersprechen. Erst dann wird die Mitgliederversammlung zuständig. Solange Du keinen Widerspruch gegen einen Ausschluss erhoben hast, ist die Mitgliederversammlung überhaupt nicht zuständig.

Wenn der Ausschluss mit dem  Inhaltes eines Briefes an ein Vorstandsmitglied begründet wird, taucht noch die Frage auf, ob es sich dabei um ein vorstandsschädliches Verhalten oder um ein vereinsschädliches Verhalten handelt. Auch dies wird sehr häufig verwechselt. Man darf als Mitglied durchaus Kritik an dem Vorstand üben, ohne das man ausgeschlossen werden kann.
Berichte mal wie die Sache weitergeht und was der Anwalt Dir rät.
Nicht immer ist schweigen auf einen Vereinsbrief die richtige Taktik.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 03. November 2009, 19:46:00
Also ich habe nochmal alles durch geschaut und gelesen, ich habe im Mai ein Einschreiben bekommen, in dem mir mittgeteilt wird, das der Vorstand einstimmig beschlossen hat mir die Mitgliedschaft und Pachtvertrag fristgerecht zum 31.10. zu kündigen. Dagegen hat mein Anwalt widersprochen. Ich habe nie einen Ausschließungbeschluss bekommen. Somit ist das ganz doch eh Käse und ungültig.
Wie verhalte ich mich denn am besten auf der MV?
Sage ich gar nichts und lasse sie schön alle Fehler machen und ziehe dann vor Gericht? MV ist am 14.11.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: eckhard am 03. November 2009, 22:42:00
offensichtlich kann dein Anwalt dir deine Situation nicht
klarmachen, oder?
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Re(e)Bell am 04. November 2009, 16:55:00
Hallo Daniela,
Mir scheint das auch so, dass ihr nicht alles verstanden hat.
In dem "anderen" Forum schreibt "Micha" es gab am Anfang ein Schreiben mit "Androhung der Kündigung oder freiwilliger Austritt." Dieses war wohl die "Anhörung" nach der Satzung. Stand das da nicht so drin ??
Dannn habt ihr "widersprochen" und darauf kan die Kündigung der Mitgliedschaft, nämlich der Ausschluss.
Dagegen habt ihr wieder Widerspruch erhoben. Deshalb muß jetzt die Mitgliederversammlung über eueren Widerspruch entscheiden.
Ich schlage vor, in dem "anderen" Forum weiter zu erörtern, welcher Weg die bessere ist und wie der Sachverhalt wirklich abgelaufen ist.
Sind die Vorwürfe in dem ersten Schreiben (Anhörung)  und in dem Ausschlussbeschluss gleich oder wurde der Ausschluss mit anderen Gründen
begründet ?
Entweder  hat der Vorstand große Fehler gemacht oder ihr habt nicht alles richtig verstanden und auch Fehler gemacht.  
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: daniela am 05. November 2009, 12:27:00
Sorry das ich Eure Zeit gestohlen habe, ich hätte aber nicht dumm gefragt wenn ich es besser gewußt hätte. Für mich ist eine fristgerechte Kündigung mit anderen Begründungspunkten was anderes wie ein Ausschließungsbeschluß. Und ja es sind immer andere Begründungen und Berufungen auf Satzungspunkte.
Letzendlich ist es ja auch egal, ich habe immer noch nichts verstanden und so werden wir die ganze Sache einfach mal abwarten.
Ihr könnt das Thema gerne schliessen.
Danke für Eure Mühe
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: bruno am 15. November 2009, 15:27:00
Hallo Daniela, leider hatte ich erst heute die Zeit mir Dein Problem zu Gemüte zu ziehen. Nun müßte die MV inzwischen gelaufen sein. Du schreibst vom 08.11. Leider hast Du davon nicht mehr informiert. Wie Du inzwischen erfahren hast sind einige Punkte sprich gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Nun weis ich nicht was bei euch der Ausgangspunkt ist. Der Pachtvertrag oder die Mitgliedschaft im Verein. D.h. mußt Du Mitglied im Verein sein, damit Du einen Garten pachten Kannst oder mußt Du auf Grund der Gartenpachtung Mitglied im Verein werden. Oder ist beides gar nicht verbunden.
Das nächste Problem ist das Verhälten bzw. Verhältnis zum Kassierer. Der tritt in zweifacher Hinsicht in Erscheinung. Zum ersten als Kassierer ist er Vorstandsmitglied im Verein und zum anderen ist er Gartenfreund. So mußt Du auch das Gespräch mit ihm trennen. Solltest Du ihn als Gartenfreund, also ihn als Person beleidigt haben, dann ist dies eine zivilrechtliche Abgelegenheit und er könnte Dich beim Schiedsmann verklagen. Das hat dann aber nichts mit dem Verein und dem Pachtvertrag zu tuen. Dann wäre die Empfehlung von "Eckhard" für Dich von Vorteil.
Sollte das Problem auf den "Kassierer" und den Verein gezogen werden, dann sieht es ganz anders aus. Ein Ausschluß aus dem Verein stellt eine hohe Hürde dar. Z.B. "Schädigung des Vereins". Da reicht nicht die Beleidigung eines Gartenfreundes, da ist ein Hilferuf an ein übergeordnetes Organ keine Beleidigung oder Schädigung des Rufes des Vereins. So könnte man die Reihe fortsetzen. Das Zurücknehmen einer Einzugsermächtigung ist keine Verletzung des Vertrages, wichtig ist das Geld muss kommen.
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: Daniela am 15. November 2009, 19:16:00
Hallo Bruno,

danke für Deine Antwort, die MV war gestern und wie schon erwartet wurde gegen mich gestimmt. Wir werden jetzt vor´s Gericht damit gehen.
Das ganze war, wie erwartet, eine Hetzerei und Schlechtmacherei gegen uns.Es wurde die Unwahrheit erzählt und wir sind nicht zu Wort  gekommen. Jeglicher Einspruch wurde damit abgetan: Das tut nichts mehr zur Sache oder es wäre jetzt uninteressant. Der betroffene Kassiere hat das Wort gehabt und die Stimmen wurden auch nicht richtig ausgezählt, darüber haben sich sogar andere Mitglieder aufgeregt. Als Grund wurde mein angeblich schlechtes Zahlungsverhalten und Entzug der Einzugsermächtigung angegeben, sowie abgeblich ständigen Ärger wegen Arbeitsstunden und sonstigen. Das stimmt alles nicht, der Vorstand hat gelogen und die anderen haben alles geglaubt. Der Kassierer sagte, auf Frage ob er den alles belgen könnte, er würde 40Jahre bei der Stadt arbeiten, sein Wört wäre glaubhaft und er müßte hier jetzte nichts belegen.
Was soll mann da noch sagen oder machen??
Wir hatten gestern morgen noch mit dem Bezirksverband telefoniert und die sagten, nur sie könnten den Unterpachtvertrag kündigen und tun dies nur in ganz schwerwiegenden Fällen. Das wird der Vorstand wohl nicht wissen.
Wir sind gespannt was nun passiert, denn der garten ist ja noch unser, nur sind wir kein Vereinsmitglied mehr. Wenn es auch so geht den Garten zu behalten, warum nicht.

Daniela
Titel: Re : Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung
Beitrag von: bruno am 16. November 2009, 12:05:00
Hallo Daniela, danke für die Information. Wenn Ihr nun zum Gericht gehen wollt, ist wichtig das Ihr sachlich Beweise sammelt. Das fängt damit an, daß Ihr ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll anfertigt. D.h. schriftlich fixieren wer hat was gesagt, dabei kommt es am Besten auf 2wörtliche Zitate". Wichtig ist aber auch solche Zeugen zu notieren, die sich, auf Eurer Seite, gegen die Beschlußfassung geäußert haben. Wahrheitpflicht als Zeuge vor Gericht. Auf keinen Fall dürft Ihr vergessen Einspruch einzulegen, damit kein "Zeitverzug" eintritt. Das könnte als eventuelle Akzeptanz vor Gericht gewertet werden.
Übrigens pflichtgemässes Verhalten ab sofort ist die größte Beweiskraft vor Gericht. Offene Leistungen unverzöglich erbringen. Ungerechtfertigt Forderungen "eventuell" mit "Vorbehalt" begleichen,mit Verweis auf zu erwartendes Urteil. Vorsicht mit Fomulierungen bei Gesprächen. Viel Erfolg