Frage: Ist es rechtlich möglich im KGV über den Winter den Strom abzustellen?
Hallo Orchidee,
die Elektroanlage, beginnend vom Zählerplatz bis zu den Unterverteilungen, von denen die Kabel zu den einzelnen Parzellen abgehen, ist Vereinseigentum. Also kann auch der Verein entscheiden, dass über Winter der Strom abgeschaltet wird. Ich halte es aus meiner Sicht jedoch nicht für zweckmäßig, denn gerade in der vegetationslosen Zeit fallen viele handwerkliche Tätigkeiten an, für die man Strom braucht. Die Mitgliederversammlung sollte entscheiden, dass der Strom ganzjährig zur Verfügung steht,
Wenn die Abschaltung jedoch erfolgte, um illegalen Dauerbewohnern den Aufenthalt zu vergällen, dann habe ich für diese Entscheidung Verständnis.
Hans