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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Kurt Schmidt am 01. Dezember 2009, 18:05:00

Titel: Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Kurt Schmidt am 01. Dezember 2009, 18:05:00
Hallo,
mein 3 Versuch, bisher hat es irgendwie nicht geklappt.
Ich höre und lese immer, dass die sogenannte Wertermittlung nicht nur eine Vorraussetzung für den Verkauf des persönlichen Eigentums an den Nachfolgepächter ist, sondern auch ein Nachweis dafür sein soll, dass bei einer Gartenübergabe dem Sozialcharakter des Kleingartenwesens entsprochen wird.
Mich würde interessieren, wo die Verpflichtung diesen "Sozialcharakter des Kleingartenwesens" eigentlich niedergelegt ist.
Wer schreibt den Vereinen/Mitgliedern dieses vor und woraus ergibt sie sich ?
Warum muß sich der Verpächter Verband/Kleingartenverein beim Verkauf der Laube und der Anpflanzungen, es handelt sich dabei ja um fremden Eigentums einmischen ?

Kurt Sch.
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Eckhard am 01. Dezember 2009, 19:13:00
Er muss nur, wenn es eine Landesverordnung des Bundeslandes vorschreibt oder diese im Pachtvertrag ausdrücklich festgelegt ist.
Wenn Verbände sowas beschließen, gilt das nur für neue Pachtverträge mit dem Verband.
Oft behaupten Vereinvorstände, sie müßten sich auch danach richten. Das ist falsch.-
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: orchidee am 01. Dezember 2009, 19:30:00
Spätestens mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages unterwirfst du dich dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und dem BKleingG. Mach dir die Mühe und lies diese Unterlagen, es lohnt sich.
Deine Frage beantwortet sich fast von allein.
Nur weil sich der Verein "einmischt" kann gewährleistet werden, dass der Pachtzins "klein" bleibt.
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Hans am 02. Dezember 2009, 12:47:00
weiterhin wird damit verhindert, dass überteuerte Luxusausstattungen, die nicht in den Kleingarten gehören, mit verkauft werden. Auch hier kommt der soziale Charakter des Kleingartenwesens zum Ausdruck.

Hans
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Piere Brassica am 02. Dezember 2009, 13:15:00
Soweit die Theorie: "Nur weil sich der Verein "einmischt" kann gewährleistet werden, dass der Pachtzins "klein" bleibt." Oder die Preisvorstellungen des Vorstandes und seiner Spießgesellen nicht unterschritten werden, wie man aus Vereinen hörte, die es so -Gott sei Dank!- in Deutschland nicht allzu häufig gibt. Sozial? Asozial? Scheißegal! Der gemeine Pöbel möge doch besser um diese einen großen Bogen machen.
(Mit Pachtzins meinst Du doch sicherlich nicht den Pachtzins im wahrsten Sinne des Wortes, denn der wird ja vom Eigentümer /Stadt/Land... festgelegt, sondern die allgemeinen Kosten bei Übernahme eines Kleingartens zwecks Wahrung des sozialen Charakters..., der Gemeinnützigkeit letzten Endes. Oder?)
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: orchidee am 02. Dezember 2009, 13:46:00
Falls möglich, entledige dich deiner Aggressionen anderswo!
Ich meinte den Pachtzins im wahrsten Sinne des Wortes!
Der Pachtzins ist zwischen KGV und Eigentümer verhandelbar. Im BKleingG ist lediglich eine Höchstgrenze festgelegt.
Unsere Kleingärtner zahlen 0,08 Euro pro qm jährlich an Pachtzins.

Gruss
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Anuk am 02. Dezember 2009, 15:22:00
Hallo Piere Brassica,
der von Dir eingestellte Beitrag beleidigt sehr viele unserer gemeinnützig arbeitenden Kleingartenvorstände, die alles tun und mit sehr viel Freizeiteinsatz für ihre Anlage eintreten. Sie ,,verdienen" auch bei einem Pächterwechsel keinen Cent - im Gegenteil, auch das bedeutet Arbeit.
Bezüglich des Pachtzinses ist es wohl ein Unterschied, ob die Anlage als ,,Freizeit- und Erholungsgärten" eingestuft wird oder, bei Einhaltung der 3-Drittel-Bewirtschaftung, als ,,Anlage mit kleingärtnerischer Nutzung" bewertet wird.
Von den Pächtern in unserer Anlage (53 Parzellen) könnten die wenigsten Ihre Gärten behalten, wenn durch Versäumnisse des Vorstandes plötzlich statt 0,08 € ein Pachtbetrag von 1,80 € je m (und mehr)  bezahlt werden müsste.

Bei der Wertermittlung der Parzelle wird (und das ist hier im Forum bereits mehrfach behandelt worden) nur der Inhalt des Gartens - Bebauung und Bepflanzung - bewertet, damit ein Richtwert für den Verkaufspreis auf Verhandlungsbasis erstellt wird. Was mit dem Inhalt der Gartenlaube und dem Werkzeug geschieht, ist Bestandteil einer weiteren Vereinbarung zwischen Vor- und Nachpächter, ohne Interesse für den Vorstand
Der Kaufvertrag, der dem Vorstand vorzulegen ist, enthält bezüglich der vereinbarten Summe nur eine ,,geschwärzte Stelle".

Übrigens:
Leider gibt sicher überall Gartenfreunde, die die Arbeit der Vorstände nur kritisieren und herummeckern. Sie sind aber selbst nicht bereit im Vorstand mitzuarbeiten oder für die Gemeinschaft auch nur einen Handgriff mehr als ihre notwendigen Pflicht-Arbeitsstunden zu leisten.
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: bruno am 02. Dezember 2009, 17:12:00
Hallo Gartenfreunde, einen Tipp zur Wertermittlung gibt es unter www.gartenfreunde-lv-brandenburg.de ( Rechtsfragen ) von RA Dr. Karsten












Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Eckhard am 03. Dezember 2009, 00:12:00
und mit dieser meschpoke muss sich jeder normale Kleingärtner jahraus jahrein herumschlagen-....
bruno und Schmidt ausgenommen
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: gino am 03. Dezember 2009, 09:58:00
eckard, endlich kommst du wieder mal zum Zuge!!
Wurde Zeit, es hat sich sicher allerhand angestaut bei dir.
Ich wiederhole meinen Vorschlag: eröffne doch einen Thread "Mein Frust über Vorstände", dann weiß man, da ist nur Gift und Galle drin, muss ich nicht lesen.
Ansonsten nutzt und missbrauchst du jeden Beitrag für deinen Gehirnmüll. Sorry, mir kocht die Galle über!! gino
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Hans am 03. Dezember 2009, 16:43:00
ja warum denn kleingärtnern, wenn man sich nicht dem dort herrschenden "Regime" unterwerfen will ?
Wem das nicht passt, der soll sich doch ein Stück Land kaufen, und wenn er meint, dass er dort machen kann was er will, dann soll er mal loslegen. Irgendwann wird er schon merken, dass ihm auch da Grenzen gesetzt sind - vorausgesetzt, dass er überhaupt noch etwas merkt.

@ Eckhard:  "...Meschpoke..."

Wer klärt mich bitte auf, was das ist ?

Grüße von Hans
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Eckhard am 03. Dezember 2009, 17:41:00
.. ist doch komisch, beim Austeilen ist ihnen jedes Mittel recht, beim Einstecken sind sie mimosenhaft.
Fest steht, bei Beantwortung von Fragen besteht über die Hälfte der Antworten aus dem Vorstandslager "Müll".
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Hans am 03. Dezember 2009, 17:53:00
Lieber Eckhard,

wie so oft sprichst (schreibst) Du rätselhaft.
Darf ich Dich künftig das "Orakel von Schleswig&Holstein" nennen ?

Hans
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Eckhard am 06. Dezember 2009, 23:32:00
Hallo Hans, ist es so deutlicher:

...ist doch komisch, beim Austeilen (zB an mich) ist ihnen
(die, die hier die Vorstände vertreten) jedes Mittel recht,
beim Einstecken sind sie (Hans usw) mimosenhaft empfindlich.
Fest steht, bei Beantwortung von Fragen -  wie auch hier -
besteht über die Hälfte der Antworten (dieser Offiziellen) aus
dem Vorstandslager aus "Müll" (Zitat Hans).
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Peter, Pan am 07. Dezember 2009, 16:19:00
Hallo Eckhard,
auch hier zeigt sich wie gern Du die tatsachen zu deinen Kunsten immer drehst.Es hat keiner vor, auch nicht hans von müll gesprochen sondern Du warst es. Ich zitiere

@Eckhard vom 03.12
"Fest steht, bei Beantwortung von Fragen besteht über die Hälfte der Antworten aus dem Vorstandslager "Müll"."

Lieber Eckhard du kannst es nicht lassen, deine Kommentare sind immer wieder anstößig.Es bringt nichts auf deine Beiträge zubeantworten und wenn es nicht nach deinen Kopf geht wirst Du persönlich.Es ist schade, das sich viele Forumsteilnehmer schon ausgeklingt haben aus diesen Foren und es wird deshalb langsam still in diesen Foren. Ein Grund dafür bist auch Du mit Deinen persönlichewn Angriffen.Lerne endlich mal dazu, sonst wird es Dir genauso ergehen wie dem Spreehecht.
MfG
Peter,Pan
Titel: Re : Wertermittlungsrichtlinien
Beitrag von: Hans am 07. Dezember 2009, 16:22:00
Hallo Eckhard,

wir müssen ja nicht einer Meinung sein - aber ich liebe eine
deutliche Sprache, andere eben weniger.
Empfindlich gegen Kritik bin ich nicht. Da irrst Du. Aber
einen, der sehr lange Vorstandsarbeit gemacht hat trennen
eben Welten von ewigen Meckerern, die alles besser wissen,
nichts aber besser  m a c h e n  wollen. Und gegen
Kleingartengegner habe ich auch nichts. Sie sollten sich
aber eben keinen Kleingarten pachten. Wenn das für Dich Müll
ist??

Trotzdem herrsche Friede zwischen uns !

Grüße von Hans
Titel: Immer wieder ...
Beitrag von: Horst am 08. Dezember 2009, 11:39:00
... das gleiche Debakel um Eckhard.
Alle fragen sich warum.
Sind wir alle anderen ... ?

Horst