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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lili am 08. Dezember 2009, 17:34:00

Titel: Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 08. Dezember 2009, 17:34:00
Hallo,da bin ich wieder-leider !
Ich habe einige Fachfragen:
Kann man zu einem Besichtigungstermin 3 mögliche Nachpächter bestellen?Ich hatte geglaubt,dass es eine Warteliste gibt,die abgearbeitet wird?

Wenn der Garten geschätzt ist,wie bekommt man die Möglichkeit die Nachfoger zu kontaktieren?Denn der Schätzpreis beinhaltet ja viele Dinge, die im Schätzpreis nicht enthalten sind-Gartengeräte etc.

Kann man gezwungen werden, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, auch wenn man mit der Summe nicht einverstanden ist ?

Danke im voraus            Gruß Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 09. Dezember 2009, 09:59:00
Hallo Lili,

zur ersten Frage:

Ob Warteliste oder nicht, allein der Vorstand entscheidet darüber, wer den Garten angeboten bekommt. Wenn er  hierzu mehrere Bewerber einlädt, ist das seine Sache. Allerdings kann er sich dann nicht so intensiv mit dem Einzelnen befassen.

Frage 2:

Der Kontakt zwischen Verkäufer und künftigem Neupächter ist erst dann herzustellen, wenn der Vorstand entschieden hat, dass er mit diesem auch einen Pachtvertrag abschließen und dieser auch den Garten übernehmen will.

letzte Frage:

Nein. Wenn der abgebende Pächter mit der Kaufsumme nicht einverstanden ist, dann kommt kein Kaufvertrag zustande.
Zu beachten ist aber: Der Schätzbetrag lt. Protokoll ist der Höchstbetrag !
Wenn Sachen, die im Protokoll nicht aufgeführt wurden, mit übernommen werden sollen, dann sind sie auch nicht Gegenstand des Vertrages.
Auch wichtig: Der Kaufvertrag erhält erst dann Rechtskraft, wenn er vom Vorstand gegengezeichnet worden ist. Damit soll gewährleistet werden, dass nur Sachen übergeben werden, die in einen Kleingarten gehören, und nicht Luxusausstattungen, Antennenanlagen, nicht zulässige Anpflanzungen und Baulichkeiten usw.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 09. Dezember 2009, 10:34:00
Klar beantwortet ist die Frage nicht.
Man muss klar von beweglichem Eigentum und im Garten  fest verbleibendem Eigentum unterscheiden.
Der Verpächter (Verein) , wie auch der Verpächter sind geraten sich bei der Neuvergabe kooperativ zu verhalten.
Grundsätzlich gehört dem Altpächter erstmal aller Inventar nebst Laube und Pflanzen. Und er kann es demjenigen verkaufen, den er für richtig hält (Vertragsfreiheit).
Wenn der Verpächter und der Pächter aber verschiedene Nachfolger für das Gartenland  vorziehen ist eben Verhandlung mit good will auf beiden Seiten gefragt.
 Mit Druck und "hat den Anweisung so und so folge zu leisten" geht schon mal gar nichts.
Schon eine erzwungene Einhaltung der Warteliste öffnet Manipulation und Unfrieden Tür und Tor.
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 09. Dezember 2009, 15:13:00
Danke für die Antworten.

Aber,meine Vorsitzende hat die Verhandliungen über mein Eigentum übernommen.Nach dem Besichtigungstermin habe ich nicht mehr die Möglichkeit bekommen,mit dem Nachfolger zu sprechen.Auch im Beziksverband hat man abgelehnt ,mir die Adresse,oder die Telefonnummer zu geben.
Ich soll bestraft werden,da ich bei der Wahl zur Vorsitzenden gegen sie gestimmt habe!

Frage:
bei dem Schätzprotokoll sind ja viele Sachen nicht mitgeschätzt.Muß ich jetzt alles rausräumen, bis zum letzten Nagel?
Ich höre immer man soll verhandel,aber wie wenn man mich nicht in Kontakt treten lässt?
 
Grüße   Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 09. Dezember 2009, 19:51:00
Hallo Lili,
in Deinem Beitrag vom 15.10. ist ja der Abriss eines Asbestschuppens noch ein Thema.

Das Schätzprotokoll ist Dir doch hoffentlich ausgehändigt worden ( wg. Auflagen bzw Abzüge der Bewertung )?

Das bewegliche Inventar (Lauben- und Gartenmöbel, Geräte)an den Nachpächter zu verkaufen ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muß gesondert verhandelt werden. Will der Nachpächter diese Sachen nicht, sind sie in der Tat restlos zu entfernen.

Dazu sollte man von Vorstandsseite den Parteien aber auch die Möglichkeit geben.

Zahlt der Nachpächter die Schätzsumme an den Vorstand und der gibt sie dann an Dich weiter? Oder warum zeigt der Vorstand Deinen Garten? Haben die auch einen Schlüssel zu Deiner Laube?
Vielleicht sollst Du auch davon abgehalten werden von Deinen negativen Erfahrungen zu berichten?

Du hast immer die Möglichkeit, die Unterschrift des "Kaufvertrages" zu verweigern, bist dann aber in der Pflicht, Pacht und Kosten weiterzuzahlen und den Garten in Ordnung zu halten.
Jetzt nichts über`s Knie brechen. Besichtigungstermine sind mir Dir abzusprechen und Du bist dabei, natürlich mit Zeugen.

Gruß Viola
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 10. Dezember 2009, 15:59:00
Hallo Viola,nein den Schlüssel habe immernoch ich.
Was soll man machen wenn man keine Möglichkeit bekommt den Nachpächter persönlich zu sprechen?Ich habe gewartet bis zum Übergabetermin,was ich hätte nicht machen sollen.Denn die Nachpächter waren von meiner Vorsitzenden so eingenommen,weil sie wohl gesagt hat ,dass sie den Preis sehr drücken kann,wenn man den Schuppenabriss abrechnet.Sie hat meine Verkaufsverhandlungen an sich gerissen,obwohl sie wußte,dass ich ,nach reiflicher Überlegung den Schuppen abreisse.Sie ist eine intrigante herrschsüchtige Person,die jede Gelegenheit ergreift,um mir zu Schaden.Ich habe gewagt,sie nicht zu wählen und ihren Führungsstil kritisiert!Das muß bestraft werden....
Aber ich bin klüger geworden,durch dieses Hick-Hack.Es gibt bei mir jetzt keine Telefonate mehr um 21.30 Uhr.Es wird jetzt alles schriftlich geregelt,dann kann es keine Mißverständnisse mehr geben.
Man wir alt ,wie´ne Kuh,und lernt immernoch dazu.
Ich würde noch die rechtliche Grundlage interessieren wonach man gekündigt werden kann,und alles abreissen muß.Aller Bewuchs ,alle Baulichkeiten,eben alles.Obwohl es Nachpächter gibt!Es sieht aus ,wie früher ,die Enteignung-oder?
Wer kennt den Paragraphen für so eine Bestafung?
Grüße Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 10. Dezember 2009, 17:38:00
Hallo Lili,

wurde der Garten schon offiziell abgeschätzt und hast Du eine Kopie bekommen ? Da steht dann ganz genau drin was abgerissen oder beseitigt werden muss, und auch, wieviel weniger Geld Du bekommst, wenn Du es nicht machst.

Diese Wertermittlung ist bei Pächterwechsel vorgeschrieben um keinen zu übervorteilen. Die Kosten gehen allerdings zu Deinen Lasten ( bei uns ca. 80€.

Gruß Viola
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 11. Dezember 2009, 17:12:00
Hallo Lili,

Zuerst musst Du mal in Euren Pachtvertrag schauen. Dort müsste alles drin stehen über die Verfahrensweise bei Kündigungen und Gartenübergabe.
Und danach muss verfahren werden. Leider sind nicht alle Pachtverträge auf dem neuesten Stand. Also kann man das so nicht beurteilen.
Zum anderen:
Wenn Du etwas erreichen willst, dann darfst Du nicht mit Verleumdungen um Dich werfen. Die Behauptung, die Vorsitzende wolle Dir nur schaden, weil Du gegen Ihre Wahl gestimmt hast, ist nicht beweisbar, daher eine Verleumdung - und sie kann sogar gerichtlich gegen Dich vorgehen. Also Vorsicht!
Und noch etwas zur Schätzung:
Was geschätzt wird und was nicht, steht in den Schätzungsrichtlinien des jeweiligen Landesverbandes und ist bei den meisten Verbänden auch im Internet abrufbar.
Hier kannst Du also auch nicht die Vorsitzende dafür verantwortlich machen, dass Du nicht alles was Du Dir vorstellst, verkaufen kannst.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 11. Dezember 2009, 17:31:00
Liebe Lili,
ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

liebe Vorständler,
Lilli schildert hier, wie sie sich fühlt, wenn sie mit ihrem Vorstand zu tun hat. So geht es Vielen.
Es kommt doch darauf an, dass jeder Vorstand sich so organisiert, dass jeder Pächter den Eindruck hat, er ist gut aufgehoben, man geht höflich und fair mit ihm um.
Auch eure Beispiele hier im Forum sind selten lösüngsorientiert aus Sicht eines Pächters.
Wenn sich immer wieder zeigt dass Pächter nicht ausreichend und rechtzeitig (und oft falsch und im Ton überheblich und beleidigend) informiert werden, so zeigt dass, dass viele Vorständler ungeeignet für ihr Amt sind. Letztlich ist das das Versagen in  der Öffentlichkeitsarbeit des BDG und unterer Verbände nach Innen. Hier in SH hat sich zwar schon auf Landesebene verbessert (neuer Vorstand)aber wenn zum Beispiel in der vorgestellten neuen Mustergartenordnung den Passaus, dass der Vorstand jeder Zeit ohne Zustimmung in der Garten darf, nicht mehr gibt, wird es dank schlechter Öffentlichkeitsarbeit noch Jahrzehnte dauern (mit all dem Ärger der durch gewohntes Verhalten der ewig Gestrigen in der Vorständen ensteht)bis jeder Gärtner so behandelt wird, wie es die aktuelle Rechtsauffassung gebietet.
Jeder Verein ist auf Dauer besser aufgestellt, wenn er seine Verbandszugehörigkeit kündigt, das Geld für fachliche Beratung ausgibt.
Das, was an Fachberatung vom Blatt "der Fachberater" dieses Verlages für 12,- € im Jahr(für den Verein) geliefert wird, ist nicht weniger, als das, was vom BDG kommt.

gruss eckhard
 
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Kurt Schmidt am 11. Dezember 2009, 17:34:00
An alle,
ich verstehe wirklich nicht, mit welchem Recht sich die Kleingartenvereine anmaßen über den Wert fremden Eigentums zu bestimmen.
Das Argument, es müsse verhindert werden, dass der Nachfolgepächter übervorteilt wird erscheint mir vorgeschoben und nicht stichhaltig.
Würde ein Gericht einem Wohnungseigentümer dieses Recht auch zubilligen, wenn der Mieter seine Einbauküche dem Mietnachfolger verkaufen will aber im Mietvertrag eine Klausel vereinbart ist, wonach der Vermieter den Preis dafür durch eine Schätzungskommision festlegen kann ?
Ich glaube nein.
Irgendwann sollte ein Kleingärtner den Mut haben und diese Klausel im Pachtvertrag auf die Gültigkeit durch ein Gericht überprüfen lassen.
Oder kennt jemand ein Urteil, welches die Gültigkeit der Klausel bestätigt hat ?

Schönes Wochende wünscht Euch
Kurt Sch.
   
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 11. Dezember 2009, 17:38:00
Hallo Hans, würdest du bitte zur Kenntnis nehmen, dass zuerst die jeweiligen Landesverordnungen der Länder für alle gelten. Die von den Verbänden nur, wenn das ausdrücklich bei Abschluss des Pachtvertrages vereinbart wurde, also der Pächter durch seine Unterschrift zugestimmt hat.
Weisst du, ob der Vorstand von Lilli diese überhaupt kennt und richtig anwendet?
greuss eckhard
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 11. Dezember 2009, 17:46:00
Hallo Kurt,ich kann die nur zustimmen.
Wenn es aber in deinem Land eine Schätzungsverordung für Kleingärten gibt, so gilt die immer.
Schau mal in den infos deiner Landesregierung nach.
Bei uns in SH gibt es eine relativ junge V. Nachdem, was ich vergleichen konnte, sind die Verordnungen einiger Gartenverbände recht unterschiedlich.
Aber, wenn ich diese bei Pachvertragsabschluss unterschrieben habe muss ich mich immer daran halten.
Oft wenden aber Vorstände die Richtlinien auch bei den Pächtern an, bei denen dies noch gar nicht Teil des Pachtvertrages war.
Jeder Einzelfall ist anders,

gruss eckhard
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 11. Dezember 2009, 17:56:00
Hallo Eckhard,

und im Pachtvertrag steht´s doch drin - zumindest bei uns. Deshalb die Empfehlung, da mal reinzuschauen.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Andreas am 11. Dezember 2009, 17:57:00
Hallo
zu Hans Beitrag v.9.12.
Dass ein Kaufvertrag erst rechtswirksam wird, wenn der Vorstand gegen zeichnet, kann ich nicht glauben. (Bei uns ist es noch nie gemacht worden)Da es ein privatrechtlicher Vertrag ist, können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie möchten. Natürlich hat der Vorstand die Möglichkeit, spätestens zu einem Pächterwechsel die Parzelle auf einem, den Nutzungsrichtlinien -also u.a. Gartenordnung-,entsprechenden Stand bringen zu lassen, vom abgebenden Pächter.
In diesem Zusammenhang interessiert mich, wie andere Vorstände handeln, wenn sie informiert werden, "ich habe den Garten von XY gekauft und möchte jetzt einen Pachtvertrag". Ich habe daraufhin mal Leute geschockt, die weder vom BKLGG gehört hatten, noch bereit waren, sich mal mit dem Vorstand zu unterhaltn, in dem ich sagte, der Garten wird nicht verpachtet, er wird Spielplatz und sie haben 4 Wochen Zeit, ihr Eigentum samt Grundplatte der Laube zu entfernen.
A.
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 11. Dezember 2009, 18:09:00
Hallo Andreas,

ein Kaufvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, soweit richtig. Wenn es sich bei den verkauften Gegenständen um fest mit dem Boden verbundene Sachen (Baulichkeiten, Anpflanzungen) handelt, erhält der Kaufvertrag nur dann Rechtskraft, wenn der Vorstand dem zustimmt und mit dem Käufer einen Pachtvertrag abschließt. Was soll der Käufer denn mir den gekauften Sachen, wenn er das Land nicht pachten kann?
Wenn das in Eurem Verein bisher nicht so gehandhabt wurde, liegt das offensichtlich daran, dass der Vorstand selbst nicht richtig informiert ist.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Kurt Schmidt am 11. Dezember 2009, 18:41:00
Hallo,
ich hatte ja geglaubt, dass sich hier Fachleute tummeln. Jetzt habe ich aber Zweifel.

Ich weiß dass es Landesverordnungen gibt, aber die sind doch nicht dafür gedacht, wenn ein Kleingätner seine Garten freiwillig aufgibt. Sie gelten für Kündigungen nach § 11 BKleingG gem. § 9 BKleingG. Darum geht es aber nicht.
Der Verweis auf die Vereinbarung im Pachtvertrag bringt mir auch nichts. Ich hatte doch geschrieben dass ich Zweifel an der Gültigkeit dieser Vereinbarungen (für mich eine Einladung zur Enteignung) habe und meine sie seinen umwirksam.
Ich wollte doch gerne mal wissen, ob es denn auch ein Urteil gibt, dass diese Vereinbarung für wirksam erklärt hat.  
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Andreas am 11. Dezember 2009, 19:27:00
Hallo Hans,
wenn es in dem JEWEILIGEN Verein so beschlossen wurde, dass der Vorstand Kaufverträgen zu stimmt, mag das dort gültig sein. Du schreibst, dass wir nicht richtig informiert sind. Worüber sollen wir uns informieren? Das deutsche Vertragsrecht stellt es jedem frei, SEIN Eigentum zu verkaufen ohne das ein Dritter, der keine Rechte an diesem Eigentum besitzt, dem zu stimmen muß. Natürlich hätte der Käufer Pech, wenn er eine Laube kauft und die Parzelle nicht betreten darf. Pachtrecht steht dem Mietrecht gleich. Beim Kauf einer gebrauchten Einbauküche (Eigentum des Mieters)muß der Vermieter nicht zu stimmen. Und ich kann nicht darauf pochen, dass ich einen Mietvetrag für diese Wohnung beanspruchen kann.  
A.
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Andreas am 11. Dezember 2009, 19:27:00
Hallo Hans,
wenn es in dem JEWEILIGEN Verein so beschlossen wurde, dass der Vorstand Kaufverträgen zu stimmt, mag das dort gültig sein. Du schreibst, dass wir nicht richtig informiert sind. Worüber sollen wir uns informieren? Das deutsche Vertragsrecht stellt es jedem frei, SEIN Eigentum zu verkaufen ohne das ein Dritter, der keine Rechte an diesem Eigentum besitzt, dem zu stimmen muß. Natürlich hätte der Käufer Pech, wenn er eine Laube kauft und die Parzelle nicht betreten darf. Pachtrecht steht dem Mietrecht gleich. Beim Kauf einer gebrauchten Einbauküche (Eigentum des Mieters)muß der Vermieter nicht zu stimmen. Und ich kann nicht darauf pochen, dass ich einen Mietvetrag für diese Wohnung beanspruchen kann.  
A.
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Re(e)Bell am 11. Dezember 2009, 20:42:00
Hey Kurt,
ein ,,rebellischer" Kleingärtner mehr ?  Glückwunsch, du bist auf dem richtigen Weg.
Hier gibt es das Thema auch, oder bist du das ?
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=110930

Lass mal hören was daraus wird.
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 11. Dezember 2009, 20:42:00
Hallo lieber Kurt Schmidt,

hier mal ein link

http://www.kleingartenkolonie-gruene-aue.de/Abschaetzrichtlinien_bei_Paechterwechsel.htm

Gruß aus Berlin
Viola




Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 12. Dezember 2009, 16:56:00
Hallo,

@ Hans: "....liegt das offensichtlich daran, dass der Vorstand selbst nicht richtig informiert ist."

Das ist eine unglückliche Formulierung.
Ich meine damit, dass der Vorstand, wenn er solche "Verkäufe" nicht unterbindet, am Ende den Ärger hat und u.U. auf der unverpachteten Fläche und den finanziellen Nachteilen  sitzen bleibt.

Noch einen Hinweis an Kurt:
Wir "alten" oder ehemaligen Vorstände bezeichnen uns nicht als juristische Profis, aber wir haben Erfahrungen, die hier und da weiter helfen können.

Re(e)bells Hinweis auf das Forum Jurathek ist gut, aber auch dort gibt es keinen Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage, die es gestattet zu sagen:"so und nicht anders!"

Und übrigens scheint mir Lilis Anfrage vom Anfang des Threads schon ausreichend beantwortet.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 13. Dezember 2009, 17:55:00
Lieber Hans,
 vielleicht hilft es dir weiter, dass alle mit zunehmendem Alter zunehmend Erfahrungen haben, auch die die in keinem Vorstand sind. Zumindest haben die Anderen mehr Erfahrung mit Vorständen als Vorstände selbst. Ob wer etwas dazugelernt hat, sei dahin gestellt.
Die Schlussfolgerungen daraus sind weitgehend von jeweilig preverierten Werten abhängig.
(Darum gibt es hier auch häufig "Missverständnisse").
Wann ein Strang zuewnde ist oder nicht bestimmt HIER bestimmt kein Vorstand, ob ehemalig oder nicht.
gruss eckhard
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 13. Dezember 2009, 18:16:00
dieser Strang von Lili wurde schon seit einiger Zeit erfolgreich "totgeschrieben" !!!

Viola
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 14. Dezember 2009, 11:19:00
@ Eckhard: Zustimmung
@ Viola: ebenfalls, und tschüss !

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 14. Dezember 2009, 20:43:00
Hallo,ich bins noch mal.Ich möchte wissen,warum ich nicht VOR dem Übergabetermin mit dem Nachfolger reden darf??Ich möchte wissen wie so eine Übergabe abläuft.Wird das Geld bar auf den Tisch des Hauses gelegt?Bekommt es der Vorsitzende und entscheidet dann was mir davon ausgehändigt wird,weil er schnell noch einige Dinge abziehen möchte?Z.B.die Grube ist 1/4 voll-ich ziehe fix noch 45 Euro ab,denn der Nachpächter hat ein Recht auf eine leere Grube!
Wann gebe ich die Schlüssel ab? Wenn ich sie abgebe,und der Nachpächter möchte meine Gartengeräte nicht kaufen,wie soll ich sie aus dem Garten holen,wenn ich keine Schlüssel habe?
Für praktisch und handhabbare Vorschläge wäre ich sehr dankbar.Tschüß   Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 14. Dezember 2009, 22:42:00
Hallo Lili,

schön, dass Du noch da bist, leider ist Deine einfache Frage nicht einfach zu beantworten. Bitte schreibe uns pauschal , wo Dein Garten ist (Hamburg, Dresden, München, Berlin)dann kann Dir hier besser geholfen werden(hoffe ich).

Deine "Vorsitzende" kann nicht willkürlich Beträge abziehen, das regeln die Abschätzrichtlinien. Bei uns in Berlin: Grube nicht entleert:bis zu 1oo€ Abzug, je nach Füllmenge.

Warum machen sich die Vorstände überhaupt die Mühe, in Pächterwechsel einzugreifen (Schätzprotokoll natürlich vorausgesetzt), habt Ihr sonst nichts anderes zu tun?

Den Garten kann ich auch alleine zeigen, Verkauf der Gartengeräte etc. geht euch sowieso nichts an,wenn ein Nachpächter gefunden ist, lasst sie doch verhandeln.

Was ist eigentlich, wenn der Nachpächter den "Kaufpreis" nicht zahlt, wenn alles über den Vorstand geht, haftet der dann??

Viola
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 15. Dezember 2009, 09:42:00
Hallo Lili,
nochmal, lass dich von einem Anwalt beraten (vorher fragen, was es kostet)
Das wird billiger, als wenn du deinen Vorstand machen lässt. Und es kommt etwas dabei heraus
-----
Dies ist ein Beispiel für Versagen des Vorstandes im Umgang mit seinen Vertragspartnern, den Pächtern!
Anstatt sich -  auch hier wieder -  selbst zu loben (oder es als "totgeschrieben" oder "jetzt ist aber Schluss"- Floskeln, sollten die Damen und Herren die Vorstandsarbeit hier vertreten, zeigen, dass sie der Lili auch mal was für sie konkretes schreiben können.
Wenn auch nur die Hälfte stimmt, was Lili hier schreibt,wäre eine Klage von ihr gegen den Vorstand gerechtfertigt.
Keine Gartenordnung  steht über dem BGB!
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 15. Dezember 2009, 11:51:00
...mal was konkretes schreiben können...

Ich denke, das haben wir getan, und ich möchte Lili gerne helfen, dazu brauche ich aber noch mehr Informationen. Bei uns laufen die "Verkaufsverhandlungen" nicht über den Vorstand, erst wenn sich die Parteien einig sind setzen wir uns zusammen.

Auch eine Bewerberliste ist doch nicht negativ.

Außer Deinem Schrei nach dem Anwalt und genereller Schelte der Vorstände habe ich von Dir am wenigsten konstruktiver Vorschläge gelesen.

Leider ist es immer wieder so, daß hier NICHT gestellte Fragen zum Nebenschauplatz werden, also totgeschrieben werden, denk mal drüber nach.

In Erwartung einer "giftigen" Antwort
Viola

Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Uwe am 15. Dezember 2009, 12:28:00
Hallo Gartenfreunde

Ich weiß nicht ob ich Lili jetzt weiterhelfen kann.
Bei mir läuft ein Pächterwechsel so ab.
Der Garten wird geschätz. Die Schätzung wird mit den abgehenden Pächter besprochen und übergeben. Meistens geben sie mir freiwillig den Gartenschlüssel damit ich Interessenten den Garten zeigen kann oder sie schlagen mir ein neuen Pächter vor (was sehr selten vorkommt). Ist ein Neupächter gefunden kommt es dann zu ein Gespräch zwischen Alt und Neupächter. Denen überlasse ich dann die Verhandlung über den Kaufpreis der Parzelle. Erst wenn dann die Summe nach den abgehenden Pächter vollständig übergegangen ist wird der Pachtvertrag geschlossen. So habe ich bis jetzt die beste Erfahrung gemacht.

Gruß Uwe
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Viola am 15. Dezember 2009, 12:40:00
Danke Uwe,

ähnlich geht es auch bei uns, beste Erfahrungen!!!

Viola
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 15. Dezember 2009, 16:13:00
Hallo, mein Garten ist in Berlin.Ich habe den Garten seid oktober 2004.Ich habe seid 2006 jedes Jahr Ärger mit dem Vorstand.Der Garten ist am Grenzstreifen und der Vorstand hatte früher die Macht Passierscheine zu erteilen oder abzulehnen.Jetzt sind sie nicht mehr im Vorstand,aber da der Garten genau am Eingang ist wird jeder der kommt oder geht beobachtet.Erst war das Fahrradfahren verboten,dann war mein Gewächshaus nicht bepflanzt,dann zu wenig Beetfläche und dann der neue Zaun,der nicht bewachsen sein sollte.Jedes Jahr was anderes,obwohl ich nie was geändert habe.Meine Arbeitskollegen,die auch einen Garten haben,sagten mir das wäre mobbing,aber das ist sehr schlecht nachzuweisen.Mitgliederversammlungen sind wie Parteiversammlungen früher,so stelle ich sie mir jedenfalls vor.Alle Partner ,die nicht Pächter sind ,müßen bei der Abstimmung ihren Stuhl nehmen und sich auf die Seite setzten.Als wenn man bei ca.20 Personen nicht zählen könnte.Ich bin froh,wenn ich diesen Gartenverein verlassen kann.Aber ich will mich von solchen Leuten,mit hohem Geltungsdrang nicht über den Tich zeihen lassen.Leider ist mein Beziksvorstand mit meiner Vorsitzenden gut bekannt-Hilfe kann ich da nicht erwarten.Heute habe ich wieder einen Brief bekommen,mit kryptischen Worten:"Wir möchten sie informieren,dass wir für keinen Verkauf Ihres Eigentums zuständig sind.Dies ist ein privatrechtlicher Vorgang zwischen abgebenden und dem übernehmenden Unterpächter.Worüber der Vereinsvorstand in der Übergabeverhandlung wacht,ist die Einhaltung der Höchstentschädigungssumme,die im Schätzprotokoll ausgewiesen ist."
Was heißt das jetzt, kann ich meinen Rasenmäher verkaufen?
Müssen dann 2 Kaufverträge gemacht werden?
Bar oder Überweisung?
Wie an den Nachpächter kommen,wenn man mir die Adresse verweigert?
Fragen über Fragen...
Ich würde nicht wieder in einen Kleingartenverein gehen,weil er ein fast rechtsfreier Raum ist,wo man, wenn man genug Energie hat, viel gängeln und bevormunden kann.
Tschüß   Eure ratlose Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Uwe am 15. Dezember 2009, 16:38:00
Hallo Lili

Ich habe ja schon erzählt wie ein Pächterwechsel bei mir abläuft. Aber das es bei dir so schlimm ist damit habe ich nicht gerechnet. Ich kann dir da nur den Rat geben, wie Eckhard es schon erwähnt hat, nimm dir einen Anwalt. Ich kann dir da auch nicht weiter helfen. Ich hoffe jetzt natürlich das du und die anderen Schreiber nicht denken das alle Vorstände im Kleingartenwesen der BRD so sind wie deiner.

Gruß Uwe
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 15. Dezember 2009, 17:30:00
Hallo Lili,

auf Deine Bitte hin schildere ich mal, wie das Ganze in unserem Verein abläuft:

.Pächter kündigt fristgemäß zum 30.11. des Jahres
.Vorsitzender nimmt Kündigung an und erklärt im
 Gespräch kurz Verfahrensweise
.Pächter erhält schriftlich Eingangsbestätigung und
 Terminvorschlag für eine gemeinsame Besichtigung
 der Parzelle
.Werden bei der Besichtigung werden Mängel
 festgestellt, dann erhält der Pächter im Nachgang
 schriftlich die Aufforderung zur Beseitigung mit
 Terminstellung
.Sind alle Mängel beseitigt, werden die Schätzer
 informiert und vereinbaren einen Termin mit dem
 Pächter
.Mit Übergabe des Schätzprotokolls wird der Pächter
 darüber informiert, dass er alle im Protokoll
 aufgeführten Sachen verkaufen kann und hierüber
 ein Kaufvertrag auszufertigen ist.
 Nicht im Protokoll vermerkte Geräte und
 Einrichtungsgegenstände können ebenfalls
 übergeben werden. Sie sind jedoch nicht Gegenstand
 des Vertrages.
.Besichtigungen durch Interessenten werden erst
 nach erfolgter Mängelbeseitigung durchgeführt.
.V o r  der Besichtigung werden die Interessenten
 durch den Vorstand über die Grundsätze der
 kleingärtnerischen Bewirtschaftung und des
 Vereinslebens informiert.
.Bei der Besichtigung sollte der Altpächter
 möglichst anwesend sein, damit im Anschluss
 daran bei Interesse des Neulings gleich die
 Verkaufsverhandlungen und die Festlegung
 des Übergabetermins erfolgen können. An diesen
 Verhandlungen nimmt der Vorstand  n i c h t
 teil.
.Kommt es nicht zur Verhandlung oder Einigung,
 dann wird eine neuer Interessent eingeladen.
.Werden die beiden Partner sich einig, informieren
 sie den Vorstand, der dann alles in die Wege
 leitet, damit die Aufnahme des Mitglieds und die
 Gartenübernahme erfolgen kann.
.Bei der Übergabe/Übernahme ist der Vorstand
 anwesend, um im Anschluss die Dokumente
 auszuhändigen, den Pachtvertrag zu unterschreiben
 und auch den Kaufvertrag zu signieren.
.Das Finanzielle regeln die Partner unter sich.
.Abschließend wird der Altpächter verabschiedet
 und der Neupächter willkommen geheißen.

Des ist doch gar nicht so schwer, macht aber dem Vorstand ein bisschen Arbeit, und tut der Sache gut. In den nächsten Tagen erfolgt dann die Information der Mitglieder durch Aushang, wer wann welchen Garten übergeben/übernommen hat und dass der Neuling herzlich begrüßt wird.

Andere Vereine mögen das anders machen, bei uns hat es sich bewährt.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 16. Dezember 2009, 16:01:00
Hallo und Danke für eure Mühe,
bei mir wars so:

1.2 Schätzer kamen in den Garten,der Vorstand kam nicht.In der Schule würde man sagen"fehlt unentschuldigt".

2.Abholung des Schätzprotokolls,mit Auflage den Schuppen abzureißen.Ohne Termin,wann das zu erfolgen hat und ohne Preis was kosten würde,wenn ich das nicht mache.

3.Besichtigung des Gartens von 3 Parteien,mit immer jeweils 2 Personen vom Vorstand als Begleitpersonen für die Interessenten.Ich sage ich lasse den Schuppen stehen.

4.Vergebliche Versuche den Nachpächter sprechen zu können.

5.Nachricht vom Vorstand, mir würde der Abriss in Rechnung gestellt-ohne angabe des Preises.

6.Ich lasse den Schuppen abreissen.

7.Informiere den Vorstand über den Abriss.

8.Übergabetermin mit Vorstand und Nachfolger,mit ausgefülltem Kaufvertrag auf dem die Kaufsumme verringert war.Die Nachfolger waren irritiert und sauer ,dass ich den Schuppen abgerissen habe.Die Nachfolger hatten die abgezählte Kaufsumme in bar dabei.Ich war vom Vorstand über die verringerte Summe nicht informiert worden.
Die Kaufsumme sollte dem Vorstand übergeben werden,damit er eventuelle offene Rechnungen einbehält, und der Rest dann gnädigerweise an mich übergeben werden.Ich habe bei dem Termin alle Restsümmchen bezahlt und bin gegangen,ohne den Kaufvertrag zu unterschreiben.Die Nachpächter waren der Meinung,dass ich ihnen entgegenkommen sollte,weil ich frecherweise den Schuppen abgerissen habe.Auf meine Bitte ob ich ihren Namen und ihre Telefonnummer haben könnte ,um die Dinge in Ruhe klären,wurde abgelehnt,mit der Begründung,dass alles meine Vorsitzende regeln würde.
Dann habe ich den neuen Übergabetermin abgesagt.Ich will keine Telefonate mehr,nur noch schriftliche Informationen.Und bin jetzt entschlossen,alles was nicht geschätzt wurde von meinem Garten zu entfernen,dann gibt es auch nichts mehr zu verhandeln.Ich werde auf der  Schätzsumme bestehen.Mein Garten ist sehr schön,so dass ich keine Sorge habe ,es würde ihn keiner haben wollen und es ist mir jetzt sch..egal wer ihn bekommt.Ich bin es leid!Ich brauchte im meinem Leben noch keinen Anwalt und die Schätzpreise sind nicht so,dass einer sich für mich ein Bein ausreissen würde.

Herzliche Grüße   Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. Dezember 2009, 17:16:00
Hallo Hans, Uwe, Eckhard und andere.

IHr habe jetzt schön detailiert beschrieben, wie die Gartenübergabe bei euch läuft. Eine Frage ist aber offen:
Hat ein Mitglied bei euch Anspruch auf Einsichtnahme in die Bewerberliste ?
Wie weit gehen da bei euch die Mitgliederrechte ?

Ich meine vor der Kündigung des Pachtvertrages ??
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Uwe am 17. Dezember 2009, 18:12:00
Hallo Re(e)Bell

Bei mir haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Einsicht in die Bewerberliste. weil ich habe keine BL. Ansonsten haben die Mitglieder das Recht zu schweigen, alles was sie sagen wird.... kleiner Scherz. Jetzt in Ernst, alle Rechte die in Satzung und Pachtvertrag niedergeschrieben sind werden ausnahmslos eingehalten. Natürlich bestehen wir aber auch auf die wichtigen Pflichten wie z.B. pünktliche Beitragszahlung usw. die ein Mitglied hat.

Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 17. Dezember 2009, 18:35:00
wenn wir noch eine Bewerberliste hätten (seit 1990 nicht mehr), dann könnte ich mir vorstellen, dass jeder interessierte Gartenfreund Einsicht erhält. Jetzt erfordert die Situation Zusammenarbeit von Vorstand und Mitglied(ern), um überhaupt einen Interessenten zu finden. Ob der dann den freiwerdenden Garten erhält, entscheidet jedoch nach wie vor ausschliesslich der Vorstand.

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Eckhard am 17. Dezember 2009, 19:05:00
Hört sich gut an - nur -  werden die Vorstände, die meinen, mit Pächtern nicht auf Augenhöhe verhandeln zu müssen,  hier nicht Stellung nehmen.
Wie bei Lili.

gruss eckhard
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Hans am 18. Dezember 2009, 16:43:00
Leider, lieber Eckhard, hast Du in dieser Sache recht.
Ich habe es in den Foren bisher nur ein mal erlebt, dass Vereinsfunktionäre sich hier im Interesse der Sache und auf den Thread hin zu Wort gemeldet haben. Wie die Sache ausgegangen ist weiss man nicht, denn der Schreiber ist leider verstummt.

Allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes
Neues Jahr wünscht

Hans
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Bernd am 19. Dezember 2009, 14:18:00
Hallo Lili

Ich würde nicht wieder in einen Kleingartenverein gehen, weil er ein fast rechtsfreier Raum ist, wo man, wenn man genug Energie hat, viel gängeln und bevormunden kann.
Ein Kleingartenverein, ist kein rechtsfreier Raum. Er unterliegt sämtlichen Gesetzten der Bundesrepublik Deutschland. Wie z. B. den BGB, der Polizeiverordnung, den Bundeskleingartengesetzt usw. all diese Gesetzte müssen von den Vorständen eigentlich (die Praxis zeigt es oft anders) beachtet werden. Leider ist es so das viele Vorstände nicht mal ein Bruchteil dieser Gesetze kennen. Nun zu deinen Fall. Als erstes solltest du zwei Kaufverträge machen. Einmal über den Garten und den 2 über dein Privat Eigentum im Garten. Sollte der neue Käufer nur den Garten Übernehmen nach dem Schätzungsprotokoll, solltest du alles andere (private) beräumen. Das Dein Vorstand sich so in die Verkaufsverhandlung reinhängt ist für mich erst einmal nicht nachvollziehbar. Nach Deinen schreiben hast du ja alle Auflagen erfüllt also steht dir auch die volle Schätzsumme zu. Eckhard kann es ja berichtigen da er davon mehr Ahnung hat, als ich. Ob du am Ende Verkaufst liegt an Dir, dein Vorstand hat nach dem was Du hier zum Besten gibst rechtlich (ich gehe hier davon aus was du geschrieben hast) wenig Ahnung. Das der Schuppen abgerissen ist war erst mal richtig. Wenn es den Nachpächter nun nicht passt hast du ein Schätzprotokoll wo es ja angewiesen wurde damit sollten sich die neuen Pächter an Deinen Vorstand wenden das ist Ihr Problem nicht mehr deins. Wie die Bezahlung stattfindet legst Du fest nicht den Vorstand.
Ich gebe Dir jetzt noch alle  Wichtigen § für Deine Verkauf lese es dir durch und suche für dich wie du sie anwendest möchte aber darauf hinweisen das du es alleine ausfechten musst oder einen Anwalt, ich würde meinen Vorstand mit diesen § Konfrontieren.

BGB §§ 581 (2)
BGB  § 546;546a
BGB  §95; 548
Bundeskleingartengesetz § 4

Das sind für Dich die wichtigsten

Ich bin Kein Rechtsanwalt!

Hoffe aber Dir damit geholfen zu haben.


Ein schönes Fest und einen Guten Rutsch

Bernd    
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Lili am 19. Dezember 2009, 15:01:00
Hallo Bernd,ich danke Dir sehr herzlich für Deine Mühe.Ich werde alles,was ich sonst verkauft hätte,aus meinem Garten und der Laube entfernt.Ich glaube,dass es ein finanzieller Nachteil für den Nachpächter ist,aber ich habe daran keine Schuld.Nun ist mein Garten "besenrein"ohne Besen.Ich habe meinen Vorstand darüber informiert und habe jetzt Zeit und Muße ,bis jemand die geforderte Schätzsumme zahlt.
Ich wünsche allen Kleingärtnern ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2010.
Lili
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Uwe am 19. Dezember 2009, 16:54:00
Hallo Bernd

Du hast Lili emfohlen 2 Kaufverträge zu machen. Mich würde mal interessieren wieviel ein leerer Pachtgarten, der nicht einmal mir gehört, wert ist und darf ich überhaupt ein Pachtgarten (Grundstück) verkaufen?

Auch ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest und ein guten Rutsch ins neue Jahr

Uwe
Titel: Re : Fragen zur Pächterwechselordnung
Beitrag von: Bernd am 19. Dezember 2009, 22:52:00
Hallo Uwe

Natürlich verkauft Lili nicht das Pachtland sondern, die Anpflanzung und Bauten auf dem Pachtland. Da aber bekanntlich Werkzeuge und Inventar der Laube nicht im Schätzungsprotokoll aufgeführt werden ist es Ihr gutes Recht 2 Kaufverträge zu machen.
In meinen Kaufvertrag liest das sich so Laut Schätzungsprotokoll wird der Garten zu einen Preis von......€ verkauft für Inventar und Werkzeug wird ein Preis von.....€ vereinbart. Zu deiner zweiten frage denke ich fehlen mir ein Paar Informationen. Wenn der Kleingarten nicht Dir ist oder den Verein Übergeben wurde hast du auch keine Rechte an diesen Garten.

Zu klären ist die Frage was mit dem Pächter vereinbart ist. Du solltest mal genauer beschreiben wo der Schuh drückt, so wie es jetzt da steht kann man euch keinen Rat geben außer das Ihr keine Rechte habt  Solang der Vorstand vom Pächter nicht beauftragt wurde den Garten weiter zu verpachten.

Drei Fragen sind wichtig

1 ist der Pächter noch erreichbar und zuständig für seine Pachtsache
2 sind Abmahnungen und Kündigungen an den Verpächter gegangen
3 ist der Garten vom Pächter  an den Verpächter übergeben wurden.

Bernd