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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Cyra am 30. Januar 2010, 22:57:00

Titel: Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Cyra am 30. Januar 2010, 22:57:00
Hallo Ihr,

wir haben einen Nichtzahler in unserem Verein und würden ihm ganz gern, wenn er sich weiterhin weigert die Pacht (und die anderen Kosten), den Strom und das Wasser abdrehen. Wir haben ihm schon die 2. Mahnung ins Haus geschickt doch er rührt sich keinen Meter.
Ist so ein Vorgehen eingentlich rechtlich möglich oder muss der Verein für seine unbezahlten Rechnungen gerade stehen?

Vielen Dank für eure Antworten
Grüße Cyra
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Uwe am 31. Januar 2010, 12:47:00
Hallo Cyra

Wenn es in der Satzung und oder im Pachtvertrag drinsteht dann ist die Möglichkeit gegeben ihn Wasser und Strom abzustellen. Dieses sollte auch in der 3.Mahnung mit angekündigt werden und wenn er nach der gesetzten Frist immer nochnicht gezahlt hat muß es auch gemacht werden.

Gruß Uwe
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: bruno am 31. Januar 2010, 15:07:00
Hallo Cyra,
bei uns gibt es einen Beschluss der MV, wer nicht pünktlich Elt bezahlt wird abgeklemmt. Dafür muß eine Gebühr vom 38,00 € gezahlt werden. Wenn nach dem Bezahlen angeklemmt werden soll,ist der gleiche Betrag von 38,00 € fällig. Analog den Stadtwerken. Wer Leistung in Anspruch nimmt muss diese auch bezahlen, lt. Zivilrecht.
Wasser haben wir individuell. Dort trifft aber das Gleihe zu. Das Geld in den Verein, nicht an den Abklemmer.
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Cyra am 31. Januar 2010, 16:50:00
Vielen Dank für eure Antworten.
In unserer Satzung bzw Pachtvertrag ist über so etwas nix verfasst worden. Ich werde aber in der Mitgliederversammlung mal so einen Vorschlag machen. Hoffe das die Mitglieder da auch mitmachen.
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Eckhard am 01. Februar 2010, 14:06:00
Hallo cyra,
nicht auf die langer Bank schieben.
Der Vorstand führt die Geschäfte und nicht die MV.
Wenn die Pacht nicht gezahlt wird, muss nach vergeblicher Mahnung die Kündigung mit Termin angedroht und auch durchgezogen werden.
Wenn kein Wasser oder Strom bezahlt wird, abklemmen.
Kosten dafür erheben nur in der Höhe wie sie anfallen.
Nicht Pachtforderungen mit Wasserf usw vermischen
Wenn nicht zeitnah gehandelt wird, ist der Verein am kürzeren Hebel.
gruss eckhard
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Cyra am 01. Februar 2010, 18:42:00
Hallo Eckhard,

vielen Dank noch mal für die direkte Antwort. Ich bin mir nur nicht immer so sicher ob ich auch auf der Rechtlichen Seite bin. Nicht das der mir dann kommt "Eh das dürfen Sie nicht". Er hat ja noch ein bisschen Zeit zu zahlen. Wenn er nicht zahlt dann werden wir es ihm noch mal schreiben mit der Androhung des Abklemmens.

grüße Cyra
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Uwe am 01. Februar 2010, 18:49:00
Hallo Cyra

Warum sollte er sagen "Eh das dürft ihr nicht". Wer ist den sein Vertragspartner bzw. von wem kriegt er Strom und Wasser?

Gruß Uwe
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: gino am 01. Februar 2010, 19:26:00
Cyra, Bundeskleingartengesetz §8 Abs.1 sagt, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn ein Pächter 3 Mon. im Verzug ist und 2 Mon. nach der 1. schriftlichen!!! Mahnung noch nicht gezahlt hat.
Bei uns geht die erste  Mahnung nach 10 Tagen raus,(Fristsetzung 14 Tage). Wenn dann immer noch nichts passiert, nach diesen 14 Tagen die 2. schriftl. Mahnung, mit dem Hinweis auf Kündigung. Im letzten Jahr hatten wir 2 solche Fälle, wo Gartennutzer ohne ein Wort und ohne jede Kontaktaufnahem nicht gezahlt haben.Beide sind aus dem Verein raus und auch nicht mehr Pächter.  Bei momemntanen finanz. Problemen sollte der Pächter den Kontakt suchen, es findet sich immer eine Lösung.
 Wichtig ist wirklich, wie Eckardt sagt, zeitnah zu handeln. Solche Leute können Völkerscharen ewig beschäftigen. Werdet aktiv!!
Nicht ganz klar geht aus deiner Frage hervor, ob nur Wasser und Strom oder auch Pacht/ Nitgliedsbeitrag usw. nicht bezahlt wurden. gino
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Birgit am 01. Februar 2010, 22:34:00
Hallo Cyra!
Wir haben in der Mitgliederversammlung beschlossen, dass das Geld bis zum Wasser andrehen bezahlt sein muß, sonst bekommen die Gartenfreunde kein Wasser.Boa du glaubst nicht wie schnell alle bezahlten. Ich rede immer mit den Gartenfreunden und verklage nicht bei Schulden. Aber in letzter Zeit nahm das überhand und zog sich übers ganze Jahr die Ratenzahlung.Ratenzahlung ist OK, jeder kann mal in eine Notlage kommen, aber 12 Monate Ratenzahlung muß keiner dulden.Für die Kassiererin ist das eine enorme Arbeit Mehrarbeit.
Also Mitgliederversammlung- Beschluß- alle zahlen noch schnell ;-) wirste sehen. Viel Erfolg wünscht Birgit
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Cyra am 02. Februar 2010, 13:55:00
Hallo Leute,

ich danke euch vonm ganzen Herzen das ihr mir so schnell und unbürokratisch geholfen habt. Wenn das Mitglied bis dahin nicht gezahlt hat werden wir ihm im Frühjar weder Strom noch Wasser zur Verfügung stellen. Wir trennen natürlich von Pacht und den ganzen Nebenkosten. Dieses Mitglied hat aber weder Pacht noch die NK bezahlt und es ist sehr frustrierend da nicht so richtig handeln zu können.

Liebe Grüße Cyra
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Hans am 02. Februar 2010, 15:13:00
wenn er auch Pacht und Nebenkosten nicht bezahlt hat, wäre der Grund für einen Rausschmiss längst gegeben.
Bei allem Verständnis für Notlagen - In diesem Falle kann man sich mit dem Verein in Verbindung setzen, und es findet sich immer ein Weg. Im vorliegenden Fall jedoch ist Zahlungsunwilligeit (Zahlungsverweigerung) erkennbar - die Visitenkarte von Asozialen. Solche Leute kann man der Gemeinschaft nicht länger zumuten.

Hans
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Birgit am 02. Februar 2010, 22:28:00
Hans Assoziale ja und nein. Es gibt eine Hemmschwelle und die Vergeßlichkeit, bei armen und reichen. Ich rede nicht nur mit den Bedürftigen,sondern mit allen Gartenfreunden wenn sie nicht zahlten. Klar ist es für mich Mehrarbeit und es sind mehr Rennereien, aber im Gespräch läßt sich leichter klären.
Cyra versuche nochmal mit dem Schuldner zu reden, bleib ruhig und sachlich. Es gibt Menschen die haben nie gelernt das Geld einzuteilen. Im Januar geht bei vielen viel Geld ab, ob Auto, Nebenkosten oder anderes. Ich habe von allen Gartenfreunden die Telefonnummer und die Adresse und kläre die Schulden. Versuch Ratenzahlung anzubieten. Wenn du dann noch sagst das ihr Wasser und Strom abstellt, dann kannste Glück haben und das Geld kommt gleich. Bei uns kam immer das Geld, aber viele liesen sich Zeit und Zeit und Zeit. Da war ich zu geduldig und lies die Mitglieder entscheiden, Geduld ja, aber ohne Wasser und Strom. Reden ist wichtig, probiert das in Ruhe zuerst.
Viel Erfolg ohne Bauchschmerzen wünscht Birgit
bei Bauchschmerzen vorher schreiben :-)
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Eckhard am 02. Februar 2010, 23:22:00
Hallo,
da sind mir zu viel Emotionen drin. Ich höre  ZB"Zahlugsfrist 14 Tage" - das  ist unnötig kurz.
 Ihr müsst daran denken, nicht das Mass zu verlieren - wer monatelang nicht zahlt, kann es auch nicht in 14 Tagen -  kommt im Übrigen vor Gericht auch nicht gut an.
Warum nicht klar und höflich, aber konsequent, und nicht masslos  in den Forderungen sein.-
Auch hat die Mitgliederversammlung damit nichts zu tun, oder steht das in Euren Satzungen?- Ich glaube nicht.
Geschäfte zu führen (auch mahnen, kündigen oder klagen) sind normale Vorgänge, die sauber, emotionslos,höflich - Eine Blossstellung der säumigen Zahler  vor Vereinsmitgliedern ist alles andere als das -  und korrekt mit Aussicht auf Erfolg beim 1. mal durchgeführt werden, gehört zum Job der Vereinsführung durch den Vorstand. Im Zweifel kann man Rat beim Rechtsanwalt holten (nicht gleich als Mandat). Das ist besser als zaudern. Nach meinen Erfahrungen sind bei den Verbänden meist nur  "Hobbyanwälte" vorrätig.

gruuss eckhard
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: gino am 03. Februar 2010, 08:51:00
Eckardt, zu monatelangem Verzug lassen wir es nicht kommen, d. h. wir setzen uns schnell mit den Leuten in Verbindung. Aber m. E. müssten doch die Säumigen den Kontakt suchen, wie gesagt, es gibt für alles eine Lösung.
Unser Frust ergibt sich aus den Zahlungsunwilligen, davon gibt es immer mehr.
Im Übrigen: unser Verein muss alle Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, die Pacht usw. an die entspr. Stellen bis 31.Januar abführen. Deshalb unsere Eile. Woher sollte sonst das Geld genommen werden?
gino
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Hans am 03. Februar 2010, 17:27:00
@ Gino:
...."Unser Frust ergibt sich aus den Zahlungsunwilligen, davon gibt es immer mehr.
Im Übrigen: unser Verein muss alle Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, die Pacht usw. an die entspr. Stellen bis 31.Januar abführen. Deshalb unsere Eile. Woher sollte sonst das Geld genommen werden?"

Das ist es ja, was die Sache so kompliziert für den Vorstand !
Wer das einige Male erleben musste, dessen anfängliche Duldsamkeit vergeht sehr schnell.
Wir klären in jedem Rechenschaftsbericht darüber auf. Vor allem die Bewerber erfahren gleich beim ersten Gespräch mit dem Vorstand wie es lang geht. wenn die Zahlungsverpflichtungen nicht ernst genommen werden. Die meisten sieht man daraufhin nicht wieder. Gut so !

Hans
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Gaby am 07. Februar 2010, 19:33:00
Auch in unserer Kolonie gibt es solche Zahlungsunwilligen Gartenfreunde, dabei sind sie z.T. nicht mal in finanzieller Notlage. Wie ich nun gehört habe soll "Wasser abdrehen" nicht möglich sein, weil man den Garten ohne die Erlaubnis nicht betreten darf um das Wasser dort abzustellen.
Liebe Grüße Gaby
Titel: Re : Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?
Beitrag von: Birgit am 07. Februar 2010, 20:34:00
Hallo Gabi!
Unsere Gärten sollen beim Wasser anstellen offen sein, begehbar sein.Wenn möglich sollen die Gartenfreunde da sein. Bei Rohrbruch müßt ihr auch in die Gärten.Es ist ein Beschluß das das Wasser abgestellt wird bei Schuldnern.Schon die Ankündigung des Beschlusses ließ die Gartenfreunde ratz batz bezahlen. Das wäre doch aufgefallen wenn Frau Meier kein Wasser hat, peinlich.Wie geschrieben, ich rede mit unseren Gartenfreunden.Aber leider zahlten zu viele zu spät, nun zahlen alle schneller.Ich habe keine Schuldner, jippi.So soll es auch bleiben.
Gabi laß die Mitglieder abstimmen.Mach diese auf deine Sorgen aufmerksam. Viel Erfolg wünscht Birgit