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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Grufti-MG am 29. April 2010, 10:22:06

Titel: 2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: Grufti-MG am 29. April 2010, 10:22:06
Hallo ertmal,
da ich in unserem KGV zum 2.Vorsitzenden gewählt wurde und der 1.Vorsitzende
mit nichts rüberkommtund sich nicht richtig äussert,meine Frage:
Wo bekomme ich Infos über die Rechte des 2.Vorsitzenden.
Unser abgetretener alter 2.Vorsitzende (20 Jahre Vorstand)hat keine Unterlagen.

  vielen Dank schonmal
             Günter
Titel: Re:2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: Burchard am 29. April 2010, 15:33:17
Hallo Günter.

Rechte  ;D  Was für Rechte Du hast? ;D

Nee - mal im Ernst - Privilegien wirst Du kaum welche haben.

Welche Aufgaben Du hast müsste in der Satzung stehen  ggf. in der Geschäftsordnung vom Vorstand   (wobei die wenigsten Kleingartenvereine sowas haben).

Gruß
Burchard

Titel: Re:2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: Grufti-MG am 29. April 2010, 21:23:50
Hallo Burchard,
ich möchte weder privilegien, noch sonst was,bin selber seit 20 Jahren im Verein,
und ich muss sagen,bisher hat mich dass alles recht wenig Interesiert,(hauptsache man hat seine Ruhe).
Da ich aber jetzt verantwortung trage,möchte ich alles 100% OK halten.

  deshalb werden alle Infos gerne angenommen.

              mfg.Günter
Titel: Re:2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: C@ndyman am 30. April 2010, 23:10:44
Moin Grufti-MG

Könnt Ihr (der 1. und Du) euch nicht leiden?
Wenn das Zusammenspiel im Vorstand nicht funktioniert dann kann es schnell passieren das Euer KGV ganz schnell vor dem Abgrund steht.

Frag doch einfach den füreuch zuständigen Kreisverband.
Die werden dir das ganz genau erklären können.
Normal ist es eigentlich das der 2. die gleichen rechte hat wie der 1.

Titel: Re:2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: Horst am 02. Mai 2010, 10:08:07
Seltsam lieber Günter;
das haben schon die zwei anderen vor mir gesagt.

Dir als neuem 2. Vorsitzenden müssen nun alle Unterlagen
des Vereins zugänglich sein: Verlange alle Unterlagen
(wie Satzung, Gartenordnung, Protokolle, gesamter Schriftverkehr, usw.)
des Vereins vom 1. Vorsitzenden. Dann weißt du ob was da ist.
Der 1. scheint nicht recht zu wollen oder handelt der allein
so wie es ihm passt?
Hatte der bisherige 2. Vorsitzende wirklich nichts?

Dann kannst du weiter sehen.
Aller Anfang ist auch bei uns Kleingärtnern schwer.
Die letzte Konsequenz wäre aufzuhören,
aber noch nicht ratsam.


Viel Glück
Horst
Titel: Re:2.Vorsitzender (Rechte?)
Beitrag von: moinwerner am 04. Mai 2010, 15:03:55
moin Günther,

erstmal wäre es sinnvoll sich übers Vereinsrecht  - Internet zu informieren. Auch
Satzung, Gartenordnung und Bundes klein GartenGesetz genau durchlesen, n i c h t überfliegen.
Die Einzelheiten deines Vereins lassen sich so am Bestens angehen.
Wenn dann noch Fragen sind, hier werden sie geholfen.

viel Spass im Garten