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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: schildipit am 24. Oktober 2010, 12:15:25

Titel: Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: schildipit am 24. Oktober 2010, 12:15:25
Hallo Gartenfreunde,

in unserem Kleingartenverein plant der Vorstand eine Aufwandsentschädigung von 500,00€ pro Jahr für den 1.Vorsitzenden den 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer. Ist dieses rechtens in einem gemeinnützigen Verein mit 46 Mitgliedern? Woher sollen die 2000,00€ kommen?
Der Vorstand erhebt seit neuestem auch eine Strafgebühr (Aufwandsentschädigung)
von 10,00€ bei Abwesenheit z.B. wenn Gärtner in Urlaub sind für den Einbau oder Ausbau der Wasseruhren. Zusätzlich werden die nicht anwesenden Mitglieder in den Schaukästen mit Gartennummer ausgehangen.
Ich bitte um Eure Meinungen und Erfahrungen.
Viele Grüße
Euer Schildipit

Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Hans am 24. Oktober 2010, 13:28:02
Hallo,

Die Aufwandsentschädigung ist rechtens, wenn die Satzung dies vorsieht und der Beschluss rechtswirksam durch die Mitgliederversammlung erfolgte.  Finanziert wird sie durch die Mitgliedsbeiträge.
Was die Forderung der 10 € bei Abwesenheit betrifft, so hat auch diese ihre Berechtigung, denn:
der Vorstand organisiert den Ein- und Ausbau, sowie die Überprüfung und Inbetriebnahme der Zähler und des Netzes und gibt den Termin rechtzeitig öffentlich bekannt. Damit hat jeder die Möglichkeit, den Zutritt zum angegebenen Termin zu gewährleisten. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, dann besteht immer noch die Möglichkeit, sich vorher !!! mit dem Vorstand abzusprechen oder einem Nachbarn den Schlüssel zu überlassen.
Ist denn das so schwer ???
Wegen der Schlamperei einiger Vereinsmitglieder ist immer wieder Mehraufwand notwendig, der schliesslich auch finanziert werden muss - aber doch wohl nicht von der Mehrheit der sich diszipliniert verhaltenden Mitglieder, sondern von den Verursachern oder ???
Auch die Veröffentlichung am "schwarzen Brett" kann neben anderen Methoden dazu beitragen, dass sich alle diszipliniert und achtungsvoll gegenüber der Arbeit derjenigen verhalten, die das reibungslose Funktioniereen der Gemeinschaft gewährleisten. Allerdings ist diese Verfahrensweise vielerorts verpönt, weil sich die Betreffenden oft in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Denen ist nur zu raten: Verhaltet Euch so wie es die Gemeinschaft von Euch erwarten darf. Dann bedarf es auch keiner Kritik oder anderer Massnahmen des Vorstandes.


Hans
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: gino am 27. Oktober 2010, 06:39:26
Hans, du sprichst mir so aus dem Herzen. Wie viele unnnötige Stunden rennt man Leuten hinterher, die einfach nicht vorher den Kontakt suchen können, um Lösungen zu finden!!
Aber wer ist dann der Böse?
Bei uns gibt es im Moment große Probleme mit den Ruhezeiten (12.00 -14.00), da unser Verein sehr stadtnah liegt, sind auch jetzt zu dieser Jahreszeit noch viele Gartenfreunde ganztags da. Es kommt immer wieder zu sehr lautstareken Arbeiten in der Mittagszeit. Wenn da ein Gartenfreund von seinem Nachbarn auf Ruhezeiten hingewiesen wird, wird dieser, nicht etwa der Verursacher beschimpft u. ä. Letztens haben sich sogar 2 Nachbarn deshalb geprügelt. (Erwachsene??, ältere Männer!!)
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Art der lärmintensiven Arbeiten im Garten zu regeln? Wir haben einen Hobbydrechsler, der tagelang über Stunden hinweg sägt, dreht, drechselt... Die Nerven der Nachbarn liegen blank.
Meine persönliche Meinung: Gartentypische Geräusche (Rasenmähen, Schreddern, Hecke schneiden...) sind ja meist nur von kurzer Dauer und werden auch gern in Kauf genommen. Aber das Arbeiten mit Trennschleifer zur Schrottgewinnung gehört doch nicht in einen Kleingarten- oder?
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten? gino
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Hans am 27. Oktober 2010, 17:19:40
Ja, Gino: einen entsprechenden Passus in die Kleingartenordnung
aufnehmen.
Etwa in der Art: "Der Gebrauch lärmverursachender Geräte für die Gartenbearbeitung ( Sägen, Schredder, Pumpen, Gebläse, Rasenmäher, Heckenscheren etc.)ist auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Während der festgelegten Ruhezeiten ist  das Betreiben untersagt."
Also ausarbeiten, der MV vorschlagen, beschließen und fertig.

Viele Grüße von

Hans
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: vitaminius@gmx.de am 01. November 2010, 17:55:43
Lieber Schildipit,

Vorstände dürfen natürlich alles mögliche planen wobei im konkreten Fall  ein Mitgliederbeschluss notwendig ist. Der Vorstand sollte also seine Aufwände benennen und Gründe dafür finden, weshalb diese nicht nach Aufwand/Beleg abgerechnet werden können.
Ich Selbst bin gesetzlicher Vorstand eines Vereines mit 100 Mitgliedern. Wir arbeiten auf Basis von Kassenbeleg.

* Aufwandsentschädigung "Wasseruhr"
Nun - wir erheben 25€, as fernbeleiben weh tut.

*Zusätzlich werden die nicht anwesenden Mitglieder in den Schaukästen mit Gartennummer ausgehangen.



Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: schildipit am 10. November 2010, 12:23:56
Hallo Gartenfreunde,
leider kann ich erst jetzt antworten. Die Ehrenamtspauschale bis 500,00€ ist richtig wenn die neue Satzung von den Mitgliedern angenommen wird.
Dieses ist in unserem Verein bisher nicht der Fall und soll in der nächsten Jahreshauptversammlung im März2011 diskutiert und beschlossen werden. Wie ich erfahren habe sollten die Mitglieder nicht zu  blauäugig an die Ehrenamtspauschale herangehen. Der Status der Gemeinnützigkeit kann hierdurch auch schnell wieder entzogen werden.
Ich finde Abrechnung nach Belegen die bessere Lösung zumal bei 47 Gärten der
tägliche Aufwand der Vereinsarbeit sich in Grenzen hält. Da die Pauschale über die Mitgliedsbeiträge finanziert werden müsste eine Erhöhung derselben erfolgen. Wie sollen junge Familien mit Kindern dieses noch finanzieren.

Zur Aufwandsentschädigung von 10,00€ für den nachträglichen Einbau von Wasseruhren möchte ich nur erwähnen das Ankündigungen solcher Maßnahmen in den Monaten bis März nicht in die Schaukästen sondern schriftlich an die Mitglieder erfolgen sollte. Viele Mitglieder sind in dieser Zeit nur sporadisch im Garten. Auch das Anprangern im Schaukasten passt nicht mehr in die heutige Zeit. Durch solche Aktionen werden junge Familien nur abgeschreckt. Unsere Gartenvereine sind teilweise überaltert und es kommt kein Nachwuchs mehr.

Die Einhaltung der Ruhezeiten im Garten ist ein heikles Thema und wird in der Satzung geregelt. Viele verwechseln den Garten mit einem Bauhof.
Die Gartenanlagen dienen der Erholung und Freizeitgestaltung.
In unserem Verein Mittagszeit von 13.00H bis 15.00H und Ruhezeit ab 19.00H.
In diesen Zeiten dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Ruhestörende Arbeiten sind zu unterlassen.
Der Vorstand ist für die Einhaltung der Ruhezeiten verantwortlich.

Viele Grüße
Euer schildipit ;)

Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 15. Oktober 2011, 17:10:32
Hallo Gartenfreunde.

Mitglieder unseres Vostandes bekommen Aufwandsentschädigung. Z.b. eine Person 900,00 im Jahr. Durch Mitgliederbeschluss(ich fehlte dabei)ist die Zahlung ja rechtens. Meine Frage ist daher: Ist das nicht unangemessen hoch? Was sagt die Rechtsprechung?

Vielen Dank für die Hilfe
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 15. Oktober 2011, 19:56:16
Hallo :Gartenmike,Bei uns bekommen Nicht nur Vorstandsmitglieder vom Verein eine Endschädigung,wenn sie einen Auftrag für den Verein erledigt haben,aber 900 Euro ist doch ganz schön überzogen. Wie sind denn eure Beiträge zusammengesetzt ,wenn ihr so spendabel mit euren Finanzen umgehen könnt.Habt ihr Millionäre bei euch drin welche das ganze subvensionieren????????
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 15. Oktober 2011, 20:09:24
Hallo.
Ich finde es ja persöhnlich zu hoch, aber es wurde durch die Mitglieder so beschlossen. Unser Jahresbeitrag liegt bei 84,00€ pro Parzelle. Leider finde ich keine genaue beschreibung was der Gesetzgeber mit "unangemessen hoch" meint.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 15. Oktober 2011, 21:39:17
Das hat dann meiner Ansicht nach nichts mehr mit Ehrenamtlicher Arbeit zu tun.Eine Aufwandsendschädigung ist aus meiner Sicht eine im Rahmen der ehrenamtlich Arbeit erbrachte Zusatzleistung die nachvollziehbar abgerechnet wird, wie zum Beispiel gefahrene KM zu erweiterten Versammlungen,die nicht am Heimatort stattfinden,oder Vereinsdelegierungen zu außerhalb durchgeführten Veranstaltungen,auf jedenfall muss es bei Nachfrage eines Vereinsmitgliedes glaubhaft nachvollziehbar sein.Am besten du fragst bei der nächsten M-V konkret nach und verlangst eine detallierte Auskunft und stellst mal eine Relationsrechnung auf, die Aufwandsendschädigung im Verhältnis und Verträglichkeit zur ehrenamtlichen Arbeit und euren finanziellen Bedingungen darstellt und verlangt vom Vorstand eine klare Antwort.Denn hier sieht es aus,als wenn der Vorstand alle Mitglieder über den Nuckel gezogen hat,um einen eigenen Vorteil zu haben.So wie ich das immer wieder erlebe wenn ich zu Versammlungen ausserhalb fahre,bezahlt schon der Gastgeber eine Km Pauschale.Dann kassiert der Teilnehmer aus euren Verein doppelt und das finde ich unfähr.Ein Beispiel ich bin Fischereiaufseher(Ehrenamtlich,ohne Endlohnung)bekomme für meine Kontrollfahrten, die ich mit mein Auto durchführe KM Geld nach abgerechneten km und eine Aufwandsendschädigung für Essen.Weil ich Diabetiker bin,das ist eine Sonderreglung vom Landrat angeordnet.Aber wie gesagt erst nach Abrechnung,ich muss immer  in Vorkasse gehen.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Burchard am 16. Oktober 2011, 12:17:17
Zitat von: Gartenmike am 15. Oktober 2011, 20:09:24
Ich finde es ja persöhnlich zu hoch, aber es wurde durch die Mitglieder so beschlossen. Unser Jahresbeitrag liegt bei 84,00€ pro Parzelle. Leider finde ich keine genaue beschreibung was der Gesetzgeber mit "unangemessen hoch" meint.

Hallo Gartenmike,

im ersten Moment finde ich € 900,-- auch sehr hoch - aber auch der Jahresbeitrag von € 84,-- nicht von Pappe.
Aber über wie viele Parzellen reden wir - bei 50 Gärten ist der Aufwand für den Vorstand noch überschaubar  bei 1000 sieht das ganz anders aus. Das ist schon echte "Arbeit" und dann geht da eine Menge Freizeit drauf.

Und man darf eines nicht vergessen - ihr als Mitglieder habt diese Beträge beschlossen also musste der  Vorstand gute Argumente gehabt haben (und immer noch haben) oder kein anderer wollte den Job "billiger" machen.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 16. Oktober 2011, 15:48:06
Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Wir reden hier über 57 Parzellen. Leider sind nur 4 Gartenfreunde gegen die unserer Meinung zu hohe Entschädigung. Dadurch wurden und werden wir immer bei Abstimmungen Überstimmt. Gut so geht halt die Demokratie. Doch wenn dann die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt wird ist das geschrei groß. Die Steuernachforderung die kommen könnte kann dann bis 10 Jahre zurückgehen (wenn ich mich nicht irre). man findet ja vieles im Internet aber leider keine Definition über "zu hohe Aufwandsentschädigung". Wenn ich eine Möglichkeit finden könnte wäre uns schon geholfen.
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 16. Oktober 2011, 22:51:53
Hallo Gartenmike:ich frag mal bei unsere Geschäftsführer vom Regiona1verband und Landesverband nach,wird aber ein bischen dauern ,weil ich zur Kur fahre,vielleicht hast du dann schon eine bfriedigne Antwort
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 16. Oktober 2011, 22:57:37
Hallo!
Kann Warten. Nächste Mitgliederversammlung ist ja erst im nächsten Jahr. Vorbereitung ist alles. Danke.
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Burchard am 17. Oktober 2011, 12:32:07
Hallo Gartenmike,

hier ein interessanter Link:

http://www.akademie.de/arbeit-leben/verein-gruenden-verwalten/tipps/vereine/vielseitige-ehrenamtspauschale.html


wichtig da auch der Hinweis über sie Satzungsformulierung - wie fast immer lohnt sich ein Blick in die eigene Satzung
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 17. Oktober 2011, 15:08:34
Hallo Gartenmike.Habe auf der Scnelle mit unseren Geschäftsführer telefonieren Können.Der sagt auch ihm kommt efür ehrenamtlich zu hoch vor,er guckt aber nochmals nach,denn er hat auch nicht alles im Kopf.Aber er hat gefrgt ob es ein ehrenamtlicher Vorstand ist der von der M-V gewählt wurde,oder ein berufener Vorstand,der vom Regionalvorstand berufen wurde,weil sich bei euch im Verein keiner mehr bereit erklärt hatte, im Vorstand zu arbeiten,dann würde es schon anders aussehen,der muß bezahlt werden.
                                        Dieter
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: moinwerner am 17. Oktober 2011, 16:27:50
Hallo Freunde,

gesetzlich ist eine Aufwandsentschädigung von max 500 Euro/a zulässig, mehr nicht. Welche MV würde dem aber zustimmen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen sich nicht 500 Euro erreichen. Per TO Punkt erstmal den Vorstand auffordern, die Belege der Kosten des letzten Jahres vorzulegen (Kassenprüfer)

Irgendwelche "Gebühren" dürfen nur erhoben werden, wenn es die bestehende Satzung oder GO zulässt und die Mitglieder dem zugestimmt haben. Eine Änderung - auch durch MV-Beschluss - wäre nur für NeuPachtverträge gültig.

viel Spass im Garten
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 17. Oktober 2011, 16:58:27
Wo steht das gechrieben,Aufwandsrichtlinien sind meistens Landesrichtlinien,welche teilweise bis in die Landkreise runtergehen,da haben wir als Brandenburger keinen Einblick,wie schon geschrieben, es kann ein berufener Vorstand sein.dann muss der Verein in den sauren Apfel beißen und zahlen.Das ist aber auch von Land zu Land unterschiedlich,da kann nur der jeweilige Regionelvorstand Auskunft geben.
 
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 17. Oktober 2011, 17:32:58
Hallo!
Es handelt sich um einen ehrenamtlichen Vorstand. Leider wird uns (4 Gartenfreunden) keine einsicht in Belege oder abrechnungen gegeben. Ist ja zur Zeit auch nicht ganz so wichtig. Das mit der höchstgrenze von 500,00€ habe ich gelesen. Heißt das denn das der Verein ab 501,00€ steuern zahlen muss?
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 17. Oktober 2011, 18:33:11
Wenn ihr das beantragt, muß euch Einblick gewährt werden,Was sagt denn die Revisions Kommission dazu.Zu den Vorständen folgendes,sie nennen sich beide ehrenamtlich,bloß der eine ist von der M-V gewählt und macht das umsonst,der andere ist vom Regionalverband eingesetzt und kann Finanzielle Aufwandsendschädigung fordern,das können Außenstehende sein oder Vereinsmitglieder,welche sich bereit erklärt haben,gegen Bezahlung den Vorstand zu übernehmen,Wäre eine Schuftigkeit, ist aber möglich.Ihr habt doch alle eine Satzung,was steht da konkret formuliert drin,ich muß aber immer wieder auf die Landesrechte hinweisen,da kann ich als Aussenstehender nichtmitreden!
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 17. Oktober 2011, 19:23:49
Hallo Gartenmike,

jeder Verein kann für seinen Vorstand oder für Mitglieder in seiner Satzung festlegen das es einen Aufwandsentschädigung gibt, welche Höhe sei dahin gestellt.
Das Problem ist steuerlich Veranlagt. Jeder hat seine Einnahmen gemäß Einkommensteuergesetz mit in seiner ESt- Erklärung anzugeben, dazu gehören auch alle Nebentätigkeiten wozu auch Vereinarbeit gehört.Bekomme ich pauschal Aufwandsentschädigung ist diese bis zu einem Betrag von 500,00 im Jahr steuerfrei (§3 Punkt 26a Satz 1 EStG), dh. die Aufwandsentschädigung muß mit angegeben werden aber sie geht bis zu diesen Betrag nicht in die Berechnung  der Einkommensteuer mit ein. Liegt der Betrag über der steuerfreien Grenze wird der Mehrbetrag mit in die Versteuerung des Einkommen mit herangezogen.
Da die Vereine aller 3 Jahre eine eine Steuererklärung bei Finanzamt abgeben müssen um Ihre steuerliche Gemeinützigkeit festzustellen bzw zuverlängern zu können, bekommt das Finanzamt mit wer und wieviel pauschale Aufwandsentschädigung bekommen hat vom Verein, da dies mit Inhalt der Steuererklärung ist.
Danach wird überprüft wer in seiner Einkommensteuererklärung dies mit angeben hat oder nicht und danach versendet das FA Aufforderungen zur Abgabe der ESt - Erklärung an die Personen die diese betrifft.
Mancher Arbeitnehmer und auch Rentner hat sich schon gewundern  das das FA Ihre Einkommenbescheide geändert hat bzw das Sie aufgefordert werden ESt - Erklärungen abzugeben. Dies kann Rückwirken bis zu 4 Jahren erfolgen und kann auch zu hohen Nachzahlungen mit Zinsenbeträgen führen.
Deshalb ist es besser wenn Aufwandsentschädigungen gezahlt werden nach nachgewissen entstanden Kosten mit Belegen die dann im Verein archiviert werden.
Euer Schatzmeister müßte darüber bestens Bescheid wissen.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 17. Oktober 2011, 19:55:56
PS. Wenn Du weiter Gesetzesstellen benötigst teile es mir mit, dann sende ich sie dir zu, da diese sehr Umfangreich ist und hier den Rahmen sprengt.

MfG
Peter, Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 17. Oktober 2011, 20:45:10
Peter,Pan
Ich denke das reicht erstmal, werde jetzt alles aufarbeiten und mit meinen Mitstreitern besprechen. Sollte noch was Ungeklärt sein werde ich mich melden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 18. Oktober 2011, 11:45:43
Hallo Gartenmike:es ist eine neue Fassung Verein und Vorstand erschienen,da steht sowas bestimmt drin ,ich muß mir auch eine Neue holen,Dann seh mal nach bei Steuerrecht,ich bin kein Finanzfachmann,aber irgendwie habe ich in Erinnerung, das ein gemeinnütziger Verein bis 30000 Euro steuerfrei erwirtschaften kann
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 18. Oktober 2011, 11:53:00
Hallo Gartenmike
Hier eine Telefonnr.0900-1875 001 -956 Fachberatung für Aufwandsendschädigung/ sind alles Fachanwälte
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 19. Oktober 2011, 14:00:43
Hier noch ein Hinweis der mit unter das Bundesrecht fällt.Das Buch der Eingetragene Verein 17 Auflage XI Randnr457 bis472 Hinweise zum Steuerrecht Seite303 bis309
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 13:22:37
Peter Pan wenn man schon ein Gesetz benennt,sollte es schon das richtige sein und nicht einfach ein Gesetz global,wie das Einkommenssteurgesetz,Ich bin nun auch nicht im Besitz von Steuerunterlagen,da verlass ich mich lieber auf Fachleute,so habe ich an Gartenmaike eine Telefnr.geschickt ,wo er ausschließlich bei Fachanwälte Fragen stellen kann,oder im letzten Poster den konkreten Hinweiss in die Fachliteratur "Eingetragener Verein" mit Seitenangabe,Randnr,dann noch der Hinweiß auf Vereinssteuerrecht über steuerfreies Vereinseinkommen bis 30 000 Euro.Wie gesagt detailiert weis ich auch nicht Bescheid dazu hat man Fachleute an der Hand.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 14:42:13
Hier nochmal für alle die daran Interesse haben.Im Fachbuch" Eingetragene Vereine"XI Hinweise zum Steuerrecht ". 2.Einzelne Steuer-
arten,464 Körperschaftssteuer.   Steht:Jeder eingetragene Verein unterliegt mit seinem gesammten Einkünften gründsätzlich der Körperschaftssteuer siehe weiter Seht auch die anderen Ausführungen,kann dem Verein bei richtiger Anwendung Geld in die Kasse bringen der Pirol
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 20. Oktober 2011, 16:33:38
Hallo Pirol,

mir schein das Du zu jeden Thema hier einen Beitrag abgeben willst oder mußt und weißt im enteffekt garnichts.Klar gibt es noch mehr Steuergesetze als das Einkommensteuergesetz, nur steht die Frage im Raum was trifft hier zu für dieses Thema und dort wirfst Du alles in einen Topf.
Die Körperschaftzssteuer ist gedacht für juristische Personen also für Vereine,GmbH und deren Einnahmen. Nun meine Frage an Dich was hat diese Gesetz mit der Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder zutun, was ????.
Hast Du uns nicht hier im Forum vorgeworfen das wir nicht die Gesetzes Strukturen kennen und schreibst hier das das Einkommensteuergesetz global ist. Mir scheint Du müßtes mal dich besser Informieren nach welchen Gesichtspunkten unser Gesetze eingeteilt werden siehe §106 Grundgesetz.
Dein Buch der Verein betrifft nur den Verein  und nichts anderes und wenn meine keine Ahnung hat von diesen Thema sollte man sich hier raushalten und nicht wie Du nur Punkte einwerfen die garnichts mit der Fragestellung zutun haben.
PS mit diesen Themen habe ich jeden Tag zutun in einer Steuerkanzlei und weiß auch daher was Du für Unsinn hier von Dir gibst und die Folgen daraus für den Fragesteller.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 19:03:36
Nein nicht jedes Thema,aber wo ich ein bischen Ahnung habe rede ich soweit wie ich kann mit,du kannst oder willst ja nicht mal die Themenübrschrift zu lesen


    Da steht ganz groß""Aufwandsendschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein"""!!!
Dein Einkommensteuergesetzkannst du dir an die Kniescheibe nageln.Lese dir doch erstmal Meine Erläuterungen erst richtig durch ,bevor du dich noch mehr blamierst,Ich habe mich informiertSeh du dir erst mal meine Informationen richtig an und lese erst einmal richtig,ich hoffe die anderen lesen erst mal in m von mir genannten Buch nach und urteilen dann.!464 stehht eindeutig jeder eingetragene Verein unterliegt grundsätzlich der Körprschaftssteuer.Wenn du in einer Steuer kanzelei zu tun hast,machst du wohl die Toiletten sauber und da siehst du Klohpaier aber mehr nicht,höre auf die Gartenfreunde mit deinen irrelevanten Frasen zu beregnen,du richtest nur unheil an,Mach dich bei und benenne die Gesetze genau wie ich mit Nr/§§ usw wie ich es gemacht habe und ei re nicht immer rumDas Buch "Eingetragene Vereine" von Sauter/Schweyer/ Waldner ist dafür  extra geschrieben worden.!!
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 20. Oktober 2011, 21:47:09
Hallo Pirol,
es ist mal wieder soweit, deine Anworten sind nur richtig und andere sind falsch und wenn es nicht nach deiner Nase geht wirst Du wieder beleidigen, aber egal.
Nur noch mal für Dich, jede juristische Person - also Verein, GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer § 1 KStG und die Körperschaftsteuer  ist der Ertrag ( Einnahmen) der juristischen Personen. Aus diesen Grunde müssen die Vereine alle Jahre eine Steuererklärung abgeben um zubestätigen das Ihre Einnahmen unter den 35.000 € einschl. Umsatzsteuer für jeden Veranlagungszeitraum  betragen haben. Sollte dies der Fall sein behalten die Vereine ihre steuerliche Gemeinützigkeit. Übersteigen Sie aber diesen Betrag fällt die Körperschaftssteuer an.
Nun erkläre mir was die Körperschaftssteuer des Vereins mit der  Aufwandsentschädigung für die Veinsvorstand zutun hat, nichts. Diese Aufwandsentschädigung ist im § 3 Nr 26a EStG geregelt.
Das von Dir hier so erwähnte Buch " Der Verein " ist für die Führung eines Vereins gedacht in steuerlichen und rechtlichen Frage.
Ich würde mich mal schlaumachen was die Körperschaftsteuer eigentlich ist bevor man hier so auf die Pauke haut, denn es kann schnell passieren das du dich hier zu dem machst, wie Du andere selbst bezeichenst.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 20. Oktober 2011, 22:27:23
Nabend!

Mann ist ja bei uns im Verein! Man hat ne Frage und sucht Rat oder gemachte Erfahrungen und dann ufert alles aus. Die Körperschaftsteuer ist für mich nicht so wichtig, weil da haben wir ja den Vorstand. Einige Beiträge haben mir weitergeholfen. Am Wochenende werden wir uns beraten und dann sehen wir weiter.
Ich habe bis jetzt das folgendermaßen Verstanden:
1. Bis 500€ ist der Verein Steuerfrei,
2. darüber hinaus zaht der verein steuern,
3. Verliert der Verein die gemeinnützigkeit aufgrund zu hoher Zahlungen, gibt
   es eine Steuernachzahlung die dann alle Gartenfreunde zahlen müssen.
Mich wunderts nur das sich 4 von 57 Gartenfreunden darüber gedanken machen oder sollte man da im sinne des Gartenfriedens ruhig bleiben?

Euer viel Fragender
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 23:23:39
Nein Gartenmaik.:Du hast Recht  Solche Zustände Herrschen in Vielen Vereinen auch bei uns,aber die meisten Mitglieder wollen ihre Ruhe haben und viele haben Angst,dann selber mitarbeiten zu müssen,Das Thema hatten wir schon mal!!Das ausufern wird nur dadurch hervorgerufen, das fachlich keine Vernünftige Antworten gegeben werden.Bei uns im Verein werden sogar Straftaten vom Vorstand unter den Tisch gekehrt
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 23:26:06
Peter Pan.Das ist das erste mal das du ein Gesetz mit § angibst Bravo!!!!!
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 20. Oktober 2011, 23:51:42
Hallo Gartenmaike:Peter Pan hat das erstemal konkret ein Gesetz benannt ich habe es angekliktSeit dem 1.1.2007 gibt es die Steuerbefreiung 6.2 Steuerbefreiung.nach §3 26a Ehrenpauschale.Klik mal an Freiwilligenvergütung-Ehrenamt und Einkommensteuer.ich habe das auf der Schnelle gemacht.Prima Peter Pan haste gut gemacht mach weiter so,was anderes mein ich nicht denn nur so können wir gemeinsam die Fehler aufdeckem


   Ich habe Einkommensteuergesetz §3 nr 26a eingegeben .Dann kannst du dir das aussuchen was du brauchst.Der Pirol          Danke Peter
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 21. Oktober 2011, 00:43:43
Lieber Pirol,
ich werde Dir mal ein Gutschein für den Augenoptiker schenke, damit Du besser wieder sehen  und richtig lesen kannst. In meinem Beitrag vom 17.10.2011 zu diesen Thema habe ich schon auf diesen Paragraphen verwissen.Das zeigt mir, das Du unsere Beiträge garnicht richtig ließt und dann versucht Stress zu machen, wie Deine letzten Beiträge zu diesen Thema zeigen.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 21. Oktober 2011, 01:28:40
Hallo Gartenmike,

hier läuft einiges verkehrt bei Dir und da Pirol noch die Körperschaftsteuer ins Spiel hier gebracht hat ist das Wirwar noch größer. ich werde anhand deiner Punkte es Dir nochmal erklären

Zitat von: Gartenmike am 20. Oktober 2011, 22:27:23

Ich habe bis jetzt das folgendermaßen Verstanden:
1. Bis 500€ ist der Verein Steuerfrei,
2. darüber hinaus zaht der verein steuern,
3. Verliert der Verein die gemeinnützigkeit aufgrund zu hoher Zahlungen, gibt
   es eine Steuernachzahlung die dann alle Gartenfreunde zahlen müssen.

zu 1. bis zu 500 € ist nicht für den Verein steuerfrei sondern für den Empfänger der Aufwandsentschädigung, da er diese mit in seiner Einkommensteuererklärung  anzugeben hat.Der Verein muß zwar diese Ausgaben für die Aufwandsentschadigung bei der Köperschaftssteuererklärung mit angeben, aber es entstehen in keine Nachteile daraus.

zu.2 erhält der Empfänger der Aufwandsentschädigung mehr als 500€, also sagen wir 800 €  dann muß er diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung mit anzugeben und davon sind 500€ steuerfrei und 300€ werden in die Berechnung des gesamten Einkommens des Empänger mit hinzugezogen und er muß darauf Einkommensteuer zahlen. Nicht der Verein

zu 3.Da der Verein aller 3 Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben hat und dort seine Ausgaben mit angeben muß ( somit auch seine gezahlten Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder )ist das FA bekannt wer die Aufwandsentschädigungen erhalten hat. Sollte also der Empfänger der Aufwandsentschädigung diesen Betrag garnicht in seiner EKSt - Erklärung mit angegeben haben wird dann das FA seinen Steuerbescheid dahin gehen ändern das die Aufwandsanschädigung mit in die Berechnung  einbezogen wird. Dies kann  zur einer Nachzahlung von EKSt mit Zinsen führen. Sollte er gar keine Steuererklärung abgeben haben, wird der Empfänger vom FA dazu aufgefordert diese abzugeben.
Hier auch nicht der Verein

Dem Verein trifft es nur wenn er mehr als 35.000,00 € Einnahmen hat aus Veranstaltungen bzw. Bewirtschaftung einer Gastätte in einen Veranlagungzeitraum ( 1 Jahr ) hat und  dies in der Körperschaftsteuererklärung auch ersichtlich ist, dann wird Körperschaftsteuer fällig für den Verein und auch die steuerliche gemeinützigkeit des Vereines ist in Gefahr. Das aber entscheidet im Ernstfall jedes FA für sich.

Ich hoffe das damit einiges wieder für dich klarer ist. Wie schon in meinem Beitrag vom 17.10.2011 bei diesen Thema kann euer Verein in eine MV beschließen das eine Aufwandsentschädigung beliebiger Höhe ( vorausgesetzt die Vereinsmitglieder spielen mit ) die Vorstandsmitglieder bekommen für Ihre Tätigkeit im Jahr.

Mit freundlichen Güssen

Peter,Pan
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Gartenmike am 21. Oktober 2011, 08:32:47
Vielen Dank!

Peter Pan jetzt ist klar, werde am WE alles in ruhe besprechen und dann sehen wir weiter. Melde mich dann wieder. Schönes Wochenende
Gartenmike
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 21. Oktober 2011, 11:16:45
Ich brauch keinen Augen optiker,ich bringe auch keine Zahlen durcheinander,es sind nur 30 000 euro und nicht 35 000 euro,ich brauche auch keinen 3 im Hintergrund,damit ich mal alle 4 -5 Tage eine richtige Antwort geben kann.Dazu haben wir einen Schatzmeister,der regelmäßig vom Regionalverband geschult wird.Das Gartenmike dein Kauderwelch nicht richtig verstanden hat ersehe ich aus seinen Beitrag.die körperschaftssteuer ist eine Steuer die 42% des Gesamteinkommens beträgt und zwischen Bund und Land geteilt wird.aber so genau habe ich mich nicht damit beschäftigt,denn dazu habe ich Fachleute.unser Finanzgewaltiger ist nahmendlich Steuerberater,und hat ein eigenes Büro:Ich Überführe jetzt im Herbst wieder Sportboote von Ostsee/Nordsee usw nach Berlin,je nach Bootsgröße mit max, 2-3 Mann.Wier bekommen unseren Festpreis,der nicht über die Steuergrenze geht und Aufwandsendschädigung zum Essen;trinken,tanken und Nebenausgaben,so habe ich als Schiffsführer manchmal 3-4000 Euro als AUFWANDSENDSCHÄDIGUNG IN DER tASCHE.Das wird anschließend anhand von Quittungen abgerechnet
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 21. Oktober 2011, 11:45:24
Nochmals zu Gartenmike:um eine sachliche Diskussionsgrundlage zu haben,bring doch ersteinmal in Erfahrung welchen Hintergrund diese hohe Summe der Aufwandsendschädigung hat,welche Positionen müssen von den Empfängern abgesichert werden/abgearbeitet werden usw,ist es nicht doch ein vom Regionalverband berufener Vorstand,wo der Verein in der pflicht steht.welche Rechtliche Begründung steht hinter der Summe,/Nachfrage beim Regionalverband,geht doch erstmal den rechtlichen Dienstweg.Wenn die Summe begründet ist und ordnungsgemäß abgerechnet wird, kann der Verein 5000 Euro Aufwandendschädigung zahlen und das hat dann seine Richtigkeit,noch dazu wenn es die Mitgliederversammlung bestätigt hat.Der Verein hat überhaupt keine Steuern zu zahlen,wenn r im Rahmen seiner Freigrenzen bleibt,höchstens der Empfänger wenn er seine Freigrenzen überschreitet
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Peter, Pan am 21. Oktober 2011, 15:51:31
Hallo Pirol,
ich respektiere Deine Meinung und denke mir mein Teil über deine Beiträge. Sollen die Leser selber entscheiden was für Sie richtig ist und wenn Sie Ihr  Vertrauen schenken.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Überführen der Sportboote und hoffe das Dein Angelfreund nicht zukurz dabei kommt der Dich im November besuchen will. Für dieses Forum  steht dann aber fest, das es hier wieder ruhiger wird und wir  wieder sachlich diskutieren können.
Also viel Spaß dabei,

Mit freundlichen Grüssen

Peter,Pan 
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 21. Oktober 2011, 18:34:54
Der kommt leider zu kurz,ich bin dann zur Kur,so muß er mit meiner Frau vorlieb nehmen,aber da meine Frau auch Anglerin ist weisst sie ihn schon da ein wo er was fängt.Aber im nächsten Jahr kann er mit kommen,wenn er es mit seiner Zeit vereinbaren kann,dieses Jahr ist schon alles in Sack und Tüten,ruhiger wird es bloß, weil dir auf deine sachlich und fachlich inkompetenten Beiträgen keiner eine Antwort schreibt,weil sie zum großen Teil selber nicht Bescheid wissen.Und dabei ist es doch gar nicht sooooo schwer,Sie brauchen das Gesetz nur im Internet eingeben und auf suchen drücken,wenn sie keine einschlägige Literatur zu Hause haben .Wo deine Meinung richtig ist respektiere ich sie auch,aber du interpretierst ja noch nichtmal im Gesetz vorgegebene Zahlen richtig.Aber sei beruhigt ,in der Klinik haben wir auch Internet,da sehe ich schon mal rein, alleine um was zum lachen zu haben,Neben bei der Angler bringt seine Frau und Tochter mit und die Frauen wollen in Berlin bummeln gehen während Papa angelt.!
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 27. Oktober 2011, 17:31:59
Nachdem ich mich näher informiert habe im Rahmen der ausgearteten Diskussion ,habe ich von einer Schatzmeisterin,die arbeitet auch als Lohnbuchhalterin,folgendes anhören müssen.Aufwandsendschädigung kann der Verein in jeder Höhe zahlen.Hauptsache er kann sich das leisten,verträgt sich mit den in der Satzung festgelegten Vereinbarungen ,ist durch Mitgliedergliederbeschluß abgesichert, und muß jederzeit nachweißbar sein für welchen nachvollziehbaren Aufwand es,verbraucht wurde(quittungen Rechnungen usw)Ansonsten sind es Lohnzahlungen,welche beim Überschreiten der festgelgten Freisumme versteuert werden müssen.

Gartenmike:soweit ich das überblicke,liegt doch bei euch alles Vor.Also hätte Eurer Verein bei Bedarf die Summe noch höher ansetzen können.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 29. Oktober 2011, 15:32:32
Hier nochmal Der Pirol
Auch wenn sich einige Leute vor der Wahrheit sperren/ diese Verleugnen und nicht wahrhaben wollen,ist mir auch egal aus welchen Grund,trotzem noch ein Hinweiß.Am17.10.2011 um12;32 hat der Burchard einen guten Link zum lesen mit angeklickt.Ich rate allen sich diesen Link mal zu Gemüte zu führen und zu Lesen,ich meine richtig lesen und nicht bloß überfliegen,vieleicht kommen bei einigen Usern doch noch neue Erkenntnisse.
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Hardy am 29. Oktober 2011, 19:54:53
Hallo zusammen,
ja ein guter Link von Burchard #14. Aber warum hat dann Pirol nochmal so viele Postings bis heute am 29.10.11 eingestellt, obwohl er es gelesen und begriffen hat? ???
Titel: Re:Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!
Beitrag von: Pirol am 29. Oktober 2011, 23:13:46
Damit Andere, die bisher Gegen die Warheit Gesperrt haben,auch mal auf die Idee kommen und lesen und ihr allgemeinwissen verbessen,du wirst warscheinlich einer der Wenigen sein.Viele gar nicht,weil sie ja dann gegen ihre eigenen Thesen zur wahrheit stehen müßten"das währe peinlich.