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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hermi am 26. Januar 2011, 11:56:41

Titel: Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Hermi am 26. Januar 2011, 11:56:41
Hallo zusammen, wir haben in unserer Anlage jetzt das problem, das der Bezirksschornsteinfegermeister uns angeschrieben und besucht hat, das Öfen/Kamine, offene Feuerstellen in den Lauben laut Kleingartengesetz verboten sind.
Wir haben einige Gartenfreunde die Öfen in Ihrer Laube haben, diese will der Schornsteinfeger stillegen, also verbieten.
Es dürfen nur Gasöfen betrieben werden.
Dies wird zur Folge haben, das wir dadurch einige Parzellen Kündigungen bekommen werden.
Gasöfen halte ich für viel gefähjrlicher, wie wir kürzlich mehrmals in der Zeitung lesen mußten, da sind einige Gasflaschen explodiert, Lauben abgebrannt und Todesopfer waren zu beklagen.
Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht?
Was sagt der Bundesverband dazu?
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: utzl am 28. Januar 2011, 01:26:31
Hallo,
welches Bundesland betrifft es?
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Hermi am 28. Januar 2011, 14:52:56
wir sind in NRW, aber das Bundeskleingartengesetz was der Schornsteinfeger zitiert, gilt doch bundesweit
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: theo am 05. Februar 2011, 21:42:36
Hallo Hermi,

Deine Frage hat mich interessiert und ich hab mich mal in unserer Anlage umgehört. Meine Antwort wird Dich frustrieren, aber Du willst ja Erfahrungsaustausch.
In unserer Anlage gibt es 5 ältere gemauerte Lauben, die einen Schornstein haben.Das Bauamt hat sie damals dem Grunde nach genehmigt. Als dann der Schornsteinfeger kam, haben 3 Gartenfreunde ihren Schornstein stillgelegt, um die Schornsteinfegerkosten zu sparen.
Zu den zweien, die ihre Öfen regelmäßig benutzen, kommt der Schornsteinfeger einmal jährlich, um den Schornstein zu reinigen.
Diese beiden heben die Gebührenbelege penibel auf, und zwar aus folgendem Grund :
Wenn der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt wird, bildet sich im Laufe der Jahre eine brennbare Schicht (Öle, Harze etc) im Schornstein. Wenn diese Schicht anfängt zu brennen, kann es passieren, daß die Laube abfackelt.
Die Versicherung würde dann von grober Fahrlässigkeit ausgehen und die Leistung verweigern.

Alle anderen Lauben werden elektrisch oder mit Gasöfen beheizt. Ich selbst heize problemlos mit einem Gasofen.
Ein Markenprodukt kostet ohne Flasche ca. 80,-€. Von diesen Billigprodukten für 20,-€ würde ich rein gefühlsmäßig abraten.
Zu den Unfällen:
Wenn ich einen undichten Gasofen (poröse Schläuche/nicht festgezogenen Verbindungen) - möglichst noch im Keller - betreibe, brauche ich mich über eine Explosion nicht zu wundern.

Gruß
Theo 
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 07. Februar 2011, 13:01:16
Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet.
vG Ullich
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 07. Februar 2011, 13:03:59
Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet, nicht gefunden.
vG Ullich
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Hermi am 07. Februar 2011, 15:49:30
Zitat von: ullich am 07. Februar 2011, 13:03:59
Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet, nicht gefunden.
vG Ullich

ja das ist doch das Problem, da werden in nächster Zeit viele Anlagen Probleme mit dem Schornsteinfeger bekommen.
Wie kann man das verhindern/ändern?
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 08. Februar 2011, 07:49:32
Hallo zusammen,

wenn der der Bezirksschornsteinfegermeister bahuptet, das Öfen/Kamine, offene Feuerstellen in den Lauben laut Kleingartengesetz verboten sind, müsste man erst mal nachfragen, welches "Kleingartengesetz" er meint.
Wenn er das BKG meint, begibt er sich auf "Glatteis".
§ 3 BKG:
"Sie (die Laube) darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."
Daraus leiten die Kommunen vieles weitere ab.
Z.B: Es gibt Gartenordnungen (GO), die offene Feuerstellen in der Laube untersagen.
Und da haben wir erstmal "schlechte Karten".
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Hermi am 09. Februar 2011, 09:43:13
den Passus mit den Öfen habe ich auch nicht im BKG gefunden, aber was meinst Du mit "welches Kleingartengesetz" ? gibt es denn mehrere?
Ich denke wir haben nur eines, natürlich haben Vereine oder auch Orte weitergehende Gartenordnungen.
Da steht aber bei uns nichts von Öfen drin.
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 10. Februar 2011, 07:10:55
Hallo Hermi,
das Wort "Kleingartengesetz" hast du am 26.1.2011 benutzt.
Und ich kann mich nur auf deine Worte beziehen.
Für uns Kleingärtner gilt (neben anderen Gesetzen) das BKG.
Und da gibt es keine direkte Aussage bezüglich Öfen in den Gartenlaube.
Da aber die Kommunen das Recht haben, eigene GO zu erlassen, können sie darin aber weitergehende Regeln festlegen.
Deswegen musst du in DEINE GO hineinschauen.
vG Ullich
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: moinwerner am 10. Februar 2011, 10:49:19
Hallo zusammen,
um das mal klar zu stellen,
Das BKleinGaG sagt, dass die Laube nicht zu Wohnzwecken geeignet sein darf. Was das im Einzelnen bedeutet, wird in der Rechtssprechung festgelegt. Das gilt dann grundsätzlich als Richtschnur für Alle. Hier: keine Wasseranschluss IN der Laube, kein Stromanschluss IN der Laube und keine Feuerstelle/Ofen mit  Schornstein. Gasöfen mit Aussenwandanschluss sind ausgenommen. Nachzulesen in den Urteilen der Gerichte und Verlautbarungen  des BDG. Etwas Mühe beim Finden ist schon nötig.
Die GO (Gartenordnung) ist Teil eines jeden Pachtvertrages ist dem Bundesgesetz untergeordnet.

viel Spass im Garten
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Burchard am 10. Februar 2011, 13:08:36
Hallo,

kannst Du die Aussage auch belegen?

Welche Rechtssprechung - Urteil / Aktenzeichen?

Im BKleingG steht "..  nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."

Also ist ein vorübergehendes Wohnen (Wochenden - Urlaub) doch ausdrücklich erlaubt. Strom- Wasser- und Kanalanschluß ist nicht durch das Gesetzt verboten.

In Aachen wurden in den letzten Jahren mehrere Gärten mit kompletter Ausstattung (Strom-, Wasser und Kanalanschluß) durch die Vertreter des Stadtverbands bewertet und an den Nachfolger übergeben worden - ohne jegliche Beanstandung.
Da unser Vorsitzender vom SV auch im Vorstand vom Landesverband Rheinland ist, sollten die eingesetzten Wertermittler wohl bestens über die "Rechtslage" informiert sein!

Sowiel also zu deiner Klarstellung.

Gruß
Burchard


Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Hermi am 11. Februar 2011, 21:04:58
Zitat von: ullich am 10. Februar 2011, 07:10:55
Hallo Hermi,
das Wort "Kleingartengesetz" hast du am 26.1.2011 benutzt.
Deswegen musst du in DEINE GO hineinschauen.
vG Ullich
in unserer GO steht davon nichts drin, die Gemeinde hat kein besondere GO erlassen.
Kann man nicht so argumentieren, das man den Ofen benötigt um die Laube zu schützen und auch um darin befindliche Pflanzen über den Winter zu bringen und zu erhalten
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Burchard am 12. Februar 2011, 17:03:21
Hallo,

ein Ofen ist doch nicht das Problem, die Brandgefahr durch die offen Feuerstellen ist doch eher das Problem. Nimmt Gas-, Petroleum- oder Elektro-Öfen
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 13. Februar 2011, 21:22:54
Hallo,
wenn es bei euch keine GO gibt, die näheres dazu aussagt, gilt (u.a.) das BKG.
Und dann habt ihr ein Problem.
Als Pflanzen- und Laubenschutz? Willst du Tag und Nacht "Brandwache" schieben?
Und das trifft auch für Gas-, Petroleum- oder Elektro-Öfen zu. Und bei Elektroöfen wird es auch noch sündhaft teuer.
vG Ullich
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: moinwerner am 15. Februar 2011, 09:56:58
Hallo,
wie gesagt, die Rechtsprechung ist ausschlaggebend. keine "Ordnung" oder Verordnung steht über Bundesrecht.

Was "zum Wohnen geeignet" bedeutet, ist nun wirklich oft und lange in den Urteilen behandelt worden. Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden.

Nun kann jeder in den Schriften des BDG was dazu finden, so er denn will und sich Mühe gibt. es gibt auch Literatur darüber.
Oder er fragt einen Fachanwalt. Ich habe auch in den letzten 30 Jahren viel Erfahrung in der Sache selber gesammelt.
Nur, weil etwas nachvollziehbar ist, ist es nicht rechtens.
Jeder Verein sollte alle Quellen der Information die seit Jahrzehnten zb durch den BDG bereitgestellt wird , sammeln und allen Mitgliedern zur Verfügung stellen. Alles andere ist Murks und risikobehaftet.
Riesige Defizite tun sich auch in Sachen  Vereinsrecht auf, wenn man hier die Beiträge verfolgt .

viel Spass im Garten
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Burchard am 15. Februar 2011, 10:26:38
Hallo,

also ich habe die Seiten des BDG recht intesnsiv durchsucht - kein Wort über Öfen!!   

Wenn man keine konkreten Urteile weis - dann sollte man auch dazu stehen.

Mir reioht ein einziges Urteil -- was ausdrücklich eine Ofen in der Gartenlaube verbietet - wegen "Bewohnbarkeit". Wohlgemerkt - das Bundeskleingartengesetzt spricht nur vom "dauernden Wohnen". 

Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: ullich am 18. Februar 2011, 08:35:40
Burchard sagt:
"In Aachen wurden in den letzten Jahren mehrere Gärten mit kompletter Ausstattung (Strom-, Wasser und Kanalanschluß) durch die Vertreter des Stadtverbands bewertet und an den Nachfolger übergeben worden - ohne jegliche Beanstandung. Da unser Vorsitzender vom SV auch im Vorstand vom Landesverband Rheinland ist..."
Das ist für mich eine ganz wichtige Aussage !!!
Denn darauf kann ich mich berufen - Gleichbehandlungsgrundsatz -!
Was war denn da mit Ofen in der Laube?

Was den Schornsteinfeger anbetrifft, der unbedingt die Schornsteine der Kleingartenlauben fegen will kann ich nur sagen: Darin sieht er wohl eher einen Zusatzverdienst als die Sicherheit der Kleingärtner. Denn diese Schornsteine sind so klein, so kurz, so übersichtlich, das hier Unverhältnismässigkeit besteht. Was ist denn z.B. mit maximal 2 Meter langen, freistehenden Ofenrohren? Will der Schornsteinfeger auch hier tätig werden?
Ullich


Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Pirol am 19. Mai 2011, 10:53:21
Ihr beruft euch alle auf das Bundeskleingartengesetz,aber richtig gelesen mit Inkrafttretungsdaten hat sich noch Keiner .Lest mal nach:Das neue BKG gilt ab den1.4.1983 in den alten Bundesländern,in den neuen Bundesländern seit dem 3.10.1990.Somit sieht es doch so aus:Alle die sich einen Garten nach dem 1.4.83 angeschafft in den alten Ländern, fallen unter das geltende Gesetz.Besitzer vor dem 1.04.83 haben Bestandsschutz.SelbstWohnrechtmäßig siehe §18 desGesetzes.Gartenbesitzer in den neuen Bundesländern wie folgt.Alles was sich einen Garten nach dem 1.10.1990 fällt unter das BKLgGes in seiner jetzigen Gültigkeit.Ausnahme:alle die vor dem 1.10.1990 den Garten hatten, fallen unter den Zusatz § 20a,20b,Sie haben Bestandsschutz.Wenn der Garten verkauft wird entfällt der Bestandsschutz.Da könnte es sein, das in den neuen Bundesländern das Schuldrechtanpassungsgesetz im Zusammenhang mit dem ZGB greift.Es ist auch empfehlenswert sich das Buch eingetragene Vereine anzuschaffen. Da kann man schon viele Probleme offtmals selbst lösen
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Pirol am 19. Mai 2011, 11:16:06
Zitat von: ullich am 18. Februar 2011, 08:35:40
Burchard sagt:
"In Aachen wurden in den letzten Jahren mehrere Gärten mit kompletter Ausstattung (Strom-, Wasser und Kanalanschluß) durch die Vertreter des Stadtverbands bewertet und an den Nachfolger übergeben worden - ohne jegliche Beanstandung. Da unser Vorsitzender vom SV auch im Vorstand vom Landesverband Rheinland ist..."
Das ist für mich eine ganz wichtige Aussage !!!
Denn darauf kann ich mich berufen - Gleichbehandlungsgrundsatz -!
Was war denn da mit Ofen in der Laube?

Was den Schornsteinfeger anbetrifft, der unbedingt die Schornsteine der Kleingartenlauben fegen will kann ich nur sagen: Darin sieht er wohl eher einen Zusatzverdienst als die Sicherheit der Kleingärtner. Denn diese Schornsteine sind so klein, so kurz, so übersichtlich, das hier Unverhältnismässigkeit besteht. Was ist denn z.B. mit maximal 2 Meter langen, freistehenden Ofenrohren? Will der Schornsteinfeger auch hier tätig werden?
Ullich.Aufpassen der Verpächter kann aber für sich eine bessere Einnahmequelle entdecken.Die Lauben entsprechen nicht dem Kleingartengesetz und haben den Charakter eines Erhohlungsgrundstückes und erhöht die Pacht dementsprechend



Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Pirol am 25. Mai 2011, 10:06:43
Ich weiß zwar nicht wo du diese Weisheit hernimmst,aber das Kleingartengesetz besagt das.Normalerweise hat der Altpächter alle nicht dem KGgsetz entsprechenden Bauten zu entfernen bei der Abgabe,denn der neue Pächter übernimmt nach den Bestimmungen des geltenden Rechts.Und das besagt eindeutig max.24mqm gr.Laube die nicht zu Wohnzwecken geeignet ist.
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Pirol am 25. Mai 2011, 10:21:00
Noch ein Zusatz zum Thema.Es gibt viele neue Gartenfreunde die freuen sich über eine komfortabel eingerichtete Laube,aber da sind sie im Irrtum.wenn der Vorstand oder Kreisverband im Nachhinein die Herstellung der Kleingartenordnung verlangt,müssen die jeweiligen Eigner/Pächter es auf ihre Kosten veranlassen.Der jeweilige Pächter ist immer in der Pflicht das beißt der Maus den Faden ab,das Kleingartengesetz gid Bundesweit.
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: Pirol am 25. Mai 2011, 10:27:00
Zitat von: Pirol am 25. Mai 2011, 10:21:00
Noch ein Zusatz zum Thema.Es gibt viele neue Gartenfreunde die freuen sich über eine komfortabel eingerichtete Laube,aber da sind sie im Irrtum.wenn der Vorstand oder Kreisverband im Nachhinein die Herstellung der Kleingartenordnung verlangt,müssen die jeweiligen Eigner/Pächter es auf ihre Kosten veranlassen.Der jeweilige Pächter ist immer in der Pflicht das beißt der Maus den Faden ab,das Kleingartengesetz gild Bundesweit.Es kann sogar soweit gehen ,das der Alteigner alles abreißen muß und nur der blanke Garten übrig bleibt.Das liegt bei den jeweiligen Verantwortlichen.
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: wolfram am 06. Februar 2012, 01:49:59
Hallo liebe Gartenfreund,
ich hab auch mit solchen Fragen intensiv beschäftigt und ausgiebig mit Anwälten unterhalten. Und wie bereits schon angemerkt wurde ist die Rechtsprechung ausschlaggebend. Das Bundeskleingartengesetz gilt in 1. Linie für alle in Deutschland.
ABER ALLE baulichen Anlagen(wie übergroße Häuser oder Stromanschluss, Heizung, Schornstein und Wasseranschluss in den Gebäuden), die in Westdeutschland vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes(1. April 1983) und in Ostdeutschland vor der Widervereinigung errichtet wurden sind Bestandsgeschützt und können weiter uneingeschränkt genutzt werden. Modernisierungen der baulichen Anlagen sind ebenfalls möglich.
Dieser Bestandschutz ist auch bei einem Pächterwechsel weiterhin gültig und gilt darüber hinaus solange wie das Gebäude existiert (Objektbezogener Bestandschutz). Aber das gibt auch die einschlägige Literatur wieder.

Liebe Grüße und frohes Schaffen im Jahr 2012
Titel: Re:Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: daniel123 am 21. November 2013, 00:18:44
Moin,

also im Land Bremen werden in Kleingärten Holzöfen vom Schornsteinfeger ohne Probleme abgenommen. Also auch neue Holzöfen. Diese müssen nur die zur Zeit geltenden Abgaswerte einhalten, und dies muss laut Bekannten die diese Prozedur gerade haben anhand der Papiere des Ofens nachgewiesen werden. Und es wird auch jährlich gefegt ;).
Ich würde auch gerne in meiner Parzelle einen Ofen reinstellen. Nun würde ich viel lieber als einen Baumarktofen mir z.B. so eine Kochstelle http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/holzofen,-kochstelle-von-baldur/159429521-87-1227?ref=search (http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/holzofen,-kochstelle-von-baldur/159429521-87-1227?ref=search) reinstellen. Gibt es auch dafür eine Möglichkeit, bzw. halten diese alten Geräte auch die Werte ein und kann man ggf. Ersatzpapiere oder eine Sonderabnahme beantragen?

Gruß
Titel: Re: Öfen/Kamine im Kleingarten ?
Beitrag von: uwe.kessler am 29. März 2019, 16:12:22
Öfen und deren Schornsteine müssen jährlich gereinigt werden.
Das Abreissen vorh. Anlagen ist NICHT erforderlich da diese "Bestandsschutz" haben.
Bei Neubauten ist der Bau von Öfen dieser Art und Schornsteinen nicht mehr zulässig.
Als zulässige Heizung wird eine Gasheizung mit Aussenluft tolleriert. Hier aber in die jeweiligen Verträge schauen. Ein Ausdrückliches Verbot einer Heizung gibt es im BKlgG nicht.