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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wildkraut am 27. September 2011, 11:14:30

Titel: Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Wildkraut am 27. September 2011, 11:14:30
Hallo alle zusammen

Wir haben ein Problem und als ich das bei google eingab, bin ich auf eurer Seite gelandet. Jetzt hoffe ich, das jemand aus dem Forum vielleicht Rat weiß.
Ich habe mich schon quer gelesen und es gab auch ähnliche Probleme, aber leider nicht unseres oder besser zum Glück für die Beteildigten.
Hoffentlich kann ich alles relativ knapp darstellen.

Wir haben unseren Garten diesen Monat genau seit sieben Jahren, in all den Jahren gab es keine Gartenbegehnungen.
Im August gab es dann eine, wir und auch andere Gartenfreunde wußten nichts davon.
Völlig unvorbereitet kam dann per Post eine 1.Abmahnung mit Androhung einer ordentlichen Kündigung gemäß §9 des BKG.
Da unser Garten "erhebliche Bewirtschaftunsmängel" aufweist bekamen wir eine Vierwöchige Frist auferlegt in der wir das zu beseitigen haben. Aufgeführt wurden 3 Punkte die wir erledigen müssen.
(Ein Punkt davon war erledigt an dem Wochenende bevor am Dienstag dann der Brief kam)
Ich will gar nicht sagen, das der Grund des Briefes falsch ist, aufgrund gesundheitlicher Probleme blieb leider einiges liegen und war keine böse Absicht.
Uns erscheint einfach nur eine Abmahnung falsch.
Wir waren an dem Tag nicht anwesend, wir wären dort gewesen, hätten wir davon gewußt.
Niemand vom Vorstand, die ja auch Gartenfreunde sind, hat auch nur ein Wort gesagt, da wurde kein persönliches Gespräch gesucht, was ich sehr schade finde.
Wir möchten nicht das diese Abmahnung so im Raum stehen bleibt, wollen aber auch nicht beim Verband anrufen, um keinen Staub aufzuwirbeln.
Es hat ja sieben Jahre alles funktioniert.
Dann wechselte der Vorstand und als der Vorsitzende sich mit seiner Vertretung "nicht mehr einig" wurde und die Vertretung mehr zu sagen haben wollte als der Vorsitzende hat, legte der sein Amt sehr überrraschend und sofort nieder. Das passierte kurz nach der Gartenbegehung.
Jetzt ist die Vertretung die neue vorübergehende Vorsitzende.
Warum ich das schreibe? Weil mein Mann sie auf den Brief ansprach und sie sagte, da seie alles auf dem Mist des Ex-Vorsitzenden gewachsen und sie wollte den Brief noch verhindert haben, aber nachdem er weg war mußte sie ihn doch abschicken?? Keiner ist also für irgendwas verantwortlich.

Wir sind sehr traurig über diese Entwicklung und wissen nicht was wir jetzt tun sollen. Selbstverständlich sind wir dabei die Mängel zu beseitigen, aber sollen wir auch auf die Abmahnung reagieren?

Vielen Dank für´s lesen, ich weiß, ist viiiiel Info.

Viele Grüße vom Wildkraut

Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 27. September 2011, 18:49:14
Hallo Wildkraut,

wie Du selber hier schreibst sind die in der Abmahnung aufgeführten Mängel ja Tatsache und somit ist die Abmahnung gerechtfertigt.Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst und gegen den Mietsvertrag verstößt bekommst Du auch eine Abmahnung mit Androhung der Kündigung, also Sie die Abmahnung nicht zuernst.
Wenn alle Auflagen erfüllt hast aus der Abmahnung ist diese gegenstandslos.
Wenn Du gesundheitliche Probleme hast und dadurch mit der Bewirtschaftung deiner Parzelle nicht nachkommst wäre der erste Weg zum Vorstand gewesen und dort zu besprechen wie man dieses Problem lösen kann und nicht im nachhinein wenn das Kind im Brunnen gefallen ist.
Also gegen die Abmahnung würde ich nichts tun und diese auf sich beruhen lassen und dafür zusorgen das sowas nicht wieder Eintritt. Sollte dies Dir schwerfallen aus gesundheitlichen Problemen würde ich mich Rat suchend an den Vereinsvorstand wenden und gemeinsam eine Lösung für dein Problem zu finden. Es wird bestimmt nicht ganz einfach, aber wo ein Wille ist , ist auch ein Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Wildkraut am 27. September 2011, 22:57:33
Hallo Peter,Pan

Danke für deine Antwort.
Unsere gesundheitliche Verfassung tut beim Vorstand nichts zur Sache. Eingeweihte wissen Bescheid.Das paßt dann auch schon so.
Unser Problem ist, das nicht mit uns geredet wurde. Wir wollen keinen Mitleidsbonus.
Einfach nur das "der Vorstand" der noch am Freitag mit mir am Zaun sprach, wie toll das Wetter doch sei und was für ein Glück wir doch nun im Herbst hätten,mich angesprochen hätte.
Oder das "der Vorstand" wir reden hier immernoch von ein und derselben Person, die am nächsten Tag, am Samstag mit meinem Mann am Grüncontainer stand und mit ihm plauderte, nichts sagte.
Ihm, den sie oft genug sieht.
Da war der Brief seit 5 Tagen geschrieben!
Das enttäuscht uns, denn wir sind nicht nur Parzellenmieter mit einer Gartennummer, die Pacht , Strom und Wasser zahlen und JEDE Pflichtarbeit bei Wind und Wetter mitmachen (wie leider nicht jeder), sondern Menschen die Spaß am Garten hatten.
Das ist der Punkt der uns verletzt, den wir nicht verstehen.
Einfach reden, damit kann man mehr erreichen als einem in einem Brief Paragraphen um die Ohren zu hauen.
Denn mit knapp 50 Gärten sind wir nicht so viele Leute, als das man alles anonym per Post regeln müßte.

Aber ich danke Dir für deinen Hilfeversuch.

Mit freundlichen Grüßen,
Wildkraut

Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 28. September 2011, 19:26:35
Hallo Wildkraut,
Du hast ja recht mit dem Reden miteinander, aber wenn es Ernst wird muß man alles Schriftlich machen und das hat dein Vorstand gemacht. Wie soll dein Vorstand nachweisen dem Zwischenpächter, das er die Vereinsmitglieder auf Mißstände hingewiesen hat in ihren Parzellen und dies geht nur schriftlich.
Auch wenn der Vorstand mit Dir geredet hätte über die Mängel auf deiner Parzelle, hätte er keinen Nachweis dafür gehabt und dafür war die Mahnung gedacht als Nachweis.Denn wenn Du nicht reagiert hättest auf die Mahnung wäre es zur Kündigung des Pachtvertrages gekommen und dort sind schriftliche Beweisstücke immer besser als mündliche.
Sie das nicht so eng, es gibt Sachverhalten die an gewissen Verhaltensregeln gebunden sind und diese müssen schriftlich geregelt werden, da geht es nicht anderst.
Ich wünsche Dir trotzdem noch viel Spaß in deinem Garten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: moinwerner am 29. September 2011, 11:57:46
Hallo,
also geht es nur um die fehlende Höflichkeit?
Oder ist der eine oder andere "Mangel" wie so oft eine unerlaubte Einmischung des Vorstandes in die Nutzung der Mietsache? Auf diesem Gebiet wird sehr oft von den Vorständen übertrieben. Wenn eine Nutzung viele Jahre ok war, wirds auch für den Vorstand eng. Alles was nicht konkret im KleinGa Gesetz oder im Pachtvertrag bei Abschluss unterschrieben wurde gilt nicht.

viel Spass im Garten
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Murmelchen am 29. September 2011, 21:48:04
Hallo wildkraut,

Ich gebe Dir da schon recht.
Bei uns in der Anlage finden auch Gartenbegehungen ohne Ankündigung statt.
Aber wenn bei uns ein Garten nicht in Ordnung ist,der sonst immer okay war,dann reden wir erst mal mit dem Gartenbesitzer.Um eben den Grund zu erfahren,wie es eben bei Euch der Fall ist.

Finde ich von Euren Vorstand nicht in Ordnung,wie es da von Statten geht.
Aber wünsch Euch weiterhin viel Spaß,in Eurem Garten.

Gruß Murmelchen
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: peter am 02. Oktober 2011, 15:20:58
Es wäre sehr nett wenn die Pächter sich bei Krankheit oder längerer Abwesenheit
beim Vorstand einmal melden würden. Das würde alles etwas vereinfachen.
Ich denke jeder Vorstand hätte dann Verständnis wenn der Garten dann nicht
in so einem guten Zustand wäre.
Gruß aus K.   ::)
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 08. Oktober 2011, 21:41:45
Ich war ja leider 3 Wochen im Krankenhaus,aber was ich hier lese spottet aller Beschreibung.Ich glaube Peter Pan,du hast mal angedeutet du wärest im Vorstand,es ist graulich deine Version zu lesen Horror hoch3.Wie Wildkraut geschrieben hat.7 Jahre gar nichts,dann solche Farce der Begehung und dann eine  unzureichende Abmahnung.Lese dir bitte die Vorgaben für eine Abmahnung durch,aber da wird schon deine Selbstherrlichkeit einbrechen.Der ganze Vorstand hat 7 Jahre lang versagt,aber nicht nur der Vorstand sondern der ganze Verein .Auch Wildkraut!!7 Jahre M-V jedes Jahr.Ist einer mal aufgestanden und hat gesagt was faul im Staate ist.Nein alle haben gesessen und gewartet,Jeder war zufrieden vor sich hinwurschteln zu können,ohne das ihn einer anspricht.Der Alte hat hingeschmissen,warum??????????Die Neue versucht irgend was zu retten was?????? Das sie den falschen Weg gegangen ist ist auch klar !!!Wer aber steht ihr hilfreich zur Seite in dem Scherbenhaufen den der alte hinterlassen hat,um den Weg in die richtige Bahn zu bringen oder so ungefähr bis zur nächsten Wahl.Wildkraut gehe hin biete deine Hilfe an,Sprich auch noch Andere an aber wehklage nicht,nur weil du aus deiner Bequemlichkeit gerissen worden bist
Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach,Das Forum ist meiner Meinung nach keine Amme das bei WEH WEHchen dann Pusten tut und Pflästerchen auflegt weil Einer in seiner Eitelkeit gekrängt ist
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Burchard am 09. Oktober 2011, 11:10:55
Hallo Pirol,

ich möchte nicht näher auf deinen Beitrag eingehen.Aber zu folgender Aussage hätte ich geren weitere Anaben_


"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"

Auf welches Gesetz beziehst Du dich? Mir siend keien dieser Fristen bzw. Vorraussetzungen ekannt. kann es sich hier um Vorschriften einzelner Regionalverbände handeln?
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 09. Oktober 2011, 13:23:23
Hallo Pirol,

ich werde nicht auf deinen Beitrag näher eingehen, dies sollen die Lessr selber für sich enscheiden.
Was mich nur wieder bei Dir beeindruckt, das Du hier mit Rechtsverweisen arbeitest und uns aber die Rechtsquellen dafür nicht mit angibst. Woher soll ein Leihe diese Rechtsverweise finden.
Es wäre nett uns dieses mit anzugeben, den im BGB Abschnitt Miete Pacht haben ich von diesen Regelung nicht gehört und gelesen oder ist diese Regelung von deinem Regionalverband aufgestellt worden??.

Mit freundlichen Gruß
Peter, Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 09. Oktober 2011, 18:52:09
Peter Pan:Lern erst mal die einfachsten Worte richtig schreiben,nur ein kleiner Hinweis zum denken beim schreiben.Ich mach auch Fehler.Weiter!!!Wenn ich 7 Jahre in einen Verein bin und Interesse an den Verein habe /Vereinsarbeit USW habe ich mir schon aus eigenen Interesse gewisse Vereinsspeziefische Literatur zugelegt,wie Kleingartengesetz/BGB/Eingetragene Vereine USW,oder ich bin ein 0/8/15 Mitglied der sich nur die Sonne auf den brennen lässt,nach  dem Motto lass mal die anderen machen, Hauptsache ich hab meine Ruhe.Peter du willst mir doch nicht erzählen,das einer, der 7 Jahre Mitglied ist, sich noch als Leie betiteln kann.Wenn ich als Mitglied an einer ordnungs gemäßen Arbeit meines Vereins/Vorstand interessiert bin mach ich das schon von alleine um als Mitglied ein Wörtchen mitreden zu können.
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 09. Oktober 2011, 20:08:49
Hallo Burchard: Im Prinzip hast du recht,Ich hab auch nicht auf jede Frage eine Antwort oder ein gesetzliche Regel bei der Hand.Aber wenn ich Antworten haben möchte, beschaff ich sie mir.So hat sich im Laufe der Jahre schon eine Ganze Menge einschlägige Literatur angesammelt,bis weit zurück in die DDR Zeit,wo ich nun ja gewohnt habe.Speziell Fischerei/Angelei/Schwimmsport.Ich habe sogar Duden, Meiers Lexikon und Anderes Datiert um 1876/1890 ich hab nicht alles im Kopf, weil ein Teil wie Kochbücher von CA.1839 und andere bei meinen Kindern und Enkelkindern rumtreiben.Aber zu dein Problem,jeder Gartenfreund bekommt bei der Aufnahme im Verein die Vereinssatzung/Statut/ Rahmengartenordnung/ und alles was zum Vereinsleben gehört ausgehändigt.Wenn ich mir noch das Kleingartengesetz/Eingetragene Vereine/ BGB beschaffe, habe ich im Prinziep die Grundlagen zusammen.Es gibt noch jede Menge andere Literatur mit Kommentaren usw.Aber in der Hauptliteratur ist alles drin,über Abmahnungen/Vereinsfestlegungen.
Dann gibt es noch Mitgliederbeschlüsse ,die auf MV festgelegt werden,Festlegungen des Vorstandes,wenn er laut Satzung dazu befugt ist.Etc,Etc.Nun frage ich mal,Wer hat das erhaltene Material ordendlich abgeheftet,das er weiß wo er nachlesen kann,ich ja,sonst könnte ich nicht so schreiben,Du?????? weist du es noch,oder verlässt du dich auch auf Andere,ohne vernünftig mitreden zu können.Na klar ist eine Menge Vereinsspezifisch geregelt,auch durch Regionalverbände,wo wir als Aussenstehende keinen Einblick haben,aber da ist jeder Gartenfreund selbst der Mann in seinen eigenen Interesse,er kann ja mal selbst in die Situation geraten.Das beste Beispiel haben wir gerade.7 Jahre Mitglied im Verein,sich um nichts gekümmert,braunen Bauch bekommen,und dann sollen Außenstehende, die keinen Einblick haben,helfen die Karre aus den Dreck zu ziehen
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Burchard am 09. Oktober 2011, 20:53:14
Hallo Pirol,

nochmal deine Aussage:
"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"


Kannst Du diese Aussage durch konkrete Angeben von Gesetzten - die es ja geben soll - belegen? Wenn nicht bezieht sich Deien Aussage nur auf deinen speziellen Verein - hilft also dem Fragesteller nicht unbedingt weiter. Mitgleiderbeschlüsse mit Gesetzten gleichzusetzen ist eher vermessen. Ich weis wie das  bei uns im Verein / Stadtverband / Landesverband geregelt ist. Nur sind diese Regelungen nicht Bundesweit übertragbar.
Nur so als Beispiel: bei uns im Verein sind die Laben am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen - Wasseranschlüsse sind in den Lauben erlaubt. Diese Regelung gilt nur für unseren Verein! Was nützt also jemanden die Aussage "Wasserzu- und abflüsse sind in den Lauben erlaubt"? - Nichts denn das gilt nicht generell und nicht für alle und jeden!

Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 09. Oktober 2011, 22:24:13
Hallo Pirol,

Deine Antwort auf meine Frage ist viel versprechend und gleichzeitig sagt sie nichts aus. In Deinem Beitrag

Zitat von: Pirol am 08. Oktober 2011, 21:41:45
Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach.

sprichtst Du Gesetze an die das Problem betreffen und nun möchte auch  der Fragessteller diese Gesetze finden,soll er deswegen erst alle Gesetze kaufen?. Es wäre besser wenn Du hier genau auf die Gesetzesstellen verweißt, den somit spart der Fragesteller sich Geld und Zeit.Für deine Rechtsammlung hast Du Jahre gebraucht.
Desweiteren weichtst Du einer konkreten Beantwortung der Fragen von Burchard und mir aus und redest um den heißen Brei statt unsere Fragen konkret zubeantworten.
Noch ein Hinweis. Es gibt Kleingärtner die haben nicht so ein Interesse wie Du für das Vereinsleben und sind aber da wenn der Verein Sie braucht.Also ziehe  keine falschen Schlüsse aus manchen Fragenstellern hier´, es wäre fatal Sie als inaktive Vereinsmitglieder hinzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter, Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 10. Oktober 2011, 20:29:10
Erst mal Burchard,Hallo alter Junge .Ich glaube nein ich merke du hast Angst vor Meiner Frage,wo hast du deine Unterlagen,die du bei deinen Vereinseintritt ausgehändigt bekommen hast.Verloddert???????,oder?????Ich habe doch deine Fragen beantwortet.Noch mal-zum kapieren Es gibt Bundesweite Gesetze,dazu gehört Kleingartengesetz/Eingetragene Vereine,im geringen Maße auch Vereinsrecht,Dann gibt es Landesrecht,Beispiel Fischereirecht,das gilt Bundeslandweit,wir haben 16 Bundesländer also 16 Fischereirechte in der BRD und 16 Fischereiordnungen,die noch Landesspeziefisch unterteilt werden können in Binnenfischerei/Seefischerei,dann kommen Vereinsrechte/ Satzungen/ Vereinsspeziefische Festlegungen Wie Seestrassen fischordnung/ Küstenfischerei recht/ hochseefischereirecht,Und genauso sieht es im KLEINGARTENWESEN AUS.Bundesrecht-Landesrecht-Kreisrecht-Vereinsrecht Vereinssatzung/Festlegungen nach Satzungen.Aber in der Endkonsequenz muß sich jeder selbst Gesetzeskundig machen auch ein Kleingärter.Unwissenheit schützt nicht vor Stafe,selbst ist der Mann.Wenn ich in NRW angeln will muß ich mich Gesesetzeskundig machen,sonst werde ich zur Rechenschaft gezogen.Ich habe nun mal das Fischereirecht genommen, weil es neben Kleingärtner  eins meiner Spezialhobbis ist und ich selbst Jahrzehnte lang Fischereiaufseher war und dadurch auch häufig mit der Staatsanwaltschaft und Gericht zu tun hatte,zurückgreifend bis in die DDR zeit.Aber da war es auch nicht anders,außer den politischen Richtvorgaben vom Staat und Partei verordnet.Deine Wasserleitung!!Antwort garnichts: das ist eindeutig eine Vereinsfestlegung,das kann im Nachbarverein der 100 m wegliegt schon wieder ganz anders aussehen.Bei euch ist es eine Kombination Brauchzwasser/ Trinkwasser.Gibt es eine Aufteilung zur Für die Bezahlung.Oder habt ihr einen Vereinbarten Festpreis.Trinkwasser ist teurer,Brauchwasser ist weit aus billiger,das ist so eine Vereinsspezifik,die bei euch im Verein festgelegt ist,müßte in euren Vereinsunterlagen drin stehen,kann ich so auch keine Aussage treffen,weil da noch andere Faktoren eine Rolle Spielen,wie Stadtsatzung/wasserverbandsszung/ Abwasser satzung und noch einige Etc.Das sind die Dinge,wo ebend jeder selbst sich schlau machen muss,endsprechend der Landesgesetze/Kreissatzungen Etc und Vereinssatzungen.Bei Bundesrecht sieht das schon ein bischen leichter aus,da kann man schon schreiben, siehe Gesetz sowieso §§ sowieso,müßte ich in der Endkonsequens auch nachsehen. Aber warum soll ich Bequemlichkeit unterstützen. Peter wir sind keine Ammen,die jammernden Kindern die Brust geben,Peter ich kann nur Richtungshinweise geben mehr nicht.Damit weiche ich nicht aus oder gh wie du so schön ausdückst wie die Katze um den heißen Brei.Wenn ihr was wissen wollt OK.Hier im Forum kann man nur Richtungshinweise geben auch ich bin Kein Professor Allwissen.ZB,In der Superillu Nr. 40/2011stehen 3 Kommentare über Kleingarten drinn,Habe ich beim lesen entdeckt,Wäre von meiner Sicht Wahnsinn,alle im PC zu schreiben,Ihr sitzt am PC ruft die Seite auf,lest selbst,ich stärke nicht eure Faulheit,oder kauft euch eine Zeitschrift Lesen bildet ist eine gute Investion jede Woche Donnerstag für 1,20 EURO mit jeden Monat eine CD 1,60 EURO alte Kinderfilme,nun verlangt nicht noch das ich euch die Filme auf dem PC vorspiele!!!!!!!!Ha Ha Ha Ha Hi Hi Hi .Ach so Burchhard wo wohnst du auch im Land Brandenburg???? deine Frage kam so bei mir an,in Löwenberg/Gransee habe ich auch schon mal sowas gehört.Klic doch mal Kleingartenverein Gransee an oder Löwenberg Gru ß Dieter
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 11. Oktober 2011, 03:35:14
Hallo Petr Pan,weiter zu dir;die meißten Fragen habe ich ja schon bei Burchard beantwortet,1 mal habe ich eure Fragen konkret beantwortet,in dem ich die gesetzlichen Grundlagen im Kleingartenbereich benannt habe,angefangen vom Kleingartengesetz bis zu den Vereinsfestlegungen in der M-V.2.) Gesetze kaufen ,ihr sitzt doch jeden Tag am PC??? Oder??Das sind 2-3 Tasten drücken  und ihr seht das endsprechende Gesetz im PC 3.Punkt ich stell hier keinen als inaktiv hin ,das ist deine Interpretation,ja es gibt eine Menge Gärtner ,die nicht so ein Interesse haben wie ich,denen helfe ich gerne,aber sie müssen ihre Frage ehrlich stellen,was sie wollen,vielleicht noch wo sie ungefähr wohnen,denn nur dann kann man Bundesland speziefisch darauf eingehen.es gibt dann noch Gartenfreude wie dich,die bekommen die Frage mund gerecht serviert beantwortet,suchen aber das berühmte Haar in der Suppe um wieder zu stänker,das sind Menschen ohne Intellekt,und sehr einsahme Möchte gern im Vordergrund stehen,jetzt zufrieden,Alles beantwortet?????.siehe mal die letzten Sätze bei Burchhard das meine ich mit Länder speziefisch.Aber in der Endkonsequenz steht   jeder für sich alleine da,und muss seine eingebrockte Suppe auslöffen auch du!!!!Und ohne ein gewisses Grundwissen was er nur durch Selbststudium erlangt hat er keine Chanse,da heißt es, teurer Rechtsanwald oder Peng Abschuß
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Burchard am 11. Oktober 2011, 08:27:17
Hallo Priol,

warum sollte ich Angst vor deier Frage haben - hast doch eh keine gestellt.

Aber zur Beruhigung ICH haben meien Unterlagen noch!

Du hast zwar viel geschrieben aber deine Behauptung:

"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"


hast Du immer noch nicht belegen können - wirst Du auch nicht  - egal für welches Bundesland -   also ist diese Behauptung schlicht gelogen!





Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 11. Oktober 2011, 15:05:04
Burchard,Bist du so begriffsstutzig,oder suchst du auch nur ein Haar in der Suppe wie Peter Pan.Na dann los,aber ich habe Geduld ausser auf die gesetzliche habe ich auch auf  die inoffieziellen hingewiesen wie:Vereinssatzung/ Vereinsfestlegungen/auf Rahmengartenordnung/auf Festlegungen in M-V,wo es warscheinlich zig Tausende gibt,die  mich nicht interessieren,außer von den Vereinen wo ich drin bin.In unseren Vereinsfestlegungen steht drin,das nach mehrmahligen gütlichen Aussprachen ,eine Abmahnung erfolgen kann,Was steht bei euch drin?? du hast ja deine Unterlagen noch, wie du schreibst,oder ??.Bei uns werden in der Regel erst mal 2 Aussprachen angesetzt,bevor der Hammer angesetzt wird,kommt auf die Einsicht des Gartenfreundes an.Bei groben Verstößen ,die gravierend Vereinsgefährdet, sind kommt der Hammer gleich,weiterer Hinweis,Lese bitte BGB § 32 Beschlußfassung durch  Vereinsmitglieder bis §§ 40,ich brauch nur logisch denken und nicht lügen ,wie du es sehen möchtest,oder siehe in eingetragene VEREINEVereinssatzung151/ punkt 15 Vereinsvorschriften außerhalb der Vereinssatzung,oderdarstellung des Vereinsrecht,röm 7 die Vereinsmitglieder 368/ Vereinsstrafen,Ach weist du ich habe jetzt die Nase voll,außerdem reicht es aus,um deiner Bequemlichkeit auf die Sprünge zu Helfen,Kannst du dir ja im Internet alles selbst anklicken,es sei ich habe mit meiner Feststellung recht,das berümte Haar in der Suppe.Hoffendlich hat der Moderator diesen Dialog mitverfolgt und trifft nicht wieder  eine Endscheidung,wie in einigen anderen Themen. Ich gehe jetzt Sturm der Libe sehen um zu  endspannen Tschüss Dieter
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Burchard am 11. Oktober 2011, 15:21:14
Hallo Pirol,

ich bin nicht "Begriffstuzig" ich suchte auch keine Haare  ich wollte lediglich das bundesweite Gesetz kennenleren welches die Gartenbegehung regelt! Ich bin auch nicht bequem nur wenn man mir mit Gesetzen kommt sollte man diese auch nennen können.

Jetzt verweist Du auf eure eigene Vereinssatzung - schön das ist für euch geregelt - hilft aber dem Fragesteller nicht, da er ja nicht in eurem Verein ist.

Wir halten also fest "es gibt kein Gesetzt welches sich mit Gartengehungen befasst" Es gibt nur vereinsinterne Regelungen!

Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 11. Oktober 2011, 16:32:32
Hör auf Burchhard Du bist mehr wie Begriffsstutzig,ich habe eindeutig darauf Hingewiesn wie es Bundesweit geregelt wird und wie es gemacht werden kann!!!!!!!!!,in der bundesweiten Regelung,wenn du sowas nicht umsetzen kannst,kann ich dir auch nicht weiter helfen.Ich glaube du willst nur das Haar in der Suppe,du findest aber wegen eines ganzen Felles, was ich dir vorgesetzt habe an gesetzlichen Möglichkeiten, das eigene Haar nicht mehr ,was du selber in die Suppe reingeworfen hast
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 11. Oktober 2011, 17:07:10
Hallo Pirol,

ich suche nicht das Haar in der Suppe bei Deinen Beiträgen, sondern was mich bei einigen Beiträgen bei Dir aufgefallen ist, Du verweißt auf Gesetzestellen die in Wirklichkeit aus deiner Satzung oder sonst woher stammen. Dies hilft uns und erstrecht nicht dem Fragesteller.
Wenn du auf sowas verweist schreib doch auch gleich  das es so bei Dir im Verein gehandhabt wird. So entstehen keine Anfragen und der Fragesteller und wir wissen woran wir ist.
Aber so entsteht der Eindruck es gibt Gesetze zur Problembehebung der Fragesteller und wollen dann von Dir genau Wisssen wo dies steht.
So entstehen solche Situation wie wir es jetzt haben bei diesen Thema und Du uns nicht sagen kannst wo dies im Gesetz steht. Das ist doch wohl Tatsache.
Da Du uns nicht die Gesetzesstelle sagen kannst und ich auch im Internet hierzu nichts gefunden habe, steht für mich fest das dieser Hinweis auf Gartenbegehungen nur auf Dich zutrifft und nicht für uns und daher weiterhin BGB zählt wo eine solche Regelung nicht enthalten ist.Wie das die Leser des Forum und der Fragesteller aufnimmt, dass so jeder für sich entscheiden.Es macht nur kein guten Eindruck wenn man bei Nachfragen zu deinen Beiträgen als begriffstutzig oder als stänker hingestellt wird.
Es wäre schön wenn Du mal darüber nachdenkst,bevor Du andere Fragen von Fragesteller beantwortest.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Anuk am 11. Oktober 2011, 19:25:29
!!!  Hurra - Hurra  !!!
Ich habe die angesprochene Passage nach längerer und intensiver Suche im Internet endlich - aber leider nur an einer einzigen Stelle - gefunden:   

            Forum Gartenfreunde  -  Autor: Pirol     (Ironie aus!)

Es ist eigentlich mehr als traurig, wenn "aktive" Teilnehmer an Foren als Hilfe für Fragesteller und Interessierte nur mit allgemeinen, nicht belegten Antworten diese Forum sinnlos aufbauschen.

Anuk
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 11. Oktober 2011, 21:10:20
Anuk:Welche Passage meinst du???????? e sind viele angsprochen worden????????????
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Anuk am 11. Oktober 2011, 21:40:37
Hallo Pirol,
ich meine diese hier:

"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach."

Hierzu schon in 4 Beiträgen nach der Quelle gefragt worden.


Du scheinst Beiträge, auf die Du antwortest, nicht vollständig zu lesen?
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 11. Oktober 2011, 22:39:14
Danke Anuk:  Du hast nicht alles gelesen ,lese doch erstmal alles in Ruhe durch,Dann wirst du Feststellen ,das ich auf Bundesrechte hingewiesen habe,die Bundesweit gelten,dann auf landesrechte,die Bundesland speziefisch alles regeln dann auf Rahmenverträge/ Vereinssatzungen,Vereinsfestlegungen USW auf deren Grundlage landesrechtliche Festlegungen und Endscheidungen getroffen werden ,So wie Vereinssatzungen USW Wir haben 16 Bundesländer Davon ist für mich nur  Brandenburg interessant,Wo ich wohne,Die anderen sind mir schnuppe,da müßt ihr schon selbst nachschauen.denn ihr wohnt ja dort und wollt was wissen,was nutzt dir eine Rechts auskunft aus dem Land Brandenburg,wenn du dort nicht wohnst,genauso umgehdreht.Beispiel was ich slbst schon hatte Angeln.Mein Fischereischen A gild Bundesweit Wenn ich aber in einem anderen Bundesland angeln will ,muss ich mich nach dem jeweiligen Landesrecht schlau machen,denn Fischereirecht ist Landes recht,Es gild zwar der Fischereischein aber nicht mein Angelschein zum Angeln,Das ist dann Schwarzangeln und stafbar.So ungefähr sieht es auch im Kleingartenrecht aus,Ich benutze mal wieder einen scon Vom Moderator kritisierten Ausspruch ,Noch Idiotensicherer geht es nicht,und wenn ihr alle beleidiegt seit
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Anuk am 11. Oktober 2011, 23:18:41
Hallo Pirol,

In Deinem Beitrag vom 08. Oktober 2011, 21:41:45 schreibst Du

       "... sehe bitte mal selbst im Gesetz nach."

Somit muss ich davon ausgehen, dass es sich nicht um Landesregelungen o.ä. geht, sondern um Gesetze.

Ist es so verkehrt, in einem Forum einen Beitragsschreiber, der mit besonderen Kenntnisse prahlt, nach konkreten Herkünften seiner im Beitrag "fundierten" Aussagen nachzufragen? Wenn man seine Kenntnisse hier nicht weitergeben möchte, sollte man doch lieber ganz auf seinen Beitrag verzichten.

Allgemeines Blablabla und reine Redundanz bringen hier Keinen weiter.

Anuk
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 12. Oktober 2011, 09:10:32
Hallo Anuk:Wenn du schon keine Ahnung hast von Gesetzes-Rangfolge und  Wertigkeit,lerne doch erst mal den Unterschied zwischen Bundesrecht und Landesrecht oder Gesetzesfolge,bzw Kreisatzungsfolge und nenne nicht rechtlich relevante und nachweisbare Fakten und Beiträge Blah Blah,Das zeugt nicht gerade von einem guten Intellekt und Niveau.Ich prahle nicht,Ich habe sie.Ich bin kein Supergehirn.der ein unfehlbares Wissen hat,aber was ich weis habe ich mir in vielen Std. Selbststudien angelesen /angenommen und erarbeitet.Aber nur weil ich nicht zu bequem war,mal in Bücher reinzuschauen/Zeitschriften /Fachliteratur etc.So gibt es auch viele Sachen,wo ich selbst nachschauen muß,die nicht zum Standartwissen gehören,wie 16 unterschiedliche Landesrechte/Gesetze.Deswegen auch meine Frage an Burchard, in welchen Bundesland er wohnt.Er hat leider keine Antwort gegeben.Ich hätte dann eventuell versucht sein Landesrecht/Gesetz in Richtung seiner gestellten Frage zu beschaffen und ihm eine relevante Antwort gegeben.Statt dessen tauchst du auf,und versuchst mit Dreck zu werfen.So heißt es ZB.nicht Redundanz sondern Resonanz,in Deutsch natürlich,ich weis nicht, was du für eine Sprache sprichst,wo ich erst definieren muß, was du meinst :-[ :'( :o :( Ich versuche es mal auf eure Art mit Smilys,vielleicht verstehst du es dann besser.Ich bin gerne bereit zu helfen,wenn ihr eine Frage habt,aber dann müsst ihr auch bereit sein, solche Hintergrundfragen zu beantworten,wie nach dem Land wo ihr wohnt und nicht gleich als BlA-BLA zu bezeichnen.Ich hab die Nase voll, mich mit soviel Niveaulosigkeit zu beschäftigen.Also was willst du wissen???,stell deine fachlich fundierte Frage,wenn es ein Gebiet ist was ich kenne versuche ich dir eine korrekte Antwort zu geben,bzw zu suchen,ansonsten lass es in Zukunft mit deinen niveaulosen Beitägen.!!!
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 12. Oktober 2011, 12:22:11
Hallo Peter Pan:! Das gleiche was ich Anuk mitgeteilt habe gild auch für dich,versuche erstmal den Unterschied und Rangfolge und somit Endscheidungs rechtliche Folgen von Bundesrecht/Landesrecht/ landkreisrechte/ Stadtrechte/ Gemeinderechte/ Vereinsrechte/ Mitglederrechte und Pflichten zu unterscheiden und zu definieren/zu unterscheiden,dann können wir uns weiter unterhalten.Das ist bei einer vernünftigen Diskussion nun die Grundlage und reines Allgemeinwissen.Dann werden wir auch einen gemeinsamen Dialog finden.Anuk nochmal das Gleiche gild auch für dich und Artgenossen! Dieter
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Joey am 12. Oktober 2011, 13:34:38
Hmm, was ich so feststellen kann:
Pirol hat auf die verschiedenen Nachfragen nach seiner Gesetzesquelle kein Gesetz genannt. Dies begründet mit dem Hinweis, daß dies kein Bundesrecht, sondern Landesrecht sei und er daher nicht weiß auf welches Bundesland sich sozusagen die Frage bezieht. Das ist in der ersten Betrachtung nachvollziehbar.

In diesem Sinne, lieber Pirol:
Nenne uns bitte das entsprechende Gesetz und den Paragrafen der die Begehung regelt, so wie es in Deinem Bundesland gilt. Oder noch genauer: wo ist geregelt, wer in welcher Form DEINEN Garten begehen darf.

Uns ist bewußt, daß sich dann Dein Einzelfall nicht unbedingt übetragen läßt, aber die Frage der verschiedenen Forenteilnehmer wäre dann beantwortet.

Anuk: nicht irritieren lassen. Der Gebrauch von Fremdworten in Deinem Beitrag ist korrekt. Da hat Pirol wohl mit Redundanz und Resonanz etwas mißverstanden. Kann ja im Eifer des Gefechtes vorkommen...

Ciao
Joey
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Hans am 12. Oktober 2011, 17:46:48
Hallo,

langsam reicht´s mir, was ich da so über die Gültigkeit oder Zulässigkeit von Gartenbegehungen lesen muss. Gartenbegehungen gehören zu den Pflichten und Aufgaben der Vorstände. Sie bedürfen nicht der vorherigen Information der Mitglieder.
Nur für den Fall, dass die Pachtfläche betreten werden soll, ist eine rechtzeitige Information der Mitglieder erforderlich.
Das ist alles - und was da einer der Diskutanten schreibt, ist (wie so häufig) Schwachsinn.
Woher ich diese Kenntnisse habe?
Aus meiner 40 - jährigen Tätigkeit als 2. und 1. Vorsitzender, die ich vor 2 Jahren leider aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste.
Das musste mal raus !
Nichts für ungut und Grüße von

Hans

Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 12. Oktober 2011, 18:17:24
Da fühlt sich wohl einer gekränkt,weil man seine Rechtschreibungslücke und Allgemeinlücke korrigiert hat und hat sich bei dem großen Onkel Joey beschwert und ausgeweint.Joey,endschuldige bitte meinen Sarkasmus,auch Anuk Endschuldigung,ich wollte dir nicht zu nahe treten,oder dich in irgend einer Form beleidigen. Joey, von meiner Sicht gibt es auch kein Bundesrecht in der Art,wo speziefisch auf solche Probleme, wie das diskutierte im Kleingartengesetz hinweisst,Da muss ich mich auch erst schlau machen.Und ich verwies damit immer wieder auf jedes Einzelne Landesgesetz/satzungen/verfügungen usw,die auf dem Landesrecht bestehen,  hin.Die kenne ich wirklich nicht von allen 16 Ländern.deswegen ja auch meine Rückfrage in welchen Bundesland er wohnt,dann hätte ich eventueell helfen können, eine Konkrete Antwort zu finden.Ist doch heutzutage im Internet kein Problem mehr!!schämen sich die Diskussionspartner ihres Bundeslandes,oder haben sie was zu verbergen??,Ich nicht!!!deswegen nenne ich mein Bundesland auch offen und ehrlich.Im Gegenteil ,ich bin stolz darauf,in so einem Bundesland wie Brandenburg zu leben und groß geworden zu sein.Joey bei uns greifen folgende Faktoren ineinander,es gibt noch einige Festlegungen im unseren Verein ,die gehen bis In die DDR Zeit zurück,ist nicht verboten,Soweit ich das nachgesehen habe,auch die Festlegungen mit erzieherischer Wirkung,aber alle nach dem Grundgesetz/Bundesgesetzen /Landesgesetzen/Festlegungen/Satzungsrechten USW der BRD überarbeitet,sodaß es rechtlich nichts zu beanstanden ist.So kann ich Zwar im Grundgesetz,in Bundesgesetzen und dazu  rechtlichen Kommentaren nachsehen,aber nicht in alle 16 Landesrechte mit ausführenden Beschlüssen,Rechten in Satzungsfragen,Vereinsfragen etc etc.Dann wäre ich ein Superhirn und könnte mit 71 Jahren Milliardär werden,mit sollch einem Wissen.Deswegen immer wieder der Hinweis, es soll jeder in seinen Landesspeziefischen gesetzlichen Richtlinien nachsehen.Wie ich schon sagte Es gibt 16 Länder mit abertausenden Festlegungen/Richtlinien/Endscheidungshilfen,usw auch im Kleingartenbereich ist das nun leider so,da muß schon jeder selber ran an die Bulletten und sehen ob sie geniesbar sind oder stinken.Auch Anuk,Peter Pan,Burchard oder der Kaiser von China,dann bin auch ich überfragt! Jeder Verein kann unter zu hilfenahme Von BGB,Klgages,Satzungsrecht seine eigene Satzung festlegen und was dadrin steht,Wird ja bei der M-V von den Vereinsmitgliedern sowieso bestätigt oder abgelehnt.Siehe meinen Beitrag an Burchard vom 11 .10 2011 15.05 Uhr,Hinweise auf und in im Buch Eingetragene Vereine.Du siehst ,deine Vorderungen sind schon vor Anuks dazukommen erfüllt worden.! Mit herzlichen Dank und Gruß Dieter der Pirol
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 12. Oktober 2011, 18:56:11
Hans :das siehst du so Und ich auch ,aber wie du erkennen Kannst, Leute wie der Urheber und einige Andere nicht.Die fühlen sich ungerecht behandelt.Auf sollche Zeitgenossen Verzichte ich im allgemeinen Gerne.
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 12. Oktober 2011, 21:55:06
Joey: Du hast dem Anuk so loyal bei dem Wort Redundanz beigestanden,ich habe deine Loyalität verstanden,aber mach es doch bitte auch den anderen Teilnehmern Klar, warum du einem Greinenden Honig um den Mund schmierst. Ich bin einige Lexiken,Duden Fremdwörterlexiken durchgegangen,0 Ergebnis ich habe kein Wort der Art Gefunden,Das ist auch nicht Sinn eines Forums ,denn es gibt viele Forenteinehmer der Art Anuk,was machst wenn mehr von der Sorte kommen????? der Pirol.
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Anuk am 13. Oktober 2011, 00:20:45
Hallo Pirol - schade dass Du anscheinend kein Internet zur Verfügung hast.
Andernfalls könntest Du Dich bei Google, Wikipeda oder Duden kundig (zu deutsch: schlau) machen wenn Dir ein Begriff nicht verständlich ist.

Mit Blablabla meine ich übrigens nicht Deine sachlichen Passagen, sondern die sinnlosen, nichtssagenden und vielfach beleidigen unsachlichen Äußerungen.


Übrigens zum Thema:
Im Beitrag von Hans ist sicher alles Wesentliche enthalten.
Begehungen benötigen nicht unbedingt einen Zugang zum Garten, denn vom Gartentor aus sieht man ja schon das Meiste. Was in den jeweiligen Gärten nicht in Ordnung ist, das wissen die an der Begehung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ohnehin meist schon vorher - oder?

Anuk
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 13. Oktober 2011, 07:09:51
Das ich Internet habe,Siehst du ja alleine,das ich das und einschlägige Fachliteratur,wie Fremdwörterlexiko benutzt habe, kannst du beruhigt verbuchen.Ich bin nicht zu bequem sowas zu benutzen.Ergebnis überall 0000000. Da du ja nun wieder alleine angefangen hast und der Urheber bist,übersetze mir das von dir benutzte Wort und schreibe wo es steht?!?in den von dir aufgezählten Medien Nicht .Lese dir bitte meine Ausführungen an Joey durch und versuche wenigstens einen Kleinen Teil in dein Wissen umzusetzen,denn beleidigend,anmaßend und unsachlich wirst und bist du im Augenblick und nicht ich Ich bin im Gegenteil zu dir nicht beleidigt und greine mich beim Admindestrator aus sondern versuche es alleine zu klären,auch wenn mal jemand Arschl....... zumir sagt,diese Blöße gebe ich mir nicht.Nun höre auf zu Greinen,heißt übersetzt ungefähr wie rumjammern/weinen laut Duden /Lexikon und ist in Deutschland ein Landestypischer Ausdruck und werd wieder sachlich,wenn du eine fachlich orientierte Frage hast ,stelle sie und ich versuche sie zu beantworten aber nicht auf deinem Niveau.Sei gegrüßt und auf gute Zusammenarbeit. Dieter
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Joey am 13. Oktober 2011, 08:45:00
Moin,

nur mal so am Rande bemerkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Redundanz

Ciao
Joey
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: gino am 13. Oktober 2011, 10:01:25
Speziell für PIROL
Längere Zeit hab ich mich zurückgehalten, weil es mir zu  ... ist, was du hier verzapfst.
Am Schlimmsten finde ich deine Hinweise an andere, ihre Rechtschreibung zu überprüfen bzw. sich dahingehend zu belesen.Siehst du den Balken im eigenen Auge (sprich deine grammatikalischen bzw.orthographischen Fehler)nicht oder hast du auch dafür deine eigenen Gesetze??
Und damit du besser schlafen kannst:ich bin eine Frau - wie schon von dir festgestellt--Strickliesel  :-*
gino
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 13. Oktober 2011, 10:29:48
Joey : Danke für die Information,leider habe ich in der in der  Kürze abgerufenen Informationsbereich dieses Wort nicht gefunden,du selbst warscheinlich auch erst nach längeren Suchen,Nochmals Endschuldigung der Pirol
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 13. Oktober 2011, 10:49:27
Gino:!:! ::) ;D Frau Strickliesel!!Halt dich bitte raus,denn wenn du meine Poster richtig gelesen hast,habe ich mich nie als unfehlbar hingestellt,also was soll das ?????? Lerne erstmal sebst aufrichtig zu sein.Ich für meine Person werde in Zukunft bei sollchen ausgleitenden Themen versuchen,nur zum direkt dazugehörigen fachlichen antworten,weitere ins Erläuterngsbereich abgleitende nicht mehr,denn das ist sinnlos bei Disussionsteilnehmern die nicht mal das primitievste Allgemeinwissen haben und Gesetzesfolge/Rechtsfolge in der Rang Liste auseinander halten können.Das ist vergebliche Liebesmüh und Perlen vor die SSS---!! geworfen
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Hans am 13. Oktober 2011, 15:57:42
Lieber Pirol,

merkst Du noch immer nicht, dass wir auf Deine Perlen gerne verzichten ?????

Hans
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 13. Oktober 2011, 18:31:39
Könnt ihr doch gar nicht,die sehen so verlockend aus,ihr seid bloß zu feige, zuzugeben das ihr euch im Geheimen schon bedient habt,denn sonnst würdest d nicht nach mehr verlangen,wie man aus deinem Beitrag merkt.Schreib doch mal wo do wohnst,dann schreib ich dir warum du so reagierst.Aber ehrlich!!!
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 14. Oktober 2011, 13:52:39
Hallo:Hier ist nochmal der Pirol
An alle Teilnehmer,welche schon mal mitdiskutiert haben;mitdiskutieren oder mitdiskutieren wollen,wenn ihr von mir eine und konkrete, detaillierte,und definirbare Antwort verlangt,dann müsst ihr es euch gefallen lassen ,das eine informatorische  Gegenfrage kommt,die ihr beantworten solltet,wie zb.die Frage nach euren Wohnort,Land usw.Wenn ihr dazu zu feige seid,egal aus welchen Grund ,dann lasst bitte das mit-diskutieren, dann habt ihr keine Absicht ehrlich zu sein und seid auf Krawall aus,wie sich bis jetzt immer wieder gezeigt hat.Ehrliche Menschen haben nichts zu verbergen.
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Peter, Pan am 14. Oktober 2011, 20:47:06
Hallo Pirol,

was Du da schreibst ist ja schön und gut ist aber nicht die Lösung von der Thematik in diesen Forum, da Du selber nicht auf Fragen von anderen Forumsteilnehmer ehrlich reagierst. Es sollen alle Fragesteller sich Deinen Normen unterordnen mit welchen Recht! Dieses Recht zum Aufstellen solcher Normen hat nur Joey und nicht Du und außerdem hältst Du dich selber nicht an diese Normen.
Mit solchen Verhalten wie Du es jetzt hier an den Tag legst bist Du hier falsch und nicht die Fragesteller.
Ich hoffe das die Fragesteller und auch die Forumsteilnehmer sich Ihre eigene Meinung zu diesen Beitrag bilden und ihre konzequenzen daraus ziehen und deinen Beiträge für die Zukunft keine  Beachtungen mehr schenken, den keiner der Forumsteilner war so vermessen wie Du hier und legt seine eigenen Normen hier fest.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Hardy am 14. Oktober 2011, 21:07:49
Hallo,
die Frage von Wildkraut am 27.9.2011 ist meiner Meinung nach beantwortet und die Hinweise mehrerer User wie das der Vorstand machen sollte, finde ich ok.

Jedoch ist das Thema inzwischen abgedriftet.
Denn: Über mehrere Seiten hauen sich einige User ihre persönlichen Sichtweisen um die Ohren, die mit dem Ursprungsthema rein garnichts mehr zu tun haben.
Denn: Schon am Bemühen beim Schreiben nicht persönlich zu werden, fällt sichtbar manchem User sehr schwer.
Und: Höflicher Umgang und der Respekt des Standpunktes eines anderen Users gehen so verloren.

Ich bitte den Admin den Thread zu schließen.

Hardy aus DD/Schriftführer eines Gartenvereins
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Pirol am 15. Oktober 2011, 06:48:02
Peter Pan:Welchen Normen,ich habe keine Normen aufgestellt,das ist dein  Interpretation,Aber sowas gehört zum primitievsten Anstand,wenn ich eine Vernünftige Antwort haben möchte .Das ich dein Bundesland  weißt du ja schon,mittlerweile hat mir auch jemand deine Anschrift migeteilt.Aber keine Angst aus Datenschutzrechtlichen Gründen ist sie bei mir sicher,Für mich ist das Thema abgeschlossen. Der Pirol Genauso sieht es bei Hans aus!!!
Titel: Re:Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung
Beitrag von: Joey am 23. Oktober 2011, 13:04:24
Gratulation, liebe Freunde.

Ich habe soeben eine Unzahl von Beiträgen gelöscht und werde gleich diesen Thread schließen. Das sind Dinge, die man als Moderator echt gern macht. Auch und gerade am Wochenende.

Wenn Ihr Euch gegenseitig beleidigen wollt, tut das bitte woanders.

Und nochmall für ALLE:
Es gibt eindeutig Leute, die schneller über die Stränge des Guten Geschmacks schlagen als andere, aber gegenseitig Provokationen haben immer mehrere Beteiligte. Aber wie es halt auch im Fußball ist, wenn man provoziert wird, erlaubt das kein Revanchefoul!

Pirol: Gelbe Karte!

Und nochwas (auch wenn ich kein Fußballfan oder ausgewiesener Kenner bin):
Keine Diskussion mit dem Schieri, bitte.

Ciao
Joey