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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: DeutscherR am 29. November 2011, 08:11:44

Titel: Totholzhecke und Kompost jetzt häckseln
Beitrag von: DeutscherR am 29. November 2011, 08:11:44
Ich habe eine ganz eilige Frage: Unser Vorstand hat - trotz meines Vetos als Fachberaterin - beschlossen, unseren Gemeinschaftskompost sowie die Totholzhecke zum zweiten mal in diesem Jahr zu häckseln. Meiner Meinung nach widerspricht dies der Gartenordnung und (wie mir NaBu bestätigte) auch dem Bundesnaturschutzgesetz § 44 (2) - Schutz wildlebender Tiere. Ein Landschaftsgärtner wird beides im Dezember häckseln. Warum darf ein Vorstand im Kleingartenverein sich über Bundesgesetze hinwegsetzen? Der Bezirksverband unternimmt auch nichts. Habe ich noch eine Chance etwas dagegen zu unternehmen (seit Jahren kümmere ich mich um Igelbabys, die den Winter nicht überleben würden, und diese werden spätestens (!) im Frühjahr in der Gartenanlage ausgesetzt.
Titel: Re:Totholzhecke und Kompost jetzt häckseln
Beitrag von: Hardy am 29. November 2011, 13:03:31
Hallo,
ich bin da kein "Profi" als Gartenfreund, würde das aber z.Zt. auch nicht machen. Deshalb habe ich einfach nach "Igel gegoogelt":
Quelle:...tierzeit

Der heimische Igel ist ab jetzt in Gärten und Wäldern besonders aktiv. Die Tiere suchen Nahrung für den nötigen Winterspeck und einen geeigneten Unterschlupf für den Winterschlaf.

Gesunde, kräftige Igel überleben den Winter in der freien Natur ohne Probleme. Deshalb rät die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN, Igel nicht aus falsch verstandener Fürsorge aufzunehmen.

Der Igel ist ein streng geschütztes Wildtier und gehört nur in menschliche Obhut, wenn er krank, verletzt oder offensichtlich geschwächt ist.

Von Mitte November bis März begeben sich Igel in den Winterschlaf. Dabei werden die Körperfunktionen auf ein Minimum herabgesetzt. Mit Hilfe ihrer angefressenen Energiereserven können die Tiere bis zu einem halben Jahr ohne Futter auskommen.

Eine sehr gute Überlebenschance haben Igel, die vor dem Winterschlaf 500 Gramm oder mehr wiegen.

Auch hier gibt es Ausnahmefälle wie schwache, verletzte, kranke oder elternlose Igel, die zum Überleben Unterstützung brauchen. Schwache Tiere müssen dazu nicht aus ihrem natürlichen Umfeld gerissen werden.

"Erste Hilfe ist auch vor Ort möglich. Wir empfehlen die Einrichtung einer Futterstelle in geschützter Lage, außerdem sollten Laub-, Reisig- oder Komposthaufen im Garten belassen werden. Sie bieten den Igeln Schutz vor Wind und Wetter.

Zum Füttern eignet sich beispielsweise Igeltrockenfutter aus dem Fachhandel, gemischt mit Katzendosenfutter", sagt Martina Schnell, Referentin für Heimtiere bei VIER PFOTEN.

Jeder, der in Absprache mit dem Tierarzt einen verletzten oder schwachen Igel in seine Obhut nimmt, muss wissen, dass die Aufzucht und Pflege von jungen Igeln viel Sachverstand erfordert und zeitraubend ist. Kleine Igel nehmen fünf bis zehn Mahlzeiten täglich zu sich und brauchen einen genauen Fütterungsrhythmus.

Ist das Tier vor der Frostperiode wieder gesund, sollte es sofort in die freie Natur entlassen werden. VIER PFOTEN empfiehlt, vermeintlich verlassene Jungtiere zunächst genau zu beobachten, ehe man die Kleinen in Obhut nimmt.

Denn Muttertiere lassen den Wurf auf der Suche nach Nahrung immer wieder für mehrere Stunden allein. Die wenigsten Jungigel werden tatsächlich verlassen.

Welche Igel man aufnehmen sollte und wie man ihnen über den Winter hilft, können Sie nachlesen im "VIER PFOTEN Igel-Ratgeber" unter www.vier-pfoten.de

Deshalb würde ich, da der Vorstand seinen Weg gehen will, den Nabu informieren und das zugleich dem Vorstand mitteilen. Es ist leider Schnelligkeit notwendig.
Viel Erfolg
Hardy aus Sachsen.


   
Titel: Re:Totholzhecke und Kompost jetzt häckseln
Beitrag von: Hans am 29. November 2011, 16:56:10
Warum denn die Totholzhecke häckseln! Sie hat die Funktion, vielen Nutztierchen Schutz zu gewähren.
Wir haben in unserem Verein extra eine solche Totholzhecke aufgestapelt und achten darauf, dass sie nicht als Müllplatz endet. Gleich daneben befindet sich der Vereinskomposter, der den Grünschnitt von den öffentlichen Vereinsflächen aufnimmt.
Beides ist jetzt seit 5 Jahren in Betrieb. Den Kompost werden wir über kurz oder lang mal absieben müssen, und er wird dann wieder für die Vereinsflächen verwendet.
Die Hecke rottet langsam und wird gelegentlich durch frisches Holz aufgestockt, beispielsweise Stubben, die sonst schwer zu entsorgen wären.
Hier finden wir besonders die Igel als Winterschläfer, aber auch viele nützliche und z.T. selten vorkommende Insekten und ihre Larvenstadien - beispielsweise den Nashornkäfer.
Häufig hält sich darin der Zaunkönig und das Rotkehlchen auf.
Lasst den Haufen wie er ist.

Gegen Dummheit von Vorständen wächst allerdings kein Kraut darin oder darauf - Leider !

Hans
Titel: Re:Totholzhecke und Kompost jetzt häckseln
Beitrag von: gino am 30. November 2011, 08:27:12
Hallo, versuchs doch mal beim Grünflächenamt deiner Stadt/ Landkreises.
Evtl. kannst du so etwas wie eine einstweilige Verfügung erreichen, die das Vorgehen stoppen kann.
Schon die Vernunft sagt doch, dass der Dezember der falsche Zeitpunkt ist- die Totholzhecke ist voller schlafender Tiere!!
Viel Erfolg !
gino
Titel: Re:Totholzhecke und Kompost jetzt häckseln
Beitrag von: Horst am 15. Dezember 2012, 10:13:19
Liebe Freunde;
einige Ergänzungen zu den Beiträgen und als Hilfe gegen den Vorsitzenden.
Jetzt zum zweiten Mal in diesem Jahr alles durchhäckseln?!

Auch das BKleingG bietet Möglichkeiten zur Handhabe des Schutzes
von Umwelt und Natur gemäß § 3 (1):
Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege    
sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.  
Das ist an einigen Stellen der Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/
angegeben, so in Folie (3)
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/3-kleing-nutzung.html
und in Folie (14)
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/14-bestandsschutz-im-kleingarten.html
Der Satz Die Belange ...  wurde 1994 in § 3 (1) eingefügt.

Horst
Hoffentlich geht man von diesem Unsinn ab.