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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tea am 02. September 2012, 23:30:30

Titel: Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: Tea am 02. September 2012, 23:30:30
Hallo,

in unserem Verein haben wir einen Gartenfreund, der an unserer öffentlichen Gemeinschaftshecke Laub- und Nadelbäume und Sträucher gepflanzt hat. Diese Bäume und die Hecke bescheidet der jenige Pächter. Diese Bäume sind leider bis zu 10 Jahren alt. Leider hat der Vorstand es versäumt, der Pflanzung / Umsetzung aus dem eigenen Garten an die Gemeinschaftshecke Einhalt zu geben. Nun möchte der Vorstand diese Bäume fällen.
Auf der einen Seite weiß ich, dass Laub- und Nadelbäume verboten sind im eigenen Garten. Aber die andere Seite ist, der Vorstand hat es schon zu lange geduldet.

Wer kann helfen?
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: Hardy am 03. September 2012, 15:10:41
Tea,
U.U. ist nun der Vorstand verpflichtet worden, diese Nadelbäume nach dem BKleinG zu fällen. Davon kann die kleing. Gemeinnützigkeit abhängen.
Insofern gibt es da keinen Bestandsschutz für das Mitglied, der diese Bäume dort setzte.Allerdings ist der Verein, was die Kosten für das Fällen betrifft, nicht außen vor. Die müssten ja dann auch die anderen Mitglieder mit tragen.
Ob die Mitglieder das eigenständig machen können ist fraglich, weil da Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
Der Vorstand sollte sich da beim Kreisverband oder bei der Gemeindeverwaltung schlau machen.
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: wolfram am 09. September 2012, 11:12:53
Hallo,

mmm - das finde ich immer interessant mit den Nadelbäumen und dem BKleinG!
Irgendwie müssen die Vorstände und die Leute ein selbstgeschriebenes BKleinG haben, denn ich finde keine Stelle wo Nadelbäume verboten sind.

ODER ich kann nicht richtig lesen... Ein Zitat mit genauer Quellenangab wär ja mal nett.

Meine Quelle: Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)www.gesetze-im-internet.de

Danke!!!
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: Hardy am 10. September 2012, 17:47:20
Hallo,
na sicher steht explizit im BKlG nichts direkt von Waldbäumen.
Jedoch wird doch stets mit dem Kleing. ein Pachtvertrag, lt. BKlG abgeschlossen. Und der enthält nun mal Festlegungen, direkt im Vertrag oder in speziellen Gartenordnungen.So eben zu den Waldbäumen. Das ist in Deinem Gartenverein u.U. anders. Dazu kommt, das die Kommunen, wenn es um die Überprüfung der kleing. Gemeinnützigkeit geht, diese Regelungen auch anhand der Ordnungen der Kreisverbände kontrollieren.
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: Peter, Pan am 10. September 2012, 19:29:11
Hallo Wolfram,

nimmt Dir bitte mal das Bundeskleingartengesetz- Praktiker - Kommentar 9 Auflage 2006 und hier den § 1  BKleingG Randnummer 7 auf Seite 51 der Ausgabe oben wird auf Waldbäume und sonstig hochwachsende Bäume Stellung genommen. Verfeinert wird dies durch die Gartdenordnung des jeweiligen Landes und des Stadtverbandes, sowie des einzelnen Vereins.

Hoffe ich konnte Dir helfen

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: wolfram am 13. September 2012, 12:02:23
Also erstens, werden Pachtverträge aus den Regelungen des BGB geschlossen und nicht des BKleinG. Das BKleinG ist eine Erweiterung des BGB! Zweitens ist es egal was in den Praktikerkomentaren steht... Das ist nicht die Gesetzgebung sondern ein Auslegungsversuch des entsprechenden Gesetzes. Praktisches Beispiel: Legt mal die Kommentare div. Autoren nebeneinander und vergleicht. Halleluja - Danach weiß man gar nicht mehr was richtig oder Falsch ist. Der eine sagt so der andere so. Für den Bürger für die diese Regelung gilt, sind der Gesetzestext und entsprechende Rechtsprechungen entscheidend. Somit sind Nadelbäume NICHIT in Kleingarten per Gesetz verboten! Sie können aber, wenn ein gemeinsamer Beschluss vorliegt, in einer Anlage nicht erwünscht sein. Wie ja mein Vorschreiber bereits geschrieben hat. Aber ich kann genauso den kleingärtnerischen Nutzen aus Wald- oder Nadelbäumen herleiten, wie die Kommentatoren diesen zu negieren versucht.

Also bitte bitte Vorsichtig was man da Schriebt. Leider wird gerade im Kleingartenrecht viel falsch geschildert oder erklärt, gerade was Bestandsschutz anbelangt etc.
Titel: Re:Duldung gleich Bestandsschutz
Beitrag von: Hardy am 20. September 2012, 14:01:23
Gerichte und andere Abteilungen wie die Vereinsregister ziehen sehr wohl bei ihren Entscheidungen im Vereinsrecht sehr oft die Meinungen sogenanter Praktiker in ihre Entscheidungen ein.Vereinrechtler wie Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" auch der Ex-Ministerialdirektor Mainczyk gehört dazu.
Das Eingangsthema von Tea war der Bestandsschutz bei den Bäumen inkl. Nadelbäumen.Ich empfehle unter dem Stichpunkt "Baurechtlichen Bestandsschutz" mal im I-Net zu suchen. Sehr interessant ist aus der Neuen Jusitz 7/02003 der vom o.g.Hr. Mainczyk.