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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Horst am 12. Oktober 2012, 18:07:25

Titel: Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 12. Oktober 2012, 18:07:25
Liebe Gartenfreunde,
wie ihr wisst wird oft anonym der Urspung der Besuche von Homepages gezählt.
Leider sind in letzter Zeit in
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de
sehr wenige Besuche, die ihren Ursprung bei gartenfreunde.de haben.
Die Homepage ist aus der Praxis speziell für Kleingärtner.
Sie wird laufend verbessert.

Euer Horst
ein Kleingärtner :D
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: miniaturas am 16. Oktober 2012, 23:34:51
Nicht für ungut Horst,

Du hast Dir viel Mühe gemacht

aber Deine Homepage/Tafeln sind doch sehr speziell und unübersichtlich und nur auf Bayern anwendbar. Wir hier in Berlin haben ganz andere Richtlinien.

Daher vielleicht die wenigen Besuche

mini
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 18. Oktober 2012, 07:51:30
Hallo miniaturas,
du bist am 16. abends ein wenig zu schnell gewesen.
Die Homepage gibt es zwei Jahre. Die Folien sind einige Jahre älter.
Sie wurden und werden für die Homepage aufbereitet.
Die ganze Mühe verteilt sich auf ca. fünf Jahre.
Nochmals: Von gartenfreunde.de kamen in letzter Zeit wenig Besuche.
Das meiste kommt über Suchmaschinen und andere Foren oder direkt
über "Kontakt zu mir" oft mit Hinweisen für Verbesserungen.
Bayern bertrifft nur die Folie (13) um zu zeigen wie es
mit Strom und Wasser bei uns ausssieht.
Über Berlin gibt es auch was. Das kannst du gerne über "Kotakt zu mir " haben,
da es ohne Quelle erwähnt ist.

Die Gartensaison endet wieder.
Nehmt euch bitte mehr Zeit für die Ausarbeitungen in der Homepage.

Mit vielen Grüßen
Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 03. November 2012, 07:15:13
Es ist schon sehr befremdlich wie dieser ,,Horst aus Bayern" den Besuch seiner privaten HP einfordert.
Wenn er schon schreibt:
,,Nochmals: Von gartenfreunde.de kamen in letzter Zeit wenig Besuche", zeugt das von einer Selbstherrlichkeit die auch auf den Inhalt der HP zutrifft.

Es gibt viele (gute) Internetseiten zu diesem Thema, vor allem solche, die nicht so sehr unter der persönlichen Selbstdarstellung des Betreibers leiden.
Betreffs der ,,fortlaufenden Verbesserungen" kann ich nur sagen: Die finden nicht immer statt!
Denn neben diversen nicht abgeschafften Überheblichkeiten gibt es noch immer mindestens eine Falschaussage.

Freundlich grüßt Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 06. November 2012, 06:43:17
Liebe Gartenfreunde;
ihr könnt vergleichen.

Dieser ullich aus  ... hat auch eine private Homepage :
http://kritischekleingaertner.npage.de/

Die meine:
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/

Euer überheblicher
Horst aus Bayern
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 06. November 2012, 08:12:48
Guten Tag lieber Horst,
warum weichst du wieder einmal der Sache aus?
Deine HP beinhaltet neben diversen Überheblichkeiten mindestens eine Falschaussage!

Davon kannst du auch nicht mit dem Verweis auf meine HP ablenken.
Ausserdem:
Meine HP kann lesen wer will. Und jene, die sie nicht betreten, werden nicht, so wie du das mit deiner HP zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit machst, dazu aufgefordert.
Ihr Hauptanliegen ist ein anderes: Nämlich soziale und gesellschaftliche Bezüge herzustellen.

Zurück zur Sache:
Es ist schon sehr merkwürdig, wie du von uns verlangst, deine HP zu betreten.
Überlasse uns Gartenfreunden selbst die Entscheidung, wo wir uns informieren.
Wir haben schließlich Meinungsfreiheit.

Freundlich grüßt Ullich


Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 07. November 2012, 16:45:31
Hallo liebe Gartenfreunde;

Aus Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.


Dieses Recht lasse ich mir von niemandem bestreiten, auch nicht von einem ullich.
Seine Zurechtweisungen sind sehr verletzend. Ich komme mir vor als sei ich vor Gericht.
Sowas hat niemand verdient.

Ich weise auf meine Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/
hin wann ich es für notwendig finde, denn ich möchte nur
meine Meinungen zur kleingärtnerischen Nutzung
in Schriftform frei äußern und verbreiten.
Ich habe wirklich nichts dagegen, daß er mit seiner Homepage
http://kritischekleingaertner.npage.de/
auch so verfährt.

Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 08. November 2012, 11:21:04
Ach Horst, du bist und bleibst unsachlich.

Ich bestreite dir doch nicht das Recht, deine Meinung zu verbreiten, und eine Zurechtweisung fand auch nicht statt.
Zur Sache:
Es ist anmaßend, wie du von uns verlangst, deine HP zu betreten.
Überlasse uns selbst die Entscheidung, wo wir uns informieren.
Das Recht, welches du für dich in Anspruch nimmst, mußt du auch uns zugestehen.

Bezüglich der Brauchbarkeit deiner HP darf ich darauf hinweisen, das sie bezüglich der Laubengröße, eine ungesetzliche Aussage beinhaltet.
Und dem hast du noch nicht widersprochen. Insofern ist sie auch keine "Hilfe für die Vereinsarbeit".
Freundlich grüßt Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 09. November 2012, 11:39:17
Hallo Gartenfreund Ullich,
welche ungesetzliche Aussage betreffs Laubengröße meinst Du konkret?:
"Deine HP beinhaltet neben diversen Überheblichkeiten mindestens eine Falschaussage!" schreibst Du. >:(
Viele Grüße
Hardy aus DD
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 10. November 2012, 13:05:44
Hallo Hardy,
seine Internetseite "Kleing.nutzung" beinhaltet eine Zeichnung, die eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Gesamtfläche der Parzelle darstellt. (Mit sinkender Parzellenfläche würde auch die zulässige Laubengröße kleiner werden).
Überschrieben ist diese Grafik mit: "Maximale Laubenflächen nach BKlgG"
Aber eben DAS besagt das BKlgG NICHT!
Darauf wies ich ihn schon mehrfach hin, und in Foren wie diesem auch die Forenteilnehmer.
Mittlerweile geht es mir nicht mehr so sehr um ein Einsehen von Horst, sondern mehr um die vielen Fragesteller in diesen Foren.
Die (wir) sind gezwungen, die Vorgaben des BKlgG, und nicht die privaten Wünsche von Horst, einzuhalten.
freundlich grüßt Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 10. November 2012, 16:45:42
Hallo Ullich,

das was Horst betreffs der Laubengröße fleißig zusammengetragen hat, ist in erster Linie eine Aufgabe der Kreisverbände in Zusammenarbeit mit ihren Kommunalbehörden.

Wenn dem Kreisverband ausreichend Mitwirkung beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes  zugestanden wurde, welche sie lediglich durch Nichtzurkenntnisnehmen und Inkrafttretenlassen ohne Inanspruchnahme von Rechtsmitteln nicht erfolgreich wahrgenommen haben, dürfte der Zustand (kleinerer Laubengrößen als 24 m²) durch den Verband aber selbst verschuldet gewesen sein. ,,Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" sagte mal ein früher sehr bekannter Staatsmann.

Legt der Bebauungsplan eben kleinere Laubengrößen fest, kann begonnen beim Kleingartenverband, dem Gartenverein und dem einzelnen Kleingärtner sich keiner einfach darüber hinwegsetzen.

Insofern ist m.M.n. die Ausarbeitung von Horst ein Hilfsmittel für die Verbände.

Viele Grüße zum Wochenende
Hardy

Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 11. November 2012, 07:54:06
Hallo Hardy,

..der Zustand kleinerer Lauben..." schreibst du.
Das BKlgG kennt keine kleinere Lauben als 24qm Grundfläche.
Horst schreibt aber: "Maximale Laubenflächen nach BKlgG".
Und stellt zeichnerisch eine, bei kleiner werdender Parzellengröße, kleiner werdende Laubengröße dar.
Und das entspricht eben NICHT dem BKlgG!
Was aber dem BKlgG entspräche wäre z.B eine Laubengröße von 24 qm bei 200 qm Parzellenfläche.
Insofern ist seine HP für z.B. neue Kleingärtner, die sich mit der Rechtslage nicht auskennen oder auch für andere Fragesteller KEIN HILFSMITTEL.
Sie informiert in diesem Fall sogar falsch.

freundlich grüßt Ullich

p.s. Eine Diskussion über das von dir angesprochene Zustandekommen von Laubengrößen ist ein anderes Thema.
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 11. November 2012, 11:26:06
Hallo Ullich,
wieso ein 2oo m² Garten eine Laube von 24 m² nach Deiner Lesart entspricht, ist nicht schlüssig.Dem Horst widersprichts Du diesbezüglich. Ein bestimmtes Verhältnis von Gartenfläche und Laubengröße fordert6 das Gesetz aber nicht.
Die max. Größe ist eben lt. § 3 BKLG 24 m². Wichtig ist ist der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BKLG enthaltene Hinweis, dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben. Damit ist klargestellt, dass die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen eine niedrigere Höchstgrenze als 24 m² festlegen können. Größere Lauben dürfen sie dagegen nicht vorsehen.
Aus dem BKLG zitiert:
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Übrigens: Mir gefällt die HP von Horst, als auch Deine. Wissenswertes ist bei beiden vorhanden, egal ob man nur Kleingärtner oder auch eine Funktion im Kleingartenverband oder dem eigenen Verein hat.
Schönen Sonntag




Titel: Keine Hilfe durch unrichtige Aussage
Beitrag von: ullich am 11. November 2012, 16:14:12
Hallo Hardy,
zuerst danke ich dir für den sachlichen Gedankenaustausch. Der ist leider nicht immer üblich. Aber nur so kommen wir weiter.
Nun zu deinen Aussagen:

Du schreibst:
"wieso ein 2oo m² Garten eine Laube von 24 m² nach Deiner Lesart entspricht, ist nicht schlüssig."
Ich schrieb aber etwas anderes, nämlich:
"Was aber dem BKlgG entspräche, wäre z.B eine Laubengröße von 24 qm bei 200 qm Parzellenfläche."
Und diese Aussage ist richtig! Und weil das BKlgG eben keine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße vorschreibt, ist diese Aussage auch schlüssig.
Aus dem Umstand, das das BKlgG maximal 24 qm zulässt, kann man nicht ableiten, das Parzellen von weniger als 400 qm zwangsweise auch weniger als 24 qm haben müssen. Diese dürfen ebenfalls 24 qm haben. Umgekehrt ist es zulässig, das bei 400 qm Parzellenfläche kleinere Lauben als 24 qm vorhanden sein dürfen.
Horst behauptet in seiner HP aber genau diese, im BKlgG nicht vorgesehene, Abhängigkeit.
(Inwieweit "kleine Parzelle-große Laube" sinnvoll ist, ist eine andere Frage.)

Du schreibst:
"... dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben. Damit ist klargestellt, dass die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen eine niedrigere Höchstgrenze als 24 m² festlegen können ....
Meine Erwiderung:
"Das BauGB ist ein anderes Gesetz. Es regelt den Kleingärten übergeordnete Bauvorhaben, z.B.die Planung der Bebauung eines größeren Gebietes in einer Gemeinde. In ihm kommt das Wort "Kleingarten" in den besagten Paragraphen kein einziges mal vor. Erst recht wird hier die von uns diskutierte Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße NICHT vorgeschrieben. Mit solchen speziellen Fragen braucht es sich auch nicht zu befassen, denn dafür hat man das BKlgG geschaffen.
1. Ergo: Mit dem Hinweis auf das BauGB kommen wir auch nicht weiter.
2. Ergo: Horst informiert immer noch falsch.

Bleibt mir noch zu bemerken, das ich deine Versuche, Horst aus der "Patsche" zu helfen, sehr anständig finde. Leider ist es beim Versuch geblieben. Denn Horst's Behauptung, das BKlgG verlange eine, bei kleiner werdender Parzellengröße kleiner werdende Laubengröße, ist FALSCH!

freundlich grüßt Ullich (11.11. Kölle Alaaf)
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 11. November 2012, 17:25:50
Hallo liebe Gartenfreunde;

bitte auf der Unterseite
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/10-laubenflaechen-in-kleingaerten.html
auch
zu (10) Erläuterungen
sowie
den Hinweis auf den Kommentar von Dr. Mainczyk
mit den Links Seite 105  und Seite 106
beachten.

Euer Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 11. November 2012, 19:34:40
Hallo Allerseits,
ich hatte aus dem § 3 Abs. 2 BKLG zitiert,dass die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 29-36)im Kontext zu sehen sind. Das Wort "Kleingarten" steht dort in den genannten §§ 29-36 Baugesetzbuch nicht drin. Muß es auch nicht. Wer aber meint, die Laube eigenmächtig zu "ändern", den bestraft das Leben. Da kann ich nur empfehlen in die Schrift "Der Fachberater", z.B. Mai 2001, auch auf den HP mehrerer LV des BDG, z.B. HH unter Rückbauverpflichtungen von Lauben, nachzulesen. Dort geht man ausführlich auf Urteile des LG Dessau (2 O 982/99) und OLG Naumburg 13 U 111/00 ein.
Schönen Abend! 

Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 11. November 2012, 20:42:25
Hallo Horst,
ich laube nicht, das die "lieben Gartenfreunde" sich für diese Diskussion noch interressieren.
Wenn Dr. Mainczyk das BKlgG kommentiert, will er es nicht ausser Kraft setzen. Es besteht und gilt weiterhin. Frage ihn.
Er sagt nämlich NICHT, das es in ihm eine Abhängigkeit der Laubengröße zur Parzellengröße gibt.
Das sagt kein Mensch.
Nur Du.
Und diese Aussage ist, da kannst du dich drehen und wenden wie du willst: Falsch.

freundlich grüßt Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 11. November 2012, 21:00:52
Zitat von: Hardy am 11. November 2012, 19:34:40
Das Wort "Kleingarten" steht dort in den genannten §§ 29-36 Baugesetzbuch nicht drin. Muß es auch nicht.
Hallo Hardy,
Muß es auch nicht?
Es wäre für deine Argumentation aber schön, wenn es so wäre.
Deine weitere Ausführung zur Änderung von der Laube ist ein anderes Thema.
Hier geht es um die Frage, ob das BKlgG eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße vorschreibt. So wie es Horst behauptet ("Maximale Laubenflächen nach BKlgG").
Diese Behauptung ist aber FALSCH!
Das BKlgG beinhaltet diese Abhängigkeit NICHT.
Horst macht, zu einer von vielen Kleingärtnern gestellten Frage, eine unrichtige Aussage.
Einzig und allein darum geht es.
freundlich grüßt Ullich


Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 12. November 2012, 10:29:24
Hallo Ullich offensichtlich aus Köln,
ergänze doch bitte mal die Auusage zum § 3 BKLG in Deiner HP/Rechtsgrundlagen:
Konkret den Absatz 2. Bei Dir fehlt der Bezug zum BauG.
Hardy aus Dresden ;)

Titel: Keine Hilfe durch Horst's falsche Aussage
Beitrag von: ullich am 12. November 2012, 17:28:01
Hallo Hardy,
nein, bei mir fehlt nicht irgendein Bezug. Ich bin nicht so von mir eingenommen wie Horst, der unbelehrbar ist. Meinen Text (kursv) habe ich auszugsweise im Folgenden hereinkopiert. Lies mal die darin fett dargestellten Textteile, dann wird sich deine Frage klären.

Der Hauptzweck dieses Beitrages ist, zum eigenständigen Lesen und Denken anzuregen und Courage für eigene Entscheidungen zu entwickeln.
    Dieser Beitrag ist nicht von einem Juristen geschrieben
    Dieser Beitrag soll grundlegendes Denken für Rechtsstreitigkeiten vermitteln.
    Die angeführten Gesetze, Ordnungen und Satzungen sind nicht unbedingt der vollständige,  genaue und aktuelle Wortlaut.
    Um evtl. Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (Mediengesetz) habe ich darauf verzichtet, Texte aus der Papierform oder von Internet komplett wiederzugeben.


Lieber Hardy,
bisher wurde meine Aussage, das Horst falsch informiert, noch nicht entkräftet. Auch nicht mit dem Versuch, vom Thema abzulenken.
Seine Zeichnung "Maximale Laubenflächen nach BKlgG" stellt eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße dar. Und das sieht das BKlgG nicht vor!
Horst macht eine Falschaussage!

freundlich grüßt Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: gino am 12. November 2012, 18:40:04
REICHT ES NICHT BALD MAL??????  ::)
So'ne Männerdiskussion ums Rechthaben ist doch was Feines!!
Liebe Grüße   ;) von gino
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 14. November 2012, 06:42:14
Hallo liebe gino,
liebe Gartenfreunde;
wer sich genauer mit allen in den Ausarbeitungen dargestellten Zusammenhängen beschäftigt,
wird fest stellen, dass doch 
die Laubengrösse von der Grösse des Kleingartens abhängt.

http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/10-laubenflaechen-in-kleingaerten.html
Ullich kann oder will das anscheinend nicht einsehen.
Für Fehler, die von anderen bei der Kleingartenplanung verursacht wurden
und werden, kann ich nichts. Es ist mir egal wenn dann z. B. eine Kleingartenanlage
mit Lauben von 24 m² in Gärten von 150 m² wie eine Barackensiedlung
die Landschaft oder die Stadt verunstaltet.

Das ist hier zum Thema mein letzter Beitrag.
Es reicht wirklich.
Euer Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: miniaturas am 14. November 2012, 11:30:04
Hallo zusammen,

Horst hat fertig, aber ich habe noch eine Frage zur Laubengöße :
---Eine übliche Grenze für Kleingärten kleiner als 400qm ist für 6% angegeben...

Bei 6% klingelte etwas in meinem Kopf und ich habe mir nochmal meinen Unterpachtvertrag durchgelesen ( für Berlin vom 21.Okt. 2005 )

...Neben der Grundfläche der Laube ( bei uns 24qm ) dürfen höchstens 6% der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt sein
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: miniaturas am 14. November 2012, 12:41:52
mal wieder falsch gedrückt, hier gehts weiter:

Kommentar von Mainz...
Die Höchstgrenze der Laube KANN ( muß aber nicht ) durch Festsetzung im Bebauungsplan oder durch vertragliche Regelungen UNTERSCHRITTEN werden. Die bauaufsichtliche GEHNEHMIGUNGSFREIHEIT für die Errichtung der Laube läßt die kleingärtnerische HÖCHSTGRENZE UNBERÜHRT ( also hier 24qm ).

Ich raten allen, die eine Laube (neu oder erweitert ) errichten wollen, sich an die zuständige Behörde zu wenden mit einem Antrag auf Errichtung/Erweiterung einer Laube zu wenden. Die jeweiligen Ausführungsvorschriften sind pro jeweiligem Bundesland sehr verschieden. Habt Ihr was schriftlich, seid Ihr besser auf der richtigen Seite.Also erstmal den Vorstand fragen, was erlaubt ist, manchmal wirklich kleiner als 24qm.

Ich bin kein Rechtsexperte, maße mir aber auch nicht an das BundeskleingartenGesetz zu interpretieren, aber sorry Horst, hier hat Ullrich eindeutig Recht! Es gibt keine rechtliche Grundlage die Laubenfläche analog zur Gartenfläche zu reduzieren.
Alo macht Euch bitte vorher selber schlau bezüglich der Laubengröße. Und manchmal wissen die Vorstände auch nicht so genau was rechtlich zulässig ist...

Jetzt könnt Ihr alle auf mich einhauen, aber ich bin auch ein kritischer Kleingärtner, daher gefällt mir Ullrichs HP sehr gut...lesen und ein bißchen nachdenken...
Generell muß ich aber sagen.. keinen Verweiß auf bestehende HP, hier muß sich der geneigte Kleingarten-Interressent schon selber schlau machen und zwar VOR Übernahme eines Kleingartens, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Aber laßt Euch nicht einschüchtern bezüglich Vermüllung Garten/ und/oder Laube, in der Regel sind die Vereine froh, einen Nachpächter zu haben und über Entsorgungskosten kann man sehr wohl verhandeln.

mini
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 14. November 2012, 17:58:22
Aha, der Chef hat wieder einmal gesprochen!
Und schon wieder mit Verweis auf seine wenig hilfreiche (private) I-Seite.
Überlass es doch bitte uns, woher wir unsere Informieren beziehen.
Und versuche nicht, dich mit Ablenkung zu retten.

Zur Sache lieber Horst (ja, ich mag dich sehr weil du es mir so einfach machst)
Bisher hast du meine Aussage, das du falsch informierst, noch nicht entkräftet.
Deine Zeichnung "Maximale Laubenflächen nach BKlgG" stellt eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße dar. Und das sieht das BKlgG nicht vor! Das ist meine Aussage, und nichts anderes!
Du machst eine Falschaussage!

trotzdem grüße ich dich freundlich
Ullich

p.s. na mal sehen, ob es dir wirklich reicht...

Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hans am 15. November 2012, 16:48:55
Zitat von: Hans am 15. November 2012, 16:46:38
Hallo, liebe Gartenfreunde,

eigentlich wollte ich mich nicht mehr an solchen Diskussionen beteiligen, aber es macht mich ärgerlich, wenn auf "Prinzipien" herumgeritten wird, die fragwürdig sind und deren Diskussion den ratsuchenden Lesern nichts nützt
(@ gino).

Tatsache ist, dass in einzelnen Kommunen, Verbänden, Vereinen "Vorschriften". existierten (existieren?), die die genehmigte Laubengröße an der Pachtfläche   orientieren.
In unserem Verein war das als ich den Vereinsvorsitz übernahm (1969) auch noch der Fall, und wir haben diese Passagen der damaligen Bauordnung stillschweigend fallen gelassen, da die Pächter kleinerer Flächen benachteiligt wurden und in größeren Gärten Bauwerke über 30 m² hätten entstehen können.
Das Bundeskleingartengesetz sieht solche Regelungen  n i c h t  vor. Es legt lediglich die  O b e r g r e n z e  für die Laubengröße in Kleingärten fest.

Aber: Wenn Kommunen, Vereine oder Verbands-Struktur-Einheiten Bauwerksgrößen unterhalb der o.g. Obergrenze rechtswirksam beschließen und zum Bestandteil von Gartenordnung und Pachtvertrag machen, dann ist auch das rechtens und für alle betreffenden Vereine und Pächter verbindlich.
Ist nur meine Meinung - basiert aber auf recht langer Erfahrung in der Vereinsführung.

Grüße an Euch alle von Hans

p.s. Horst, ich bin noch (oder wieder) da und melde mich demnächst mal wieder.

Hans

Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 15. November 2012, 21:07:04
Hallo Hans,

deine Aussage:
..."Das Bundeskleingartengesetz sieht solche Regelungen  n i c h t  vor. Es legt lediglich die  O b e r g r e n z e  für die Laubengröße in Kleingärten fest."
...will Horst NICHT gelten lassen.
Er behauptet in der Zeichnung seiner HP fälschlicherweise, das eben diese Abhängigkeit im BKlgG festgelegt sei.
Auf diese Fehlaussage habe ich hingewiesen.
Hier diese Fehlinformation stehen zu lassen, würde für die vielen Kleingärtner, denen das Thema "Laubengröße" sehr wichtig ist, eine Rechtsunsicherheit bedeuten. 
Ein anderes Thema sind die "in dieser Sache" untergeordneten Gartenordnungen oder sonstigen Vorschriften.
Vielleicht sollte jemand darüber eine Diskussion beginnen.
freundlich grüßt
Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 16. November 2012, 07:22:12
Liebe Gartenfreunde;
die Folie (10) heißt "Laubenflächen in Kleingärten",
ebenfalls die Zeichnung und die Erläuterungen "zu (10) Erläuterungen"
heissen auch so.

Der relevante hellgrüne Teil über Laubengrößen ohne Dachüberstände in der Zeichnung
besteht aus  z w e i  Bereichen:
1. In der Zeichnung ist die dem BKleingG entsprechende maximale Grenze von 24 m² nur in dem Bereich von 400 m² bis 850 m² als "Maximale Laubenfläche (nicht Laubenflächen) gemäß § 3 Bundeskleingartengesetz" durch einen fetten Strich dargestellt.
2. Kleinere Lauben für kleinere Gärten (unterhalb 400 m²) sind als
gesetzlich nicht fest gelegte übliche Praxis aus 6 % der Gartenfläche mit
unterbrochener Linie angegeben. Für die Praxis sind andere Festlegungen denkbar.
Verantwortlich sind - simpel ausgedrückt – die dafür Verantwortlichen.

Wer sich genauer mit allen in den Ausarbeitungen dargestellten Zusammenhängen beschäftigt,
die das BKleingG ergänzen, wird fest stellen, dass die Laubengröße von der Größe des Kleingartens doch abhängt. Diese Zusammenhänge zeigt besonders der nicht zu ignorierende Kommentar von Dr. Mainczyk.
Alles steht kurz und eindeutig in meinen Erläuterungen. Warum wird das ignoriert?
Ich bin der Meinung, dass z. B. eine Kleingartenanlage mit Lauben von 24 m²  
in Gärten von 100 m² wie eine Barackensiedlung die Landschaft oder die Stadt verunstaltet.
(Siehe u.a. Verunstaltungsverbot auf Seite 150 von Dr. Mainczyk)

Und am Schluß der Erläuterungen steht folgender wohl für alle ausreichende Hinweis:
Die Vorschriften für die Errichtung baulicher Anlagen können für jede Kleingartenanlage etwas anders sein.
Fast immer dürfen bauliche Anlagen erst nach Genehmigung errichtet oder verändert werden.
Näheres ist dazu aus den Vereinsdokumenten der entsprechenden Anlage ersichtlich, z. B. aus der Gartenordnung.

Ullich unterstellt was nicht ist.
Meine Familie meint, schon wegen seiner Wortwahl muss ich meinen Anwalt kontaktieren.

Das wieder zu dieser unendlichen Geschichte
von Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 16. November 2012, 11:15:48
Hallo Horst,
ich glaube, das du selbst nicht mehr durchblickst und deswegen viele Worte für nicht zur Debatte stehende Sachen verwendest. (z.B. dein Punkt 1 und alles, was nach deinem Punkt 2 folgt) .
Es geht um deinen Punkt 2.
Und da stellst du in deinem Diagramm ("Kurve 1", mit großen Buchstaben benannt: "Maximale Laubenfläche gemäß § 3 Bundeskleingartengesetz") eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße dar.
Mittlerweile hast du aber, weil du deinen Fehler wohl insgeheim bemerkt hast, das Diagramm stillschweigend geändert. (Ich habe nämlich eine Kopie gespeichert)
Diese Änderung besteht aus der, stillschweigend und mit kleinen Buchstaben hinzugefügten, Bezeichnung des schrägen Teils der Kurve.
Diesen schrägen, früher nicht bezeichneten, Teil bezeichnest du jetzt als: "Gesetzlich nicht festgelegte Praxis", womit du erneut deinen Fehler zugibst (den waagerechten mit "Maximale Laubenfläche gemäß §3 Bundeskleingartengesetz).

Wann hast du diese Änderung vorgenommen, und warum hast du es hier im Forum nicht gesagt?
Damit berichtigst du, was ich kritisierte: Die von dir bis dahin behauptete Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße sei im BKlgG festgelegt sei. Endlich!
Facit:
1. Du hattest fälschlicherweise behauptet, das BklgG schreibe eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße vor.
2. Du hast den von mir kritisierten Teil in dem Diagramm geändert.
3. Hättest du diese Änderung hier im Forum rechtzeitig mitgeteilt, wäre uns viel Disput erspart geblieben.

freundlich grüßt dich
Ullich

Apropos Anwalt:
Auch der hätte dich auf deine damalige unrichtige Behauptung hinweisen müssen


Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Horst am 17. November 2012, 07:17:07
Liebe Gartenfreunde;
diese unendliche Geschichte hat auf seltsame Weise ein Ende gefunden:
Ullich hat eine alte Version der Folie (10) verwendet.
Ich unterstelle ihm nicht dass das Absicht war.
Nur eins: Er hätte bloß nachschauen können ob es eine neue Version gibt.
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de
Dort werden gleich auf der Seite 1  Änderungen vermerkt und dort steht,
welche Angaben in der Fußzeile jeder Folie zu finden sind.
Das sollte ausreichen – und wer macht das sonst noch so?
Es ist nicht möglich Änderungen überall hin zu melden.
Man hat ja im Leben noch was anderes zu tun.
Für Verbesserungen bin ich natürlich immer dankbar.

Tschüß
Horst
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: ullich am 17. November 2012, 15:10:32
Die Änderung hättest du nur einmal, nämlich hier, mitteilen brauchen.
Und:
...bleibt nur noch die Frage unbeantwortet, warum du solange an deiner Falschaussage festhieltest.

Kölle Allaaf

dein Ullich
Titel: Re:Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell
Beitrag von: Hardy am 17. November 2012, 15:51:51
Was lange dauert, wird gut. Nun macht mal endlich OT.
Hardy :D