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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Droeni am 07. Juni 2013, 11:40:08

Titel: Abrechnung der Gartenrechnung
Beitrag von: Droeni am 07. Juni 2013, 11:40:08
Hallo zusammen,

folgende Situation.

Die Gartenrechnung für 2013 wurde im März komplett bezahlt. Im August möchte der Pächter seine Laube verkaufen und den Pachtvertrag aufheben. Dieses ist seitens des Vereins auch nicht das Problem.

Jetzt möchte der alte Pächter allerdings das die Gartenrechnung (Pacht, Beitrag Etc.) auf die Monate umgerechnet und abgerechnet wird.

Macht ihr so etwas? Oder ist Rechnung bezahlt und er soll sich das vom Nachpächter holen.?
Titel: Re:Abrechnung der Gartenrechnung
Beitrag von: gino am 07. Juni 2013, 21:59:38
In unserem Verein einigen sich da Alt- und Neupächter miteinander.Da die Pacht, die Mitgliedsbeiträge und die Versicherungen bei uns im Januar abgeführt werden, kann es vom Verein nichts zurückgeben.
Beim Stromverbrauch machen wir das so: Wir lesen den Zähler bei der Übergabe ab, der Neue zahlt ab diesem Stand, der alte Pächter bis dahin.
gino
Titel: Re:Abrechnung der Gartenrechnung
Beitrag von: Flowerbomb am 10. Juni 2013, 17:32:43
Ich glaub auch das es ein Grenz gibt mit wie viel Prozent mann das auf einmal erhöhen darft.. Also das kannst du auch noch nachschauen!