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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: djfrech78 am 23. Juli 2013, 10:08:58

Titel: Schätzung des Gartens
Beitrag von: djfrech78 am 23. Juli 2013, 10:08:58
Hallo

Ich besitze einen Kleingarten in Bayreuth. AUs beruflichen gründen muss ich ihn nun leider abgeben. Da ich bis vor kurzem Beruflich sehr eingespannt war und sehr wenig zeit hatte mich intensiv um meinen Garten zu kümmern sah er natürlich ein wenig verwildert aus. Das habe ich aber zum meisten alles behoben. Gekündigt ist er schon im Frühjahr natürlich schriftlich.
Nun habe ich auch jemanden der ihn Kaufen will. Nun habe ich gestern einen Termin mit dem Vorstand gemacht zur übergabe und Wertschätzung.
Er sagte mir das der Garten schon vor geraumer Zeit geschätzt wurde wovon ich rein gar nichts wusste.
Nun befürchte ich natürlich das der Garten weniger geschätzt wurde da er ja zu der zeit noch sehr verwildert war.
Die frage ist nun ob ich das gutachten überhaupt anerkennen muss, und darf der Vorstand einfach so mit einem Gutachter in den Garten rein gehen ohne das ich davon weiß?

Schonmal im vorraus vielen dank für Antworten

mfg
Titel: Re:Schätzung des Gartens
Beitrag von: peter am 29. Juli 2013, 18:33:00
Geht so gar nicht.
1. Vorstand darf nicht in den Garten ohne Pächter außer es ist Gefahr im Verzug.
2. Erst das Gutachten.Danach die Auflagen erfüllen
3. Dann kommt der Verkauf
   Pächter oder Vertreter muss beim Gutachten anwesend sein.