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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hoka_T am 14. Mai 2014, 12:09:44

Titel: Nutzung des Vereinsheimes – Rechtmäßigkeit
Beitrag von: Hoka_T am 14. Mai 2014, 12:09:44
Hallo zusammen,

ich denke, dass Sie verstehen können, dass ich nicht konkret werde und ich nicht sagen kann, bei welchem Verein ich bin.. Es geht um die Nutzung unseres Vereinsheimes. Es werden bei uns regelmäßig vereinsinterne Veranstaltungen abgehandelt. Ob sich unsere Frauen oder andere Interessengruppen treffen, es beschleicht uns oft das Gefühl, dass diese fast nur noch zu Terminen stattfinden, wo sonst keiner das Vereinsheim mieten will. Damit meine ich Außenstehende, die ihre Hochzeit oder Geburtstag etc feiern wollen. Wenn sich da jemand anmeldet – und unser Vorstand ist da ziemlich aktiv auch mit der Bewerbung in anliegenden Orten – dann haben diese immer vorrang.
Gibt es da nicht eine Vorschrift, dass wir vom Verein da immer gefragt werden müssen, ob wir nicht selbst die Räume nutzen wollen?
Titel: Re:Nutzung des Vereinsheimes – Rechtmäßigkeit
Beitrag von: Hardy am 14. Mai 2014, 17:17:25
Hallo Hoka,
vor einiger Zeit habe ich hier "Rechtsfragen Kleingarten" eingestellt. Dort gibt ein RA auch Antworten wegen der Nutzung Vereinheime. Hier nur die Überschrift:LGF 06/2013: Nutzung der Vereinsheime

§ Sie fragen - wir antworten

Für einen Gaststättenbetrieb in unserem Vereinsheim findet sich kein neuer Pächter. Räume unseres Vereinsheimes sind zur Durchführung von Familienfeiern oder als Lagerräume geeignet. Können wir das Vereinsheim an ,,Jedermann" und zu jeder Nutzungsart vermieten und was ist dabei zu beachten?

Jedenfalls kann ich nur empfehlen, dass die Nutzung in Eurer Kleingartenordnung o.ä. fixiert sein sollte. Mach doch selbst einen Vorschlag an den Vorstand.

Hardy aus Dresden


Titel: Re:Nutzung des Vereinsheimes – Rechtmäßigkeit
Beitrag von: Hoka_T am 16. Mai 2014, 08:04:54
Hallo Hardy,

vielen Dank für die Quelle:

ich zitiere mal: "Die Problemlastigkeit liegt nicht nur in dem damit verbundenen mehr oder weniger starken Verkehr mit Kraftfahrzeugen von und zum Mietobjekt, sondern auch im Charakter eines Vereinsheimes und der eigentlich gedachten Art und Weise seiner Nutzung."

Das sagt ja schon alles aus und trifft meine Gedanken und ich fühle mich dadurch nun mehr dennje bestätigt. Fixiert ist bei uns in der Hinsicht nichts und es gibt wohl immer jemanden, der da den Strtschuss setzen muss. problem dabei ist, dass ich persönlich sagen wir mal..."nicht so gut kann" mit unserem lieben Herrn Vorstand. Er wurde vor kurzer zeit erst gewählt und hat seitdem schon einige Erneuerungen vorgestellt, die ich und (leider nur einige) weitere Mitgliede4r nicht teilen. Naja, da kommt man nicht gegen an. Natürlich sehe ich aber auch, dass es wohl keinen anderen Weg gibt, als sich da in der Versammlung mal konkret drum zu kümmern.

Gruß
der Hoka
Titel: Re:Nutzung des Vereinsheimes – Rechtmäßigkeit
Beitrag von: Hardy am 16. Mai 2014, 17:27:06
Hi Hoka_T,

sprich doch andere Mitglieder an, die Dich unterstützen. Letztlich müssen doch sicher die Mitglieder für die Erhaltung des Vereinsheimes Leistungen erbringen und wenn es nur die Versicherung z.B. ist. Du kannst ja auch den Beitrag des RA Rößler kopieren und dem Vorstand als Handlungsanstoß übergeben.

Hardy