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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Ines am 27. Juni 2015, 13:37:00

Titel: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Ines am 27. Juni 2015, 13:37:00
Hallo,
mein Freund und ich haben einen Garten, den wir nicht so oft nutzen können, weil wir viel arbeiten. Da kam uns die Idee, dass ja andere Leute ohne Garten, die zum Beispiel einen Kindergeburtstag feiern oder nicht immer in den Park gehen wollen, Lust haben könnten, ihn an diesen Tagen gegen zu mieten.
Wir haben darum eine Website erstellt, auf der man den Garten einstellen kann. Falls für euch sowas auch interessant ist, könnt ihr gerne auf unserer Seite www.sweetgarden.de vorbeischauen.

Lieber Gruß Ines
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Magnolie am 17. Dezember 2015, 12:26:30
Ist das rein (steuer)rechtlich möglich?

Braucht man doch bestimmt eine Art Untermiet- oder Unterpachtvertrag ...

Die Idee finde ich nicht schlecht, mir wäre es aber zu viel Aufwand mit den Leuten ^^
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: peter am 04. Januar 2016, 13:38:18
Ich denke mir das so etwas nicht erlaubt ist  8)
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: kräutergarten am 15. Januar 2016, 14:09:14
Hallo


Ich würde es nicht machen. Hast du dir schon mal überlegt, dass es sein kann, das dein Garten auch Schaden nimmt? Wenn er nur aus Rasen besteht okay aber wenn da Beete usw sind, dann würde ich mir das gut überlegen.

LG
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: boernie53 am 14. Februar 2016, 14:19:24
Gute Idee, aber...
steht es nicht irgendwo geschrieben, (Satzung oder Gartenordnung), dass der Garten nicht für gewerbliche Zwecke genutzt, bzw. missbraucht werden darf? Ich denke schon! Dazu zählt Verkauf, Handel und Weitervermietung.

MfG
boernie53
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Milena am 18. Februar 2016, 14:01:01
Also wenn du ihn schon "vermieten" willst, wie wäre es gegen Arbeitsleistung: Wer einen Tag in deinen Garten verbringen mag, soll 2 Beete schick machen.

Somit hast du weniger Arbeit mit dem Garten - und kein Problem mit der Steuer, ect.  ;D
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Magnolie am 22. Februar 2016, 17:00:34
Aha, na so ist das natürlich auch eine Idee. Dann können gestresste Leute bei der Gartenarbeit abschalten und du profitierst noch davon.
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: kräutergarten am 01. März 2016, 09:51:24
Hallo


Sicher gutgemeinte Idee, nur du bist dir auch im Klaren, dass du nicht davon ausgehen kannst, dass andere Menschen dein Kleinod genauso gut behandeln wie du. Ich könnte mir vorstellen ihr spart euch jede Menge Ärger.

LG
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: thinksoMuch am 08. März 2016, 08:16:00
Grüß Dich!

Ich könnte mir nicht mit gutem Gewissen erlauben, dass andere Leute meinen Garten benutzen. Neben der Deko habe ich neulich bei www.garten-heinemann.de/produkt-kategorie/stilvolle-gartendeko/brunnen/ einen echt schönen Brunnen gekauft und hätte schon Angst, dass ihn mir "Fremde" zerstören könnten.

Man weiß ja immerhin nicht, wer in den Garten kommt.
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Milena am 09. März 2016, 13:35:24
Hallo

Ich bin da ganz beim Kräutergarten. Stell dir mal vor du pflanzt dir was schönens und deine Gartenpächter nennen wirs mal so halten es für Unkraut und reißen es wieder raus? Sie buddeln dir deine Tulpenzwiebeln usw raus. Ne da hätte ich keine Lust drauf. Bringt meiner Meinung nach mehr Ärger als Nutzen.


LG
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: thommy am 15. März 2016, 16:43:26
Hallo  zusammen,

ist ein interessantes Konzept, aber wenn ich mir überlege, dass 15 Kinder durch meinen Garten toben, Fußball, Fangen spielen etc. Dann frage ich mich was da von meinen Blumenbeeten noch übrig bleiben soll. Es ist sicherlich ganz praktisch für Gärten die rein aus Grünflächen bestehen, nur legen sich die wenigsten Menschen so einen Garten an.

Abgesehen davon, dass die Vermietung des Gartens nur vom Vermieter, bzw. Eigentümer ausgehen dürfte, da die Vernietung des Gartens innerhalb eines Mietverhältnisses meines Wissens nicht erlaubt ist.

MfG: thommy
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Frühlingserwachen am 24. Juni 2021, 13:06:27
Eine nette Idee, aber logischerweise nicht so einfach erlaubt.

Deswegen gibt es die Seite wohl auch nicht mehr.
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Rosa am 24. Juni 2021, 22:57:18
Wenn Ines einen Pachtvertrag zur kleingärtnerischen Nutzung gem. BKleingG hat, ist eine Weitervermietung auch tageweise nichr erlaubt.
Auch fremde Personen dürfen den Garten nicht ohne Aufsicht der Pächter nutzen, sondern nur Familienangehörige.
Sie riskiert ihr Pachtverhältnis.
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Blümchen am 20. August 2021, 12:55:05
Wenn das rechtlich / steuerlich gesehen möglich ist. Dann warum nicht? Finde die idee schön
Titel: Re: Garten tageweise vermieten, wenn ich ihn gerade nicht nutze
Beitrag von: Aldmeri am 10. September 2021, 18:16:29
Aus der Aussage von Ines geht nicht eindeutig hervor, um welches Grundstück es sich dreht, ob es hier um einen Schrebergarten oder einen privaten Wohnungsgarten geht. Geschweige denn, ob sie Eigentümer sind oder Mieter, bzw. Pächter.

So oder so gibt es jede Menge rechtlicher Rahmenbedingungen, die man beachten muss. Da geht es um Mietrecht, Pacht, Steuern, Gewerberecht, die individuellen Nutzungsregelungen der Gartenbesitzer, usw.

Einen Kleingarten kann man nicht so einfach untervermieten, schon gar nicht, ohne mit dem Vorstand gesprochen zu haben. Das kann man nicht mit der Vermietung seiner Ferienwohnung vergleichen, da wurde ein Pachtvertrag geschlossen. Die Nutzung muss mit dem Besitzer, bzw. Eigentümer und den Behörden geklärt werden. Sobald du Geld mit der Vermietung verdienst, musst du die Einkünfte aus der Vermietung auf jeden Fall versteuern.

Die Idee ist nachvollziehbar, aber unternimm jetzt nichts auf eigene Faust, lies dir die Gartenordnung nochmal genau durch. Du bist an deine Vertrag gebunden. Das erinnert mich an diese Geschichte, die bis vor den Bundesgerichtshof ging, wo auch die Rechtmäßigkeit solcher Verträge festgestellt wurde: https://www.recht-und-unrecht.com/der-mediahaus-verlag-aus-duesseldorf-bgh-gibt-ihm-recht/ Informiere dich im BKleingG, evtl. musst du einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Sobald da Geburtstage gefeiert werden, kommen nochmal ganz andere Vorgaben zum Tragen. Bei Kindern ist die Haftung ein großes Thema und sobald die Leute Alkohol trinken, geht es um Toiletten und gastronomische Vorschriften usw.

Hast du eigentlich mal mit deinen Nachbarn, bzw. den Anwohnern des Gartens gesprochen? Geburtstage sind in der Regel recht laut und kann mir nicht vorstellen, das sich die Nachbarn darüber freuen.

Also unbedingt genau informieren!

VG